Habe ich wirklich keinen Anspruch auf EU-Rente?
Verfasst: 9. Nov 2006, 14:44
Bevor ich zu meiner Frage komme, muss ich etwas ausholen.
Im Januar 2005 bin ich zu meinem HA gegangen, der mich aufgrund von Depressionen arbeitsunfähig (AU) geschrieben hat. Seitdem bin ich AU. Irgendwann im Juni bescheinigte der Arzt Berufsunfähigkeit, was der PKV ermöglichte, die Krankentagegeldleistung zu stoppen. D.h. die BU besteht seit Juni 2005. Ende 2005 wurde ich von zwei Ärzten (Arbeitsamtsarzt und Psychiatrischer Dienst der Stadt) untersucht. Beide stellten fest, dass ich keine 3 Std. täglich arbeiten konnte. Diese Einschränkung würde länger als 6 Mon. dauern.
Gleichzeitig erhielt ich aufgrund einer Kontenklärung eine Renteninformation, die u.a. besagte, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wg. Erwerbsminderung nicht gegeben wären. Ich hatte aufgrund finanzieller Probleme in 2003 einige Monate keine freiwilligen Rentenbeiträge gezahlt. Von der Versicherungspflicht war ich wegen der Selbstständigkeit befreit. Aufgrund dieser Renten-Information bin ich jetzt davon ausgegangen, dass ich absolut keinen Anspruch habe.
Jetzt kommt aber eine neue Überlegung hinzu:
Beim Aufarbeiten meiner Krankheit (Klinik, Therapie, zuhause) habe ich gemerkt, dass die Depressionen schon in der Pubertät begonnen haben. Nach einem Bandscheibenvorfall 2000, der falsch behandelt worden war, war ich 2001 aufgrund von Depressionen in ambulanter Therapie. Wieviele Sitzungen weiß ich nicht mehr. Aber um die 30-40 waren es wohl. Seit dieser Zeit habe ich beruflich nur noch Fehlschläge produziert, was letztendlich dazu führte, Ende 2004 bzw. Anfang 2005 gar nicht mehr arbeiten zu können. Die ganze Zeit war ich durch meine Depressionen, die aber noch nicht ärztlich attestiert waren, nicht in der Lage, mutig den Anforderungen des Vertreterlebens standzuhalten und Misserfolge wegzustecken.
Wenn jetzt der Beginn der Erwerbsminderung im Juni 2005 war, hätte ich laut Gesetz keinen Anspruch auf Rente, weil ich ja 2003 einige Monatsraten RV nicht gezahlt habe. Wenn aber der Beginn der Erwerbsminderung schon 2001 war - und tatsächllich ist es ja so -, da hatte ich ja lückenlos eingezahlt. Wie ist es denn damit? Können Depressionen und damit die Erwerbsminderung im Nachhinein attestiert werden?
Ich vermute, meine Frage ist viel zu kompliziert, hoffe aber doch auf Hilfe von euch.
Im Januar 2005 bin ich zu meinem HA gegangen, der mich aufgrund von Depressionen arbeitsunfähig (AU) geschrieben hat. Seitdem bin ich AU. Irgendwann im Juni bescheinigte der Arzt Berufsunfähigkeit, was der PKV ermöglichte, die Krankentagegeldleistung zu stoppen. D.h. die BU besteht seit Juni 2005. Ende 2005 wurde ich von zwei Ärzten (Arbeitsamtsarzt und Psychiatrischer Dienst der Stadt) untersucht. Beide stellten fest, dass ich keine 3 Std. täglich arbeiten konnte. Diese Einschränkung würde länger als 6 Mon. dauern.
Gleichzeitig erhielt ich aufgrund einer Kontenklärung eine Renteninformation, die u.a. besagte, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wg. Erwerbsminderung nicht gegeben wären. Ich hatte aufgrund finanzieller Probleme in 2003 einige Monate keine freiwilligen Rentenbeiträge gezahlt. Von der Versicherungspflicht war ich wegen der Selbstständigkeit befreit. Aufgrund dieser Renten-Information bin ich jetzt davon ausgegangen, dass ich absolut keinen Anspruch habe.
Jetzt kommt aber eine neue Überlegung hinzu:
Beim Aufarbeiten meiner Krankheit (Klinik, Therapie, zuhause) habe ich gemerkt, dass die Depressionen schon in der Pubertät begonnen haben. Nach einem Bandscheibenvorfall 2000, der falsch behandelt worden war, war ich 2001 aufgrund von Depressionen in ambulanter Therapie. Wieviele Sitzungen weiß ich nicht mehr. Aber um die 30-40 waren es wohl. Seit dieser Zeit habe ich beruflich nur noch Fehlschläge produziert, was letztendlich dazu führte, Ende 2004 bzw. Anfang 2005 gar nicht mehr arbeiten zu können. Die ganze Zeit war ich durch meine Depressionen, die aber noch nicht ärztlich attestiert waren, nicht in der Lage, mutig den Anforderungen des Vertreterlebens standzuhalten und Misserfolge wegzustecken.
Wenn jetzt der Beginn der Erwerbsminderung im Juni 2005 war, hätte ich laut Gesetz keinen Anspruch auf Rente, weil ich ja 2003 einige Monatsraten RV nicht gezahlt habe. Wenn aber der Beginn der Erwerbsminderung schon 2001 war - und tatsächllich ist es ja so -, da hatte ich ja lückenlos eingezahlt. Wie ist es denn damit? Können Depressionen und damit die Erwerbsminderung im Nachhinein attestiert werden?
Ich vermute, meine Frage ist viel zu kompliziert, hoffe aber doch auf Hilfe von euch.