Gesundheitsprüfung bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Verfasst: 23. Mär 2022, 16:29
Hallo zusammen!
Ich habe immer wieder depressive Episoden, aber noch keine Diagnose. Weil ich aber wohl doch mal therapeutische Unterstützung bräuchte, hätte ich gern eine diagnostische Abklärung. Der erste Schritt dazu ist ja normal ein Gespräch mit dem Hausarzt, bzw. der Hausärztin. Hier nun mein Problem:
Ich habe vor wenigen Monaten eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU-V) abgeschlossen und dabei bei den Gesundheitsfragen angegeben, dass ich psychisch bisher keine Beschwerden hatte – es wurde ja bisher noch nichts diagnostiziert. Wenn ich dem Hausarzt jetzt aber sage, dass meine Beschwerden schon länger andauern, kommt mir das dann mit der BU-V in die Quere?
Falls ich von der Versicherungsleistung irgendwann mal Gebrauch machen muss, werden die Angaben aus den Gesundheitsfragen ja nochmals geprüft. Also, ob zu dem damaligen Zeitpunkt alles richtig angegeben wurde, soweit ich weiß (oder?). Bis heute habe ich aber bezüglich psychischer Beschwerden gegenüber ÄrztInnen nie etwas erwähnt. Das heißt, meine Angaben im Fragebogen sind ja soweit richtig. Außerdem könnte es ja auch sein, dass ich als Laie bis dahin tatsächlich überhaupt nicht in Betracht gezogen habe, dass meine Antriebslosigkeiten, Überforderungen etc. evtl. mit Depressionen zusammenhängen. Und selbst wenn ich es persönlich vermute, bin ich ja nicht qualifiziert, um das fachlich einzuordnen. (Man kann als Laie ja nur „vermuten“, keine Diagnose erstellen). – wie genau wird da beim Prüfen denn hingeschaut? Bzw. haben die, die das später prüfen, überhaupt völlige Einsicht in die Patientenakten?
Wenn ich also jetzt erst mit einem Arzt darüber spreche – könnte dann trotzdem gesagt werden „die war ja schon vorher krank und wusste es vermutlich auch schon, wenn sie ihrem Arzt erzählt, dass sie schon länger unter xy Problemen leidet“? Wäre das schon Grund genug, mir die Leistung der Versicherung nicht zu zahlen?
(Vorab: selbst wenn mir eine eventuell spätere Leistung verwehrt werden sollte, weiß ich, dass das trotzdem kein Grund ist um sich nicht professionell helfen zu lassen. Im Gegenteil. Dennoch ist die Frage da und ich hätte gern etwas mehr Klarheit, bevor ich zum Arzt gehe Bzw. könnte ich mir bereits jetzt den Monatsbeitrag der Versicherung sparen wenn schon klar wäre, dass ich die Leistung in diesem Kontext später nicht bekommen würde.)
Vielleicht kann ja jemand helfen oder kann sogar von eigenen Erfahrungen dazu berichten
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße an alle!
Ich habe immer wieder depressive Episoden, aber noch keine Diagnose. Weil ich aber wohl doch mal therapeutische Unterstützung bräuchte, hätte ich gern eine diagnostische Abklärung. Der erste Schritt dazu ist ja normal ein Gespräch mit dem Hausarzt, bzw. der Hausärztin. Hier nun mein Problem:
Ich habe vor wenigen Monaten eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU-V) abgeschlossen und dabei bei den Gesundheitsfragen angegeben, dass ich psychisch bisher keine Beschwerden hatte – es wurde ja bisher noch nichts diagnostiziert. Wenn ich dem Hausarzt jetzt aber sage, dass meine Beschwerden schon länger andauern, kommt mir das dann mit der BU-V in die Quere?
Falls ich von der Versicherungsleistung irgendwann mal Gebrauch machen muss, werden die Angaben aus den Gesundheitsfragen ja nochmals geprüft. Also, ob zu dem damaligen Zeitpunkt alles richtig angegeben wurde, soweit ich weiß (oder?). Bis heute habe ich aber bezüglich psychischer Beschwerden gegenüber ÄrztInnen nie etwas erwähnt. Das heißt, meine Angaben im Fragebogen sind ja soweit richtig. Außerdem könnte es ja auch sein, dass ich als Laie bis dahin tatsächlich überhaupt nicht in Betracht gezogen habe, dass meine Antriebslosigkeiten, Überforderungen etc. evtl. mit Depressionen zusammenhängen. Und selbst wenn ich es persönlich vermute, bin ich ja nicht qualifiziert, um das fachlich einzuordnen. (Man kann als Laie ja nur „vermuten“, keine Diagnose erstellen). – wie genau wird da beim Prüfen denn hingeschaut? Bzw. haben die, die das später prüfen, überhaupt völlige Einsicht in die Patientenakten?
Wenn ich also jetzt erst mit einem Arzt darüber spreche – könnte dann trotzdem gesagt werden „die war ja schon vorher krank und wusste es vermutlich auch schon, wenn sie ihrem Arzt erzählt, dass sie schon länger unter xy Problemen leidet“? Wäre das schon Grund genug, mir die Leistung der Versicherung nicht zu zahlen?
(Vorab: selbst wenn mir eine eventuell spätere Leistung verwehrt werden sollte, weiß ich, dass das trotzdem kein Grund ist um sich nicht professionell helfen zu lassen. Im Gegenteil. Dennoch ist die Frage da und ich hätte gern etwas mehr Klarheit, bevor ich zum Arzt gehe Bzw. könnte ich mir bereits jetzt den Monatsbeitrag der Versicherung sparen wenn schon klar wäre, dass ich die Leistung in diesem Kontext später nicht bekommen würde.)
Vielleicht kann ja jemand helfen oder kann sogar von eigenen Erfahrungen dazu berichten
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße an alle!