Frage zu Krankengeld und Lohnfortzahlung

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Thera
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Frage zu Krankengeld und Lohnfortzahlung

Beitrag von Thera »

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich Krankengeld und Lohnfortzahlung und hoffe, dass sich von euch damit vielleicht jemand auskennt und mir weiterhelfen kann.

Ich weiß, dass ich vom Arbeitgeber bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung kriegen kann und danach in den Krankengeldbezug falle.

Was aber ist, wenn ich die 6 Wochen Lohnfortzahlung bereits bekommen habe, kurzzeitig im Krankengeldbezug war, wieder anfange zu arbeiten und dann nach nur 3 Monaten schon wieder tageweise wegen der selben Krankheit ausfalle? Bekomme ich für diese Tage dann normalen Lohn, oder verrechnet der Arbeitgeber das mit der Krankenkasse? Bei letzterem würden mir ja auch diese Einzeltage von der max. mgl. Dauer für Krankengeld abgezogen, oder?

Kennt sich damit jemand aus? Würde mich echt freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!

Schöne Grüße
Thera
Bellasus
Beiträge: 1628
Registriert: 10. Jun 2004, 21:41

Re: Frage zu Krankengeld und Lohnfortzahlung

Beitrag von Bellasus »

Hallo Thera,

die Krankheitstage wegen derselben Krankheit werden innerhalb eines Jahres - leider - zusammengerechnet. D.h. für jeden weiteren AU-Tag mit derselben Diagnose bekommst du nur Krankengeld. Was ich jedoch auch nicht weiß, ist, ob das innerhalb eine Kalenderjahres gilt oder evtl ab dem ersten Krankheitstag, vielleicht kann da noch jemand Auskunft geben?

Mir hätte das auch gerade passieren können wegen 2 Knie-OPs im Abstand von 3 Monaten, es waren dann aber zum Glück insgesamt nur 5 Wochen AU.

Wenn man dann evtl. anfängt, zu überlegen, ob man es sich leisten kann, zuhause zu bleiben, finde ich das schon schlimm. Wenn ich nach der zweiten OP länger au gewesen wäre, hätte ich das evtl. sogar über Urlaub geregelt, um nicht ins Krankengeld zu rutschen. Aber das kann ja auch keine Lösung sein, krank ist krank und Urlaub ist Urlaub.

Dir auf jeden Fall alles Gute und wenn du nicht arbieten kannst, hast du auch nichts davon, wenn du wegen des Geldes über deine Grenzen gehst.

Beste Grüße
Annette




www.depressionsliga.de

- Betroffene für Betroffene -
Thera
Beiträge: 50
Registriert: 7. Nov 2011, 20:40

Re: Frage zu Krankengeld und Lohnfortzahlung

Beitrag von Thera »

Hallo Bellasus,

danke schon mal für die Info!

Natürlich sollte die Gesundheit vorgehen, aber von irgendwas muss man ja leben. *seufz*

Hat vielleicht noch jemand genauere Infos zu meiner Frage?

L.G. Thera
Zarra
Beiträge: 5734
Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: Frage zu Krankengeld und Lohnfortzahlung

Beitrag von Zarra »

Hallo Thera,

ich habe einfach mal gegoogelt, etwas schlauer könntest Du eventuell nach der Lektüre sein, alle Fragen sind vermutlich nicht geklärt:

http://www.lohn24.de/cms/index.php?page ... rankengeld

http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 76534.html

http://www.pro-retina.de/beratung/sozia ... rankengeld

http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... engeld.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfor ... kheitsfall

http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung ... sfall.html

Am genauesten wirst Du es wohl erfahren, wenn Du einfach bei Deiner Krankenversicherung (Info-Telefon) anrufst. Die müssen das schließlich wissen. Oder "eventuell", wahrscheinlich, bei Eurer Personalstelle. (Hängst halt vom Persönlichen etc. ab, ob man da sehr gut oder fast gar nicht fragen kann.)

Gerade bei "Einzeltagen" ist das ja ggf. ein ziemliches Hin- und Her, rein auch auf dem Papier ...

Mir klingt es nicht nach Kalenderjahr, sondern nach einem Jahr ab Krankheitsbeginn. (Wobei mir unklar ist, wie sie den ggf. festsetzen wollen, wenn es sich über viele Jahre zieht, - einfach immer schieben, ggf. ein Jahr rückwärts?)

Ob ich ein ganzes halbes (oder gar ein ganzes?) Jahr nach der Krankengeldzahlung durchgehalten habe, weiß ich nicht mehr, ... zumindest das ganze Jahr erscheint mir ohne das Fehlen an Einzeltagen unwahrscheinlich (allerdings inkl. Virusinfektionen & Co.). - Die Frage ist ja aber auch, wie die Krankmeldung beim Arbeitgeber ohne Arztbescheinigung "berechnet" wird; darüber habe ich noch nirgends etwas gefunden - allerdings auch nicht speziell danach gesucht, da es keinen Anlaß gab. Je mehr sich bei mir Fehltage häuften, um so eher habe ich zwar versucht, auch für zwei (oder gar drei) Tage eine Arztbescheinigung zu erhalten (das war aber vor der langen Fehlzeit), bei einem Tag habe ich das aber sicher nicht gemacht, da ich dann nur meine Ruhe wollte und auch meine Hausärztin nicht an meinem Wohnort ist. Da die Krankenkasse das dann ja auch gar nicht mitbekommt, könnte es sein, daß das dann zu Lasten des Arbeitgebers geht - außer er kann das bei Anlaß (!) separat nachmelden, was aber auch unwahrscheinlich ist, da man beim Arbeitgeber ja keinen Krankheitsgrund angibt, es also eher "Husten, Schnupfen & Co." und somit nicht relevant ist.

Krankengeld wird ja anders versteuert, "günstiger". Doch vermutliche habe ich mit meinem Altvertrag im fast öffentlichen Dienst da einfach Glück, daß das finanziell dann gar nicht so ... war.

Ich denke, daß alle bei der Krankenkasse gemeldeteten Krankheitstage auf den Maximalzeitraum angerechnet werden (78 Wochen innerhalb von 3 Jahren; wohl länger, wenn dazwischen mindestens 6 Monate gearbeitet wurden).

LG, Zarra
Wulfmanjack
Beiträge: 1
Registriert: 15. Nov 2013, 19:42

Re: Frage zu Krankengeld und Lohnfortzahlung

Beitrag von Wulfmanjack »

Der Anspruch auf eine erneute sechswöchige Entgelffortzahlung (EFZ) bei der gleichen Arbeitsunfähigkeit (AU) kann im Einzelfall recht kompliziert werden. Es gibt zwei Leitlinien die beachtet werden müssen: Zum einen die 6-Monats-Frist und andererseits die 12 Monats-Frist.

Insofern seit dem Ende der AU und dem erneuten Eintritt der AU wegen der gleichen Erkrankung mehr als 6 Monate vergangen sind, entsteht ein neuer sechswöchiger EFZ-Anspruch und mit diesem neuen Anspruch wird auch eine neue 12-Monats-Frist gebildet. In dieser 12-Monats-Frist hat man dann immer einen Anspruch auf die 6 Wochen EFZ. Vorekrankungen wegen der gleichen Diagnose werden ggf. angerechnet. Hat man dann, wie in Deinem Fall die EFZ erstmals ausgeschöpft, ist zu beachten dass der Krankengeldanspruch mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung entsteht. Beginnt die AU mit einem Krankenhausaufenthalt, entsteht der Anspruch ab dem ersten Tag. Insofern wichtig zu wissen, da man durch diesen sogenannten Wartetag mindestens einen Tag Verdienstausfall hat. Wenn man eben den EFZ-Anspruch noch hat, merkt man diese gesetzliche Regelung nicht. Sie schmerzt aber, wenn der EFZ-Anspruch ausgeschöpft ist. Ergo geht man ggf. nach der Arbeit zum Arzt und lässt sich ab dem Folgetag AU attestieren.

Nach 12 Monaten besteht dann wieder ein neuer EFZ-Anspruch, sollte die vorher erläuterte 6-Monats-Frist nicht bereits zum tragen gekommen sein.

Soweit alles klar?
Thera
Beiträge: 50
Registriert: 7. Nov 2011, 20:40

Re: Frage zu Krankengeld und Lohnfortzahlung

Beitrag von Thera »

Hallo zusammen!

Das ist ja ganz schön kompliziert alles, aber meine Sachbearbeiterin bei der KK hat es mir ähnlich erklärt. Ich glaube, ich habe es jetzt einigermaßen kapiert. Danke euch allen!

Schöne Grüße
Thera, deren Fragezeichen über'm Kopf jetzt zumindest schon einmal ein wenig kleiner geworden ist.
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