Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

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Ivy1804
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Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,

ich bin ganz neu hier. Daher zuerst einmal zu meiner Person. Ich bin 60 Jahre alt und leide derzeit an einer rezesiven mittelgradigen Depression. Bin jetzt seid 26.4 krank geschrieben. Im Moment geht Gerade nichts bei mir. Ich liege den ganzen Tag und grübel über alles mögliche nach. Mein Psychiater und Neurologe wollen eine Rhea beantragen.

Nun bekomme ich schon Post von der KK, das sie davon ausgehen das ich ab 5.6. wieder arbeitsfähig bin und mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden soll. ( Ich hatte vorher ein befristetes Arbeitsverhältnis bis 30.4). Sie schreiben das sie sonst den MDK einschalten werden.
Ebenso soll ich die Einwilligung geben, damit sie mich telefonisch befragen können. Und falls ich nicht arbeitsfähig sei, soll ich dies begründen.

Das ganze hat mich so aufgeregt, dass mein Blutdruck sofort hoch ging und ich die ganze Nacht wach gelegen habe. Ich habe noch einige anderen Erkrankungen, Tinnitus, manifeste Osteoporose, sensiblen Neuropathie, Migräne, und viele Schäden in der Wirbelsäule.
Nun habe ich Angst das der MDK die AU nach Aktenlagerung aufheben könnte und die KK das Krankengeld einstellen wird. Das Arbeitsamt sagte mir dass ich nicht krank geschrieben Leistungen erhalten kann.

Hat jemand solch eine Situation gehabt?

Liebe Grüße Ivy
Gartenkobold
Beiträge: 2063
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Ivy,

die KK (bzw. die Mitarbeitenden der KK) dürfen von Dir nicht verlangen, dass Du Dich arbeitslos meldest, Deine AU aufheben, Dich zur Beantragung einer Reha oder Rente auffordern, das dürfen Sachbearbeiter einer KK erst mit entsprechenden MD-Gutachten. Einfach so, Kraft ihrer Wassersuppe (und weil die KK Krankengeld einsparen möchte) dürfen die das nicht.
Ja der MD kann Deine AU nach Begutachtung nach Aktenlage aufheben. Doch Du und der Arzt, der Dich AU schreibt, ihr könnt dagegen in den Widerspruch gehen. Ohne Einbeziehung des MD kann die KK nix machen. Bei mir wurde von der KK etwas Derartiges ohne Gutachten des MD behauptet. Deshalb lass Dir, falls es zur Aufhebung der AU, Reha usw. kommt die Stellungnahme des MD von Deiner KK zuschicken. Nimm Akteneinsicht nach &25 SGBX im MD-Begutachtungszentrum und kopiere Deine Unterlagen dort, dann gehe in den Widerspruch gegen die Aufhebung Deiner AU.

Falls es überhaupt dazu kommt. Bei mir war es so, dass der MD meinen Gesundheitszustand korrekt als AU einschätzte. Der MD war nicht mein Problem, sondern dass unrechtmäßige Vorgehen der KK, welches aus Druck machen und Ängste erzeugen bestand um mich in Dinge zu zwingen, die der MD nicht für notwendig befand (z.B. Reha und Rente). Wenn Du nicht weiter kommst kannst Du Dich an einen Sozialverband, an einen Anwalt für Sozialrecht und als letzte Möglichkeit an das Bundesamt für soziale Sicherung wenden (Aufsichtsbehörde der meisten KK).
Die Erklärung zur mündlichen Beratung durch Deine KK musst Du nicht unterschreiben. Du kannst es aber, falls Du den Eindruck hast, sie bieten Dir echte Hilfe an.
Du kannst auf schriftliche Kommunikation mit der KK bestehen und Deine Telekomnummer und E-Mail-Adresse löschen lassen. Dann können Dich Dich nicht weiter bedrängen.
Alles was Du schriftlich von Deiner KK bekommst ist erstes belegt, somit kannst Du im Fall der Fälle rechtliche Schritte einleiten und zweitens kannst Du es einem Rechtsbeistand vorlegen, wenn Du Dich selber nicht auskennst.

Wenn Dein Krankengeld ausläuft ( nach 78 Wochen) kannst Du ALG1 in der Nahtlosigkeitsregelung bekommen nach einer Begutachtung durch den ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes. Während dieser Zeit bist Du weiter AU geschrieben und unter 3h/ Tag leistungsfähig. Es stimmt also nicht was die Mitarbeiter des Arbeitsamtes da gesagt haben. AlG1 kann man sehr wohl bekommen wenn man AU ist, eben in der Nahtlosigkeitsregelung. Es ist auch nicht sinnvoll arbeitsunfähig eine neue Stelle anzutreten. Was soll das bringen, außer die Erkrankung zu verschlimmern. Das sollte auch dem Arbeitsamt klar sein, dass dies nicht zur Verbesserung des Gesundheitszustands führt. Jemand der kein Arzt ist, hat eben über AU oder nicht NICHT zu entscheiden, weder eine Sachbearbeiter*inn der KK noch des Arbeitsamtes. Dieses Einschätzung über nimmt in beiden Fällen der Medizinische bzw. Ärztliche Dienst und dieser fragt Deine Behandler vor denen Du bei jedem Arzttermin sitzt (Hausarzt, Psychiater, Psychologie, Orthopäde, Neurologe...) und wenn die sagen Du bist AU, was soll da anderes raus kommen als die Realität.

LG und Gute Besserung.

Gartenkobold
Ivy1804
Beiträge: 13
Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo Gartenkobold,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Es beruhigt mich etwas. Ich warte ab was die KK macht wenn die nächste AU eingeht. Sie müssen mich ja auf jeden Fall informieren, falls sie das Krankengeld einstellen. Leider kann ich es mir nicht leisten ohne Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu leben. LG. Ivy
Schlumpffine
Beiträge: 429
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
willkommen im Forum.Um Dir Handlungshinweise geben zu können, ist es erst mal notwendig, deine Aussagen zu "sortieren".
Ab den 1.05. bist Du Arbeitsuchend und dein zuständiger Leistungsträger ist die Agentur für Arbeit oder das JC.
Als Arbeitnehmer bist du angehalten, diese Meldung unverzüglich zu erstatten ( § 38 SGB III).
Das hat den Hintergrund,die Arge ( JC) zahlt für dich die Krankenkassenbeiträge während des Bezuges von ALG1.
Ohne diese Meldung bist du nur für max 4 Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses versichert, die sogenannte Nachfrist, danach bist du unversichert ohne Leistungen, siehe unten.
Jeder Leistungsträger kann seine Leistungspflicht- hier durch MDK- überprüfen, da das Geseztlich geregelt ist.
Solltest du wärend des Bezuges von ALG 1 krank werden, gelten die sogenannten Block- und Bezugsfristen.
Schau mal in den Thread Grad der behinderung und erstelle eine Liste mit deinen Erkrankungen und deren Behandlundlungen auf einer Zeitleiste.
Nähere Info gerne per PN oder im Thread.
PS: viele Meinungen in den Threads entbehren einer gewisssen Grundlage. KK ist z.Bsp.nur bezugsfähig, wenn du a) Arbeitsfäig
b) Arbeitsuchend , einschließlich Bürgergeld
C) freiwillig sozialversichert
bist, da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt.
Die Versicherungspflicht ergibt sich in
der Krankenversicherung aus § 5 SGB V,
der Rentenversicherung aus §§ 1 ff. SGB VI,
der Arbeitslosenversicherung aus §§ 25 ff. SGB III,
der Pflegeversicherung aus §§ 20 ff. SGB XI,
der Unfallversicherung aus §§ 2 ff. SGB VII.

Versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung sind grundsätzlich Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, es sei denn, sie sind aufgrund gesetzlicher Regelungen versicherungsfrei (Versicherungsfreiheit). In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind zur Berufsausbildung Beschäftigte auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt versicherungspflichtig. In der Unfallversicherung sind Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig von der Zahlung von Arbeitsentgelt kraft Gesetzes versichert.

Darüber hinaus gibt es weitere Personengruppen, die nur in einzelnen Versicherungszweigen versicherungspflichtig sind:
Krankenversicherung
Der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen z. B. auch
Arbeitslosengeldbezieher,
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II,
Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen,
Künstler und Publizisten,
bestimmte behinderte Menschen,
Studierende,
Praktikanten,
Rentenbezieher (nach Erfüllung einer Vorversicherungszeit),
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.

Nicht versicherungspflichtig sind Personen, die eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben (§ 5 Abs. 5 SGB V).
Zuletzt geändert von Schlumpffine am 20. Mai 2024, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Schlumpffine
Beiträge: 429
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
willkommen im Forum.Um Dir Handlungshinweise geben zu können, ist es erst mal notwendig, deine Aussagen zu "sortieren".
Ab den 1.05. bist Du Arbeitsuchend und dein zuständiger Leistungsträger ist die Agentur für Arbeit oder das JC.
Als Arbeitnehmer bist du angehalten, diese Meldung unverzüglich zu erstatten.
Das hat den Hintergrund,die Arge ( JC) zahlt für dich die Krankenkassenbeiträge während des Bezuges von ALG1.
Ohne diese Meldung bist du nur für max 4 Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses versichert, die sogenannte Nachfrist, danach bist du unversichert ohne Leistungen, siehe unten.
Jeder Leistungsträger kann seine Leistungspflicht- hier durch MDK- überprüfen, da das Geseztlich geregelt ist.
Solltest du wärend des Bezuges von ALG 1 krank werden, gelten die sogenannten Block- und Bezugsfristen.
Schau mal in den Thread Grad der behinderung und erstelle eine Liste mit deinen Erkrankungen und deren Behandlundlungen auf einer Zeitleiste.
Nähere Info gerne per PN oder im Thread.
PS: viele Meinungen in den Threads entbehren einer gewisssen Grundlage. KK ist z.Bsp.nur bezugsfähig, wenn du a) Arbeitswillig
b) Arbeitsuchend , einschließlich Bürgergeld
C) freiwillig sozialversichert
bist, da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt.
Die Versicherungspflicht ergibt sich in
der Krankenversicherung aus § 5 SGB V,
der Rentenversicherung aus §§ 1 ff. SGB VI,
der Arbeitslosenversicherung aus §§ 25 ff. SGB III,
der Pflegeversicherung aus §§ 20 ff. SGB XI,
der Unfallversicherung aus §§ 2 ff. SGB VII.

Versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung sind grundsätzlich Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, es sei denn, sie sind aufgrund gesetzlicher Regelungen versicherungsfrei (Versicherungsfreiheit). In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind zur Berufsausbildung Beschäftigte auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt versicherungspflichtig. In der Unfallversicherung sind Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig von der Zahlung von Arbeitsentgelt kraft Gesetzes versichert.

Darüber hinaus gibt es weitere Personengruppen, die nur in einzelnen Versicherungszweigen versicherungspflichtig sind:
Krankenversicherung
Der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen z. B. auch
Arbeitslosengeldbezieher,
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II,
Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen,
Künstler und Publizisten,
bestimmte behinderte Menschen,
Studierende,
Praktikanten,
Rentenbezieher (nach Erfüllung einer Vorversicherungszeit),
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.

Nicht versicherungspflichtig sind Personen, die eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben (§ 5 Abs. 5 SGB V).

Schau auch mal hier:
https://www.betanet.de/krankengeld-keine-zahlung.html
Sorry, noch ein Nachtrag:
6. Gibt es Krankengeld für unbeschäftigte Arbeitnehmer?
Erkrankt der Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnis, kann er unter Umständen einen „nachgehenden“ Anspruch auf Krankengeld gegen seine Krankenkasse haben (§ 19 Abs. 2 SGB V). Dies gilt jedoch nur für einen Monat nach Ende der Anstellung. Das Krankengeld soll hier lediglich die Zeit zwischen zwei Anstellungen überbrücken und endet mit Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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Ivy1804
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Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,
nach der zweiten Krankmeldung hatte ich ja die Angst mich selbst versichern zu müssen. Hab dann bei der KK telefonisch nachgefragt und die sagten solange ich Krankengeld bekomme sei ich versichert und müsste mir keine Sorgen machen, nicht versichert zu sein. Da ich noch nie arbeitslos oder im Krankengeld war, bin ich gerade mit den vielen Nachrichten meiner Krankenkasse überfordert. Ich zittere wenn ich nur den Briefumschläge sehe. Ich will einfach nur so schnell es geht gesund werden und Ruhe haben. Ich kann doch der KK nicht sagen wie lange so ein depressive Phase dauert. Bin jetzt 4 Wochen Zuhause und fühl mich kein Stück besser.
LG Ivy
Ivy1804
Beiträge: 13
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Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,

heute wieder Post von der KK. Fragen zur freiwilligen Pflichtversicherung. Wollten meine Einkünfte usw.
Ich war total fertig und überfordert.

Hab dann angerufen und gesagt das es ein Fehler sein müsste. Ich sei vom Arbeitsamt zum 1.5. wieder angemeldet worden,weil ich krank geschrieben bin und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Das Ende meiner Beschäftigung war der 30.4. befristetes Arbeitsverhältnis endete. Noch während des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben worden. Damals hatte ich bei der KK angerufen und man versicherte mir,dass ich dann ab 1.5 ins Krankengeld falle und solange der Krankengeld Bezug dauert auch versichert sei. Heute beim Telefonat hat die Dame dann gesagt, dass ich das Schreiben nicht ausfüllen muss und sie würden sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und ich würde bestimmt Krankengeld bekommen. Es wäre auch schon in der Berechnung. Ich habe ja schon die zweite Krankmeldung und bisher noch kein Cent erhalten. Habe der Dame gesagt, dass ich meine Rechnungen nicht bezahlen kann, falls bis Ende des Monats nicht endlich Krankengeld ausgezahlt wird. Sie meinte das ich morgen eine Nachricht erhalten würde. Ich bin gespannt. Also auf jeden Fall hilft der Ärger mir in meiner derzeitigen Verfassung überhaupt nicht.

Das ganze verschlechtert meinen Zustand eher. Ich war so fertig, bezahle seit 40 Jahren Beiträge und wenn man einmal Krankengeld bekommen soll, machen die so ein Aufstand.

LG Ivy
Schlumpffine
Beiträge: 429
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
vielleicht hilft dir eine Beschreibung des korrekten Verfahrensweges zur ALG Meldung um den Fehler bei deiner Antragstellung zu finden.
3 Monate vor Ende des Arbeitverhältnisses Arbeitsuchend bei der Arge (§ 38 SGB III) melden.
Bei Unterschreitung droht ggf. eine Sperrfrist durch die Arge.
Diese Meldung sollte mit einer Eingangsbestätigung versehen sein als Nachweiss der Antragstellung.
Danach beginnt die Bearbeitung Deiner Meldung und sollte mit einem Bescheid beschieden werden, in der auch die Höhe deines ALG 1 angegeben sein sollte, welches sich marginal von der Höhe des KK unterscheidet.
Die eventuellen Krankmeldungen gehen an die Arge, die sie an die KK weiterleitet.
Wenn du von diesen vorgeschriebenen Verfahrensweg abgewichen bist, kann es zu "Problemen" führen, die in der Regel der Antragsteller zu lösen hat, da er für die korrekte Antragstellung verantwortlich ist.

https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 036520.pdf
Zitat aus der Broschüre:
Durch die Agentur für Arbeit sind Sie erst dann versichert, wenn die beantragte Leistung auch bewilligt
worden ist. Die Versicherung beginnt grundsätzlich rückwirkend mit dem ersten Tag, für den Sie Leistungen erhalten. Sie sollten dies besonders beachten, wenn Sie Ihren Antrag erst verspätet abgeben oder wenn die Bearbeitung Ihres Antrages länger dauert.
Ihre elektronische oder persönliche Arbeitslosmeldung ist eine unverzichtbare Anspruchsvoraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld! Wenn Sie sich nicht arbeitslos gemeldet haben und arbeitsunfähig erkranken, kann dies dazu führen, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld haben.
Freundliche Grüße
Schlu
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Ivy1804
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Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo, ich hatte mich 3 Monate vor Arbeitsende arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. Ich habe auch die Krankmeldung immer dem Arbeitsamt mitgeteilt. Gerade eben habe ich online die Meldung der KK bekommen das man mir dass Krankengeld bis zum 15.5. heute überwiesen hat. Allerdings habe ich bisher keine Berechnung über das Krankengeld bekommen.

Nun schau ich mal,ob es mit der nächsten Auszahlung automatisch klappt. Und ob sie den MDK einschalten,wie in einem anderen Schreiben mitgeteilt. Sollte ich noch weitere Krankmeldungen einreichen.

Gruß Ivy
Schlumpffine
Beiträge: 429
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
dann verstehe ich den Schriftverkehr mit der KK nicht.Deine Kasse muss Dir einen Bescheid über die Höhe des Bezuges von KK erstellen.
Dein KK wird nach deinen Einkünften der letzten 12 Monate berechnet.Auch hier gilt bitte nachrechnen.
Schau mal hier- auch wenn es schwerfällt:https://www.betanet.de/krankengeld-hoehe.html
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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Ivy1804
Beiträge: 13
Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo, die Unterlagen haben sie ja auch von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich verstehe das ganze auch nicht. Ich bin seid 40 Jahren dort versichert. Und das ist das erste Mal dass ich Krankengeld bekomme. Auf jeden Fall ist das im Moment nicht förderlich für die schnelle Genesung. LG Ivy
urmselchen
Beiträge: 15
Registriert: 15. Mai 2024, 08:16

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von urmselchen »

Zum Glück hat mit die Krankenkasse nie Druck gemacht. Ich bin aber sehr früh ab 1994 los und habe mich bemüht, meine Schwerbehinderung zu bekommen, also so richtig mit Ausweis. Hab ja auch andere Krankheiten und Probleme. Und so wurde von meiner Seite eben ein Arzt nach dem anderen aufgesucht: Psychologen, Psychiater usw. waren alle mit bei.Bis nach Rostock ging es, da wurde auch was festgestellt.Amtsarzt der Bahn (so hieß das wohl in meiner Sache) fragte zwar dämliche Fragen, die mir absurd vorkamen, aber habe auch die beantwortet.Kurse hatte ich besucht, abbrechen müssen (2003 war das), ein Praktikum auch mal probiert, wo man mich vorher frech und dreist fragte, ob ich überhaupt arbeiten wolle? Und das war die Ehefrau eines guten Anwaltes! Werde so einen Unsinn nie vergessen, auch nicht den: man sollte zu einer Untersuchung Röntgenbilder mitbringen, und dann stellte sich raus: die betreffende Stelle kann nichts damit anfangen?! Ich habe also von mir aus alles versucht, um wenigstens stundenweise zu arbeiten, das ging auch: als Packerin in einer Brauerei, obwohl ich auch arge Rückenprobleme habe, aber die paar Stunden gelang mir das!Im Praktikum war so etwas wie Botengänge zu machen, Akten vorlegen.Aber eine richtige Umschulung zur Bürokauffrau gelang mir leider nicht zu beenden! Kur habe ich auch , Ende 1994, alles schriftlich in Akten festgehalten worden, auch meine diversen Aufenthalte in Krankenhäusern. Sehr wichtig: wenn man Rente wegen Berufsunfähigkeit anstrebt: so viel Papier sammeln, wie möglich, also AKTEN! Am besten auch durchweg Bemühungen um Arbeit, egal, wie sinnlos da Anfragen sind (bei mir war es damals noch so: da wurde ein Kurs angeboten, um eben in den Arbeitsmarkt wieder einzusteigen: erste Schritte am PC, so mit Internet, war wohl das Jahr 2000 bei mir, hat Spaß gemacht, hab mir auch das allein rausgesucht, der ARGE gesagt: das ist was für mich. Und da durfte ich eben an drei Tagen was über PC usw.lernen, ) später anderer Kurs: auch wieder mit Umgang am PC, ereichtert ja auch den Umgang mit den Ämtern und Behörden: wenn per Mail was zu schreiben war: hab ich getan. Auf alle Fälle äußerst wichtig: auch wenn es schwer fällt: Nerven behalten! Ruhig eine Krankschreibung nach der anderen präsentieren, eben mit dem Hinweis: auf den Streß zurück zu führen! Ich habe einen sehr guten Psychiater gehabt, bzw.sogar 2, und einen sehr guten Psychotherapeuten. Tagesklinik? Wäre das so eine Idee? Muss ja nicht gleich eine offene Station sein. In einer Tagesklinik war auch ein relativ junger Mann, beschäftigt als Fahrer Krankentransport, der hielt sich da aus diversem Grund auf - hab mich gefragt: wieso? So psychisch belastet sieht der nicht aus. Er behauptete hinterher zwar: hätte ihm nix gebracht, aber eines sicher: da kommt man mal zur Ruhe, innerlich! Und man hat wieder was für die ganz persönlichen Akten, was man vorlegen kann! Ich kann auch ein Lied - oder gar mehrere - singen, über diverse Leute, die mit psychischen Erkrankungen so umgehen, als beträfe es sie nie. Kann man nie behaupten! Druck hat die Krankenkasse eben nicht zu machen! Wenn was wichtig ist, dann die eigene Gesundheit! Kur, Reha usw.: bitte alles mitnehmen, was sich anbietet...
Als ich Ende 1993 zur Bahn zurückkehrte, war ich psychisch total am Ende, was blieb denn, als mein Arbeitsplatz weg war (Dispatcher war ich): Reinigungsarbeiten erledigen, als mein Rücken immer mehr litt, Krankschreibung, auf weniger Stunden runter, dann wieder voll dabei, bis Ende 1997 ging das wohl so...Zieht einen mächtig runter, wenn man weiß: andere dürfen noch am Schreibtisch sitzen, ich muss fegen, wischen, WC-Räume putzen, Treppen fegen und wischen, usw., hab das alles sozusagen überlebt...Und nebenher eben an meiner Berufsunfähigkeitsrente gearbeitet, die ich nun durchweg habe bis zum Eintritt ins richtige Rentenalter..
Ivy1804
Beiträge: 13
Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo urmselchen,

solange man Beiträge zahlt ist es die beste KK, nur nicht mal was wollen. Aber ich versuche dem Druck stand zu halten. Und ich glaube der MDK wird auch nachdem er sich mit meinem Arzt in Verbindung setzt nichts anderes feststellen können,als das ich zur Zeit Arbeitsunfähig bin.
Ivy1804
Beiträge: 13
Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Re: Krankenkasse macht mir Druck nach 5 Wochen

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo, kurzes Update

Bei meinem letzten Termin beim Arzt, hatte er auch schon Post von der KK. Er hat mir gesagt dass er dem MDK schreiben wird und ich mir keine Sorgen machen soll. Er meinte der Druck der KK sei bei der Genesung nicht hilfreich. Da ich ja nun weiter krank geschrieben bin, hatte ich mit neuen Nachrichten von meiner KK gerechnet. Aber ich habe nur die Nachricht bekommen, dass mein Krankengeld angewiesen wurde. Rhea Antrag ist gestellt. Und bis zur Rhea wird mein Arzt mich weiter krank schreiben. Er meinte dass er mich immer nur 3 Wochen krank schreiben wird, denn ab 4 Wochen würden die KK immer Ärger machen.

Bin gespannt ob ich jetzt ohne Druck gesund werden kann.

LG Ivy
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