Guten Abend,
da ich ausgesteuert wurde, musste ich mich arbeitslos melden, obwohl mir nicht gekündigt wurde.
Ich habe noch keinen Bescheid von der Arbeitsagentur f. Arbeit.
Nun wurde meine AU um einen weiteren Monat verlängert, ich bin mir aber unsicher, ob ich dies der Agentur für Arbeit melden muss/darf.
- wenn ich die Bewilligung für die Nahtlosigkeit bekomme ist das kein Problem, aber ich habe gelesen, wenn ich mich als Arbeitslose
AU melde , dann ist die Agentur f. Arbeit nicht zuständig.
Ich begreif das alles nicht mehr, was ist denn jetzt richtig, was muss ich tun??? Ich bin völlig überfordert und am Ende
Lore
Antrag auf Nahtlosentscheidung
Re: Antrag auf Nahtlosentscheidung
Hi Lore,
schau mal in folgenden Link von Bernd Eckhardt rein, er ist ein Fachmann auf dem Gebiet des Sozialrechts, er führt in diesem Bereich Seminare durch:
https://sozialrecht-justament.de/data/d ... 5_2023.pdf
In der verlinkten PDF findest Du auf Seite 15 eine Antwort auf folgende Frage:
Viele Grüße
Reziprok
schau mal in folgenden Link von Bernd Eckhardt rein, er ist ein Fachmann auf dem Gebiet des Sozialrechts, er führt in diesem Bereich Seminare durch:
https://sozialrecht-justament.de/data/d ... 5_2023.pdf
In der verlinkten PDF findest Du auf Seite 15 eine Antwort auf folgende Frage:
Der Rest, der in dem Link steht, abgesehen vom dort aufgeführten Seminarprogramm, ist für Dich als Betroffene sicherlich auch interessant.Soll ich der Arbeitsagentur eine AU-Bescheinigung vorlegen, während die Arbeitsagentur noch das Vorliegen eines "Nahtlosigkeitsfalls" prüft?
Viele Grüße
Reziprok
Re: Antrag auf Nahtlosentscheidung
Hallo Reziprok,
vielen Dank für die Info und den link.
Das war sehr hilfreich für mich.
Lore
vielen Dank für die Info und den link.
Das war sehr hilfreich für mich.
Lore
Re: Antrag auf Nahtlosentscheidung
Hallo Lore,
Du bekommst ALG I nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit, sondern nach Sozialgesetzbuch.
Ich wurde ausgesteuert und habe danach auch ALG I aufgrund der Nahtlosigkeit bis zur Reha erhalten.
Meinem Arbeitgeber mußte ich weiterhin die AU zusenden. Beim Arbeitsamt mußte ich das nicht (würde an Deiner Stelle aber lieber noch mal nachfragen, wie die es gerne hätten).
Ich mußte für den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes einiges ausfüllen und wurde dann vom Arbeitsamt aufgefordert eine Reha zu beantragen. Das wird wahrscheinlich auch auf Dich zukommen und das mußt Du dann machen.
Alles Gute,
Suchende
Du bekommst ALG I nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit, sondern nach Sozialgesetzbuch.
Ich wurde ausgesteuert und habe danach auch ALG I aufgrund der Nahtlosigkeit bis zur Reha erhalten.
Meinem Arbeitgeber mußte ich weiterhin die AU zusenden. Beim Arbeitsamt mußte ich das nicht (würde an Deiner Stelle aber lieber noch mal nachfragen, wie die es gerne hätten).
Ich mußte für den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes einiges ausfüllen und wurde dann vom Arbeitsamt aufgefordert eine Reha zu beantragen. Das wird wahrscheinlich auch auf Dich zukommen und das mußt Du dann machen.
Alles Gute,
Suchende
Re: Antrag auf Nahtlosentscheidung
Hallo Suchende,
dir auch vielen Dank.
Ich habe das so wie du gemacht.
Der Reha-Antrag liegt schon fast fertig auf meinem Schreibtisch, muss noch mal überprüfen, was noch fehlt.
Ich wollte diese Reha aber sowieso, weil ich mich für die Arbeit noch nicht stabil genug fühle.
LG
Lore
dir auch vielen Dank.
Ich habe das so wie du gemacht.
Der Reha-Antrag liegt schon fast fertig auf meinem Schreibtisch, muss noch mal überprüfen, was noch fehlt.
Ich wollte diese Reha aber sowieso, weil ich mich für die Arbeit noch nicht stabil genug fühle.
LG
Lore