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Ab wann kan man von Unzurechnungsfähigkeit sprechen?

Verfasst: 21. Jan 2023, 17:14
von AlastorTM
Hallo allerseits,

ich habe schon in zwei älteren Threads über die Situation von meinem
Vater geschrieben. In Kurzfassung - er leidet seit Oktober 2021 an einer schweren
depressiven Episode und war von Mai 2022 bis Oktober 2022 in einer Klinik zur
stationären Behandlung. Er wurde von dort Entlassen, weil die klinik bei ihm auch nicht
mehr weiter gekommen ist. Seitdem ist er zuhause und baut geistig wie körperlich immer
weiter ab. Er hat auch seit Oktober einen Bauchkatheter weil er nicht mehr von alleine Pinkeln
kann/will, hat kaum noch Muskulatur am ganzen Körper und aufgrund der fehlenden Bewegung und
liegt den ganzen Tag im Bett. Phasenweise tut ihm alles weh, weil er sich kann noch bewegt.
Er ist absolut antriebslos, sodass man ihn nicht dazu bewegen kann, sich zu bewegen.
Wenn man ihn fragt, ob er eine Lösung für seine Situation hat, zuckt er nur mit den
Schultern und weiß dann nichts mehr und wenn man ihm dann Lösungen in Form von Spazieren
gehen oder Ähnliches anbietet, nimmt er diese nicht an und stellt auf stur und Teilnahmslosigkeit.
Er trink auch kaum noch was - essen tut er eigentlich ganz normal. Seine Hygiene möchte ich
an der Stelle nicht näher erläutern.

Jetzt zu meiner im Betreff stehenden Frage. Da meine Mutter an dieser Situation im weiter
zerbricht und ich sie nicht auch noch verlieren will, würden wir in Betracht ziehen, ihn wieder
in eine Klinik zu bringen, er aber sagen kann, dass er da nicht hin möchte, so lange er
zurechnungsfähig ist. Mittlerweile kommt unser Hausarzt ein mal je Woche zu uns nach hause
und verschafft sich einen Überblick über die Situation (auch wegen der Medikation).

Re: Ab wann kan man von Unzurechnungsfähigkeit sprechen?

Verfasst: 21. Jan 2023, 18:01
von Bittermandel
Hallo

Also Entmündigung gibt es nicht mehr. Ihr könnt euch aber ans Betreuungsgericht wenden und einen Antrag auf gesetzliche Betreuung stellen. Die Aufgaben können vielfältig sein. Unter anderem die Gesundheitsfürsorge oder auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dein Vater würde begutachtet werden besser vom Psychiater und der legt durch Gutachten fest ob und in welchem Umfang Betreuung nötig ist. Eventuell einen Pflegegrad beantragen auch das würde ein Betreuer übernehmen. Dann kommt der Pflegedienst nach Hause und kümmert sich um die Hygiene deines Vaters. Mir kommt so der Gedanke ob nicht auch eine Demenz vorliegt weil er alles ablehnt. Aber das kann nur ein Facharzt feststellen.

Liebe Grüße Bittermandel

Re: Ab wann kan man von Unzurechnungsfähigkeit sprechen?

Verfasst: 22. Jan 2023, 11:54
von Maxegon
Bittermandel hat geschrieben:Hallo

Also Entmündigung gibt es nicht mehr. Ihr könnt euch aber ans Betreuungsgericht wenden ...
und an den Sozialpsychatischen Dienst, das war's auch schon.
Wenn dein Vater nicht will, hat man keine Handhabe und muss sich leider damit abfinden und das Beste daraus machen, so schwer es fällt, so schlimm es ist.
Selbst wenn dein Vater wollte ... finde mal einen Heimplatz, den man finanzieren kann.
Meine Mutter, psychisch noch fit, "nur" sehr krank, konnte ich letztendlich nur mit Beziehungen unterbringen.
Das ist die traurige Realität, die wir ständig verdrängen und uns knallhart trifft, wenn es uns betrifft.

Wünsche dir viel Kraft!

Re: Ab wann kan man von Unzurechnungsfähigkeit sprechen?

Verfasst: 22. Jan 2023, 12:04
von Maxegon
Ich frage mich oft, was kann ich (!) tun, wenn es mich betrifft, wenn ich anderen zur Last falle?

Re: Ab wann kan man von Unzurechnungsfähigkeit sprechen?

Verfasst: 22. Jan 2023, 14:06
von Clown
Maxegon hat geschrieben:Ich frage mich oft, was kann ich (!) tun, wenn es mich betrifft, wenn ich anderen zur Last falle?
Es dir erlauben.

edit: Mit 'es' meine ich das 'zur Last fallen'. Erlaube dir, anderen zur Last zu fallen. Als Säuglinge haben wir das gemacht und wenn man krank ist oder alt und gebrechlich, fällt 'man' eben manchen Menschen auch zur Last.
Außerdem ist da die Wahrnehmung der Pflegenden entscheidend, ob sie dich als Last empfinden. Nur weil du das denkst, muss das noch lange nicht so sein.

Re: Ab wann kan man von Unzurechnungsfähigkeit sprechen?

Verfasst: 26. Jan 2023, 22:32
von Überdosis
AlastorTM hat geschrieben: Mittlerweile kommt unser Hausarzt ein mal je Woche zu uns nach hause
und verschafft sich einen Überblick über die Situation (auch wegen der Medikation).
Ich frage mich gerade, ob der Hausarzt nicht der falsche Arzt ist.
Auch Demenz ist Psychisch betreffend und eigentlich muss dein Vater doch schon wegen der Depression zum Psychiater und auch zum Psychologen.

Habt ihr einen Psychiater mal gefragt, ob der auch Hausbesuche anbietet?
Der Hausarzt kommt natürlich gern zu euch, bringt halt gute Kohle für ihn ein, aber er kann nie im Leben die passende Medikation mit Dosis festlegen... könnte er das, wäre er ein Psychiater.

Glaub mir, es ist ein Himmel weiter unterschied, auch wenn der Hausarzt Antidepressiva verschreiben darf und vielleicht schon tut.

Ich glaube Dein Vater muss mit jemanden sprechen, aber das seit nicht ihr und auch nicht mit denen aus der Klinik.
Es muss jemand sein, dem er vertraut und den gilt es halt zu finden.
Wir sagen doch auch manchmal, ne bei dem Therapeuten hat es nicht so geklappt, geh deswegen woanders hin.
Warum sollte sich Dein Vater dann mit irgendeinem abfinden müssen, bei dem es für ihn vielleicht nicht passt... könnte es daran liegen?


Liebe Grüße