Begründung für befristete Rente

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DieNeue
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Begründung für befristete Rente

Beitrag von DieNeue »

Hallo,

ich habe vor Kurzem meine Erwerbsminderungsrente weiter bewilligt bekommen.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass die Befristung dieses und das letzte Mal eine andere Begründung hat als früher.
Die ersten Male hieß es, die Rente sei zeitlich begrenzt, weil "die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht."
Die letzten beiden Male heißt es, "weil es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann."

Die letzten beiden Male war es der gleiche Gutachter, die anderen ein anderer Gutachter oder es wurde nach Aktenlage entschieden. Am Anfang war ich noch an der Uni eingeschrieben, später nicht mehr.

Was hat das jetzt für Auswirkungen? Hat das irgendwelche Vorteile/Nachteile?
Eigentlich wäre es am sinnvollsten, die Rente nicht mehr ständig zu befristen. Soweit ich weiß, muss die Rente ja nach spätestens 9 Jahren unbefristet sein. Das fällt jetzt in den Bewilligungszeitraum.
Oder zählen da die ersten Befristungen nicht mit dazu? Kennt sich da jemand damit aus?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Liebe Grüße,
DieNeue
SonneundDunkenheit
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von SonneundDunkenheit »

@ die Neue
Das Warten hat ein Ende und du hast deinen Bescheid. Glückwunsch. Wie lange ist denn die Befristung?
Ich habe die Rente ja auch befristet (3 Jahre) und die Begründung ist die selbe wie bei dir aktuell. Für mich ist das gut so, weil ich ja schon gerne zurück auf den Arbeitsmarkt möchte (vorausgesetzt ich kann mich entsprechend stabilisieren).
In meinem Bescheid steht genau drin, wann ich was tun muss, wenn ich eine Verlängerung anstrebe möchte. Tue ich nichts läuft die Rente einfach aus.
So etwas müsste doch in deinem Bescheid auch enthalten sein, oder?
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass eine Entfristung ohne erneute Prüfung erfolgt.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
DieNeue
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von DieNeue »

Hallo,

bei mir sind es auch 3 Jahre. Bin sehr froh drum, hatte auch schon wesentlich kürzere
Befristungen.
Bis jetzt stand auch immer drin, dass ich einen Antrag stellen muss, wenn die Rente weiterlaufen soll. Ansonsten läuft sie einfach aus.
Das ist diesmal auch anders. Ich kann einen Weiterbewilligungsantrag stellen, aber wenn ich nichts mache, bekomme ich eine Teilerwerbsminderungsrente...
Das ist insbesondere noch komischer, weil ich eigentlich keinen Anspruch auf eine Teilrente habe. Ich bekomme nach einer Sonderbestimmung (SGB 6 Paragraf 53 (2), falls das jemandem was sagt) eine volle EM-Rente, wenn ich voll erwerbsunfähig bin. Wenn ich teilerwerbsgemindert bin, bekomme ich eigentlich gar keine Rente. Also entweder ganz oder gar nicht. Ich habe auch nichts gefunden, dass sich da irgendein Gesetz geändert hat.
Vielleicht rufe ich mal lieber bei der DRV an. Das kommt mir etwas spanisch vor...

Wie lange bist du denn eigentlich schon berentet? War das dein erster Antrag?

Liebe Grüße,
DieNeue
Nachtmensch
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo dieneue,

wenn ich deinen Paragrafen richtig deute, liegt bei deiner bisherigen EM Rente eine Berufskrankheit o.ä. Zugrunde, mag mich da aber auch irren, da es verschiedene Einzelnormen gibt. Aber egal, was Du jetzt beschreibst, kommt der sogenannten Arbeitsmarktrente gleich, die es eigentlich nur noch für bestimmte Jahrgänge gibt. Ein Freund von mir bekommt diese, da er wohl nie mehr irgendwo Eine sozialversicherungspflichtige Arbeit bekommen wird mit damals schon über 60.

Da eine EM Rente aber naturgemäß unabhängig vom eigentlichen Beruf genehmigt oder auch abgelehnt wird, ist ja nicht auszuschließen, dass man in einem anderen Beruf wieder in Arbeit kommt, unter Umständen aber vielleicht nur in Teilzeit. Wieso die RV dann bei nicht beantragen einer Verlängerung einer vollen EM Rente dann automatisch eine Teil EM weiter bewilligen will, ist mir aber schleierhaft. Da wird die RV aber sicher Auskunft erteilen können und auch eigentlich müssen.

Da ich Deine Biografie nicht kenne, insbesondere deine die Arbeit betreffende, kann ich aber auch keine genaue Aussage machen.

VG
SonneundDunkenheit
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von SonneundDunkenheit »

@ die Neue
Es war mein erster Rentenantrag und der wurde mit einer vollen EMR für zunächst drei Jahre bewilligt.
Ich selbst hatte anfangs die halbe Rente im Blick und wollte auf meiner Stelle weiter mit 4-5 arbeiten. So habe ich es im Antrag auch formuliert.
Entschieden wurde jetzt anders und ich nehme das jetzt so auch als Erholungszeit hin. Meine ambulante Therapie ist sehr anstrengend und nebenbei arbeiten war verdammt hart. Jetzt habe ich Zeit für mich, die Therapie und vielleicht traue ich mich auch noch an die empfohlene stationären Traumatherapie heran.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Nachtmensch
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von Nachtmensch »

@DieNeue

ich hab nochmal nachgesehen bezüglich der sogenannten Arbeitsmarkt Rente. Diese bekommt man auch nur wenn eine Teil EM Rente besteht und sie wird NIE unbefristet, muss also bis zur Altersrente immer wieder verlängert werden mit einem entsprechenden Antrag.

Wenn Du allerdings bislang eine volle EM Rente hattest, scheint da was aus dem Ruder gelaufen zu sein.
Entweder ist die RV der Meinung du wärst wieder in der Lage in Teilzeit zu arbeiten, dies sollte aber nur auf Grundlage medizinischer Befunde möglich sein, oder, was natürlich fies wäre, könnte sich die RV (ohne dies unterstellen zu wollen) um eine Entfristung nach 9 Jahren drücken wollen.

Ich würde da auf jeden Fall mal einen Fachmann dazu befragen, denn komisch ist das schon.
DieNeue
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von DieNeue »

Hallo Nachtmensch,

danke für deine Infos. Ich werde da morgen mal anrufen. Mir kommt das auch alles komisch vor. Ich hoffe, morgen bin ich schlauer.

Liebe Grüße,
DieNeue
DieNeue
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von DieNeue »

Hallo SonneundDunkelheit,

das ist ja echt gut für den ersten Antrag. Bei mir waren es am Anfang immer nur 9 Monate. Kaum ist der Bescheid eingegangen, kann man im Prinzip schon wieder den nächsten Antrag stellen und der Stress geht wieder von vorne los.
Stelle ich mir auch anstrengend vor, Therapie und Arbeit. Ich wünsche dir, dass du dich wieder gut erholen kannst.

Liebe Grüße,
DieNeue
SonneundDunkenheit
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von SonneundDunkenheit »

@ die Neue,
ich bin wirklich sehr froh, dass es nach der langen Bearbeitungsdauer mit dem Ergebnis der drei Jahre geendet hat.
Ob diese Zeit reicht, wieder voll leistungsfähig zu werden, muss ich abwarten. Mein fachärztliches Umfeld und meine Familie sehen es eher kritisch. Ich brauche Ziele und noch gehört der Gedanke an Arbeit dazu.
Ich möchte momentan allerdings einfach nur tun wofür meine aktuelle Kraft reicht und Therapie (es ist meine erste) zieht unheimlich viel Energie. Irgendwann ist sie aber beendet und dann werde ich sehen, wie ich im Alltag zurecht komme.
Nach vielen vielen Jahren im Funktionsmodus fühle ich mich unheimlich müde und brauche momentan enorm viel Zeit nur für mich. Alles dauert ewig, ich verzettele mich und bin oft von jetzt auf gleich völlig erschöpft.... arbeiten ist so unrealistisch.

Ich hoffe du kannst dein Problem mit der Befristung klären.

Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Nachtmensch
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von Nachtmensch »

@ Die Neue,

konntest Du eigentlich klären, was es sich nun mit der ganzen Sache auf sich hat? Würde mich mal interessieren was die RV dazu gesagt hat. Sorry, bin halt neugierig.

VG
Nachtmensch
DieNeue
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von DieNeue »

Hallo Nachtmensch,

ich habe mit der RV telefoniert und die Dame war noch relativ neu dort. Sie hat es mir zwar erklärt, aber so ganz verstanden habe ich es nicht. Von daher kann ich es schlecht erklären. Ganz trau ich dem Ganzen auch nicht so.
Sie meinte u.a., dass jeder, der voll erwerbsunfähig ist, gleichzeitig auch teilerwerbsunfähig ist. Deswegen wird die Rente ohne weiteren Folgeantrag in eine Teilrente umgewandelt. Ist mir aber immer noch schleierhaft, wieso die RV einfach so mal ohne Antrag ne Rente weitergenehmigt...
Aber es ist auf jeden Fall so, dass da nicht nur jemand irgendnen Textbaustein verwechselt hat.
Ich warte immer noch auf das Gutachten. Vielleicht hat ja der Gutachter das so eingeschätzt, dass es nicht mehr besser als teilerwerbsunfähig wird und deshalb die Teilrente unbefristet ist, die volle Rente aber beantragt und geprüft werden muss, keine Ahnung. Ich hoffe, das Gutachten kommt bald.
Mehr kann ich leider grade nicht dazu erklären.

Liebe Grüße,
DieNeue
Nachtmensch
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo DieNeue,

Danke für deine Rückmeldung. Manchmal sind Institutionen ein Mysterium. Und deren Mitarbeiter leider oft nur auf dem Kenntnisstand den es bei „üblichen“ Klienten bedarf. Habe das gestern auch bei der AfA wieder erfahren dürfen. Die Sachbearbeiterin konnte nicht verstehen, dass ich mich bei einer Teil EM Rente, arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet habe und weshalb ich dies tat. Dass ich aber dazu verpflichtet bin, weil ich ja, zumindest laut Rentenbescheid noch zwischen 3 und 6 Stunden erwerbsfähig bin, konnte sie nicht nachvollziehen. Tatsächlich, was ich ihr aber nicht auch noch erklären wollte, ist es so, dass die AfA die Zeiten der Arbeitslosigkeit der RV meldet und die auch angerechnet werden aufs Punktekonto. Zwar natürlich nicht in dem Maß wie bei einer sozialpflichtigen Arbeit, aber sie werden es.

Da ich morgen ohnehin erstmal eine weile in eine Tagesklinik gehe, bin ich jetzt als Arbeitslos abgemeldet und danach melde ich mich wieder neu an. Sie meinte dann, dass es ratsam wäre, ein sozialmedizinisches Gutachten durch den ÄD der AfA erstellen zu lassen, da mein aktuell vorhandenes schon ein paar Jahre alt ist.
Das werde ich auch machen, wenn ich aus der Klinik komme. Mal sehen was dabei heraus kommt. Falls mich die AfA dann generell für voll erwerbsunfähig einstufen sollte, werde ich mal bei der RV einen Antrag auf volle EM stellen und vermutlich deren Gutachtenprozess wieder durchlaufen müssen.

Vielleicht kann ich dann ja eine Reha und oder berufliche Reha über die RV beantragen. Keine Ahnung, aber irgendwas wird kommen, was auch immer es sein wird. Sollte ich wiedererwartend plötzlich als geheilt und vollkommen gesund und arbeitsfähig gelten, werde ich die AfA bemühen müssen, einen 60 jährigen in Lohn und Brot zu bringen. Aber das ist ja ein anderes Thema.

VG
Nachtmensch
DieNeue
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von DieNeue »

Hallo Nachtmensch,

habe heute das Gutachten bekommen. Da steht allerdings auch nichts dazu drin. Mysterium beschreibt es ganz gut^^

Liebe Grüße,
DieNeue
Nachtmensch
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Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo DieNeue,

also bedeutet es in der Konsequenz für Dich zumindest, dass Du es nicht versäumen solltest, immer rechtzeitig eine Verlängerung der vollen Rente zu beantragen. Aber irgendwie hast Du das ohnehin sicher gewusst. Die Tatsache, dies durch kryptische „wenn Sie nicht… dann…“ in Beamtendeutsch verfasste Anschreiben zu packen, dient wohl mehr dazu eine Komplexität von Vorgängen vorzugaukeln, die Institutionen so unantastbar erscheinen lassen.

VG
Nachtmensch
Deheteleef
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Registriert: 7. Nov 2022, 17:01

Re: Begründung für befristete Rente

Beitrag von Deheteleef »

Bedenkt aber auch, dass die Rentenversicherung, auch nach der Entfristung der EM-Rente, sich alle 2 Jahre nochmal meldet.
Dann bekommt man einen Fragebogen geschickt, indem u.a.nach KH-Aufhalten, Zustand der Gesundheit (Verbesserung, Verschlechterung) gefragt wird.

Ich hatte meine Rente erst 2 mal auf Zeit, dann Dauer und noch weitere 3 mal (6 Jahre)diesen Fragebogen. Seit meinem ca.51. Lebensjahr hatte ich nichts mehr von der RV gehört. Bis meine Rente in eine Regelaltersrente umgewandelt wurde.

Bei den Fragebögen wurden aber keine ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten erforderlich. Ausfüllen und 3-4 Wochen später der Bescheid, das alles weiterläuft. Wenn man richtig geantwortet hat......
Vier fünfmal vervierfacht macht mehr als fünf viermal verfünffacht. :shock:
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