EMR wurde abgelehnt

czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Guten Morgen,


Ich habe gestern meiner Psychiaterin das GA per Mail geschickt. Ist es sinvoll, dass sie Ihre Stellungnahme schreibt, oder es wäre nicht notwendig ?was meint Ihr?

Was ist auch interessant finde ,mir wurden bei dem Gutachten, von einer Mitarbeiterin der Praxis, viele Fragen gestellt, das war Hamilton Depression Scala. Ich habe 34 Punkte erreicht, und der Gutachter schreibt, dass dieser Test auf schwere Depression hinweist. Und dann ein Satz später. Das die Selbsteinschätzung der Betroffen nicht mit dem Klinischen Eindruck der Gutachters komplett überein stimmte .Das was warum und weshalb wurde nicht beschrieben.

LG
czarnuszka
SonneundDunkenheit
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Guten Morgen czarnuszka,
ob es sinnvoll ist zum jetzigen Zeitpunkt eigene Gutachten erstellen zu lassen, kann ich nicht einschätzen. Wäre hilfreich bei Antragsstellung gewesen.
Fordert die DRV im Rahmen des Widerspruchsverfahren Gutachten an, werden sie auch vergütet und es gibt ein vorgefertigtes Formular wo eine Menge abgefragt wird und zusätzlich Gutachten/Stellungnahmen beigefügt werden können.
Was hat deine Psychiaterin für eine Meinung dazu? Sie hat ja die Arbeit und bekommt zunächst kein Geld dafür (es sei denn du bezahlst es).

Dein GA hat eingeschätzt, dass er deine Selbsteinschätzung nicht in der Begutachtung in dem von dir beschriebenen Ausmaß beobachten konnte. Das ist zunächst sein Recht und auch seine Aufgabe. Warum er zu dem Ergebnis kommt, kann nur er beantworten.
Ich habe mir mein Gutachten angeschaut. Bei mir beschreibt die Gutachterin schon ziemlich ausführlich, wie sie mich wahrgenommen hat (sollte bei dir hoffentlich auch irgendwie festgehalten sein) und hat es in entsprechende Diagnosen verpackt. Und bei den Fragebögen (ich musste vorab ich glaube 6 ausfüllen) steht auch immer nur der Satz. "Die Ergebnisse des Fragebogens XY passt mit der Verhaltensbeobachtung (klinischen Eindruck) zusammen.
Ich persönlich würde zunächst auf Widersprüche hinweisen und über den Anwalt die DRV auffordern Gutachten von Facharzt XY anzufordern. Das wäre meine Vorgehensweise.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Hallo liebe SonneundDunkenheit,

lieben Dank für deine Antwort.
Bei der Antragstellung die Stellungnahme meiner Psychiaterin , aber auch von anderen Ärzten lagen bei.
Die Psychiaterin ,hat in Ihre Stellungnahme auch geschrieben, dass die aufgrund der schwere und Komlexität,
der psychischen Erkranken(hat sie beschrieben) bestehe ein negatives Leistungsbild von unter 3 ST. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für leichteste Tätigkeiten .Die Einschränkung besteht auf Dauer.

So ähnlich hat mein damaliger Hausarzt bescheinigt(der hat im Sommer 2022 seine Praxis geschlossen wegen Herzinfrakt) und jetziger, also der neuer Hausarzt auch und natürlich der ÄD der AFA.

Der Orthopäde hat sich so nicht geäußert, der Neurologe hatte in seinem Befund bestätigt, dass die schwere Depression vorlegen würde.

Was sein Eindruck eingeht ,habe ich mich so verhalten wie immer. Er hatte auch nicht beschrieben, warum mein Verhalten nicht mit seinem klinischen Eindruck passte. Nur dass ich mich zurückentwickle, die Arbeit im Haushalt an meinen Mann delegiere und das wäre für mich ein Grund gewesen für den EMR-Antrag.

Das man unter Depression, viele Sachen nicht erledigen kann, was zu dem Krankheitsbild gehört ,hatte nicht erwähnt.
Ich würde seine Aussage hier hochladen, damit man weiß wie ich es meine aber ich weisß nicht wie.

LGczarnuszka
SonneundDunkenheit
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo czarnuszka!
Wenn du alles schon bei der Antragstellung beigefügt hast, was sollte deine Psychiaterin dann jetzt "Neues" beifügen. Würde sie das Gutachten der DRV widerlegen?
Und dann ist mir auch klar, dass deine Ärzte nicht zusätzlich angeschrieben worden. Lag ja alles vor.

Die Aufgabe deines Anwaltes wäre jetzt die eklatanten Widersprüche zwischen den Befunden deiner Ärzte (die ja recht aktuell sind) und dem Gutachten der DRV hinzuweisen und eine Überprüfung zu fordern.

Ich habe keine Ahnung warum das Gutachten der DRV sooo abweichend von deinen Ärzte ist. Das Gutachten der Agentur für Arbeit ist wie gesagt für die DRV absolut nicht bindend und auch nicht von Bedeutung.

Man muss in den Augen der DRV schon sehr beeinträchtigt sein, um die EMR zuerkannt zu bekommen und es braucht einen zugewandten Gutachter und engagierten Sachbearbeiter bei der DRV.

Mein Gutachterin hat in ihrem Gutachten die EMR für zunächst 1,5 Jahre empfohlen und eine spezielle Therapie für angezeigt gehalten. Die DRV ist letztlich über die Empfehlung hinaus gegangen und hat sich für die 3 Jahre ausgesprochen und mich auch nicht aufgefordert diese Therapie zu absolvieren. Die DRV hat also sehr viel Spielraum und das Gutachten alleine ist nicht ausschlaggebend. Hat aber ein großes Gewicht.
Das Gutachten wird ja noch einmal von einem Sachbearbeiter der DRV geprüft und mit den eingereichten Unterlagen abgeglichen.

In meinem Gutachten steht auch nicht was ich alles im Alltag nicht leisten kann. Es ist eine nüchterne Beschreibung meiner Biografie, Verhaltensbeobachtung, Diagnose und letztlich der sozialmedizinische Abgleich meiner Leistungsfähigkeit zu den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Sprich dich mit deinem Anwalt ab. Er sollte wissen was zu tun ist.

Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Hallo SonneundDunkenheit,

du hasst das alles sehr schön erkläret, danke dafür bin sehr dankbar. Und in allen Punkten hasst du Recht. Also es wird jetzt die Entscheidung der RV von der Begründung abhängen. Er sagte mir gestern, der RA, dass sehr viele Fälle, wie gerade bei mir, betreut. Ich hoffe nur, dass er die Angriffspunkte findet.

Da du Verhalten (günstig für dich)der DRV beschreiben hasst, fällt mir gerade ein ,dass in Ablehnung stand, wenn ich in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wäre ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar.
Ich möchte damit sagen, dass der GA geschrieben hat noch im meinem Beruf als Krankenschwester 3-6 ST, und die DRV dies nicht erwähnt hat im Gegenteil eben.

LG
czarnuszka
SonneundDunkenheit
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo czarnuszka
Dann hat ein Sachbearbeiter der DRV selbst erkannt, dass die Tätigkeit als Krankenschwester eventuell nicht leidensgrecht ist. (positive Sichtweise)
Oder sie haben keine Interesse daran, dass du für 3-6 h in deinen alten Beruf zurückkehrst, um sich der eventuellen Bewilligung einer halben EMR zu entziehen (negative Sichtweise). Auf die hättest du Anspruch bei einer Belastbarkeit von über 3h aber unter 6h täglich.

Aber der GA und die DRV haben eben auch eingeschätzt, dass du für den Bereich XY sogar noch vollschichtig einsetzbar bist. Wie sie zu der Beurteilung gekommen sind.... keine Ahnung.

Wenn dein RA viele Mandanten mit der ähnlichen Problematik betreut, sollte er a) ein Gefühl haben, ob bei deinem Fall Aussicht auf Erfolg besteht und b) noch wichtiger, wissen worauf es im Widerspruch ankommt.

Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Stimmt ,das hasst du ja richtig erkannt ist logisch.
GA schreibt 3-6 ST in meinem Beruf als Krankenschwester, also halbe Rente, aber die RV will nicht zahlen, also Vollschichtig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und keine Rente

Da kannst du mal jetzt sehen, wie die DRV für nur das beste für sich gebastelt hat.
Jetzt, ohne deine Erklärung ,würde ich tatsächlich nicht drauf gekommen.
Deine Sichtweise ist sehr klar.

Ich würde so gerne das GA hier einstellen ,ohne Daten, ist klar, damit man es besser sehen kann.

Nochmal danke.

LG
czarnuszka
SonneundDunkenheit
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo czarnuszka
Du hast das GA per Mail an deine Psychiaterin geschickt (habe ich zumindest so verstanden). Also hast du es digitalisiert.
Du könntest mir eine PN (private Nachricht) schicken. Ich glaube, da sind Anhänge erlaubt. Oder du kopierst die entsprechenden Passagen aus dem GA und fügst sie hier ein. Wenn dir das wichtig ist.

In meinem früheren Berufsleben gehörten Berichte und Gutachten (selbst schreiben und verstehen bzw. bewerten) zu meinen alltäglichen Aufgaben...das kommt mir natürlich im privaten Bereich zugute und Zusammenhänge bzw. Widersprüche zu erkennen, vor allem wenn man es "nüchtern" mit Abstand betrachten kann, fällt mir recht leicht.
Wenn du mit meinen Erklärungen was anfangen kannst, freut es mich.

Eigentlich müsste ich Koffer packen und mich dem Haushalt zuwenden, aber dazu fehlt mir die Energie. Ich freue mich auf den Familienurlaub, aber die Vorbereitungen empfinde ich gerade als anstrengend. Mein Energielevel ist momentan nicht gerade hoch und ich muss mir gut überlegen wozu ich die vorhandene Kraft einsetze. Der Gedanke auch noch arbeiten zu müssen, unvorstellbar momentan.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende und maximale Erfolge in Zusammenarbeit mit deinem RA.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Hallo,SonneundDunkenheit,

habe ich mir gedacht, dass du beruflich vielleicht bei einem Anwalt oder mit einem Anwalt gearbeitet hasst.
Ich nehme dein Angebot sehr gerne an, und wenn dir nichts aus macht, dir per PN schicken.

Es dauert nur ein wenig bis ich hier alles korrekt einfügen kann.

LG
czarnuszka
SonneundDunkenheit
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Liebe czarnuszka
Ich habe nicht bei einem Anwalt gearbeitet, sondern in der beruflichen Rehabilitation vordergründig mit psychisch kranken Menschen. Da sind mir viele Bescheide der verschiedensten Behörden zu Gesicht bekommen. Außerdem war einer meiner Aufgaben Berichte für die jeweiligen Kostenträger über den Stand der Rehabilitation zu verfassen.
PN kannst du gerne schicken. Bis Sonntagnachmittag bin ich noch "online". Mit Urlaubsbeginn tauche ich 1,5 Wochen ab.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

warum gelingt mir nicht per PN die Dokumente zu schicken? Das Programm sagt ,pdf wäre nicht erlaubt Könnte ich dir Epikrise und Beurteilung per PN abtippen?
Schlumpffine
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von Schlumpffine »

hallo ihr beiden,
teilweise verstehe ich den Stand der Diskussion nicht.
Wenn es nicht gelingt den Standpunkt des Gutachters(DRV) zu erschüttern( Gegengutachten), bleibt czarnuszka nur in ihrem Beruf mit 3-6 Stunden weiterzuarbeiten. Berufsunfähig ist in der der Sozialmedizinischen Begutachtung nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähig und damit einen Anspruch auf EMR-Rente zu erwerben.
Nur wenn czarnuszka belegen kann, das eine Arbeitsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr oder nur zum Teil noch möglich ist, gibt es eine EMR Rente. Darauf ist muss der Focus liegen. Alles andere ist eine unsinninge Investion ,da nicht zielführend.
Sorry, für meine realistische Sichtweise.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
SonneundDunkenheit
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Schlumpfine,

Das sozialmedizinische Gutachten sagt wohl zwei Optionen
3-6 h im alten Beruf
oder
vollschichtig unter den Bedingungen XY.

das schrieb czarnuszka
Da du Verhalten (günstig für dich)der DRV beschreiben hasst, fällt mir gerade ein ,dass in Ablehnung stand, wenn ich in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wäre ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar.
Ich möchte damit sagen, dass der GA geschrieben hat noch im meinem Beruf als Krankenschwester 3-6 ST, und die DRV dies nicht erwähnt hat im Gegenteil eben.


Die Rente hat im Bericht vollschichtig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gemacht. Die Option des GA 3-6h als Krankenschwester hat der prüfende Sachbearbeiter/ medizinische Dienst nicht übernommen.
Ja, sie muss jetzt nachweisen, dass sie für die im Bescheid angegebenen Bereiche nicht arbeitsfähig ist. Der Anwalt müsste wissen, was zu tun ist. Ob ein Gegengutachten auf eigene Kosten die Lösung ist, keine Ahnung. Natürlich wird die DRV bemüht sein, dieses wiederum zu widerlegen.

Schönes Wochenende für alle.
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Hallo nochmal,

ich tippe jetzt mal schnell die genaue Formulierung der RV ab.

Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Denn nach unserer medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.

Eine Voraussetzung für die Rente wegen Erwerbsminderung ist jedoch, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten. Wir dürfen dabei nicht berücksichtigen, ob Sie Ihre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können .Es kommt nur darauf an, ob Sie irgendeine Tätigkeit ausüben können, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt.

Im Ablehnung Bescheid steht also nichts von 3-6 ST täglich als Krankenschwester belastbar Bevor ich die Akte nicht hatte, habe ich aus dem oben geschriebenen Text verstanden, dass ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann?

Ist meine Interpretation korrekt?

LG
czarnuszka
SonneundDunkenheit
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo czarnuszka
Also dein Text ist fast identisch mit dem aus meiner Ablehnung im ersten Anlauf.

Sie sagen du kannst vollschichtig auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein. Du hast ja prinzipiell keinen "Anspruch" auf den Arbeitsplatz XY und genau das haben sie geschrieben. Du bist für die DRV voll belastbar für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Jetzt geht's darum nachzuweisen, dass es eben nicht so ist. Es reicht nicht auszuschließen, dass du als Krankenschwester nicht mehr arbeiten kannst, sondern deine Belastbarkeit müsste für die volle EMR unter 3 h liegen.
Da es keine Berufsunfähigkeitsrente über die DRV mehr gibt, ist es auch nicht entscheidend ob du im alten Beruf theoretisch (laut Gutachter) nur noch teilweise arbeiten könntest.
Was ich nicht weiß, ist welche Pflichten dein bisheriger AG hat dir auf Grund deiner Schwerbehinderung einen entsprechend passenden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Frag deinen Anwalt, das Integrationsamt,....
Gute Nacht
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Guten Morgen SonneundDunkenheit,

einen Leidensgerechten Arbeitsplatz in einem Krankenhaus, gibt es nicht und dazu müsste die Chefin wissen ,welche Krankheiten ich habe um mir was anbieten zu können, dazu bin nicht bereit.

Damals bei BEM, hab ich nur gebeten ,die Arbeitszeiten leicht zu verändern, also statt um 6.30 Uhr anzufangen, halt um 8 Uhr, ich konnte nicht mehr um 5 Uhr aufstehen wegen massiver Schlafstörungen trotz Schlafmittel und anderen Medikamenten. Die Antwort lautete, solche Arbeitszeiten waren für Mütter mit Kindern reserviert, nicht für ältere ,Schwerbehinderte Mitarbeiter.
Ich habe 5 Jahre mit einem Anwalt gekämpft um mich von der Nachtwache befreien zu lassen, aufgrund massiven Schlafstörungen und Medis. Das die mich los werden wollte, schon von vielen Jahren, wusste ich immer. Ich gehörte zu den letzten 10 Mitarbeitern, die den alten Tarifvertrag hatten, und der war natürlich
nicht bequem. Die neuen haben dann nur Arbeitsvertragslinien bekommen.
Deswegen denke ich, dass ich bis jetzt keine Kündigung wegen langen Krankheit bekommen habe.

LG
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

ach so, noch eine Frage, was ist den für mich bindend, das was im Ablehnung Bescheid steht, oder was das was der GA geschrieben hat?
SonneundDunkenheit
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Guten Morgen,
für dich "bindend" ist die Formulierung/ Feststellung aus dem Ablehnungsbescheid.
Der schließt ja eine Arbeit in einem KH nicht prinzipiell aus. Es müsste eben nur passend für deine Einschränkungen sein.

Mein AG kennt meine Diagnosen auch nicht. Meine Grunderkrankung ist offensichtlich ebenso die neurologischen Einschränkungen. Dafür habe ich mir auch problemlos technische Hilfen in Form von übergroßen Monitoren, spezielle Tastatur vom AG geben lassen. Die psychiatrischen Diagnosen kommuniziere ich auch nicht öffentlich. Ich arbeite ja auch in einem System mit psychisch kranken Menschen und leider ist der Umgang so manch eines Kollegen damit sehr unsensibel. Das tue ich mir nicht an.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

jetzt verstehe ich immer mehr, nach deiner Erklärung. Soll ich dem RA auch aufschreiben ,dass die Empfehlung des GA 3-6 Stunden, nicht im Ablehnung Bescheid erwähnt wurde? oder ist dies innrelevant?

Mir wurde immer von den Kollegen und Vorgesetzten gesagt ,dass, egal, wie krank man wäre, und dennoch sich zu Arbeit schleppt, gilt man als gesund. Und ja nach einem heftigen BSV bin ich zur Arbeit gefahren, ich konnte natürlich nichts machen ,keiner hat etwas gesagt. Habe nur 2 Tage ausgehalten, danach AU

LG
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Das ist Aufgabe des RA die Widersprüche aufzuzeigen. Natürlich kannst du darauf hinweisen, aber es ist nicht wirklich bedeutungsvoll. Entscheidend ist der Bescheid.
Ich finde es ja eh komisch dass du die Sachen prüfen sollst.
Hast du für die kommende Woche einen persönlichen Termin mit dem Anwalt oder läuft wieder alles "nur" schriftlich?
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Schlumpffine
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo czarnuszka,
wie Sonne schon richtig gepostet hat,bist du "Arbeitsfähig". Du kannst irgendeiner einfachen Tätigkeit- im Rahmen deiner Einschränkungen- mehr als 6 Stunden nachgehen. Telefonnistin, Pförtnerin,Tagesbegleiterin, etc.
Damit bist Du in den Augen der DRV nicht Rentenberechtigt.
Dieses gilt es zu erschüttern.
Zu Deiner Situation zum jetzigen Zeitpunkt ist folgendes zu sagen:
Du hast einen- hoffentlich- ungekündigten Arbeitsplatz.
Dein AG MUSS dir einen Leidensgerechten Arbeitsplatz einrichten(Rechtsanspruch). Die Vorschriften findest DU in §§ 164 ff SGB 9. Also SBV,Intergrationsamt und Anwalt aktivieren.
Damit wird auch das Thema LTA wieder aktuell.
Dein Arbeitgeber wird dir voraussichtlich einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Da bitte SEHR GENAU UND nach AUSFÜHRLICHER Beratung abwägen ob es ein "lohnendes" Angebot ist.
Bei einem Einkommen von ca. 3000 € und 30 Jähriger Betriebszugehörigkeit bewegen wir uns zwischen:
schlecht verhandelt ca.50.000 € und
gut verhandelt 360 .000
Der AG wird dich extrem unter Druck setzen um Kosten zu sparen.
Dieser Druck zeigt bei Dir schon erste Wirkungen und würde auch für das Verhalten Deiner Vorgesetzten im BEM eine Erklärung bieten.
Solltest DU EMR Rente bekommen, ruht dein Arbeitsvertrag für die Laufzeit der EMR, sofern DU KEINEN Aufhebungsvertrag unterzeichnet hättest.
So hättest du immer noch einen potentiellen Beschäftigungsanspruch in der Hinterhand.
Realistisch betrachtet würde dir-wenn Du die Entlassungsentschädigung annimmst- nur das Bürgergeld bleiben, da eine Tätigkeit auf dem allgemeinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen würde.
Ich wünsche Dir alles Gute,bleibe -trotz deiner Situation- positiv und versuche weiterhin dich zu informieren, nicht zu frustiert zu sein und negative Gedanken abzuschütteln.
LG Schlumpffine
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Hallo SonneundDunkenheit,

ich reiche morgen(Briefkasten)meine Bemerkungen ein. Er sagte mir am Telefon, wenn ich meine Bemerkungen gelesen hat, wird er auch entscheiden, ob die in dem Widerspruch aufgenommen werden.
Ich habe mir nach dem Gutachten einen Gedächtnisprotokoll angefertigt ,und nur ich kann feststellen, ob das mit dem Gutachten überein stimmt. Es steht z.B. das mein Rücken untersucht wurde, was auch nicht korrekt ist, denn der Gutachter fragte nur wo ich Schmerzen habe und ich sollte es nur aufzeigen. Also nur ich kann auf das was es nicht durchgeführt wurde.

Ich weiß, dass du Recht hasst, die Zwänge alles Kontrollieren zu müssen sind mächtiger als ich.

LG
czarnuszka
czarnuszka
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Hallo schlumpffine,

du schreibst ,ich könnte als Telefonistin, Pförtnerin ,Tagesbegleiterin arbeiten .Soweit ich weiß Pförtner arbeiten werden z.B durch den Wachschutz übernommen, man muss auch richtig ausgebildet sein, falls Überfall, oder was anderes. So ein Job ist auch gefährlich finde ich. Und die machen auch 12 St. Dienste und Nachwachen.

Ich bin noch ungekündigt ,und die Stiftung wird alles daran setzen mich nicht zu kündigen, wegen der eventuellen Abfindung. Warum soll die Stiftung das machen? ich koste nichts, und Vertretungsweise wurde bestimmt die Zeitarbeitsfirma ins Boot genommen, so wie das schon immer war.

Wenn es um die Abfindung geht, hat man generell laut Gesetz keinen Anspruch darauf, man könnte es mit dem RA natürlich aushandeln .Wenn es auch zur Stande kommt, dann gilt:
halber Bruttolohn X Beschäftigungsjahre. Aufhebungsvertrag zu unterscheiben wäre bei mir fatal, in meiner Situation, und im Bezug von ALG1.

Ich weiß ,dass ich mit 57 Jahren keine Chancen habe auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, habe so einen Eindruck, dass die DRV meint, dass auf jede Ecke warten die AG auf Kranke, alte Schwerbehinderte AN.

LG
czarnuszka
Schlumpffine
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von Schlumpffine »

hallo czarnuszka,
ich wollte dich nur für eine andere Sichtweise sensibilisieren.
"Stammtischweisheiten",Halbwissen und "Meinungen" sind in unserer Situation nicht Zielführend. Emotionen schaukeln sich aufgrund dieses Halbwissens auf und führen zu Konflikten, wenn sie nicht hinterfragt werden.
Das Sozialrecht ist sehr aufwendig gestaltet, gerade nach der kommenden Integration der Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, müssen viele nationale Gesetze angepasst werden. Mit der Intergration des BTHG in das SGB 9 haben sich die Rahmenbedingungen zum Vorteil von Menschen mit Behinderung geändert ohne das der Gesetzgeber sie schon vollständig umgesetzt hat.
Auch viele SBV, Betriebsräte und AG sind sich da sehr unsicher.
Zitat: Stiftung wird alles daran setzen mich nicht zu kündigen, wegen der eventuellen Abfindung
Warum nicht? Wenn der Taschenrechner und die Gesetzeslage es ermöglichen-wo ist das Problem? Keine Person - auch nicht Schwerbehinderte- ist unkündbar- glücklicherweise ab sehr schwer.
Noch kostet du der Stiftung nichts- was ist, wenn die Entgeltersatzleistungen nachdem Entscheid über die Rente enden und du möglicherweise zur Arbeitsaufnahme aufgefordert wirst?
Wie gesagt,ich möchte dir nochmal nahelegen auch andere "Sichtweisen" zu prüfen und deinen Horizont zu erweitern
LG Schlumpffine
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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Re: EMR wurde abgelehnt

Beitrag von czarnuszka »

Hallo schlumpffine,

na gut, ich gebe zu, dass ich mich mit den Rechten der SB seit drei Jahren nicht mehr beschäftigt habe.
Weiß du wo ich über die gebesserte Ramenbedinungen auch nachlesen könnte? ich wusste nicht, dass sich da etwas gebessert hat.

Warum ich nicht gekündigt werde? kann ich dir nicht sagen, Die Krankenhäuser stecken in der finanziellen Schwierigkeiten, und noch für mich das Geld auszugeben?

Da ich Schwerbehinderung habe und und noch angestellt bin, zähle ich zu der Belegschaft, somit spart sich der AG strafe an Agentur für Arbeit zu bezahlen, denn ein, Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen.
Also bin nur Kartei Leiche.

Von wem soll ich zur Arbeitsaufnahme aufgefordert werden? ich müsste erstmal von dem Arzt gesund geschrieben werden, was ich halt nicht bin.

Lg
czarnuszka
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