Unbefristeter Schwerbehindertenausweis bei rezid. Depressionen möglich?

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SonneundDunkenheit
Beiträge: 702
Registriert: 25. Jul 2021, 09:24

Re: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis bei rezid. Depressionen möglich?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Dauergrüblerin,

einen Rechtsanspruch auf unbefristete Gültigkeit des GdB gibt es im deutschen Recht nicht.
Die Unbefristung ist eher die Ausnahme als die Regel. Zugrunde liegt dabei die Annahme, dass sich meist nicht vorhersehen lässt wie sich Krankheiten/ Einschränkungen in der Zukunft entwickeln oder optimistisch betrachtet es noch zu Verbesserungen kommen kann.
Solange es aller drei Jahre keine Reduzierung des GdB gibt, bleibt dir eigentlich nur der Weg regelmäßig Folgeanträge zu stellen...so lästig/ zeitaufwendig es ist. Vielleicht entscheidet das Amt irgendwann zu entfristen.
Sollten sich die Einschränkungen verstärken, kannst du einen Antrag auf Erhöhung stellen, aber manchmal geht sowas auch nach hinten los und es wird weniger seitens des Amtes eingeschätzt.
Gute Nacht
Schlumpffine
Beiträge: 375
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis bei rezid. Depressionen möglich?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
diese Frage ist nicht einfach zu beantworten.
Zitat:
"einen Rechtsanspruch auf unbefristete Gültigkeit des GdB gibt es im deutschen Recht nicht.
Die Unbefristung ist eher die Ausnahme als die Regel. Zugrunde liegt dabei die Annahme, dass sich meist nicht vorhersehen lässt wie sich Krankheiten/ Einschränkungen in der Zukunft entwickeln oder optimistisch betrachtet es noch zu Verbesserungen kommen kann."

Die Aussage, eine Schwerbehinderung sei befristet und „laufe deshalb aus“ ( Befristung) ist rechtlich unzutreffend, denn es gibt keine Schwerbehinderung, die befristet bewilligt werden könnte. Das Gesetz (SGB IX) ist da eindeutig, wird aber gerne missverstanden, denn entweder habe ich eine oder mehrere Behinderungen, aufgrund derer mir ein Gesamt-GdB 50 oder mehr zusteht, oder nicht.
Allerdings kann sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand ändern, so dass „an sich“ keine Schwerbehinderung mehr vorläge. Aber: solange der Feststellungsbescheid, der dem Schwerbehindertenausweis zu Grunde liegt, nicht durch die Versorgungsverwaltung aufgehoben wurde, liegt weiterhin eine Schwerbehinderung vor.
Wenn sich Deine Erkrankung als "Chronisch" heraustellt, kann auch ein Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Das ergibt sich aus § 152 SGB IX.
Am Ende dieser Vorschrift heißt es: „Die Gültigkeitsdauer des Ausweises soll befristet werden. Er wird eingezogen, sobald der gesetzliche Schutz schwerbehinderter Menschen erloschen ist. Der Ausweis wird berichtigt, sobald eine Neufeststellung unanfechtbar geworden ist.“

Wenn sich Deine Erkrankung also nicht "bessert" ist ein Ausweis unbefristet auszustellen.
Viele Ämter wollen davon aber nichts wissen, da ja- theoretisch- eine Verbesserung des Gesundheitzustandes eintreten könnte, was aber realistisch betrachttet, in vielen Fällen nicht der Fall ist.
Also RA beauftragen und durchfechten.

gruß
Schlu
Ein Schelm wer Arges dabei denkt
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
SonneundDunkenheit
Beiträge: 702
Registriert: 25. Jul 2021, 09:24

Re: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis bei rezid. Depressionen möglich?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Es gibt diesbezüglich bereits rechtskräftige Urteile und zwar gegen die Entfristung. Eben mit der Begründung, dass sich der Gesundheitszustand theoretisch verbessern könnte insbesondere wenn der GdB hauptsächlich wegen psychischer Erkrankungen erteilt wurde.

Klar kann man es über einen Rechtsbeistand (VdK oder Anwalt für Sozialrecht) versuchen, aber mit ziemlich offenen Ausgang.
Solange in stetiger Regelmäßigkeit die Befristung jeweils um 3 Jahre verlängert wird, würde ich mir gut überlegen ob ich anwaltlich dagegen vorgehen würde. Muss jeder für sich selbst entscheiden.
Allen einen schönen Abend
Schlumpffine
Beiträge: 375
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis bei rezid. Depressionen möglich?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo an alle,
ob eine wiederholte Befristung eines Verwaltungsaktes rechtmäßig ist, ist sicherlich immer vom Einzelfall und der Form der Erkrankung abhängig.
Das bedeutet, dass die Regelung des Verwaltungsakts für die erlassende Behörde und die Beteiligten iS des § 12 SGB X grundsätzlich verbindlich ist (Roos in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, vor § 39 RdNr 3 mwN). § 39 Abs 2 SGB X bestimmt, dass ein - gemäß § 39 Abs 1 SGB X wirksam erlassener - Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
Also ist immer zu prüfen, ob die jeweilige Erkrankung eine Linderung erfahren kann/hat oder nicht , die sogenannte Heilungsbewährung. Hier ist meist ein Zeitraum von 5 Jahren in der Diskussion.
Es ist also möglich, bei chronischen nicht mehr "heilbaren" Erkrankungen einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung zu erlassen.
So bleibt eine Person mit beidseitigen Beinamputation -unabhängig von der Medizinischen Entwicklung- dauerhaft Bewegungseingeschränkt.
Nach einer Karzinomerkrankung (Krebs) kann eine vollständige Heilung eintreten.
Hier ist also zu Beginn der Erkrankung ein höherer GDB anzusetzen, der nach Symptomfreiheit sicherlich gesenkt werden kann.
https://www.betriebsrat.de/betriebsrats ... bewaehrung
Hier ist also jeder persönlich gefragt, wie ersich positionieren will.Welche Ziele erhat und welche Einstellung er sein eigen nennt.
Ein schöner Spruch ist: Wer kämpft kann verlieren :hello: - wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Gruß
Schlu
PS: Dauergrüblerin zu Deiner ursprünglichen Frage. Ja, das Amt kann einen unbefristeten GDB aussprechen.
Nennt sich Verwaltungsakt mit Dauerwirkung.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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