Seite 1 von 1

Verhinderungspflege bei PG2

Verfasst: 5. Mai 2023, 22:58
von Lana75
Guten Abend,

Ich habe aufgrund meiner (ausschließlich) psychischen Erkrankungen einen PG2, seit mehreren Jahren schon. Normalerweise ist mein Mann meine Pflegeperson und erhält das Pflegegeld. Jetzt ist er selbst für mindestens 6 Wochen im KH und unsere Tochter kommt täglich und übernimmt die Pflege. Das ganze nennt sich Verhinderungspflege wurde mir gesagt. Ich hab darüber jetzt soviel gelesen und doch fast nichts verstanden. Deshalb meine Frage… kennt sich hier jemand damit aus und/oder hat Erfahrungen?

LG Lana

Re: Verhinderungspflege bei PG2

Verfasst: 10. Mai 2023, 15:43
von brokenwings
Edit:
Die liebe Lana hat mich aufgeklärt,dass der Inhalt nicht ganz richtig war.
Ihre bessere Erklärung steht hier unten drunter als Antwort.
Damit hier niemand beim Überfliegen was falsches " mitnimmt" habe ich den Ursprungspost gelöscht bzw überschrieben.

Natürlich bin ich dir,Lana, für die Korrektur nicht böse- im Gegenteil: Ich lerne gerne dazu

Dir wünsche ich eine gute Zeit mit deiner Tochter und deinem Mann auch gute Besserung

Re: Verhinderungspflege bei PG2

Verfasst: 10. Mai 2023, 16:46
von Lana75
Dankeschön für die Antwort.

Seit meiner Frage sind ja bereits ein paar Tage vergangen und ich habe inzwischen Infos von der KK dazu und aus einer Gruppe für pflegende Angehörige & Co.

So ganz stimmt es nicht, was du schreibst bzw. sind das zwei verschiedene Möglichkeiten gemischt. Je nachdem ob die Verhinderungspflege von einem nahem Verwandten oder einem „Fremden“ gemacht wird, gibt es da unterschiedliche Entlohnungen.

Dies soll nicht undankbar klingen, bitte nicht falsch verstehen. Sollte ein anderer User hierzu aber Rat suchen, ist es aber vielleicht wichtig zu wissen, das deine Antwort nur halb richtig ist. ;)

Bei PG2 bekomme ich (bzw. dann mein Mann von mir) 316€ Pflegegeld im Monat. Dieses wird jetzt halbiert, weil er nicht verfügbar ist. Meine Tochter vertritt ihn und erhält den 1,5fachen Satz des Pflegegeldes plus Fahrtkosten. Das ganze für max. 42 Tage. Da ich mein Budget für Kurzzeitpflege nicht nutze, wird gerade geguckt, ob es da mit einfließen kann/muss.

Den Entlastungsbetrag kenne ich und hatte zeitweise auch wen vom Pflegedienst hier als Haushaltshilfe. Aber ich tu mich schwer damit, die Scham ist zu groß, deshalb hab ich sie seit meiner Klinikentlassung 12/2022 nicht mehr kommen lassen. Nutze den Pflegedienst daher derzeit nur für die halbjährlichen Pflegegutachten. Dennoch Dankeschön für den Tipp. :)

LG Lana