Hi Sunshine5678,
auch wenn ich damals zum Zeitpunkt meines Antrags auf Gewährung meiner EM-Rente keine körperlichen, sondern "nur" psychische Beschwerden geltend gemacht habe und im Rahmen meines Antrags durch einen niedergelassenen Psychiater begutachtet wurde, wurde mein Antrag auf EM-Rente daraufhin zuerst abgelehnt.
Also habe ich damals einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Rentenversicherung an die Rentenversicherung geschickt.
Mein Widerspruch war erfolgreich, denn auf dessen Grundlage gewährte mir die Rentenversicherung die EM-Rente.
Bevor ich jedoch meinen Widerspruch verfasst hatte, hatte ich bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich einen Antrag auf Einsicht ("Akteneinsicht") in gewisse Dokument in meiner dortigen Akte beantragt.
Daraufhin schickte mir die Rentenversicherung u. a. eine aktuelle Leistungsbeurteilung meiner Person durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV.
Bei dieser Leistungsbeurteilung handelt es sich um ein Formular, dessen Bezeichnung ich vergessen habe.
Auf dieser Leistungsbeurteilung sind meine Einschränkungen in Bezug auf meine Erwerbsfähigkeit angegeben, und auf diesem Formular befindet sich eine handschriftlich verfasste Notiz über meine (vermeintlich günstige) Restleistungsfähigkeit, die jedoch nicht meiner tatsächlichen Restleistungsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich entsprach, und die ich erfolgreich belegen konnte anhand eines mir vorliegenden, offiziellen Dokuments, das meine tatsächliche (unzureichende) Restleistungsfähigkeit belegt.
Deswegen solltest Du Antrag auf Akteneinsicht bei der Deutschen Rentenversicherung gemäß
§ 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X und ggf. § 25 Abs. 2 Satz 1 SGB X stellen und in diesem Antrag je eine Kopie von mindestens folgenden Dokumenten aus Deiner Akte per Post anfordern:
- eine aktuelle Leistungsbeurteilung Deiner Person durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV
- alle Gutachten über Deine Person, die im Rahmen Deines aktuellen Antrags auf EM-Rente im Auftrag der DRV über Dich angefertigt worden sind
- alle Befunde, Arztbriefe usw. Deines Dich behandelnden Psychiaters und artverwandter Fachärzte
Nach Erhalt dieser Dokumente kannst Du dann schauen, ob Du in diesen Dokumenten irgendeinen sachlichen Fehler findest, was die aus Deiner Sicht fehlerhafte (zu positive) Beurteilung Deines Restleistungsvermögens betrifft und diesen sachlichen Fehlern auf der Grundlage entsprechender Belege, die Dir vorliegen, widersprechen.
Beachte bitte, dass Du für das Einlegen Deines Widerspruchs
einen Monat (aber nicht 4 Wochen!) Zeit hast ab postalischem Eingang des Bescheid der DRV bei Dir im Briefkasten - d. h., Du solltest Dir auf dem Bescheid der DRV, falls sie Deinen Antrag auf EM-Rente ablehnen wird, das Datum desjenigen Tages notieren, an dem der Bescheid der DRV in Deinem Briefkasten eingetroffen sein wird. Ab diesem Datum gilt die Frist von 1 Monat - bis zum Fristende muss Dein Widerspruch bei der DRV eingetroffen sein.
Du kannst die Widerspruchsfrist von 1 Monat auch vorbeugend um eine gewisse Zeit verlängern (weil Du erst einmal auf die kopierten Dokumente aus Deiner Akte bei der DRV per Post warten musst), indem Du der DRV vorbeugend schriftlich mitteilst, dass Du zunächst
fristwahrend und zunächst ohne Begründung Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der DRV einlegst, die Begründung für Deinen Widerspruch aber nachreichen wirst (und zwar dann, nachdem Du Einsicht in die Kopien aus Deiner Akte gehabt haben wirst).
Viel Erfolg, und lasse Dich bitte nicht entmutigen
LG
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