Kündigung, dann Klinik

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Animallover
Beiträge: 29
Registriert: 1. Mär 2020, 23:04

Kündigung, dann Klinik

Beitrag von Animallover »

Liebes Forum,

ich habe eine Frage. Ich hatte vor einigen Monaten einen mehrmonatigen Ausfall auf der Arbeit. Ich bin seit einigen Monaten zurück, merke jedoch, dass ich doch einmal in die Klinik sollte, um das alles richtig abzuklären, da ich alle paar Monate zurück falle.

Da ich es nicht wieder tun kann, mehrere Monate auf der Arbeit auszufallen meine Frage: Macht es Sinn zu kündigen und dann in eine Klinik/ Tagesklinik zu gehen? Zahlt die Krankenkasse in solch einem Fall?

Wir wissen alle wie sehr wir stigmatisiert werden wegen unserer Erkrankung. In meiner Branche ein NO GO. Daher überlege ich so zu verfahren, möchte aber sichergehen, dass die Krankenkasse unterstützt.

Ich danke euch!
Mueckchen
Beiträge: 2
Registriert: 14. Nov 2020, 14:05

Re: Kündigung, dann Klinik

Beitrag von Mueckchen »

Hallo Animallover (Katzen, Hunde, Ratten, Giraffen?)
Eine Kündigung ist die schlechteste Alternative. Im Normalfall zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit bis zu 6 Wochen weiter, danach tritt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Und das bis zu 72 Wochen - ist aber im Einzelfall mit der Kasse zu klären.
Die Krankenkasse übernimmt Kosten für therapeutische Maßnahmen, evtl. ist ein Eigenanteil zu zahlen. Tagesklinik sollte aber zuzahlungsfrei möglich sein.
Bitte nimm Kontakt zu Deinem Hausarzt auf, der kann da weiterhelfen!
Aber: NICHT KÜNDIGEN!
Viel Glück und Grüße
Mückchen
ßßßß

Re: Kündigung, dann Klinik

Beitrag von ßßßß »

"Macht es Sinn zu kündigen und dann in eine Klinik/ Tagesklinik zu gehen?"
Kommt darauf an was du erreichen willst.
Das einzige sinnvolle was mir da einfällt, wäre wenn du vermeiden willst das die erneute Krankschreibung durch Klatschtanten auch an andere potentielle AG durchgestochen wird. Als privat Mann/Frau geh es ja niemand was an was du machst und könntest die Zeit in der Klinik im Lebenslauf anderweitig erklären.
Wenn du aber kündigst hast du finanzielle Einbußen. Statt 6 Wochen volle Fortzahlung (nur bei mehr als 4(?) Wochen beschäftigt )in der Zeit max 70% vom Netto durch Krankengeld. Und wenn dein AG meint das du für ihn auf Grund der wiederholten Krankschreibung nicht tragbar bist, kann er dich ja kündigen dann gib es ggf noch eine Abfindung.

"Zahlt die Krankenkasse in solch einem Fall?"
Wenn eine Behandlung notwendig und du auch weiterhin versichert bist. Bei gKk dann arbeitslos melden. Dann bist du über die Arbeitslosenversicherung weiterversichert. PKV müsstest du selber tragen mit Zuschuß durch die BA.
Wobei war da nicht was mit durch arbeitslos zurück in die gKk? Bin mir nicht sicher andere wissen das bestimmt.
Monchen12345
Beiträge: 1873
Registriert: 18. Nov 2018, 23:21

Re: Kündigung, dann Klinik

Beitrag von Monchen12345 »

Bei mir war es so, dass ich mich habe kündigen lassen. Zur Einigung mit dem AG gehörten 3 Monate Freistellung.
Während der Freistellung bin ich in die Tagesklinik gekommen. Dadurch hab ich nachdem Lohn direkt Krankengeld bekommen, obwohl ich erst seit 4 Wochen krankgeschrieben war. Vorteil: solange ich durchgängig krank geschrieben war, bekam ich Krankengeld. Erst ab meinem ersten Tag ohne AU oder nach 18 Monaten hätte ich noch den vollen Anspruch auf ALG1 gehabt.
Selbst kündigen ist immer die schlechteste Lösung und führt beim Arbeitsamt zu Sperren. Ausnahme: kündigen auf ärztlichen Rat.
Nur wenn du gekündigt wirst hat es keine Auswirkungen aufs ALG1.
Die Krankenkasse hat damals auch meine Kündigung sehen wollen. Weiß aber nicht mehr warum genau.
LG, Monchen
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