Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

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Reziprok
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Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Reziprok »

Bundesrat stimmt Verbesserungen für erwerbsgeminderte Menschen zu

Die Entscheidung des Gesetzgebers, eine modellhaft bereits erprobte Praxis explizit im Gesetz zu regeln, wird von der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich begrüßt.

[...]

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (Freitag, 15.12.2023) Verbesserungen für erwerbsgeminderte Menschen beschlossen. Gesetzlich geregelt ist nunmehr, dass Personen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, für einen Zeitraum von sechs Monaten ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erproben können, ohne hierdurch den Rentenanspruch zu gefährden.

[...]
https://www.deutsche-rentenversicherung ... rente.html
Nachtmensch
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Nachtmensch »

Interessanter Aspekt, der sich da für Erwerbsgeminderte Menschen eröffnen könnte. Nur welcher Arbeitgeber würde denn so eine Erprobung ermöglichen, mit dem Gedanken, wenn der Arbeitnehmer es dann vielleicht doch nicht schafft? Also wie bei so manchen Gesetzen sehe ich persönlich da auch wieder mal eine gewisse Realitätsferne. Ich selbst bemühe mich seit 2019 um einen Job mit 5 Stunden täglich, weil ich eine Teilerwerbsminderungsrente beziehe und eigentlich werden ja Arbeitskräfte gesucht. Natürlich könnte es daran liegen, dass ich mittlerweile 60 Jahre alt bin, was selbstverständlich kein Argument sein darf, dass wenn überhaupt eine Rückmeldung seitens eines AG kommt, es bislang eine Absage war. Ungeachtet dessen, muss es außerdem ja auch ein Job sein, den der Erwerbsgeminderte auch idealerweise leisten könnte, selbst wenn er den Anforderungen des AG entsprechen würde.

Prinzipiell sehe ich aber eine Möglichkeit für die AfA, teilweise Erwerbsgeminderte Menschen in eine Erprobung zu drängen, die garantiert von weniger seriösen AG sicher gerne genutzt werden könnte, um mal kurzfristige Engpässe beim Stammpersonal zu überbrücken ohne dem Arbeitnehmer langfristig eine Perspektive zu bieten. Aber vielleicht will der Gesetzgeber auch dem gejammer über den Fachkräftemangel etwas Neues entgegenstellen. Wer weiß, was da der tatsächliche Hintergrund ist.
Senif
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Senif »

Hallo Nachtmensch,

das ist sicher ein Aspekt. Ich hatte das Glück schon vorher eine Firma gefunden zu haben, die so eine "Eingliederung" mit macht. Für mich ideal. Ansonsten habe ich wirklich auch sehr viele Bewerbungen geschrieben mit vielen Absagen. Rente ist schon abschreckend für Arbeitgeber.

LG Senif
SonneundDunkenheit
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Es könnte aber auch für die von uns, die befristete volle Renten erhalten und deren Arbeitsverträge ruhend gestellt wurden eine Chance sein, sich beim bisherigen AG zu erproben, wenn die Befristung am Auslaufen ist und man es für sich selbst doch noch einmal probieren möchte quasi der Versuch einer Wiedereingliederung.
Das die AfA jemanden mit voller Rente über dieses Gesetz in Arbeit zwingen möchte/ kann, glaube ich eher nicht. Solange ich den vollen Rentenanspruch habe, ist die AfA doch gar nicht mein "Geldgeber".
Weihnachtliche Grüße an alle
Nachtmensch
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Nachtmensch »

Bei einer vollen EMR ist die AfA außen vor. Nicht aber bei einer teilweisen EMR, denn da ist man gezwungen sich für die Rest Erwerbsfähigkeit arbeitslos zu melden, auch ohne Leistungsbezug. Bei einer vollen EMR könnte höchstens der finanzielle Aspekt treibende Kraft sein, arbeiten zu gehen, oder eben auch vielleicht just for fun wenn jemand sich über seine Arbeit definiert und nicht vielleicht auch nur ehrenamtlich tätig sein will. Bei einer unbefristeten vollen EMR würde mich diese Neuerung tatsächlich nicht interessieren, solange es finanziell nicht dringlich wäre.
SonneundDunkenheit
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Deshalb schrieb ich ja explizit auch von der befristen vollen EMR. Und ich muss mich nicht unbedingt über Arbeit definieren, um dennoch den Weg zurück ins Berufsleben zu erproben. Mit dieser neuen Regelung ist das dann möglich ohne gleich Gefahr zu laufen den Rentenanspruch "einzubüßen" bzw. eine Entscheidung zu treffen, der ich auf Dauer doch (noch) nicht gewachsen bin. Klar braucht es dafür einen verständigen AG, aber die gibt es ja doch hin und wieder.
Ich mag nicht immer nur Schlechtes sehen bzw. dem Gesetzgeber unterstellen dass er damit Zwang/ Macht ausüben möchte.
Auch für senif könnte das ja guter Weg sein zu erproben wie viel Stunden machbar sind.
Senif
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Senif »

Was das über Arbeit definieren angeht - hab ich früher auch gemacht, obwohl ich nie richtig Fuß fassen konnte.
Ich hab die unbefristete Rente und möchte trotzdem probieren, einfach auch, weil ich meinen Job geliebt habe und es mir gut tut, zu merken, dass ich was hinbekomme. Das stärkt mich irgendwie. Und weil ich glaube, dass ich an einem langsamen Einstieg wachsen kann.
Finanziell werde ich schlechter gestellt, wenn ich nur noch eine halbe Rente beziehen würde, aber mir geht es nicht so sehr ums Geld. Obwohl das schon auch wichtig ist, um leben zu können.

:hello: LG Senif
Nachtmensch
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Nachtmensch »

Nun, wenn es ja geht, eine Teilzeit Arbeit zu leisten ist es eher wahrscheinlich, dass diese mit einer halben EMR zusammen gerechnet auch höher sein könnte, als eine volle EMR. Und wer trotz voller EMR doch arbeiten kann, wäre wohl zumindest moralisch verpflichtet, dies zu tun und die RV zu entlasten. Aber jeder wie er/sie mag.
Senif
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Senif »

Ich denke nicht, dass ich mir moralisch etwas vorwerfen lassen kann. Ich habe die Rente aus gutem Grund erhalten, und ich habe immer mein Möglichstes getan. Ich habe auch nie meine Krankheit vorgeschoben. Manche versuchen sich nicht mal an 4 Rehas. Wenn ich jetzt von null auf 100 anfangen würde, wäre ich wohl bald wieder in der Klinik.
Ich glaube auch nicht, dass es viele Menschen mit Rente gibt, die es trotzdem nochmal versuchen wollen.
Senif
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Senif »

Aussage des VDK:
mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28.12.2023 ist diese Regelung rückwirkend ab 01.07.2023 in Kraft getreten.
Die Regelung ist:
„Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Dem § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 406) geändert worden ist, wird folgender Absatz 7 angefügt:
„(7) Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.“
Reziprok
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Reziprok »

Vielen Dank für die Info, Senif ;-)

Dieser neue 7. Absatz im § 43 SGB VI steht sogar schon in der Online-Fassung des SGB VI auf https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html , des Internetangebots der Bundesrepublik Deutschland/des Bundesjustizministeriums laut Impressum:
(7) Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.
Denn manchmal braucht der Staat mitunter ein paar Wochen, bis er die jeweils neuesten Gesetzesänderungen in das oben von ihm betriebene Internetangebot einpflegt.

Viele Grüße

Reziprok
Suchende2
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Suchende2 »

Hallo Nachtmensch,

ich habe eine befristete volle EMR und habe mich sehr über Senifs Information über diese Änderung gefreut.

Ich möchte auf Dauer wieder in den Arbeitsmarkt zumindest Halbzeit zurückkehren.
Da ich außer Depressionen noch andere Baustellen habe, ist es zur Zeit noch nicht klar, ob und mit welcher Stundenzahl es möglich ist.

Ich hoffe, daß ich einen Arbeitgeber finde, der bereit ist mit 1 x wöchentlich 3 Stunden mit mir zu starten und die Stundenzahl dann nach Bedarf von denen und meiner Leistungsfähigkeit zu steigern. Ich hoffe auch, daß ich vor Beendigung der befristeteten Rente durch diese Regelung herausgefunden habe, ob ich halbtags auf Dauer arbeiten kann, so daß ich den richtigen Folgeantrag (oder halt überhaupt keinen Antrag) stellen kann.

Diese Regelung gibt den Rentenempfängern die Möglichkeit, sich auszuprobieren, ohne sofort den Rentenanspruch zu verlieren. Das bedeutet, wenn ich auf dem Arbeitsmarkt scheitere, weil ich noch nicht die Halbtagsstelle auf Dauer schaffe, falle ich finanziell nicht ins ungewisse.
Hierdurch werden, nach meiner Meinung, einige mutiger sein und damit im besten Falle feststellen, daß sie doch auf dauer mehr arbeiten können, als sie sich zutrauen.

Alles Gute,
Suchende
Senif
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Re: Gesetzliche Verbesserung: Bezug einer Erwerbsminderungsrente + testweise mehr als 3 oder 6 h täglich arbeiten gehen

Beitrag von Senif »

Hallo Suchende,

genau das finde ich auch gut. Es ist noch nicht klar, ob es für mich schaffbar ist, zumal jetzt auch die ersten Probleme aufgetreten sind. Die ich aber jetzt auch bearbeiten kann - weil sie sich auf die Arbeit beziehen.

Ich wünsche dir später viel Erfolg bei der Arbeitssuche. Es gibt sie noch, die Firmen, die auch Probanden mit nicht so geradem Lebenslauf einstellen. Für mich ist das ein riesen Glück. Und ich wäre wirklich auch froh, wenn ich die halbe Stelle schaffen würde.
Ich denke nach einer Wiedereingliederung und 4 beruflichen Rehas ist es eben nicht so klar, was ich gerade im Stande bin zu leisten. (mein Arzt ist übrigens gegen eine Stundenerhöhung)

LG Senif
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