Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Heinz - Leo Laturell
Beiträge: 71
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von Heinz - Leo Laturell »

Wir haben ja in der BRD ein sehr ausgereiftes Behindertenrecht. Dies gilt auch für psychisch Behinderte insofern, dass wohl diese Art ber Behinderung auf Schizophrenie und sehr eng eingegrenzte psychiatrische Erkrankungen beschränktist. Für mich, aus der Sicht an einer manisch depressiven Störung Erkrankten, stellt sich häufig die Frage, warum bei der Einstufung des Behindertengrades die Depression, als auch die Angst - und Panikstörung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ich will und kann nicht die subjektive Behinderung und Einschränkungen körperlich Behinderter beurteilen oder werten. Ich kann jedoch meine eigenen Einschränkungen, die als Behinderung erfahre sher wohl als gravierend beurteilen. Woran lliegt es also, dass ich, dass wir die Betroffenen mit unserer Erkrankung den Behindertenschutz nicht in Anspruch nehmen können. Liegts es an uns selbst? Liegt´s daran, dass wir trotz aller erheblicher Einschränkungen uns ausa Scham verstecken und unter Aufbringen aller Willenskräfte scheinbar immer noch gut, ja vielleicht sogar besser funktionieren als andere? Liegt´s daran, dass es für uns keine Lobby gibt? Es ist sicherlich nicht schön mit dem Bewußtsein als Behinderter zu leben. Ich würde gerne über dieses Thema einmal mit Interessierten diskutieren.
demeter
Beiträge: 120
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von demeter »

Lieber Heinz-Leo, diese Frage stelle ich mir, seit ich hier im Forum bin,immer öfter. Nicht in Bezug auf mich, mir geht es durch die Medis wirklich gut und ich fühle mich nicht weiter eingeschränkt. Klar, ich sitze auch oft stundenlang auf dem Sofa und starre Löcher in die Luft, kann mich fast nicht aufraffen, mir ein Glas Wasser zu holen, geschweige denn anspruchsvollere Dinge zu erledigen. Aber das sind bei mir Phasen, die nur Stunden dauern und mit Tagen wechseln, an denen ich mich einfach prima fühle. Und ich weiß für mich auch, dass sich das ändern wird, wenn ich weiß, wie es weiter gehen wird mit meinem Leben und dem meiner Lieben. Dann frage ich mich aber, wenn ich hier durch Forum gehe, wie schafft ihr das nur, euer Berufsleben aufrecht zu halten, für die Familie dazu sein und zum Teil auch noch Freundschaften zu pflegen, mit all dem Leid, das ihr erfahren müsst. Es ist ganz wichtig, die Fasssade nach außen aufrecht zu halten,niemand soll von der Erkrankung erfahren. Depression, darüber spricht man nicht. Das gleiche Tabu, mit dem auch Krebs und Aids belegt sind. Aber warum?? es gab einen thread in dem gefragt wurde:warum ist es peinlich, Psychopharmaka in der Apotheke zu holen. Ichdenke, es ist wirklich so, dass den Depressiven und anderen seelisch Erkrankten die Lobby fehlt. Aber daran können nur die was ändern, die die Krankheit von innen kennen. Wie gesagt, ich habe Glück, bei mir wurde es vom Hausarzt gleich erkannt, ich bekam sofort einen Termin beim Therapeuten, wurde medikamentös versorgt....ein Ausnahmefall, wie ich jetzt immer mehr bemerke. Es zeigt aber auch, dass hier Früherkennung nottut. Ich hatte Glück. Aber wahrschenlich auch durch eigenes Zutun, ich habe selbst gemerkt, was los ist. Weil ich Freunde habe, die mit ihrer psychischen Erkrankung mir gegenüber offen umgingen und mich gewarnt haben. Zur Frage des Behindertenstatusses: Wenn man bedenkt, was viele hier aus dem Forum auf Dauer nicht tun können aufgrund der Erkrankung, kann es da meiner Meinung gar keine Diskussion geben. Nach einem Herzinkfarkt hat man doch Anspruch darauf. Und warum nimmt man die Erkrankung der Muskels wichtiger und ernster als die Erkrankung der "anderen" herzens, die durchaus auch lebensbedrohlich werden kann bei Überforderung? Demeter
Lebe Dein Leben, bevor es Dich lebt
waltraut
Beiträge: 926
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von waltraut »

Liebe Demeter, du hast so recht!! Und ich halte es für ungeheuer wichtig,daß wir Betroffenen,wenn wir uns dazu in der Lage fühlen,die Flucht nach vorn antreten! Ich rede,wenn es möglich ist,ganz frei über meine Krankheit und versuche auch,Vorurteilen zu begegnen mit eigenen Erfahrungen. Natürlich geht das schlecht,wenn man grade tief drin steckt oder, wie mancher hier, beruflich schlimme Konsequenzen fürchten muß. Aber alle andern sollten sich miteinander solidarisch erklären und jede Gelegenheit benutzen,um Verständnis zu werben. Maggy hatte uns kürzlich auf eine Fernsehsendung aufmerksam gemacht über Depressionen. Ich hab sie aufgezeichnet. Es war ganz aufschlußreich. Leider gibt es immer noch sehr vereinfachende Meinungen. Ich finde,das wäre ein lohnender Kampfplatz für alle,die sich wieder langsam nach außen orientieren und für alle,die Aggressionen in Taten umwandeln möchten!!! Viele grüße Waltraut
sandra
Beiträge: 162
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von sandra »

hallo ihr, wegen depressionen einen schwerbehindertenausweis zu bekommen ist lediglich unorthodox aber nicht unmöglich. ja, ja, du hast richtig gelesen. aufgrund deiner depression und der damit verbundenen einschränkung der persönlichen lebensqualität kann dir unter umständen ein bestimmter grad an schwerbehinderung zuerkannt werden. ich selbst habs zwar noch nicht versucht, aber dafür meine cousine. ihr wurden satte 55 % zugestanden. grüße, sandra
Albert Keim
Beiträge: 346
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von Albert Keim »

Hallo Demeter und die anderen, in deinem Beitrag hast du über Lähmungen geschrieben. Ich kenne auch das Gefühl, und heute frage ich mich, ob das ein Schutz ist, damit ich mir an der Mauer nicht den Kopf einrenne. Ich habe sehr große Widerstände bei meiner Berufsarbeit. Da muss ich jahrelang in einer Wartestellung ausharren, bis endlich grünes Licht kommt. Soweit kann ich nur daran arbeiten, meine Ausgangsbasis für die Arbeit an künftigen Aufgaben ganz gründlich vorzubereiten. Zusätzlich lebe ich immer noch in einer "prachtvollen" Isolation. Da flüchte ich aus Langeweile oft zu meinen Bastelarbeiten: auf bekannten Mustern aufbauen, neues finden und das selbst Gebaute erproben auf Funktionstüchtigkeit. So lebe ich das kreative-künstlerische Potential im Kleinen aus, solange das im Berufsleben nicht möglich ist. Derweilen kann schon mal wochenlang und mal länger die Wohnung unaufgeräumt sein. Das gehört dazu. Es hat Zeiten gegeben, da hatte ich mir vorgenommen, Ordnung zu schaffen, aber nach einer Stunde Wohnungsaufräumen war ich völlig erschöpft. Das habe ich aufgegeben. Ich muss nicht gegen meine Natur arbeiten, sondern verlege das Aufräumen in Zeiten, an denen es mir besser geht. Freilich riskiere ich, dass ein Teil meines Umfeld mich als Schlamper ansieht. Ist inzwischen egal. Ja, mit solchen Verhältnissen könnte ich es auch versuchen, den Behindertenstatus zu erlangen. Meines Wissens bräuchte ich dazu eine ärztliche Bescheinigung. Z. Z. meide ich aber die Arztpraxen, komme ja auf anderem Wege durch. Aber ich kenne aus der Selbsthilfegruppe Fälle, in denen Depressiv Kranke seit dem Klinikaufenthalt einen Behindertenausweis haben. Nach einer Depression schweren Grades kann das durchaus möglich werden. Entscheidend ist hierfür das ärztliche Gutachten. Ein Teil der Betreffenden ist wieder im Berufsleben, andere in Frühpension. Wer es versuchen will, dem wünsche ich Glück und Erfolg. Albert
panda56
Beiträge: 44
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von panda56 »

hallo, das mit dem schwerbehinderten gesetz kann ich nur positiv beantworten. ich habe im letzen jahr einen schwerbehindertenausweis 50 % schwerbehinderung bekommen. es steht auch ganz klar in dem schreiben, daß es aufgrund der depressionen genehmigt wurde. die anderen krankheiten wurden nicht mit eingerechnet. er ist erstmal für 3 jahre gültig. dann wird nochmal überprüft ob es immer noch so ist, es werden neue gutachten erstellt und der antrag auf verlängerung gestellt. ich kann also nichts negatives berichten.vielleicht hat dein arzt auch ein gutachten geschrieben, bei dem nicht ersichtlich ist daß es dich behindert bei der arbeit. ich habe nur ein attest meiner ärztin vorgelegt und bekam 50 % ohne irgendwelche untersuchungen. sprich noch einmal mit deinem arzt darüber. gruss panda
tiger
Beiträge: 63
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von tiger »

Hallo zusammen, ich will einen Gedanken von mir hier äußern. Wer ist behinderter? Ein Mensch, der nicht gehen kann oder reden, hören oder sehen kann? - oder ein Mensch, der weder lachen noch weinen , noch lieben kann? Gruß tiger
panda56
Beiträge: 44
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von panda56 »

hallo tiger, was soll die frage wer ist behinderter? ich denke bei variationen sind richtig. denn wenn meine psyche krank ist- gehirnstoffwechsel - ist es genauso eingeschränkt , als wenn ich nur nicht gehen könnte oder hören oder sehen. also was soll die frage!!! gruss panda
christabelle
Beiträge: 554
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von christabelle »

Hallo, Panda und Ihr anderen hier! Ich denke noch darüber nach, aber so spontan leuchtet mir der Anspruch auf einen Behindertenausweis nicht ein: ...wieso sollte ein Depressiver bevorzugt parken (auf den B.-parkplätzen)? ...und wofür die Steuerermäßigungen (hat man Sonderausgaben)? ...und wofür die 5 Tage Sonderurlaub? ...und wofür die Begleitperson bei Bahnfahrten? ...u.a.m. (Ich kenn' mich leider bei den Bestimmungen nicht so gut aus wie Ihr offensichtlich, aber bestimmt versteht Ihr, was ich sagen will...(?)). Außerdem möchte ich einfach nicht behindert sein, das macht es ja mit der Akzeptanz noch schwieriger; behindert = Klatsche = nicht zu retten = vergessen... Gruß Christabelle
maggy
Beiträge: 1150
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von maggy »

Hallo, Ich glaube bei uns wird als behindert eingestuft wer nicht in die "Norm" paßt, aber wer legt diese Norm fest (die sogenannten Normalen?) Dazu folgende Begebenheit: Unser Sohn war, als er 8 Jahre alt war mit einem Mädchen in der Klasse, die im Rollstuhl saß. Als ich ihn was fragen wollte, was im Zusammenhang mit diesem Mädchen stand und mir der Name nicht mehr einfiel, sagte ich: "Du weiß schon, die Behinderte." Er schaute mich verständnislos an und sagte: "Maggy, Steffi ist doch nicht behindert, sie kann nur nicht laufen." Tja, ich hätte sie als behindert eingestuft, mein Sohn sah das anders und ich glaube wesentlich natürlicher und "normaler". Alles Liebe von Maggy
-------------------------------------------

Depression ist die Fähigkeit mit tiefster Gefühlsbereitschaft auf Konflikte zu reagieren
Pepina
Beiträge: 5
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von Pepina »

Hallo Sandra! Ich bin mir ziemlich sicher, das deine Cousine ihre "satten" 50% gerne tauschen würde gegen ein Leben ohne Depressionen. Warum soll es unorthodox sein einen Schwerbehindertenausweis aufgrund einer Depression zu bekommen? Das verstehe ich nicht. Hallo Christabelle! Die Informationen die du über Schwerbehindertenausweise hast sind ziemlich begrenzt, wenn du solche Sachen schreibst, solltest du dich künftig vorher genauer informieren. Nur weil man 50 % Schwerbehindert ist, hat man noch lange kein Recht bevorzugt zu parken und schon garkeine Begleitperson bei Bahnfahrten. Mit 50 % hat man lediglich eine Steuerermäßigung (ja, man hat als Depressiver mehr Ausgaben, durch Medikamentenzuzahlung und Therapie) und 5 Tage Extraurlaub bzw. gesonderte Kündigungsschutzregelung, was hier ja wohl auch angebracht ist. Mit Depressionen ist man nicht voll leistungsfähig, also passen diese Vorteile genau. Depressionen und andere Psychische Krankheiten sind genauso Krankheiten wie körperliche, also ist es doch absolut verständlich wenn die Betroffenen bei entsprechener Schwere der Krankheit auch einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Gruß Pepina
panda56
Beiträge: 44
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von panda56 »

hall christabella, auch ich würde gerne den schwerbehinderten ausweis abgeben.ich möchte auch lieber ganz normal arbeiten gehen. wenn jemand eine andere krankheit hat, wird da nicht groß gefragt. die krankheit sieht man ja. und da´ß du die psychischen krankheiten als normal ansiehst , ist für mich nicht verständlich. ging es dir nie so schlecht, daß du nicht mehr fähig warst, deinen beruf auszuüben, den du gerne gemacht hast, aber durch depressionen die konzentration nicht mehr da war und du immer mehr an kraft verloren hast und dadurch immer mehr fehler. ich finde es eine frechheit so über schwerbehinderte zu denken. gruss panda
waltraut
Beiträge: 926
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von waltraut »

Liebe Panda, ich glaube nicht,daß Christabelle negativ über Schwerbehinderte denkt. Aber es gehört mit zum Thema Akzeptanz der Depression,daß sie sich nicht "behindert" fühlt bzw.fühlen möchte. Daher die heftige Ablehnung. Ich bin wegen einiger chronischer Krankheiten seit Jahren zu 80% schwerbehindert. Wie Pepina richtig sagt,bedeutet das weder einen Sonderparkplatz noch eine Begleitperson,sondern eine Steuerermäßigung und Kündigungsschutz sowie die 5 Tage Sonderurlaub. Und das sind Rechte,die einem psychisch Kranken genauso zustehen sollten wie dem körperlich geschädigten. Im übrigen sieht auch mir meine "Behinderung" niemand an. Ich hatte am Anfang auch viel inneren Widerstand zu überwinden,bevor ich den Ausweis beantragte. Der Ausweis ist nichts anderes als die Inanspruchnahme von Vergünstigungen,die die Benachteiligungen durch die Krankheit etwas lindern können. Sicher ist es schwer für einen Depressiven,sich als behindert einstufen zu lassen, aber letzlich, was ist Behinderung? Mein Enkel hat einen Klassenkameraden,der im Rollstuhl sitzt. Als sein Vater ihn mal nach dem "Behinderten" fragte,sagte er ganz locker "der ist doch nicht behindert,der kann bloß nicht gehen". Vielleicht sind wir Depressiven da manchmal mehr behindert,- daran gehindert,unser Leben zu leben. Und gerade der Kündigungsschutz ist für uns besonders wichtig. Man muß nur mal hier nachlesen,wie viele sich nicht erlauben,in richtige Behandlung zu gehen,weil sie Angst vor Kündigung haben,wie viele sich tagtäglich in die Arbeit schleppen,weil sie Angst haben,daß man sie sonst rausschmeißt. Gruß Waltraut
sandra
Beiträge: 162
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von sandra »

hallo pepina, ich glaub da ist etwas ganz anders angekommen, als ich es eigentlich gemeint habe...ich war an dem tag saumäßig schlecht drauf und hab mich irgendwie im ton vergriffen. ich weiß, das ist keine entschuldigung, soll auch nicht wieder vorkommen. sicherlich würde meine cousine gerne ihre prozente gegen ein leben ohne depressionen austauschen. ich beneide sie nicht drum...plag mich selber genügend mit der krankheit, dass mein arzt mir schon nahegelegt hat, selbst einen zu beantragen. - noch spricht zuviel dagegen. was das unorthodox angeht: sollte heissten ... lediglich unorthodox einen zu beantragen. und zwar aus dem ganz einfachen grund, dass es zwar selbstverständlich ist einen schwerbehindertenausweis zu beantragen, wenn man z. b. gehbehindert ist oder nur nen halben arm hat, nicht jedoch wenn man depressiv ist. wie denn auch, wenn diese krankheit nach wie vor von den wenigsten als solche anerkannt wird? sandra
Heinz - Leo Laturell
Beiträge: 71
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von Heinz - Leo Laturell »

Hallo ihr Alle, ich habe mir Eure Darlrgungen zu dem Thema Behinderung durchgelesen und möchte dazu meine Darstellung und Sichtweise erläutern. Zunächst die Frage der Vergünstigung durch eine %05 ige oder höher eingestufte Behibderung. Einen Behindertenparkplatz bekommt der Bedindert, in dessen Ausweis ein "G" wie gehbehindert steht. Im steurrecht kann ich als Behinderter mit einem MIndestbehinderungsgrad eine Pauschale, die meistens unerheblich ist geltend machen. Also worum geht es nun? Unser aller Problem ist es doch, dass die Erkrankung einer Depression, also eigentlich überhaupt psychische Erkrankungen immer noch mit einen Tabu belegt und für die Betroffenen sehr schambesetzt sind. Inzwischen wird gerne in den Massenmedien über diese fast schon als Volkkrankheit geltende Erkrankung berichtet und in Talk Schows outen sich Prominente, wenn sie über ihre eigenen Deprssionen berichtet. Aber diese Erkrankung hat immer noch nicht den Stellenwert in der Gesundheitpolitik unseres Landes wie es nötig wäre, um frei und vorurteilslos damit umzugehen. Ich sehe es einfach nicht ein, dass ein wie auch immer körperlich Behinderte eine rechtliche Sonderstellung erhält, überall für behindertengerechte Bauten und Arbeitsplätze geworben wird und die seelische Behinderung, die vielleicht lähmender sein kann, wie eine Querschnittslähmung ( ohne das ich damit eine Berwertung abgeben möchte) keine Berücksichtigung finden. Ich habe lange damit gekämpft, ob und wie ich mit dieser, mich persönlich sehr behindernten Erkrankung umgehen soll. Ich habe einfach keine Lust mehr, mich ständig zu rechtfertigen oder kränken zu lassen, mit so Bemerkungen: Stell Dich nicht so an, Kopf hoch dann geht´s weiter, so wie Du aussiehst kannst Du gar nicht krank sein. Als ich mich an meinem letzten Arbeitsplatz offenbart hatte schlug mir eine Welle von Bemitleidung und einer eigenartigen Hilfbereitschaft entgegen. Vorgesetzte achteten darauf zu mir besonders freundlich zu sein, oder mich auch bei groben Fehlern nicht zu tadeln, während der Kollege nebenan eins auf die Mütze bekam. Irgendwie nahmen die Kollegen mir gegenüber auch eine Art Schonhaltung ein, die mich kränkte. Ich habe oft zu meinem Chef gesagt, dass ich erwarte, so behandelt zu werden wie jeder andere auch und ich im mitteile, wenn ich wieder mal am Boden liege und `ne Auszeit brauche. Aber ´s hat nichts genützt, die konnten nicht damit umgehen. Mein Anliegen ist es, offensiv mit der Erkrankung umzugehen und um Verstehen zu werben, psychisch Kranke wie wir Depressive so zu integrieren, dass sie als vollwertig Menschen und Arbeitnehmer akzeptiert werden. Der Behindertstatus gebe uns die Chance, im Rahmen des Schwerbehindertengesetztes potensiellen Arbeitgebern ihre Behindertenquote zu erfüllen und auch für seelisch Erkrankte einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu bekommen. Ich werbe hier ausdrücklich dafür, bei Arbeitgebern in den Behörden und Betrieben Aufklärungsarbeit zu betreiben, um mit den Vorurteilen aufzuräumen. Warum sollten niocht wir, die Betroffenen selbst das nicht in die Hand nehmen uns organisieren und sozusagen Öffentlichkeitarbeit betreiben. Ich habe manchmal helle und gute Phasen, in denen ich mir das durchaus zutraue und ich glaube, dass es dem einen oder der anderen von Euch vielleicht auch so geht. Ich Grüße Euch in der Hoffnung, dass wir´s selbst in die Hand nehmen Heinz -Leo
waltraut
Beiträge: 926
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von waltraut »

Lieber Heinz-Leo, du sprichst mir aus der Seele.. Waltraut
alexander
Beiträge: 8
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von alexander »

Ich habe mir auch schon öfter überlegt, einen Schwerbehindetenausweis zu beantragen, bin mir aber nicht sicher, ob er mit evtl. mehr Nachteile als Vorteile bringt. Muss ich eigentlich meinen Arbeitgeber unbedingt darüber informieren, dass ich einen solchen Ausweis habe? Ich habe auch schon gelesen, das wäre nicht erforderlich und um den Kündigungsschutz zu haben, würde es genügen, erst im Falle einer tatsächlichen Kündigung offenzulegen. Auf den zusätzlichen Urlaub müsste ich dann natürlich verzichten, aber es bliebe ja immerhin noch ein (bescheidener) Freibetrag und eben der Kündigungsschutz. Weiss jemand näheres?
christabelle
Beiträge: 554
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von christabelle »

Hallo, Heinz-Leo! Nur eine kurze Frage, eigentlich bin ich gar nicht da: Was macht denn einen "behindertengerechten" Arbeitsplatz aus (für Depressive) gegenüber einem für "normale"? (Außer den 5 Tagen Sonderurlaub und verbessertem Kündigungsschutz wg. lauter Krankschreibungen noch etwas?). Gruß Christabelle
maggy
Beiträge: 1150
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von maggy »

Liebe Christabelle, es freut mich, dass ich in Deinem "Nichtdasein" ein Lebenszeichen von Dir sehe. Alles Liebe von Maggy
-------------------------------------------

Depression ist die Fähigkeit mit tiefster Gefühlsbereitschaft auf Konflikte zu reagieren
christabelle
Beiträge: 554
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von christabelle »

Danke, Maggy! Bin auch schon wieder weg - ich hoffe, es war schön in Zürich?! Lieben Gruß Christabelle
Pepina
Beiträge: 5
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von Pepina »

Hallo Alexander! Du bist verpflichtet deinem Arbeitgeber eine Schwerbehinderung mitzuteilen. Tust du das nicht, ist es unter Umständen ein Kündigungsgrund. Klar hat so ein Ausweis bei weitem nicht nur Vorteile, es muss also wirklich gut überlegt sein.
Heinz - Leo Laturell
Beiträge: 71
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von Heinz - Leo Laturell »

Hallo Christabelle, Behindertenarbeitsplätze gibt es für körperlich Behinderte, als auch für geistig Behinderte. Manche Arbeitsplätze sind so eingerichtet, dass grundsätzlich Menschen mit ähnlichen Behinderungen dort eingesetzt werden können, manche ganz individuell zugeschnitten auf die persönliche Behinderung. Behindertenarbeitsplätze für geistig behinderte berücksichtigen die noch geistig, intelektuellen Fähigkeiten der Betroffenen und finden sich meistens in Einrichtungen sozialer Organisationen. Wie sieht es nun mit dem behindertengerchten Arbeitsplatz für an irgendeiner Form seelischer Erkrankungen aus. Die Antwort auf diese Frage gab mir ein Neurologe der sagte, seelische Behinderungen sind meist nur vorübergehend und somit nicht auf Dauer eine Behinderung. Äußerst blauäugig gesehen wie ich meine. Ich möchte einmal versuchen, für einen meiner persönlichen Behinderung so wie ich sie erfahre nagepassten Arbeitsplatz zu beschreiben. Geht´s mir gut, erkenne ich meistens nicht die Grenzen meiner Leistungsfähigkeit und neige dazu mich solange zu überfordern, bis ich wieder in der Depression lande. Geht´s mir schlecht, scheint mich alles, aber das Geringste zu überfordern. Ich weiß, dass ich nicht unter Zeitdruck arbeiten kann und sollte. Arbeiten unter Zeitdruck halte ich in guten phasen zwar relativ gut aus, die führen aber immer schleichend in den Abgrund. In einer Depression ist Arbeiten unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Es gibt so etwas wie der Druck im Team. Wenn ich in einem Team arbeite, in dem meine Arbeit direkten Einflußß auf den Erfolg oder Mißerfolg eines Teams hat, ist der Druck so hoch, dass ich ihn nur eine begrenzte aushalte, bevor ich dann wieder abrutsche. Auch das Arbeiten mit vielen Menschen zusammen in einer vielleicht noch recht lauten Umgebung halte ich nicht durch. Also könnte ich mir einen individuellen " behindertengerechten " Arbeitsplatz so vorstellen, dass ich einen Einzelarbeitsplatz habe der keinem großen Zeitdruck unterliegt und unabhängig von einem Zusammenspiel in einem Team liegt. Die Arbeitszeit könnte ich mir beginnend vom späten Vormittag bis zum führn Abend vorstellen, da ich Nachts wenig schlafe und diesen Schlaf dann meistens am Morgen nachhole. Außerdem sind wie bekannt bei dei Depressionen die Vormittage am schlimmsten, während am Nachmittag und am Abend eher eine Erleichterung eintritt. Da wir manchmal hohe Ausfallzeiten haben könnte es doch eine Regelung nach der einem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung sozusagen erlassen wird und schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Lohnersatzleistungen gezahlt werden. Vielleicht, ich hab´s noch nicht probiert, könnte ich auf diese Weise wieder langsam in einen normalen Arbeitsprozess übergehen. Auch die Bezuschussung durch Krankenversicherung oder Rentenversicherung kann ich mir begrenzt gut vorstellen. Der therapeutische Erfolg der möglicherweise auch dadurch wieder eintritt, dass ich wieder mehr Selbstvertrauen aufbaue, könnte vielleicht sogar die Kosten irgendwann amortisieren. Vielleicht klingt´s wie Utopie, aber ich halt´s für möglich. Grndsätzlich also geht´s mir um einen Arbeitsplatz, der meiner persönlichen Belastbarkeit angepasst ist und was ist das anders, als ein behindertengerchter Arbeitsplatz
maggy
Beiträge: 1150
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von maggy »

Hallo Leo, für mich hört sich das eher nach Rehabilitation zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß an, als nach behindertem gerechten Arbeitsplatz. Diese Möglichkeiten der Rehabilitation gibt es und sie werden von den Krankenkassen finanziert, bzw. für den Arbeitgeber bezuschußt. Es gibt da auch Stellen an die Du Dich wenden kannst. Bin ein bißchen in Zeitdruck und such Dir Morgen nachmittag dazu was raus. Alles Liebe von Maggy
-------------------------------------------

Depression ist die Fähigkeit mit tiefster Gefühlsbereitschaft auf Konflikte zu reagieren
maggy
Beiträge: 1150
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von maggy »

Lieber Leo, das hat jetzt gedauert, aber ich hatte hier seit heute Morgen bis 18 Uhr einen vollkommenen Absturz unserer Telefonanlage, die auch den Internet-Anschluß "beherbergt". Was ich gefunden habe ist leider nicht das, wonach ich gesucht habe; denn ich weiß dass es möglich ist bei psychosomatischen Erkrankungen mit einer "Stufenweisen Wiedereingliederung" in den Arbeitsprozeß z.B. 2 Stunden am Tag oder 2 x pro Woche, eine Art Arbeitstraining, zu beginnen, was von der Krankenkasse finanziert wird, so dass es den Arbeitgeber nicht belastet. Unter: Bundesarbeitsministerium kannst Du Dich aber schlau machen oder Anfragen, was es da für Möglichkeiten gibt. Alles Liebe von Maggy
-------------------------------------------

Depression ist die Fähigkeit mit tiefster Gefühlsbereitschaft auf Konflikte zu reagieren
susan
Beiträge: 2551
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Depression: Behinderung im Sinne der Behindertengesetze?

Beitrag von susan »

.....Wenn ich mich nicht irre, heißt das Ganze "Hamburger Modell" Ich hatte Heinz-Leo aber anders verstanden, es geht ihm um "einen individuellen " behindertengerechten " Arbeitsplatz" .....für den Fall, daß Depression als Schwerbehinderung anerkannt wird... Oder??? Hab ich das falsch verstanden Lieber Gruß Susan Danke Maggy, die Adresse werde ich mir abspeichern. Heinz-Leo, ob dir der von mir am "schwarzen Brett" vorgestellte Sozialverband helfen könnte??


Antworten