Depressiven Geschäftsfähigkeit eintziehen, wie??

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tato
Beiträge: 91
Registriert: 27. Feb 2007, 18:55

Depressiven Geschäftsfähigkeit eintziehen, wie??

Beitrag von tato »

Ein Fall aus unserer Gruppe: Die Frau ist manisch-depressiv und hat in ihrer manischen Phase das Problem, dass sie gerne unnütze Dinge kauft, einmal sogar einen wahnsinnig teuren Urlaub bucht. Nun kam die Frage auf, ob man ihr nicht die Geschäftsfähigkeit entziehen kann bzw. einen Betreuer einsetzt. Wer kann das veranlassen? Muss das immer durch das Gericht geschehen oder gibt es auch andere Wege? Kann ihr Mann die Betreuung oder Vertretung übernehmen? Was passiert, wenn sie künftig wieder einkauft? Muss dann der Verkäufer alles zurücknehmen? Beim Autokauf könnte das ja noch gehen, was ist aber bei Barkäufen, Gegenstände um Euro 100,-? Habt ihr da Erfahrungen oder ähnliche Fälle?
GRÜSSE AUS KÖLLE !!!
DepriXX
Beiträge: 1498
Registriert: 5. Feb 2004, 10:57

Re: Depressiven Geschäftsfähigkeit eintziehen, wie??

Beitrag von DepriXX »

hi
zuständig ist das Vormundschaftsgericht.
http://psychomuell.de/weblog/231/beantr ... -betreuung
--

liebe grüße

.::. DepriXX .::.



Twinkle
Beiträge: 179
Registriert: 28. Mär 2003, 15:55

Re: Depressiven Geschäftsfähigkeit eintziehen, wie??

Beitrag von Twinkle »

hallo torsten!

- ob man ihr nicht die Geschäftsfähigkeit entziehen kann bzw. einen Betreuer einsetzt.
die geschäftsfähigkeit kann man nicht entziehen, doch es kann durch das gericht ein betreuer eingesetzt werden.

Wer kann das veranlassen?
einen antrag auf betreuung kann jeder stellen, der eine fundierte begründung hat. normal macht es der arzt, manchmal aber auch die familie.

Muss das immer durch das Gericht geschehen oder gibt es auch andere Wege?
eine betreuung gibt es absolut nur durch das gericht und ist auch mit kosten verbunden. zum glück geht das heute nicht mehr so einfach, denn früher wurde sowas von familien schon mal ausgenutzt. heute gibt es vorher gutachten, befragung des betroffenen usw.

Kann ihr Mann die Betreuung oder Vertretung übernehmen?
wenn das gericht dem zustimmt ja, sonst gibt es einen berufsbetreuer.

Was passiert, wenn sie künftig wieder einkauft?
ihr wird normal das geld dann eben in kleinen summen zugeteilt. man wird durch eine betreuung nicht geschäftsunfähig, sondern im höchstenfall eingeschränkt geschäftsfähig. mit dem geld was sie dann hat, kann sie auch einkaufen.

Muss dann der Verkäufer alles zurücknehmen?
Beim Autokauf könnte das ja noch gehen, was ist aber bei Barkäufen, Gegenstände um Euro 100,-?
der verkäufer muss garnichts zurücknehmen, außer das wozu er laut gesetz verpflichtet ist. nicht jedoch weil jemand eingeschränkt geschäftsfähig ist.


gruß
twinkle
Twinkle
Beiträge: 179
Registriert: 28. Mär 2003, 15:55

Re: Depressiven Geschäftsfähigkeit eintziehen, wie??

Beitrag von Twinkle »

ach ja,

vorsicht mit dem link von deprixx
es handelt sich hier !nur! um eine freiwillige betreuung. das trifft nur zu, wenn der betroffene selbst eine betreuung wünscht.

ansonsten:
http://www.bmj.bund.de/das-betreuungsrecht
http://www.familienratgeber.de/de/famil ... ung_1.html
tato
Beiträge: 91
Registriert: 27. Feb 2007, 18:55

Re: Depressiven Geschäftsfähigkeit eintziehen, wie??

Beitrag von tato »

Super, vielen Dank! Habe gerade die Infos weiter gegeben. Es wird jetzt erst einmal ein Termin beim Psychiater gemacht. Die Arzthelferin hätte gesagt, dass Betreuungen desöfteren bereits bei dem Psychiater veranlasst wurden, die haben also Ahnung davon. Dankeschön!
GRÜSSE AUS KÖLLE !!!
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