Angst vor Verlust Arbeitsplatz trotz Gleichstellung

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IvonneSun
Beiträge: 62
Registriert: 18. Mär 2022, 16:21

Angst vor Verlust Arbeitsplatz trotz Gleichstellung

Beitrag von IvonneSun »

Ich sende Allen ein herzliches Hallo. Ich habe mich hier im Forum schon einige Mal geäußert, aber noch kein eigenes Thema eröffnet.
Ich leide seit meiner Jugend unter Depressionen, bin seit 22 Jahren dazu in Behandlung beim Facharzt, habe hunderte Therapiestunden hinter mir, das letzte Jahr 8 Wochen Klinik und schon sehr lange Dauermedikation morgens und abends. Seit 2009 arbeite ich in der Verwaltung, die Arbeit in der Pflege habe ich nicht mehr geschafft. 2013 wurde mir wegen „seelischer Störung“ ein GdB von 30 zuerkannt, ich bin auf meiner Arbeit einem Schwerbeinderten gleichgestellt. Seit 4 Jahren arbeite ich „nur“ noch 6 Stunden am Tag, hatte die Hoffnung, damit die häufigen Arbeitsunfähigkeiten reduzieren zu können. Bisher klappt das nicht wirklich. Ich bin jährlich wegen depressiver Episoden mindestens insgesamt 6 Wochen arbeitsunfähig.
Mir ist klar, dass das keinem AG gefällt und ich hatte oft schon BEM Gespräche, aber alle gern angenommen und postiv verlaufen. Mein AG weiß um meine Erkrankung und auch um meine diesbezüglichen Bemühungen.
Gerade bin ich wieder für 2 Wochen als „Notbremse“ arbeitsunfähig und ich mache mir Gedanken, wie das mit mir weitergehen soll. Kann der AG mir trotz Gleichstellung wegen „negativer Prognose“ kündigen? Gibt es solche Erfahrungen bei Euch? Wenn dem so ist, wäre ich dankbar für Rückmeldungen.
Nachtmensch
Beiträge: 620
Registriert: 30. Dez 2020, 06:39

Re: Angst vor Verlust Arbeitsplatz trotz Gleichstellung

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo,

die Gleichstellung macht es dem Arbeitgeber schwer, dir einfach so zu kündigen. Genau dafür gibt es sie ja. Außerdem profitiert der AG ja davon, dass er eine Ausgleichszahlung für einen nicht Behinderten spart. Ich kenne ja die Umstände nicht. Aber sorgen würde ich mir deswegen jetzt nicht machen.

VG Nachtmensch
SonneundDunkenheit
Beiträge: 717
Registriert: 25. Jul 2021, 09:24

Re: Angst vor Verlust Arbeitsplatz trotz Gleichstellung

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Die Gleichstellung macht es schwerer, aber nicht unmöglich. Das Integrationsamt muss mit ins Boot geholt werden.
Du machst dir Sorgen und die kommen irgendwo her ob real berechtigt oder nur in deinem Kopf ist, glaube ich zunächst egal.
Du schreibst, dass du schon so manches BEM Gespräch hattest. Dein AG also aktiv ist. Wenn ihr eine Schwerbehinderungsvertretung in der Firma habt, würde ich das Gespräch suchen und vorsichtig vorfühlen ob deine Ängste begründet sind. Ungeklärt wird es dich sicher weiter belasten und ist sicherlich auch nicht gesundheitsfördernd.
Alles Gute für dich
IvonneSun
Beiträge: 62
Registriert: 18. Mär 2022, 16:21

Re: Angst vor Verlust Arbeitsplatz trotz Gleichstellung

Beitrag von IvonneSun »

Hallo Nachtmensch und SonneundDunkelheit. Habt vielen Dank für Eure Antworten. Ich bin etwas beruhigt, werde mich aber mal mit unserer SBV in Verbindung setzen. Und sei es nur ein Telefonat.
Schlumpffine
Beiträge: 429
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Angst vor Verlust Arbeitsplatz trotz Gleichstellung

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo IvonneSun,
die Hürden für einen AG sind sehr hoch, wenn er einen Schwerbehinderten kündigen möchte.
Hier komt es auf den eigenen Wissenstand bzw. die SBV an.
Frag Deine SBV doch mal nach einem Beschäftigungsicherungszuschuss für deinen AG.
Zitat:https://www.bih.de/integrationsaemter/m ... szuschuss/
Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Beschäftigten kann mit einem Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) gesichert werden, wenn dem Arbeitgeber bei der Beschäftigung überdurchschnittlich hohe finanzielle Aufwendungen oder sonstige außergewöhnliche Belastungen entstehen, die in der Behinderung des Mitarbeiters begründet sind ( § 185 Absatz 3 Nummer 2e SGB IX, § 27 SchwbAV). Die Arbeitsleistung des schwerbehinderten Menschen muss dafür wesentlich und langfristig beziehungsweise dauerhaft unter der üblichen Normalleistung auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz liegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Arbeitsleistung des schwerbehinderten Menschen mindestens um 30 vom Hundert (vergleiche Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 -, BAGE 109, 87-100) geringer ist als diejenige eines anderen Beschäftigten, der eine vergleichbare Tätigkeit oder Funktion im Betrieb oder in der Dienststelle ausübt. Der Umfang der erforderlichen Beschäftigungssicherung wird durch den Technischen Beratungsdienst des Integrationsamtes oder den Integrationsfachdienst ermittelt.

Belastungen, die durch Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit, den Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX oder eine schlechte Auftragslage entstehen, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.

Gruss Schlumpffine
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
IvonneSun
Beiträge: 62
Registriert: 18. Mär 2022, 16:21

Re: Angst vor Verlust Arbeitsplatz trotz Gleichstellung

Beitrag von IvonneSun »

Guten Abend, liebe Schlumpfine. Hab herzlichen Dank für Deine Antwort. Ich melde mich bei Allen, wenn ich was Neues habe. Vielen, vielen Dank. Ich wünsche Euch einen schönen Abend.
IvonneSun
Beiträge: 62
Registriert: 18. Mär 2022, 16:21

Re: Angst vor Verlust Arbeitsplatz trotz Gleichstellung

Beitrag von IvonneSun »

Ich wünsche Allen einen guten Morgen. Zeitgleich zu meiner Anfrage auf dieser Seite habe ich mich mit der Online Beratung der Integrationsämter in Verbindung gesetzt und heute folgende AW erhalten: „Guten Tag,

ein Arbeitgeber kann natürlich immer versuchen, krankheitsbedingt zu kündigen. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht.

Allerdings muß er vor der Kündigung alle ihm zumutbaren Schritte unternommen haben, um eine Kündigung zu verhindern.
Bei Ihnen als gleichgestellte ANin ist das u.a. ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false; ... __167.html
unter Beteiligung des Integrationsamtes.

Ein "normales" BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX ist als Kündigungsprävention bei schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten idR nicht ausreichend.“

Auch diese Antwort beruhigt mich etwas und ich kann mich mehr auf meine Gesundung konzentrieren. Ich danke Euch für die Rückmeldungen.
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