Info zur Psychotherapie - Wartezeit

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StrP
Beiträge: 49
Registriert: 7. Mai 2010, 15:14

Info zur Psychotherapie - Wartezeit

Beitrag von StrP »

Hallo,
habe das aus einem anderen Forum erhalten. Vielleicht interessant für den einen oder anderen, der das noch nicht weiß. Wie z.B. ich

Ich hoffe, es ist hier richtig....

BDP - Psychologie - Was ist Psychotherapie?

Schwierigkeiten...

...auf dem Weg zur Psychotherapie.
Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es gemessen am Bedarf nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.
Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat.
Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.
Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
Wichtiger Hinweis:
Da im Rahmen der vorliegenden Information nicht alle Einzelheiten berücksichtigt werden können, erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen deshalb unbedingt vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse, beim Therapeuten Ihrer Wahl oder beim Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) danach, was Sie beachten müssen!

Hat mich vor kurzem erst ein Therapeut drauf aufmerksam gemacht, viele wissen nicht das bereits 3 Behandlungsanfragen mit mehr als 3 Monaten Wartezeit als menschlich und fachlich unzumutbar sind und einem Kostenerstattung der GKV zusteht.
Einfach mal nachfragen bei der eigenen GKV.
Die Dame meiner GKV wusste gleich Bescheid und sagte mir wie ich weiter vorgehen soll.

Lg
Patricia
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„Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.”



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