Meldung Arbeistunfähigkeit KK

Antworten
ßßßß

Meldung Arbeistunfähigkeit KK

Beitrag von ßßßß »

Hi

aus einem andern Unterforum ergibt sich mir die Frage ob man die Arbeitunfähigkeitbescheinigung auch bei der KK vorlegen muss. auch ohne bereits im Krankengeld zu sein.


"Auch Ihre Krankenkasse muss über eine Erkrankung, die zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führt, rechtzeitig informiert werden, wenn im Verlauf der Krankheit möglicherweise ein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen sie geltend gemacht werden soll. Die Vorlagefrist wird in § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V auf eine Woche nach Beginn der Erkrankung festgelegt.

Wichtige Fristen für Sie als Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit:

Information des Arbeitgebers über Erkrankung – unverzüglich, per Telefon, Fax etc. möglich
Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber – drei Tage, auf Weisung auch früher
Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse – eine Woche

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
§ 49
Ruhen des Krankengeldes

(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
...
5. solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,
...

"

Kennt sich da jemand aus?
Gertrud Star
Beiträge: 3441
Registriert: 30. Jun 2014, 19:09

Re: Meldung Arbeistunfähigkeit KK

Beitrag von Gertrud Star »

Hallo,
soll ich spekulieren?
LG
Reiseonkel87
Beiträge: 368
Registriert: 30. Dez 2015, 22:03

Re: Meldung Arbeistunfähigkeit KK

Beitrag von Reiseonkel87 »

Meine Krankenkasse (TK) hatte diese damals verlangt. Es kann also nicht schaden diese dort zu hinterlegen. Lieber zu viel als zu wenig.

LG Reiseonkel87
LG von der Küste
=============
Reiseonkel
Gertrud Star
Beiträge: 3441
Registriert: 30. Jun 2014, 19:09

Re: Meldung Arbeistunfähigkeit KK

Beitrag von Gertrud Star »

Es geht wohl um den Krankengeldanspruch, für Leute die einen haben könnten oder haben.
5 Tage ist die Summe von 3 Tagen rückwirkender Krankschreibemöglichkeit plus 2 Tagen Postweg.
Mal vor mich hin gerätselt.
Falls das deine Frage gewesen sein sollte.

Bei einigen KKn wäre noch zu beachten, dass es auch um den Auszahlschein geht (für das Krankengeld), den der Arzt auch ausfüllen muss.
Keep It Real
Beiträge: 61
Registriert: 30. Dez 2015, 17:40

Re: Meldung Arbeistunfähigkeit KK

Beitrag von Keep It Real »

Hallo ßßßß,

die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht seit dem 1.1.2016 aus 4 statt 3 Seiten. Bei einer Krankschreibung bekomme ich immer drei verschiedene Scheine ausgehändigt - je einen für den Arbeitgeber, die Krankenkasse und für mich selbst. Die vierte Seite behält der Arzt für die Krankenakte.

Ich schicke oder bringe dann die Exemplare für Arbeitgeber und Krankenkasse dort hin.

Seitdem die AU-Bescheinigung überarbeitet wurde, braucht man auch keinen Auszahlschein mehr. Für den Krankengeldfall gibt es jetzt ein Feld zum Ankreuzen. Die Krankenkasse hat mir dann jeweils bis zum Datum der Ausstellung der AU-Bescheinigung das Krankengeld ausgezahlt.

Um den Anspruch auf Krankengeld prüfen zu können, benötigt die Krankenkasse auf jeden Fall die AU-Bescheinigung. Die Wochenfrist zur Vorlage ist ja gesetzlich festgelegt, wie Du schon oben zitiert hast.

LG, Keep It Real
Mitten im Winter habe ich erfahren, dass es einen unbesiegbaren Sommer in mir gibt.
- Albert Camus -
ßßßß

Re: Meldung Arbeistunfähigkeit KK

Beitrag von ßßßß »

und es machte Ahh

Danke, zu letzt war ich 2010 krankgeschrieben deswegen kenne ich das nicht so.
Gertrud Star
Beiträge: 3441
Registriert: 30. Jun 2014, 19:09

Re: Meldung Arbeistunfähigkeit KK

Beitrag von Gertrud Star »

Bei mir ist das ebenfalls so sehr lange her mit dem Krankengeldbezug.
Ich verstehs immer noch nicht recht, klinke mich aber aus, weil es mich eh nie mehr betreffen wird.
Succubus
Beiträge: 357
Registriert: 9. Aug 2016, 06:44

Re: Meldung Arbeistunfähigkeit KK

Beitrag von Succubus »

Neben dem Bezug von Krankengeld ist die Meldung der Arbeitsunfähigkeit auch wichtig für diverse Anträge oder Versicherungen. So ist bei der Krankenkasse dokumentiert ab wann man mit welcher Diagnose arbeitsunfähig war und dies kann dann entsprechend von den Stellen oder einem selbst angefordert werden um einen gewissen Krankheitsverlauf aufzuzeigen.

Die Einhaltung der Frist ist nur bei Bezug von Krankengeld von Bedeutung, da aber wie bereits erwähnt nun das Kreuz auf dem Schein über die Auszahlung von Krankengeld entscheidet sind die Meisten da auch selber eher gewillt den pünktlich abzugeben ;)
Don't feed the troll :-)
Antworten