Hallo an Euch hier zusammen,
Ich habe eine Frage an Euch die das Krankengeld betrifft .
Ich war bereits 2018/2019 im Krankengeld inkl Wiedereingliederung. 1.AU war am 30.05.2018 und zum 01.03.2019 dann die Wiedereingliederung gestartet und zum 01.06.2019 dann zurück im Job und Krankengeld war beendet .
Danach habe ich bis zum 18.08.2021 gearbeitet und falle ab nächster Woche wieder ins Krankengeld rein. Die jetzige AU wurde am 19.08.2021 ausgestellt
Wie wird das restliche verbleibende Krankengeld mit gleicher Diagnose (rezivid. Depression) berechnet von den insgesamt 78 (72 mit Lfz)Wochen !Ist es richtig , dass mind 3 Jahre zwischen den Krankengeldbezügen bei gleicher Krankheit liegen muss bis ein neuer Krankengeldblock von 78 neu erfolgt?
Meine KK hält sich gerade sehr bedeckt und konnte mir noch keine Auskunft geben . Ich möchte schon wissen , woran ich bin , schließlich werde ich mit einer weiteren Episode nicht flux wieder in den Job zurückgehen , da ich einen mittelschweren Depressionsverlauf mit Angstzuständen habe und ein Klinikaufenthalt ein weiterer Schritt sein wird und auch längere Zeit in Anspruch nimmt .
Ich würde mich über eine Nachricht freuen !
Liebe Grüße , Holly71
Krankengeld
Re: Krankengeld
Hallo,
Wenn ich das richtig verstehe beginnt bei dir die
Blockfrist am 30.5.2018 bis 1.06.2021.Also 3 Jahre, in der du die 78 bzw. 72 Wochen krankengeld wegen derselben Krankheit beziehen kannst.
Eine neue blockfrist von 3 Jahren würde ab dem Zeitpunkt deiner erneuten Krankschreibung beginnen.
Du hast ja dazwischen mindestens. 6 Monate gearbeitet.
Liebe Grüße und gute Besserung
Mongolin
Wenn ich das richtig verstehe beginnt bei dir die
Blockfrist am 30.5.2018 bis 1.06.2021.Also 3 Jahre, in der du die 78 bzw. 72 Wochen krankengeld wegen derselben Krankheit beziehen kannst.
Eine neue blockfrist von 3 Jahren würde ab dem Zeitpunkt deiner erneuten Krankschreibung beginnen.
Du hast ja dazwischen mindestens. 6 Monate gearbeitet.
Liebe Grüße und gute Besserung
Mongolin
Re: Krankengeld
Dank Dir sehr !
Das würde bedeuten, dass für mich eine neue Blockfrist mit 78(72)Wochen Krankengeld beginnt?
LG Holly71
Das würde bedeuten, dass für mich eine neue Blockfrist mit 78(72)Wochen Krankengeld beginnt?
LG Holly71
Re: Krankengeld
Liebe Holly,
So versteh ich die Ausführungen. Aber ich empfehle dir dich beraten zu lassen z.B von der unabhängigen patientenberatung. Nicht von deiner Krankenkasse.
Liebe Grüße Mongolin
So versteh ich die Ausführungen. Aber ich empfehle dir dich beraten zu lassen z.B von der unabhängigen patientenberatung. Nicht von deiner Krankenkasse.
Liebe Grüße Mongolin
Re: Krankengeld
Vielen lieben Dank Dir, Mongolin. Davon habe ich noch nicht gehört, ich google das mal genau so. LG Holly
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- Registriert: 30. Dez 2020, 06:39
Re: Krankengeld
Hallo zusammen,
bei mir war es folgendermaßen. Ich hatte innerhalb der Blockfrist immer wieder längere Phasen der Arbeitsunfähigkeit. Teils auch Aufenthalte in Kliniken oder Tageskliniken. Dazwischen habe ich ganz normal gearbeitet und hatte auch einen Jobwechsel, bzw den Arbeitgeber gewechselt. Das spielte aber keine Rolle bezüglich der Blockfrist. Als ich im laufe der drei Jahre die 78 Wochen aufgebrauchte hatte, wurde ich nach einer Ankündigung der Krankenkasse letztendlich ausgesteuert. Danach war die Agentur für Arbeit für mich zuständig. In dem Schreiben der Krankenkasse stand auch, wann eine neue Blockfrist beginnt.
In jedem Fall, kann ich den Tipp von Mongolin nur unterschreiben, dich an eine Patientenberatung zu wenden.
VG Nachtmensch
bei mir war es folgendermaßen. Ich hatte innerhalb der Blockfrist immer wieder längere Phasen der Arbeitsunfähigkeit. Teils auch Aufenthalte in Kliniken oder Tageskliniken. Dazwischen habe ich ganz normal gearbeitet und hatte auch einen Jobwechsel, bzw den Arbeitgeber gewechselt. Das spielte aber keine Rolle bezüglich der Blockfrist. Als ich im laufe der drei Jahre die 78 Wochen aufgebrauchte hatte, wurde ich nach einer Ankündigung der Krankenkasse letztendlich ausgesteuert. Danach war die Agentur für Arbeit für mich zuständig. In dem Schreiben der Krankenkasse stand auch, wann eine neue Blockfrist beginnt.
In jedem Fall, kann ich den Tipp von Mongolin nur unterschreiben, dich an eine Patientenberatung zu wenden.
VG Nachtmensch