Hallo Kiwi,
SonneundDunkelheit hat dir schon einige bedenkenswerte Punkte geschrieben. Wichtig finde ich, dass du und die zu betreuuende Person gut miteinander könnt und sie einverstanden ist mit dir als Betreuungsperson. Gleichermaßen solltest du auf dich und deine Bedürfnisse achten können. Weißt du denn schon, was im Falle des Falles auf dich an Aufgaben zukäme? Wenn du sowieso schon berufstätig bist, was ich nicht weiß, würde ich davon abraten, da eine Betreuung oftmals viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ich habe vor ein paar Jahren beim hiesigen Betreuungsverein einige Inforamtionsabende besucht bzw. eine Schulung durchlaufen - Ziel war es, einen Einblick über ehrenamtliche Betreuungen und die möglichen Aufgaben zu erhalten (u. a. auch Rechte und Pflichten des Betreuers), das war sehr interessant, hat mir aber auch deutlich gemacht, wie umfangreich so eine Betreuung sein kann.
Ich würde dir empfehlen, dass du dich, falls noch nicht geschehen bzw. du gar keine Vorkenntnisse bzgl. Betreuung hast, ggf. mit einem Betreuungsverein oder einer Betreuungsbehörde in Verbindung setzt und dich konkret informierst und beraten lässt. Hier ist ein ein Bespiel aus Hessen - ich habe eben mal reingeschaut; ich nehme an, dass es Ähnliches auch für das Bundesland gibt, in dem du wohnst.
https://betreuungsrecht.hessen.de/rechtliche-betreuung/
Wenn es sich bei deinem Verwandten um eine geistig behinderte Person handelt, kommt es auf ihre derzeitige Lebenssituation an (für welche sog. Aufgabenkreise er Unterstützungsbdarf hat).
Ich hatte vor einigen Jahren mal die Funktion einer rechtlichen Ersatzbetreuerin inne, weil der ehrenamliche Hauptbetreuer krankheitsbedingt für 3 Monate ausfiel. Ich weiß also, dass die Arbeit als ehrenamtliche Betreuerin ziemlich an die Substanz gehen kann ("mein" Fall war allerdings damals in einer Krise und die Handhabung war schwierig und kräftezehrend). In dem mir bekannten Fall war es so, dass die Betreuung erst einmal auf 1 Jahr beschränkt war (sie wurde dann verlängert, aber ohne mich als Ersatzbetreuerin, dafür ist dann ein anderer Ersatzbetreuer eingetragen worden).
Danach wurde mir weiterer Fall vorgestellt, für den sich der Betreuungsverein mich als mögliche Betreuerin vorstellen konnte. Doch dieser hat sich für mich nicht geeignet herausgestellt, weil eine Kommunikation mit der Person gar nicht möglich war. Ich hätte also ein mir komplett fremdes Leben organsieren und über alles bestimmen müssen, ohne zu wissen, ob es der Person überhaupt guttut bzw. was diese Person überhaupt möchte.
Insgesamt wurde mir der Fall zwar als "einfach" vorgestellt, da alles schon geregelt war (Betreutes Wohnen usw.), aber ich habe abgelehnt.
Das würde bei dir aber anders sein, weil du über die dir verwandten Person ja Bescheid weißt und ihre Bedürfnisse kennst.
Zu deiner Frage, ob Verwandte gegen dich vorgehen können, weiß ich auch nichts zu antworten.
Ist denn die Ablehnung dir gegenüber so massiv? Oder ist es nur gutgemeint mit dir, aus Angst, dass du dich überfordern könntest?
Meinst du wirklich, sie würden sich die Mühe machen, das Betreuungsgericht anzuschreiben und dich als ungeeignet anzuprangern?
Aus Erfahrung weiß ich, dass die (Betreuungs-)Gerichte hoffnungslos überlastet sind und manche Entscheidungen auch echt lange dauern.
Wäre es nicht möglich, dass du es mit der Betreuung mal versuchst? In den mir bekannten Fällen war es so, dass die Betreuung erst einmal für 1 Jahr beantragt (und dann verlängert) wurde - das ist allerdings auch schon 6 Jahre her, inwieweit sich da etwas geändert hat, weiß ich nicht, kommt wohl auch auf den Fall an. Das hätte aber für dich den Vorteil, dass man nach einer gewissen Zeit neu entscheiden könnte, ob du als Betreuerin weitermachst.
Soweit mir bekannt ist, kann jeder einen Antrag auf Betreuung stellen (und nur die zu betreuende Person hat ein Veto-Recht, soweit sie volljährig ist). Natürlich ist es zu überlegen, ob du gegen Windmühlen kämpfen müsstest, sollten beispielsweise engste Verwandte der zu betreuenden Person dagegen sein und ggf. ständig gegen dich arbeiten. Da kenne ich deine Lage nicht; könnte mir aber vorstellen, dass das eine kraftraubende Ausgangsstellung wäre.
Die Frage, die sich für mich in deinem Fall stellt, ist u. a., inwieweit müsstest du mit der Verwandtschaft zusammenarbeiten, die gegen dich als Betreuerin ist? Sind das Personen (beispielsweise die Eltern der betreuten Person), von denen du ggf. Unterlagen bräuchtest, um deine Betreuung auszuführen? Wenn du jedesmal, wenn du deine Arbeit tust, auf Granit stoßen würdest und dir Papiere nicht ausgehändigt würden, die du dringend bräuchtest, würde ich es mir an deiner Stelle überlegen.
Ich musste, bevor ich mich als ehrenamtliche Betreuerin dem Verein bzw. der Betreuungsbehörde zur Verfügung stellte, einen Fragebogen ausfüllen:
Dort wird u. a. gefragt, ob man sich psychisch in der Lage fühlt, eine Betreuung zu übernehmen und konnte auch Wünsche angeben (ob man eher mit einem Mann oder einer Frau als zu betreunde Person zusammenwirken möchte etc.). So gesehen liegt es in erster Linie in deinem Ermessen, ob du dir das zutraust. Und darüber hast du ja schon gründlich nachgedacht und mit deiner Therapeutin gesprochen.
Ich habe jetzt ziemlich durcheinander geschrieben (sorry), keine Ahnung, ob es dir etwas bringt. Wie gesagt, ich würde mich an deiner Stelle nochmal (ggf. übers Internet, siehe obigen Link) erkundigen und - wenn du unsicher bist - auch mal beraten lassen.
Vielleicht hilft es dir ja bei deiner Entscheidungsfindung, wenn du Näheres weißt (z. B. auch eine Antwort auf die Frage, ob deine Verwandten tatsächlich gegen dich vorgehen könnten oder nicht).
Falls du Fragen hast, kannst du sie gerne stellen (entweder hier oder über eine PN, was dir lieber ist).
Liebe Grüße
Mime