GdB 30 - Gleichstellung? Arbeitgeber informieren?

Antworten
Ephemera
Beiträge: 78
Registriert: 10. Jan 2022, 19:31

GdB 30 - Gleichstellung? Arbeitgeber informieren?

Beitrag von Ephemera »

Hallo liebes Forum,

ich habe vor einigen Tagen nach einem Widerspruch einen unbefristeten GdB von 30 zuerkannt bekommen.
Verstehe ich die rechtliche Lage richtig, dass ich eine Gleichstellung nur erhalten könnte, wenn dies für die Erhaltung/Sicherung meines Arbeitsplatzes erforderlich wäre? Oder geht das immer und für jeden mit GdB 30 oder 40?

Da ich Beamtin bin, ist mein Arbeitsplatz glücklicherweise ohnehin gesichert. Ich wäre dennoch gerne einem Schwerbehinderten gleichgestellt - einfach als „Argument“, sollte es wieder zu einer Überlastung kommen und ich darum um eine Veränderung meiner Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Arbeitsorte etc. bitten wollen/müssen.

Und: sollte ich den GdB auch ohne Gleichstellung meinem Arbeitgeber mitteilen? Bietet mir das Vorteile?

Viele Grüße
Pfadi
Beiträge: 70
Registriert: 23. Sep 2019, 16:30

Re: GdB 30 - Gleichstellung? Arbeitgeber informieren?

Beitrag von Pfadi »

Hallo Ephemera,

ja, du verstehst die Rechtslage richtig. Bei Beamten hat ein Antrag auf Gleichstellung in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Etwas anderes würde allenfalls gelten, wenn deine Dienststelle aufgelöst werden soll und du von einer Versetzung mit langem Fahrtweg, Umzug o.ä. betroffen wärst.

Einen GdB von 30 würde ich nicht angeben, da er dir im Dienst keine Vorteile herschafft. Ich bin selbst Beamtin und Vorgesetzte von relativ vielen Mutarbeiter/-innen. Mir käme das in einer Personalakte eher merkwürdig vor.

Grüße

Pfadi
Ephemera
Beiträge: 78
Registriert: 10. Jan 2022, 19:31

Re: GdB 30 - Gleichstellung? Arbeitgeber informieren?

Beitrag von Ephemera »

Danke für die Antwort!
Dann habe ich ja (leider) richtig gedacht.

Mal sehen… vielleicht kommt ja in Zukunft noch die ein oder andere Diagnose dazu und es „reicht“ dann für die 50.
Antworten