Entfristung der Erwerbsminderungsrente

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DieNeue
Beiträge: 5783
Registriert: 16. Mai 2016, 22:12

Entfristung der Erwerbsminderungsrente

Beitrag von DieNeue »

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal euer Wissen zur Erwerbsminderungsrente.

Ich habe jetzt 5 Mal hintereinander eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten:
- 9 Monate wegen Gesundheit und Arbeitsmarktverhältnissen
- 9 Monate wegen Gesundheit und Arbeitsmarktverhältnissen
- 2 Jahre wegen Gesundheit und Arbeitsmarktverhältnissen
- 3 Jahre wegen Gesundheit (im Bescheid steht: "es ist nicht unwahrscheinlich, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann")
- 3 Jahre wegen Gesundheit (gleiche Begründung plus der Zusatz, dass wenn ich keinen neuen Antrag stelle, eine teilweise Erwerbsminderungsrente weitergezahlt wird)

Es gibt doch diese Regel, dass eine Rente nach neun Jahren entfristet werden muss, allerdings nur wenn es keine Arbeitsmarktrente ist. Jetzt hatte ich aber anfangs Arbeitsmarktrenten und erst später eine Rente rein aufgrund der Gesundheit. Zählen die ersten Jahren dann trotzdem zu den 9 Jahren oder nicht? Insgesamt werden es jetzt 8,5 Jahre. Kann die Rente beim nächsten Mal schon entfristet werden?
Und was hat es mit dem Zusatz auf sich, dass eine teilweise Erwerbsminderungsrente einfach weitergezahlt wird? Denken die, ich bin unbefristet zumindest teilweise erwerbsunfähig und es muss sich noch erweisen, ob die unbefristete volle Erwerbsminderung auch zutrifft?

Und was bedeutet eigentlich die Berentung wegen der Arbeitsmarktverhältnisse? Es kann doch keiner sagen, wie der Arbeitsmarkt für jemanden ist 🤔 Ich habe eine Ausbildung, dann gearbeitet und wurde im anschließenden Studium krank.

Würde mich über Erklärungen freuen. Nächstes Frühjahr läuft die aktuelle Rente aus und mir graut es etwas vor der erneuten Begutachtung.

Liebe Grüße und danke!
DieNeue
Schlumpffine
Beiträge: 468
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Entfristung der Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo DieNeue,
die von Dir gesuchte Information findet sich in § 102 SGB VI oder im nachfolgen Link:https://rvrecht.deutsche-rentenversiche ... _0102.html

Es wird grundsätzlich unterstellt, das sich aufgrund der Medizinischen Entrwicklung eine "Besserung" deines Zustandes ergben kann-die sogenannte Heilungsbewährung.
Auch können sich durch technische Entwicklungen-theoretisch- Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen, die zur Aufhebung der Arbeitsmarktrente führen.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
DieNeue
Beiträge: 5783
Registriert: 16. Mai 2016, 22:12

Re: Entfristung der Erwerbsminderungsrente

Beitrag von DieNeue »

Hallo Schlumpffine,

danke für den Link. Das hat mir weitergeholfen.

Liebe Grüße,
DieNeue
Chrissi 14
Beiträge: 85
Registriert: 21. Feb 2021, 10:10

Re: Entfristung der Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Chrissi 14 »

Hallo liebe DieNeue,

es ist manchmal echt unverständlich, warum manche immer wieder nur eine befristete EM-Rente bekommen. Ich persönlich bekam vor 10 Jahren das erste Mal diese Rente, für 2 Jahre befristet und seitdem unbefristet bzw. auf unbestimmte Dauer, längstens bis zur Regelaltersrente.

Ich habe seitdem nie wieder etwas von der DRV gehört bezüglich Überprüfung. Aber das behalten sie sich vor, es nochmal zu überprüfen. So stand es vor 8 Jahren im letzten Bescheid.

Meine Mutter bekam erst für 3 Jahre befristet und dann bis zur Regelaltersrente (waren aber eh nicht mehr so viele Jahre).

Diese hätte sie schon seit 2 Jahren bekommen sollen. Vor über 2 Jahren wurde die Altersrente beantragt und vorige oder diese Woche kam nach 2! Jahren endlich der Bescheid für ihre Altersrente. Sie hat immer wieder dort angerufen und jedes Mal versprach man ihr, sich zu kümmern. Und jetzt darf sie fast 300€ zurückzahlen an die DRV, weil ihr während der EM-Rente irgendwelche Zuschläge gezahlt wurden, die sie mit der Altersrente nicht mehr bekommt.
Finde ich ungerecht, weil sie ja nun keine Schuld daran hat, dass die DRV 2 Jahre für die Bearbeitung gebraucht hat.

Ich drücke dir die Daumen, dass du die EM-Rente dann auch wirklich unbefristet bekommst.


LG Chrissi
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