Dauer Antragstellung bis Beginn

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SophsFirebird
Beiträge: 39
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Dauer Antragstellung bis Beginn

Beitrag von SophsFirebird »

Hallo,

Für mich ist das ganze Thema Psychotherapie neu, ich habe keine Erfahrung damit. Deswegen sorry, Falls meine Frage vielleicht doof ist.
Ich befinde mich seit Juli bei einer Psychologin, Durch mehrere Klinikaufenthalte zögern sich diese "Kennenlern"sitzungen hinaus und wir sind sozusagen immer noch dabei. Sie gibt mir aber immer mal wieder schon Anregungen. Ich merke, dass ich ihr Vertrauen kann. Da ich immer mit neuen Menschen Schwierigkeiten habe, also es mir schwer fällt, neuen Menschen zu vertrauen, Würde ich die Therapie auch gerne bei ihr machen. Bei unserer letzten Sitzung hat sie mir gesagt, dass wir jetzt noch 4 Sitzungen haben könnten und sie dann einen Antrag auf die Therapie bei der Krankenkasse stellen muss. Für mich klang es so, als ob wir dann erstmal eine Pause haben.
Könnt ihr mir sagen, wie es nach einer Antragsstellung weiter geht? Muss man dann mehrere Wochen warten bis die Therapie los geht? Werde ich dann nochmal von jemanden begutachtet, der entscheidet ob ich eine Therapie machen darf? Ich bin jetzt sehr verunsichert, wie es weitergeht und war auch zu aufgeregt und habe deswegen vergessen, sie zu fragen, wie es weitergeht. Könnt ihr mir bitte helfen?

Liebe grüße
Meridian
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Re: Dauer Antragstellung bis Beginn

Beitrag von Meridian »

Hallo,

wie viele Sitzungen hattest du denn jetzt schon?
Eine Kurzzeittherapie (24 Std.) wird meistens recht schnell bewilligt, weil der Therapeut keinen
ausführlichen Antrag schreiben muss, der dann von der Krankenkasse an einen Gutachter weitergeleitet wird.
Das wäre der Fall, wenn der Therapeut direkt eine Langzeittherapie beantragt.
Aber auch dann muss es nicht unbedingt eine Pause bis zur Genehmigung geben.
Wenn der Therapeut relativ sicher ist, dass seinem Antrag stattgegeben wird, kann die Therapie
im Anschluss an die probatorischen Sitzungen fortgesetzt werden.

LG, Meridian
belladonna_
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Registriert: 29. Okt 2020, 13:49

Re: Dauer Antragstellung bis Beginn

Beitrag von belladonna_ »

Ich hatte die Sprechstunde, Probatorik und dann Pause, ich hätte nur auf eigenes Risiko (also selbst zahlen) weitermachen können.

Bei mir war das so, weil ich davor schon eine andere Therapie hatte und das war dann ein Verfahrenswechsel.

Sie hat im Juni beantragt, dann kam im August ihre Sommerpause noch dazu und im September haben wir weitergemacht.

Wenn du noch mehr Unterstützung brauchst, kannst du dich auch an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden oder eine Ergotherapie beginnen (ich rede auch fast nur in der Ergotherapie und es tut mir gut).
Salvatore
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Re: Dauer Antragstellung bis Beginn

Beitrag von Salvatore »

Das ist inzwischen eine reine Formsache ohne viel Aufwand und bei einem Erstantrag auf Kurzzeittherapie (das ist das übliche Vorgehen, kann später in eine Langzeittherapie umgewandelt werden) wird der Antrag sowieso bewilligt. Eine Pause entsteht hieraus normalerweise nicht, weil man nicht wie früher erst noch abwarten muss, was die Krankenkasse sagt. Falls die Therapeutin das aus irgendwelchen Gründen doch will, dann maximal drei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Antrag automatisch als bewilligt. Du wirst nicht begutachtet, du musst sowieso überhaupt nix machen außer dann den Therapievertrag mit deiner Therapeutin unterschreiben und jedes Quartal die Versicherungskarte von ihr einlesen lassen.
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SophsFirebird
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Re: Dauer Antragstellung bis Beginn

Beitrag von SophsFirebird »

Ich danke euch sehr für eure Beiträge, das hat mich sehr beruhigt. Ich hatte schon Angst, dass wieder eine Pause entsteht.
@Meridian Ich denke wir hatten so ca. 10 Sitzungen, Durch die vielen Unterbrechungen weiß ich das nicht mehr so genau. Sie sucht nach wie vor nach meiner Diagnose, hat aber glaube ich eine heiße Spur. Ich bin gespannt was rauskommt und wie sie mir dann helfen kann.
Meridian
Beiträge: 512
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Re: Dauer Antragstellung bis Beginn

Beitrag von Meridian »

Möglicherweise hat sie das bisher als Akuttherapie abgerechnet, die muss nicht beantragt, sondern nur bei der Krankenkasse angemeldet werden.
Aber das ist für dich ja unerheblich, wichtig ist, dass es weitergeht und du der Therapeutin vertraust.
Alles Gute für dich und die weitere Therapie.

LG, Meridian
SophsFirebird
Beiträge: 39
Registriert: 9. Jan 2021, 10:27

Re: Dauer Antragstellung bis Beginn

Beitrag von SophsFirebird »

Danke Meridian, ich bin gespannt wie das alles läuft für mich, das ist alles neu für mich.
Schlumpffine
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Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Dauer Antragstellung bis Beginn

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
sofern eine Therapeut/-tin gefunden wurde, wo die Chemie zwischen beiden Partnern stimmt, wird der Therapeut/in in Abhängigkeit der F Diagnosen einen Antrag auf Therapie stellen. Die Dauer der Therapie richtet sich nach den Diagnosen und dem Krankheitsverlauf.
Dieser Antrag muss von der KK nach 3 Wochen, bei Stellungnahme MDK 5 Wochen spätestens genehmigt werden. Böse Menschen setzen der KK nach Fristablauf die Pistole auf die Brust- Stichwort fiktive Genehmigung lt. 13 a SGB V

Gruß
Schlumpffine
SophsFirebird
Beiträge: 39
Registriert: 9. Jan 2021, 10:27

Re: Dauer Antragstellung bis Beginn

Beitrag von SophsFirebird »

Hallo Schlumpfine, dsnke für deine Antwort. Das klingt für mich nach einen Zeitrahmen, den ich hoffentlich überbrücken kann. Ich frage sie bei unseren nächsten Termin nach ihren Erfahrungen.
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