Hallo Mariesa ,
schau mal hier:
https://www.reha-recht.de/fileadmin/dow ... 1-2010.pdf
Auszug:Ein Reha-Entlassungsbericht ersetzt im so-
zialgerichtlichen Verfahren kein Gutachten,
kann die Einholung eines Gutachtens aber
sehr oft überflüssig machen, und damit die
Erledigung des Rechtsstreits fördern
Die Aussage "mehr als 6 Stunden auf dem ALLGEMEINEN Arbeistmarkt einsetzbar" gilt es zu erschüttern.
In Abhängigkeit der Erkrankung ist das meist nur durch andere Gutachten/Rehaberichte möglich.
Das erfordert aber Disziplin,Wissen und einen langen Atem von Dir.
Nach meiner Persönlichen Meinung ist das Vorgehen von Suchende2 nur zu empfehlen, wenn Du gut finanziell abgesichert bist.
Eine Reha hat immer das Ziel, die
Wiederherstellung der Arbeitsfähigheit zu generieren.
Wer andere Intensionen hat, beachtet diese Voraussetzung zu wenig.
In Übersetzung: Wer die enge Taktung eines Rehatages schafft, immer pünktlich ist und die jeweiligen Aufgaben vollumfänglich meistert, darf sich nicht wundern, wennn der Rehabericht sehr positiv in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit ausfällt.
Niemand braucht eine Erkrankung, die einen stark limitiert, frustiert und an der Teilhabe hindert. Leider ist das aber die Realität.
Hier einen neutralen Blick darauf zu werfen, fällt sehr schwer und man sollte dazu tief in sich ruhen.
Alles Gute
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha