Wie sind genau die Regeln bei Nahtlosigkeit nach §145 SGB III?

Antworten
Schnuffelchen
Beiträge: 12
Registriert: 12. Jan 2017, 20:39

Wie sind genau die Regeln bei Nahtlosigkeit nach §145 SGB III?

Beitrag von Schnuffelchen »

Ich wurde zum 22.5.23 von meiner Krankenkasse ausgesteuert und stellte den Antrag auf Nahtlosigkeit.

Mit Bescheid vom 12.6.23 wurde von der Agentur für Arbeit mir für den Zeitraum vom 23.5.23 bis zum 6.6.23 Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB III bewilligt. Der Bewilligungszeitraum wurde gem. § 156 SGB III Abs. 1 Nr. 2 eingeschränkt, da ich vom 7.6.23 bis 12.7.23 an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnahm und Übergangsgeld bezog. Vom Zeitpunkt der Aussteuerung bis zum Zeitpunkt des Antritts der Rehabilitationsmaßnahme war ich nahtlos arbeitsunfähig geschrieben. Mit Datum vom 17.7.23 erhielt ich einen Anderungsbescheid der Agentur für Arbeit für den Zeitraum vom 13.7.23 für die Gewährung des Arbeitslosengelds gem. § 136 SGB III für den Zeitraum vom 13.6.23 bis 26.6.26.

Nun wurde ich aus der Rehabilitationsmassnahme krank entlassen, mit der Prognose wieder vollschichtig arbeiten zu können. Ich reichte nahtlos bis zum 22.12.23 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Am 20.12.23 erhielt ich ein Schreiben des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit mit einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber der DRV, da divergierende Leistungsbeurteilungen vorlägen. Diese Schweigepflichtsentbindungen schickte ich unterschrieben zurück.

Leider hatte ich einen Rückfall und wurde erneut bis vom 4.1.24 zum 18.1.24 krankgeschrieben. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichte ich wiederum ein und erhielt während dieser Zeit zum einen eine Mail, in der meine Arbeitsvermittlerin wissen wollte, ob es sich bei dieser Arbeitsunfähig um die gleiche Erkrankung handele. Sie bat um Rückruf an die Hotline der Agentur, den ich tätigte. Dort teilte mir eine Mitarbeiterin mit, dass ich aus dem Leistungsbezug fallen könnte, wenn ich wiederum erkranken würde. So nebenbei: eben rief ein anderer Mitarbeiter einer anderen Agentur für Arbeit an und wollte wissen, ob die Erkrankung des Zeitraumes vom 4.1.24 bis zum 18.1.24 die gleiche sei.

Zum anderen rief die Arbeitsvermittlerin mich am 15.1.23 an, um mir mitzuteilen, dass die Nahtlosigkeit beendet sei und ich dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung zu stehen habe. Einen Aufhebungs- oder Änderungsbescheid habe ich nicht.

Im gleichen Telefonat teilte sie mir mit, dass die DRV einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt hätte. Nun hatte ich den gar nicht gestellt und die Agentur angeblich auch nicht. Ich bekam weder von der DRV noch von der Agentur jemals eine Benachrichtigung über die Antragstellung und erhielt von der DRV auch keinen Ablehnungsbescheid.

Ehrlich, ich komme bei dem Kuddelmuddel nicht mehr mit und hätte dann mehrere Fragen:

1. Kann die Nahtlosigkeit einfach so aufgehoben werden, ohne dass ein Änderungsbescheid erstellt wird?
2. Kann einfach so von der Agentur für Arbeit oder der DRV ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt werden? Ich werde den nicht stellen, weil meine zu erwartende Rente deutlich unter dem
3. Wie ist die Aussage der Mitarbeiterin, dass ich im Krankheitsfall keine Leistungen mehr beziehen könne, zu werten? Zur Information: Ich leide an einer Depression, die in Intervallen vollstationär behandelt wird. Dies macht mir ziemlichen Druck.
4. Wie verpflichtend sind in diesem Fall eigentlich Bewerbungen? Einen Kooperationsplan oder Vergleichbares habe ich nicht unterschrieben. Ich schreibe zwar welche, kann aber wegen der noch nicht beendeten Intervallbehandlung wirklich sagen, wann ich einsteigen kann.

Vielen Dank für eure Antworten
Schlumpffine
Beiträge: 374
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Wie sind genau die Regeln bei Nahtlosigkeit nach §145 SGB III?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
schau mal in die Fachanweisungen der Agentur für Arbeit- unten verlinkt

1) Ja,da nach 145 SGB III die Nahtlosigkeitsregelung nur bei weiterbestehenden Erkrankungen greift.
Bitte den ICD Code nachfragen und klären
2) Ja, siehe 145 SGB III
3) Kann ich mangels genauerer Info nicht abschätzen
4) Das LSG Rheinland-Pfalz hielt 2/woche für gerechtfertigt- auch abhängig ob du eine EGV abgeschlossen hast.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449 :hello:

Schau auch bei nachfolgenden LInk vorbei:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449
gruß
schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
lt.cable
Beiträge: 541
Registriert: 5. Mär 2008, 20:55
Kontaktdaten:

Re: Wie sind genau die Regeln bei Nahtlosigkeit nach §145 SGB III?

Beitrag von lt.cable »

Schnuffelchen hat geschrieben: 24. Jan 2024, 20:00 Nun wurde ich aus der Rehabilitationsmassnahme krank entlassen, mit der Prognose wieder vollschichtig arbeiten zu können. Ich reichte nahtlos bis zum 22.12.23 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Am 20.12.23 erhielt ich ein Schreiben des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit mit einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber der DRV, da divergierende Leistungsbeurteilungen vorlägen. Diese Schweigepflichtsentbindungen schickte ich unterschrieben zurück.
Mit welcher Beurteilung hinsichtlich der aktuellen Leistungsfähigkeit bist du denn nun entlassen worden? Krank oder wieder voll einsatzfähig? Und hatte der Ärztliche Dienst der BA zu dem Thema auch schon mal eine Einschätzung abgegeben?
Ein Nilpferd wollte zum Ballett
als schönster aller Schwäne.
Nur war es fürs Ballett zu fett.
So scheitern viele Pläne.
- Charles Lewinsky
Schnuffelchen
Beiträge: 12
Registriert: 12. Jan 2017, 20:39

Re: Wie sind genau die Regeln bei Nahtlosigkeit nach §145 SGB III?

Beitrag von Schnuffelchen »

Liebe Schlumpfine, :hello:
vielen, vielen Dank für die Links.
Die helfen mir dann weiter, wenn es Probleme geben sollte. Die ICD-Codes verrät mir garantiert die Ärztin bzw. ich kann sie ja auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des vergangenen Jahres finden.
Liebe Grüße
Reziprok
Beiträge: 183
Registriert: 9. Mär 2023, 07:51

Re: Wie sind genau die Regeln bei Nahtlosigkeit nach §145 SGB III?

Beitrag von Reziprok »

Hi Schnuffelchen,

ergänzend zu den Infos von @Schlumpffine nachfolgend der Link zu einem Ratgeber aus der Reihe "Sozialrecht-Justament" von Bernd Eckhardt zum Thema "Existenzsicherung bei Krankheit nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug durch die Krankenkasse" von Mai 2023:

https://sozialrecht-justament.de/data/d ... 5_2023.pdf

Bernd Eckhardt bietet als Experte im Sozialrecht regelmäßig Fortbildungen in diesem Rechtsbereich an. In den Ausgaben seines "Sozialrecht-Justaments" weist er auf seine jeweils zukünftig stattfindenden Fortbildungen hin, beschäftigt sich aber pro Ausgabe jeweils vertiefend mit einem gewissen Teilaspekt des Sozialrechts.

Deswegen findest Du im obigen Link nach der Auflistung der von ihm angebotenen Fortbildungen Informationen zum Thema Nahtlosigkeit nach dem § 145 SGB III, inklusive einer Art FAQ ("Frequently Asked Questions") zu diesem Thema. Schaue deswegen zuerst in das Inhaltsverzeichnis im oben genannten Link, dann weißt Du, zu welcher Seite Du innerhalb der verlinkten PDF-Datei springen musst.

Viele Grüße

Reziprok
Schnuffelchen
Beiträge: 12
Registriert: 12. Jan 2017, 20:39

Re: Wie sind genau die Regeln bei Nahtlosigkeit nach §145 SGB III?

Beitrag von Schnuffelchen »

Erst einmal vielen Dank für den Link. Vielleicht werde ich da schlauer.

Es ist echt belastend, wenn man so zwischen allen Stühlen steht, denn einen Aufhebungsbescheid habe ich nie bekommen. Dass ich blöd war, immer treudoof meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einzureichen, ist mir jetzt auch klar. Nur habe ich mich, noch kränker als heute, extrem einschüchtern lassen und die verlangten Bescheinigungen halt eingereicht.

Bei dieser Agentur muss ich mir wohl doch auf die alten Tage so etwas wie eine Rechtsschutzversicherung zulegen. Zu blöd, dass die meisten Wartezeiten haben. Der VdK hier ist mit Fragen rund um Agentur oder JC laut einer Freundin völlig überfragt.
Antworten