Ende des Krankengeldes

Gartenkobold
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Gartenkobold »

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Gartenkobold
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Gartenkobold »

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Strohi
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Hallo Patex,

sorry, ich habe gerade erst Deinen Bericht von dem Telefonat gefunden und gelesen. Das ist ja richtig blöd gelaufen, das tut mir sehr Leid für Dich (beim VdK gibt's, wie in jeder Organisation, Behörde usw., eben solche und solche Berater, leider mehr solche als solche ...; meine Erfahrungen mit dem örtlichen VdK bzw. der Sozialrechtsberaterin sind sehr gut, ich kann es nicht anders beschreiben).

Okay, ich versuche mal, das für Dich zu ordnen und einen Weg zu erläutern.

Schreib' mir bitte mal, von wann bis wann Du Krankengeld von der Krankenkasse bekommst - dann nehme ich das mal als Ausgangspunkt.

Und schau' bitte nochmals genau nach, wie Dein sozialversicherungsrechtlicher Status ist; ich habe im Kopf/in der Erinnerung,
- dass Du einen Hauptjob als Angestellter hast bei einem Arbeitgeber,
- dass während Deines Beschäftigungsverhältnisses dort die Sozialversicherungsbeiträge (für die Kranken- und Pflegekasse, für die Agentur für Arbeit/Arbeitslosigkeit und für die gesetzliche Rentenversicherung) von Deinem Gehalt abgezogen und an diese Empfänger abgeführt worden sind (ob sie abgeführt wurden, kannst Du nicht sehen bzw. prüfen, aber der Blick auf Deine Gehaltsabrechnungen zeigt, ob sie vom Gehalt abgezogen wurden) - ist das so richtig?
Ein Indiz dafür, dass die Sozialversicherungsbeiträge von Deinem Arbeitgeber ordnungsgemäss abgeführt worden sind, ist, dass Du ohne irgendwelche Probleme das Krankengeld bekommen hast - war das so? Ein weiteres Indiz dafür, dass die Sozialversicherungsbeiträge von Deinem Arbeitgeber ordnungsgemäss abgeführt worden sind, ist, dass Du seit einigen Jahren eine jährliche Mitteilung vom Rentenversicherungsträger ("Ihre Renteninformation" heisst dieser Brief bei der DRV-Bund) bekommen hast, aus dem sich mehrere Daten und Informationen ergeben, wie z.B. wie hoch Deine Altersrente sein würde, wenn zukünftig Beiträge in gleicher Höhe wie in den letzten fünf Jahren gezahlt werden, oder z.B. wie hoch Deine Erwerbsminderungsrente wäre ... usw.

Vorsorglich wäre es gut, wenn Du mir auch schreiben könntest, wie lange Du bei Deinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt bist, und ob die Aussage, dass die Sozialversicherungsbeiträge während dieser Zeit durchgängig vom Gehalt einbehalten wurden, zutrifft.

Und ich habe im Kopf/in der Erinnerung, dass Du auch einen Nebenjob hattest bzw. hast, für den Du nicht bei der Sozialverscherung angemeldet warst und für den Du keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast; stimmt auch das so?

Bis bald, Strohi
Strohi
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Hallo Patex,

sorry, ich habe vergessen zu fragen,
- ob Du unter 50 Jahre, über 50 Jahre, über 55 Jahre oder über 58 alt bist, und
- ob Du vor Deiner Arbeitsunfähigkeit länger oder kürzer als 48 Monate bei Deinem Arbeitgeber im Hauptberuf sozialversicherungsrechtlich beschäftigt bis, und
- falls Du unter 48 Monate beschäftigt gewesen sein solltest, wieviele Monate es waren?

Die Länge des Arbeitslosengeldes ist gestaffelt,
- einerseits nach dem Lebensalter (ab 50/55/58 Jahre ist die Anspruchsdauer länger als bei denen, die jünger als 50 Jahre sind), und
- andererseits nach der Beschäftigungsdauer vor dem Tag, ab dem eine Anspruch auf ALG1 entsteht (bei denen, die kürzer als 12 Monate bzw. länger als 48 Monate beschäftigt sind, hat das auf die Länge der Anspruchsdauer keine Auswirkungen).

Danke für die Info.

Liebe Grüsse, Strohi
Strohi
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Hallo Patex,

dass es mir zur Zeit psychisch nicht gut geht, siehst Du z.B. daran, dass ich Dir Fragen gestellt habe, deren Antworten sich aus Deinen Posts ergeben. Bitte entschuldige mir dies.

Aus Deinem Post vom 26.6.2021, 22:42, ergibt sich, dass Du zur Zeit 48 Jahre alt bist. Dies bedeutet für die Frage, wie lange Du ggfs. das ALG1 bekommen kannst:
"(...) Bezugsdauer für Arbeitslose bis 50 Jahre

Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. (...)"

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/finanziel ... oehe-dauer" onclick="window.open(this.href);return false;

Ich gehe also davon aus, dass Du längstens für ein Jahr das ALG1 bekommen kannst, weil Du ja (siehe Deine Posts vom 02.7.2021, 23:48, und vom 03.7.2021, 23:51) "seit über 30 Jahre als Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt" bzw. "seit der Ausbildung (1988) ununterbrochen als Arbeitnehmer beschäftigt" bist und in dieser Zeit die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast.

Aus Deinem Post vom 26.6.2021, 22:42, ergibt sich auch, dass Du bis Ende Juli 2021 Krankengeld von Deiner Krankenkasse bekommst.

Soweit die Fakten.

Ganz wichtig für Dich ist, dass Du Dir in den nächsten Tagen telefonisch oder per eMail einen Termin bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit holst, und dass Du zu diesem Termin das Schreiben der Krankenkasse unbedingt mitnimmst und es dort vorlegst.

(Ich lasse jetzt mal die nicht entschiedene Frage, ob ein Rentenantrag bereits gestellt werden muss bevor der ALG1-Antrag gestellt wird, aussen vor; die unterschiedlichen Meinungen dazu kennst Du und kannst sie bei Bedarf auch in Deinem Thread hier nochmal nachlesen.)

Sehr wichtig, ausschlaggebend: Du meldest Dich nicht (!!) arbeitslos, weder in dem Telefonat oder in der eMail, mit dem Du Dir den Termin holst noch in dem Gespräch bzw. in den Gesprächen mit der Agentur für Arbeit. Du stellst (ausschliesslich und nichts anderes) einen Antrag auf Zahlung des Arbeitslosengeldes 1, weil über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht entschieden worden sei.
Lass' Dich auch durch Fragen oder sonstige Bemerkungen nicht von dieser Formulierung abbringen (Hintergrund ist, dass Du auf eine falsche Bearbeitungs-"Schiene" kommst, wenn Du Dich arbeitslos melden würdest oder Du sagen würdest, Du wärst arbeitsunfähig, könntest nicht mehr arbeiten usw. usw.)
Im Übrigen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen dieses Verfahren der Nahtlosigkeitsregel, die wissen Bescheid darüber, da brauchst Du Dir keinerlei Gedanken oder gar Sorgen machen.

Du beantragst nur deshalb das Arbeitslosengeld 1, weil über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht entschieden wurde. Dies, und nichts anderes.

Wenn das dann durch ist
(die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit wird Deine Daten aufnehmen - deshalb solltest Du auch Unterlagen darüber mit dabei haben, bspw. den gültigen Arbeitsvertrag mit evtl. Nachträgen, Ergänzungen, Änderungen, bspw. die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen für die Monate, in denen Du das normale, übliche Gehalt bekommen hast und zusätzlich auch die Gehaltsabrechnungen für die Monate, in denen Du die Lohn-/Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall von Deinem Arbeigeber bekommen hast, bspw. die Schreiben der Krankenkasse, mit denen sie Dir bestätigt haben, dass sie Dir nun Krankengeld in Höhe von xxx Euro für die Zeit vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx zahlen und auch das Schreiben der Krankenkasse mit der Mitteilung, dass das Krankengeld im Juli 2021 endet; falls Du noch die jährlichen "Bescheinigungen zur Sozialversicherung" noch haben solltest, nehme sie vorsorglich auch mit; es könnte sein, dass diese Unterlagen nicht gebraucht werden, aber wenn Du sie, falls sie gebraucht werden sollten, dabei hast und vorlegen kannst, ist es besser, spart Zeit und beschleunigt das Verfahren)
und Du den Bescheid über die Gewährung des ALG1 hast, musst Du Dir - vielleicht auch nach einem Gespräch mit Deinem Arzt (am Besten ein Facharzt, zu dem Du Dich von Deinem Hausarzt überweisen lässt, also einem Psychiater) - Gedanken machen, wie es für dieses Jahr, in dem Du das ALG1 bekommst, für Dich weitergeht.

Ich war damals bei einem Versicherungsberater (kein Versicherungsvermittler bzw. Aussendienst-Mitarbeiter eines Versicherungsunternehmens; weitere Info's kannst Du hier lesen:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater" onclick="window.open(this.href);return false;), und der sagte zu mir am Schluss unseres Gespräches, dass es nun für mich entscheidend (!) darauf ankommen werde "Papier zu sammeln", das ich zusammen mit dem Rentenantrag dem Rentenversicherungsträger (bei mir: DRV-Bund; ich vermute, bei Dir auch) vorlegen könne.
Mit "Papier" meinte er vor allem Arztberichte, Entlassberichte und Berichte von einer Therapeutin, einem Therapeuten, bei der/dem Du eine Gesprächs-Psycho-Therapie machst.
Anders ausgedrückt, Du solltest nun mit Deinem (Fach-) Arzt dringend darüber reden, ob er Dir Antidepressiva verordnet, ob er Dir eine stationäre Reha in einer speziellen Reha-Klinik oder eine stationäre Behandlung in einer Akut-Klinik verordnet und ob er Dir eine ambulante Psychotherapie verordnet (sowohl die Medikamente als auch die stationäre Reha und die stationäre Akut-Behandlung sowie die ambulante Psychotherapie zahlt die Krankenkasse; nur für den Fall, dass Du in eine private Klinik gehen solltest und dass Du zu einer Therapeutin, einem Therapeuten gehen solltest, die/der keinen Vertrag mit Deiner Krankenkasse hat, musst Du das selbst finanzieren, es ist hochgradig unsicher, ob Dir in einem solchen Fall die Kosten erstattet werden würden, das machen Krankenkassen ungern und nur in gut begründeten Ausnahmefällen).

So, das war's nun mal - wenn Du Fragen dazu oder zu anderen Aspekten hast, schreib einfach wieder.

Liebe Grüsse, Strohi
Strohi
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Kleine Ergänzung:
An einer Reha wirst Du nicht vorbei kommen, weil beim Rentenversicherungsträger der - gesetzlich festgeschriebene - Grundsatz gilt: Reha vor Rente.

Was ich oben vergessen habe zu erwähnen, dass es auch sogenannte Tageskliniken gibt, in denen behandelt wird (nicht als Ersatz für eine stationäre Behandlung und eine stationäre Reha, sondern als Ergänzung dazu), bei der man also tagsüber in Behandlung ist und abends bzw. nachts zu Hause ist.

LG, Strohi
Patex
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Patex »

Hallo zusammen,
jetzt habt ihr mir aber viele Infos zukommen lassen. Der Einfachheit- und Übersichtlichkeit halber werde ich Passagen aus euren Texten zitieren und in anderer Farbe kommentieren.
Gartenkobold hat geschrieben:
ich bin unter 3h/Tag arbeitsfähig oder unter 15h/Woche, bestätigt vom Amtsarzt der AfA
Warum wurde der Arzt von der AfA beauftragt?
Jede Beratung dort lief bei mir so ab
Aber warum ist das so? Das sind doch Fachleute. Ich hatte mir eine Beratung mit Erklärungen erhofft, damit auch ein Laie folgen und verstehen kann.
Bei der Nahtlosigkeitsregelung muss man sich entscheiden, ob man das Risiko der amtsärztlichen Begutachtung auf sich nimmt, wo man mit 3 oder 6 h Arbeitsfähigkeit rauskommen kann und dann wird das Alg1 entsprechend gemindert, oder ob man seine gesundheitlichen Einschränkungen der AfA verschweigt und das normale AlG1 bezieht.
Beim normalen ALG1 scheidet die EMR von vorn herein aus?
Dann besteht allerdings das Problem einer Sperre seitens der AfA, wenn man seinem Job selber kündigt oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt.
Das habe ich z.Z nicht vor- warum sollte ich?

Weitere Infos hier im Forum: Ges...
Vielen Dank für die vielen Links
Gartenkobold hat geschrieben:PS: bei mir kam übrigens GdB 50 raus, das ist nicht nix
Das meinte ich mit "tief stapeln".
@ Strohi
Die meisten Fragen aus Deinen ersten beiden Posts hast du ja bereits selbst beantwortet. Aber gerne fasse ich nochmals zusammen:
- 48 Jahre alt.
- seit 33 Jahren lückenlos sozialversichert als AN. Alle Beiträge wurden freilich auch abgeführt.
- Trotz Betriebsübergängen usw. (letztmalig 2009) wird das Eintrittsdatum in die Fa. (1988) anerkannt. Bin also ein sogenannter Dino :shock:
- Die Beitragsfreistellung bei der DRV bezieht sich ausschließlich auf den (noch) angemeldeten nebenberuflichen Handwerksbetrieb.
Strohi hat geschrieben: dass es mir zur Zeit psychisch nicht gut geht, siehst Du z.B. daran, dass ich Dir Fragen gestellt habe, deren Antworten sich aus Deinen Posts ergeben. Bitte entschuldige mir dies. Umso mehr bin ich für Deine Mühe dankbar :hello:
Ich gehe also davon aus, dass Du längstens für ein Jahr das ALG1 bekommen kannst
Genau so sehe ich das auch. Und da liegt auch meine Sorge, denn eine Bedürftigkeit für ALG2 wäre schwer zu begründen.
Natürlich hoffe ich, dass es bald "Bergauf" geht- andererseits hätte ich mir auch keine 18 Monate Krankengeldbezug vorstellen können. :cry:

Aus Deinem Post vom 26.6.2021, 22:42, ergibt sich auch, dass Du bis Ende Juli 2021 Krankengeld von Deiner Krankenkasse bekommst.
Korrektur: Das habe ich falsch ausgedrückt. Krankengeld läuft bist Mitte August!
Ganz wichtig für Dich ist, dass Du Dir in den nächsten Tagen telefonisch oder per eMail einen Termin bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit holst, und dass Du zu diesem Termin das Schreiben der Krankenkasse unbedingt mitnimmst und es dort vorlegst.
Somit ist die AfA ja aber über meine AU informiert....
Sehr wichtig, ausschlaggebend: Du meldest Dich nicht (!!) arbeitslos, weder in dem Telefonat oder in der eMail, mit dem Du Dir den Termin holst noch in dem Gespräch bzw. in den Gesprächen mit der Agentur für Arbeit. Du stellst (ausschliesslich und nichts anderes) einen Antrag auf Zahlung des Arbeitslosengeldes 1, weil über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht entschieden worden sei.
Ein Antrag auf EMR ist noch nicht gestellt. Kommunizieren die Ämter nicht untereinander?
Lass' Dich auch durch Fragen oder sonstige Bemerkungen nicht von dieser Formulierung abbringen (Hintergrund ist, dass Du auf eine falsche Bearbeitungs-"Schiene" kommst, wenn Du Dich arbeitslos melden würdest oder Du sagen würdest, Du wärst arbeitsunfähig, könntest nicht mehr arbeiten usw. usw.)
Wie ist das zu verstehen?
Szenario 1.) Ich werde ausgesteuert und bin nicht mehr AU. Dann ginge ich doch einfach wieder arbeiten- ein Arbeitsverhältnis besteht schließlich noch.

Szenario 2.)
Du beantragst nur deshalb das Arbeitslosengeld 1, weil über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht entschieden wurde. Dies, und nichts anderes.
Aber ohne Krankheit beantrage ich doch andererseits keine EMR?

Im Übrigen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen dieses Verfahren der Nahtlosigkeitsregel, die wissen Bescheid darüber, da brauchst Du Dir keinerlei Gedanken oder gar Sorgen machen.
Das heißt, ich beantrage ALG1 bei bestehendem Arbeitsverhältnis UND ArbeitsFÄHIGKEIT (eine AU liegt dann nicht mehr vor :?: )


Anders ausgedrückt, Du solltest nun mit Deinem (Fach-) Arzt dringend darüber reden, ob er Dir Antidepressiva verordnet,Antidepressiva bekomme ich seit einiger Zeit ob er Dir eine stationäre Reha in einer speziellen Reha-Klinik oder eine stationäre Behandlung in einer Akut-Klinikda sind wir dabei verordnet und ob er Dir eine ambulante Psychotherapie Therapie mache ich seit 6 Monatenverordnet (sowohl die Medikamente als auch die stationäre Reha und die stationäre Akut-Behandlung sowie die ambulante Psychotherapie zahlt die Krankenkasse;
Dies hat aber mit der AfA nichts zu tun und geht die AfA auch nichts an?

Uiii, ich hoffe ihr versteht mein Geschreibe :o
LG Patex
Gartenkobold
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 22. Apr 2022, 18:40, insgesamt 1-mal geändert.
Strohi
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Hallo,


zuerst die gute Nachricht:

Mit einer eMail vom 04.07.2021 hatte ich beim Zuständigen der Homepage "Sozialversicherung kompetent" (daraus hatte ich einen Text hier in diesen Thread kopiert) wer er ist, welche fachliche Kompetenz er in den Fragen der Sozialversicherung habe, und ob es erforderlich ist, vor einem Antrag auf ALG1 im Sinne der Nahtlosigkeitsregel Rente zu beantragen.

Heute kam seine Antwort (er war bisher im Urlaub):
- er ist registrierter Rentenberater für die Bereiche der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.
Bitte berücksichtigen: ein registrierter Rdntenberater ist kein Aussendient-Mitarbeiter, kein Versicherungsvertreter eines Versicherungsunternehmens (hier sind mehr Info's dazu: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater" onclick="window.open(this.href);return false;)
- er schrieb zur sachlich-fachlichen Frage:
"Es ist nicht erforderlich, dass vor einem Nahtlosigkeits-ALG bereits ein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente bereits gestellt sein muss. Sollte dies jedoch noch nicht erfolgt sein, wird das Arbeitsamt hierzu zeitnah auffordern. Näheres können Sie unter: https://sozialversicherung-kompetent.de ... elung.html" onclick="window.open(this.href);return false; nachlesen."

Hallo Patex,

zu Deiner aktuellsten Antwort melde ich mich später.

Liebe Grüsse, Strohi
Strohi
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Hallo Patex,

die Nachricht, aus der sich ergibt, dass man keinen Rentenantrag gestellt haben muss, bevor man das ALG1 im Sinne der Nahtlosigkeitsregel beantragt, hast Du schon bekommen.
Ich kann nur dazu sagen, dass es mir Leid tut, mit meiner anderen Meinung hierzu für Verwirrung gesorgt habe; ich habe es nur so wiedergegeben, wie ich es von der VdK-Sozialrechtsberaterin gesagg bekommen habe, und wie ich es auf Grund des Gesetzestextes - als Laie ohne Ausbildung im Recht und der Sozialversicherung - verstanden hatte.
In meinem folgenden Beitrag verwende ich nun die geänderte Formulierung.

Mit meiner Antwort auf Deinen Post vom 10.7.2021, 20:25, wird's jetzt - aber nur technisch gesehen - ein bisschen schwieriger (ich kann keine Farben einsetzen, vermutlich, weil ich mit dem Tablet arbeite; einen Laptop oder einen PC habe ich nicht), aber wir schaffen das trotzdem.


1. "Somit ist die AfA ja aber über meine AU informiert...."
-------------------------------------------------------------------------------------
Wenn Du bei der Agentur für Arbeit wegen einem Termin anrufst oder eine eMail schreibst, sagst oder schreibst Du einfach, dass Du ALG1 beantragen möchtest bzw. musst, weil zwar der Anspruch auf das Krankengeld endet, aber über Deine Erwerbsfähigkeit noch nicht entschieden wurde.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit können sich denken, dass Du arbeitsunfähig krank bist, weil sie das Verfahren ja kennen (oder sollten es wenigstens kennen; aber auch dort gibt's, wie beim VdK, Beschäftigte, die erledigen ihre Arbeit motiviert und engagiert oder die sind einfach da, weil sie dafür entlohnt werden, aber deshalb musst Du Dir keinen Kopf machen, weil Du, wie schon geschrieben, darauf bestehst und Dich davon auch nicht abbringen lässt, dass Du das ALG1 beantragst, weil ...)
Ich vermute (!), der Knackpunkt bzw. Unterschied liegt darin, dass das, was Du dort schriftlich oder mündlich vorbringst, von der Sachbearbeiterin, dem Sachbearbeiter in einen Antrag "umgedeutet", interpretiert wird, und weil Du von Dir aus nicht sagst, dass Du arbeitsunfähig krank bist, kann das vermutlich nicht berücksichtigt werden, obwohl es sozusagen so etwas wie ein "offenes Geheimnis" ist. Aber das ist nur eine Vermutung, eine Spekulation von mir, weil ich es (mir und Dir) nicht anders erklären kann ... - manchmal muss man halt Spiele mitspielen, weil es anders nicht geht.

Wichtig ist für Dich, dass Du Dich nicht arbeitslos meldest, weil Du dadurch auf ein falsches Bearbeitungs-"Gleis" kommst, das keine Abbiegemöglichkeit bietet (zumindest kenne ich keine).
Dieses falsche Bearbeitungs-"Gleis" bedeutet, dass Du dann so behandelt werden müsstest und Dich so verhalten müsstest wie ein(e) Arbeitslose(r), ...
- also Du müsstest dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,
- Du müsstest in festgelegten Zeiträumen bei der Agentur für Arbeit Unterlagen vorlegen, die zeigen, dass Du Dich ernsthaft bei Firmen beworben hast (ansonsten können sie Sanktionen verhängen, also das ALG kürzen oder sogar für längstens drei Monate sperren), und
- sie könnten von einem Amtsarzt Deine Erwerbsfähigkeit feststellen lassen (dieses amtsärztliche Gutachten gilt nur für den Bereich der Agentur für Arbeit, nicht für den Rentenversicherungsträger / "Deutschland, das Land der Bürokratie"), was Folgen haben kann, weil nur die-/derjenige Anspruch auf ALG1 hat, die/der dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht, also: generell erwerbsfähig ist; sollte der Amtsarzt der Agentur für Arbeit zu dem Ergebnis kommen "nicht erwerbsfähig", gibt's kein ALG1 (ich vermute, dass dann die Agentur für Arbeit die/den Betroffene(n) auch auffordern würde, einen Rentenantrag zu stellen; das weiss ich aber nicht, allerdings vermute ich, dass es so sein wird, weil sie ja Betroffene nicht ohne finanzielle Hilfen dastehen lassen können).

Bei mir war es so, dass die Agentur für Arbeit darauf verzichtet hat, meine Erwerbsfähigkeit von einem Amtsarzt feststellen zu lassen, weil ich von Anfang an beharrlich darin war, das ALG1 zu beantragen weil ich kein Krankengeld mehr bekomme und über meine Erwerbsfähigkeit noch nicht entschieden war und somit auch für den Sachbearbeiter, bei dem ich war, um meinen ALG1-Antrag zu stellen, klar war, dass es auf einen Antrag auf EM-Rente hinausläuft und ihm wahrscheinlich bekannt war, dass es gesetzlich geregelt ist, dass ausschliesslich nur der Rentenversicherungsträger zuständig ist, über eine EM-Rente, und damit auch über die Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit zu entscheiden.


2. "Kommunizieren die Ämter nicht untereinander?"
------------------------------------------------------------------------------
Ich kann Dir nicht sagen, ob und ggfs. wie die Ämter miteinander reden bzw. sich gegenseitig informieren.
Ich weiss nur, dass innerhalb (!) des Rentenversicherungsträgers (bei mir: DRV-Bund) selbst die Abteilungen nicht miteinander kommuniziert haben, denn ich musste der DRV-Abteilung "Rente" nochmals alle Unterlagen zuschicken, die der DRV-Abteilung "Reha" bereits vorlagen. Und, mein Hausarzt hatte mir dringend empfohlen, in meinem Rentenantrag nicht zu schreiben "siehe Antrag auf Reha vom xx.xx.xxx" oder so etwas Ähnliches, weil die Abteilungen weder miteinander kommunizieren, noch Akten einer anderen Abteilung hinzuziehen. Mein Hausarzt kommentierte dies so: "In Berlin ist die DRV in einem sternenförmigen Gebäude, in der Mitte das Treppenhaus und die Aufzüge, und in jedem der vier "Arme", die von der Mitte wegführen, sitzt eine andere Abteilung - und trotzdem reden die nicht miteinander, trotzdem muss man als Antragsteller die gleichen Unterlagen mehrfach zuschicken".


3. "Wie ist das zu verstehen?
Szenario 1.) Ich werde ausgesteuert und bin nicht mehr AU. Dann ginge ich doch einfach wieder arbeiten- ein Arbeitsverhältnis besteht schließlich noch.
Szenario 2.) Du beantragst nur deshalb das Arbeitslosengeld 1, weil über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht entschieden wurde. Dies, und nichts anderes.
Aber ohne Krankheit beantrage ich doch andererseits keine EMR?"
----------------------------------------------------------------------------------------------------

Um ehrlich zu sein, ich bin mir höchst unsicher ob ich Deine Frage richtig verstanden habe, sollte meine Antwort Deine Frage(n) nicht oder nicht ausreichend beantworten, müsstest Du sie nochmals anders stellen.

Beim Szenario 1 geht es Dir wahrscheinlich darum, zu erfahren, wie es weitergehen würde, wenn Du kein Krankengeld und auch kein ALG1 bekommen würdest, weil Du "ausgesteuert" würdest.

Das ALG1 müsstest Du, so vermute ich, ohne grosse Probleme bekommen, weil es ja im Kern gar nicht um das ALG1 geht, sondern das ALG1 ist nur eine Finanzierungsmittel ist, um Dich finanziell nicht unversorgt zu lassen.

Ich bekam die Rente (auf Grund meines zweiten Rentenantrags, mein erster war abgelehnt worden als ich gerade zur stationären Behandlung in einer Akut-Klinik war) rückwirkend bewilligt, und zwar auf den Monat, in dem mein erster Rentenantrag bei der DRV-Bund eingegangen war; mit der Folge, dass ich die Rente für die "rückwirkende Zeit" nachgezahlt bekam, wobei aus dieser Nachzahlung das ALG1, das ich bekommen hatte, einbehalten und an die Agentur für Arbeit überwiesen wurde.

Wie das im Sinne Deiner Frage ("wie geht es weiter, wenn ich kein KG und kein ALG1 bekomme, weil die jeweilige Anspruchsdauer abgelaufen ist?") ist, weiss ich nicht, da müsste ich zuerst im Internet suchen, ob es darauf eine Antwort gibt.
Ich kann mir zum jetzigen Zeitpunkt nur vorstellen, dass Du dann - aus gesundheitlichen Gründen - nicht arbeiten gehen kannst, weil sich die Depression nicht verabschiedet nur weil Deine finanzielle Unterstützung durch die Sozialversicherung endet.
Es wäre eben gut, den Rentenantrag zeitlich so zu stellen, dass der Rentenversicherungsträger Zeit hat, ihn zu prüfen und Dir einen Bescheid zuzuschicken (also so ungefähr drei oder vier Monate vor dem Ende der Anspruchsdauer des ALG1). Im Übrigen, falls Du zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Unterlagen vorliegen haben solltest (im Sinne des "Papier sammelns", das mir mein Rentenberater empfohlen hatte), könntest Du trotzdem den Rentenantrag zum Rentenversicherungsträger schicken; sollte er trotz noch nicht im ausreichenden Ausmass vorhandener ärztlicher und therapeutischer Unterlagen, den Antrag positiv bescheiden, wäre alles gut; und gegen einen ablehnenden Bescheid kannst Du Widerspruch einlegen, und - falls auch der Widerspruch nicht zum erhofften/gewollten Ergebnis führen - Klage beim Sozialgericht einreichen und dies gerichtlich klären zu lassen.
Auch deshalb wäre es gut und richtig, wenn Du Mitglied entweder beim VdK oder dem VdK-Konkurrenten, dem SovD (Sozialverband Deutschland), werden würdest, weil die beiden Dich in einem Widerspruchsverfahren und bei einer Klage vor dem Sozialgericht vertreten, was die - sowieso bei Sozialgerichtsverfahren vergleichsweise niedrigen - (Gerichts- und Anwalts-) Kosten weiter reduzieren würde.

Bei Deinem Szenario 2 weiss ich nun gar nicht was Du wissen möchtest, ausser dass ich hinsichtlich der konkreten Frage ("Aber ohne Krankheit beantrage ich doch andererseits keine EMR?") auf das hinweise, was ich weiter oben in der Ziffer 1 geschrieben habe.
Und es hilft Dir vielleicht das, was Gartenkobold Dir geschrieben hat: "Wenn Du Dich ein bisschen mit all den Themen beschäftigst ist das alles nicht mehr so verwirrend."; ich halte das für richtig, weil ich selbst diese Erfahrung gamacht habe: dadurch, dass Du versuchst, Dir selbst die Antworten auf Deine Fragen bspw. im Internet zu suchen, verringerst Du Verwirrung, weil Du diese Verwirrung durch Information ersetzt. Was nun keinesfalls heisst - und auch nicht heissen soll -, dass Du keine Fragen mehr stellen sollst. Das ganz bestimmt nicht. Ich hoffe, Du glaubst mir dies.


4. "Das heißt, ich beantrage ALG1 bei bestehendem Arbeitsverhältnis UND ArbeitsFÄHIGKEIT (eine AU liegt dann nicht mehr vor)"
----------------------------------------------------
Nein, Du bist weiterhin arbeitsunfähig, Du legst darüber nur keine AU-Meldung mehr vor, weil - soweit ich mich erinnere - das Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Lohn-/Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall ruht und erst dann wieder auflebt, wenn Du wieder arbeitsfähig bist. "Ruhen" heisst, dass es aus dem Arbeitsverhältnis weder eine Verpflichtung gibt, eine Arbeitsleistung zu erbringen, noch eine Verpflichtung gibt, ein Arbeitsentgelt (Lohn oder Gehalt) zu zahlen.

Liebe Grüsse
Strohi
Gartenkobold
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 22. Apr 2022, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
Patex
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Patex »

Ihr Lieben, ich schreibe hier mit Erlaubnis meines Mannes Patex, weil es jetzt doch für ihn sehr anstrengend geworden ist überhaupt noch zur Ruhe zu kommen und differenzieren zu können. Zuerst möchte ich mich von Herzen für so viel Unterstützung bedanken, das ist grandios. Ich kann mir vorstellen, wie schwer es sein muss jemanden noch so viel Unterstützung zu geben, wenn man selbst in einer schweren Situation ist. Vielen Dank an dieser Stelle von mir. Toll!!!

Kurz und knapp formuliert, denn das liegt mir. Ich komme jetzt nur mit knappen Fragen und ab und an mit Patex´s Vorhaben für den morgigen/übermorgigen Tag.

Patex`s Vorhaben ist jetzt klar:

AGL1-Nahtlosigkeit beantragen und dazu EM-Rente auch beantragen


Verständnisfragen:Haben wir es richtig verstanden:

1. AfA anrufen/Termin ausmachen und ALG1 beantragen (Nahtlosigkeit), eine Zahlung des ALG1-Nahlosigkeit beantragen dabei aber nicht arbeitslos melden, weil das der Weg zum ALG2 danach wäre und weil Patex ja nicht arbeitsfähig ist? Und dabei nicht sagen, dass man krank ist.
1a) Wenn Patex die Nahtlosigkeit im Telefonat anspricht, was er ja tun muss, damit er nicht auf den falschen ALG-Weg kommt, dann muss dem AfA ja in dem Moment klar sein, dass er krank ist oder?

1b)Und wenn die AfA Fragen stellt warum man ALG1-Nahtlosigkeit beantragt, dann sagen, weil die EM-Rente noch nicht beantragt ist oder durch ist? Ist das so richtig?

2. EM-Rente kann man noch immer parallel beantragen oder man wird, wenn man die Beantragung mim ALG1-Nahtlosigkeit hinter sich gebracht hat, vom AfA aufgefordert, EM-Rente zu beantragen und dann von einem Arzt begutachtet. Richtig?

3. Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

3a) arbeitsunfähig bis zum Tag der Aussteuerung? (was ist danach?)
3b) nach Aussteuerungstag weiter zum Doc und weiter AU holen, weil er ja ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis hat???( Wenn er ja nach dem Tag der Aussteuerung keine AU hat, fehlt er unentschuldigt im Geschäft!!!!!)
3c) Völlig paradox: Wie kann man sich arbeitslos melden, wenn man doch weiterhin krank ist, zudem ausgesteuert wird und aber noch einen Arbeitsplatz (ungekündigt) hat???!!!!

4. @Strohi: wärst du bereit ein kurzes Telefonat mit Patex zu führen, damit er morgen die richtigen Worte beim AfA findet?

Zu Patex´s Vorhaben morgen:

1. Beim Arbeitgeber die BEM-Beauftragte anrufen und den Stand in der Firma erfragen, was denn da kommt. Ihr auch die Hilflosigkeit erklären und vielleicht weiß die Dame ja auch etwas, dass Patex weiterbringt. Kann ja sein, dass sie sagt, ok, Aufhebungsvertrag kommt oder so, aber das liegt in der Zukunft, das wird das Gespräch ergeben.

2. Danach Anruf beim AfA wie oben beschrieben oder mit Neuigkeiten aus dem BEM-Gespräch.

Was sagt ihr?

Die wichtigste Frage auch meinerseits:
Ich habe 2 Wege verstanden:

WEG 1: ALG1 beantragen, nicht sagen, dass man arbeitsunfähig ist, nur auf die Nahtlosigkeit ansprechen und sagen, dass man noch EM-Rente beantragt. (Patex`s bevorzugter Weg für morgen) und was macht man, wenn die einen vom AfA Löcher in den Bauch fragen? Wie soll man sich verhalten, was sagen?

WEG 2: "Normales" ALG1 beantragen und danach rutscht man in ALG2, das wäre der völlig falsche Weg für Patex, richtig? denn er steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

So, ich danke meinerseits und von Seite von Patex. Herzlichen Dank euch Lieben.
Gartenkobold
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Gartenkobold »

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Gartenkobold
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Gartenkobold »

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Gartenkobold
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Gartenkobold »

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Gertrud Star
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Gertrud Star »

Hallo ihr zwei,

da ja noch ein Arbeitsverhältnis besteht und die AfA das ja eh mitbekommt, ist es egal, ob die AU abgegeben wird bie der AfA oder nicht, denke ich zumindest mal. Gebe es keinen Arbeitgeber, wäre es schwieriger. Da gibt es genug Leute, bei denen die AfA erstmal nicht zahlen will, weil sie die Verfügbarkeit anzweifelt.

Man sollte sich auf alle Fälle weiter AU schreiben lassen. Das braucht man denke ich für den Arbeitgeber und auch für sich selber für die Rentenbeantragung, als Nachweis dass man nicht mehr kann.

Für die Beantragung des Nahtlosigkeits-ALG bitte verlangt das Papierformular, das es für diesen Zweck gibt. Online gibt es nur das Formular für das normale ALG I, und das taugt für diesen Fall nicht.

Die Paragrafen im SGB III für normales ALG I und das Nahtlosigkeits-ALG dürften sein
§ 136 und 145.

Nahtlosigkeits-ALG zahlt die AfA meist nicht so gerne, weil sie oft nach der Rentenbewilliung auf Geld sitzen bleibt, weil oft das ALG I höher als die Rente ist und da nix vom "Kunden" zurück gefordert werden kann. Hat also finanzielle Gründe.

Mehr weiß ich leider nicht dazu.
Gruß Gertrud
Patex
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Patex »

Lieber Gartenkobold/in, hier nochmal Frau von Patex, vielen Dank für deine Antwort!

ok, ich vernehme, dass unser Weg, den Patex vor sich hat morgen, der richtige ist. Der richtige Weg für seine aktuelle Lage. Er wird morgen mit der BEM-Beauftragten seiner Firma telefonieren, danach ist er hoffentlich schlauer....danach will er die AfA anrufen um das ALG1 wegen Nahtlosigkeit zu beantragen. Danach will er EM-Rente beantragen. Das ist der aktuelle Plan.

Lg Patex-Frau ;-)
Patex
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Patex »

Achso, nochwas, Aufhebungsvertrag etc. kommt erstmal gar nicht in die Tüte. Erstmal morgiges Gespräch abwarten. :-)
Patex
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Patex »

Liebe Gertrud,
danke für dein Schreiben, das ist wichtig, dass es da Unterschiede gibt im Formularwesen. Danke dir.
Strohi
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Hallo, liebe Patex-Familie,

ich habe die Nachrichten in diesem Thread von heute ab Deiner Nachricht, liebe Patex-Frau, von 18.42 erst nach dem Ende des Fussballspiels gefunden; und weil ich mit meinem Tablet generell in der Zeit ab ungefähr 24 Uhr nicht bzw. nur ab und zu in das Forum hinein komme (alles Andere, surfen, Zeitung lesen, Homepages aufrufen klappt problemlos), konnte ich bislang noch nicht reagieren. Dafür bitte ich um Verständnis und um Entschuldigung.

Ich versuche, meine Antworten so kurz wie irgend mögkich zu halten, was aber nur mit der Uhrzeit zu tun hat, nicht abweisend oder genervt gemeint ist.

Zu 1: Ja, im Grossen und Ganzen. Im Detail würde ich in dem Telefonat stur an der Formulierung festhalten, dass mein Anspruch auf Krankengeld zum xx.xx.xxxx (= Datum aus dem Schreiben der Krankenkasse) endet und über meine Erwerbsfähigkeit noch nicht entschieden worden sei.

Zu 1a: Siehe Antwort zu Ziff. 1 - stur an der dort genannten Formulierung festhalten. Ich gehe nicht davon aus, dass es eine Diskussion am Telefon geben wird, denn es geht zunächst nur um eine Vereinbarung für einen Gesprächstermin.
Im Übrigen muss/müsste jeder Beraterin und jedem Berater der Agentur für Arbeit ohne Weiteres klar sein, dass sozusagen im Hintergrund dieser Angelegenheit natürlich eine Krankheit steht, die eine Erwerbsunfähigkeit ausgelöst hat bzw auslöst, denn diese Nahtlosigkeitsregel wurde vom Gesetzgeber ja genau zu dem Zweck in das Gesetz (= "Sozialgesetzbuch", abgekürzt: SGB) aufgenommen, dass Kranke, die gewissermassen "auf dem Weg in die Erwerbsminderung" sind, finanziell nicht in's Bodenlose fallen (wie das noch in den 1970er-Jahren der Fall war, bspw. bei meinem Vater wg. Meniskusschaden, Bandscheibenschaden und Herzinfarkt), weil ihr Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist, aber der Rentenversicherungsträger über die Erwerbsminderung, und daraus folgend über die Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht entschieden war.
Wie gesagt, bei dem Telefonat geht es nur darum, einen Gesprächstermin zu vereinbaren, da wird nicht sozusagen das persönliche Gespräch am Telefon vorweggenommen.

Zu 1b: Siehe Antworten zu Ziffer 1 + 1a. Und wenn tatsächlich noch Fragen gestellt werden sollten, nachdem Patex gesagt hat, er rufe an, weil er einen Termin brauche, um Arbeitslosengeld zu beantragen, dann sagen, er muss ALG1 beantragen, weil sein Anspruch auf Krankengeld zum xx.xx.xxxx (= Datum aus dem Schreiben der Krankenkasse) endet und über seine Erwerbsfähigkeit noch nicht entschieden worden sei. Auch bei weiteren Nachfragen (die ich für unwahrscheinlich halte) stur bei dieser Antwort bleiben.

Zu 2: Richtig. Ich würde jedoch nun zuerst mal die Frage des ALG1 auf der Grundlage der Nahtlosigkeitsregel "hinter mich bringen". Nachdem es - entgegen meiner bisherigen Meinung und nach Auskunft des Rentenberaters - nicht notwendig ist, zuerst einen Rentenantrag und dann einen ALG1-Antrag zu stellen, ist das alles auch entspannter zu sehen.
Ich würde den Rentenantrag auch erst ungefähr fünf bis drei Monate vor dem Ende des ALG1-Anspruchs stellen bzw. erst dann stellen, wenn die AfA dazu auffordert.
Grund dafür ist auch das, was ich in einem früheren Post von meinem Gespräch mit dem Rentenberater mit dem Stichwort "Papier sammeln" berichtet habe; anders formuliert, ohne dass Patex in einer stationären Reha war, würde der Rentenantrag sowieso vom Rentenversicherungsträger abgelehnt werden (weil ja der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt) bzw. der Rentenantrag würde vom Rentenversicherungsträger - wie man es nennt - "umgedeutet" werden in einen Reha-Antrag.

Zu 3a: Ja. Danach ruht das Arbeitsverhältnis, d.h. es besteht weiter, aber die Verpflichtung zur Arbeitsleistung (nach den Regeln des Arbeitsvertrags) ruht, und die Verpflichtung zur Zahlung von Lohn/Gehalt ruht ebenfalls ("ruht" heisst, muss zur Zeit nicht erbracht, geleistet werden).

Zu 3b: Nach dem Ende des Anspruchs auf Krankengeld ist es nicht erforderlich, weitere AU-Bescheinigungen auszustellen, weil das Arbeitsverhältnis ruht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Arzt dann - nach den Bestimmungen, die für die Ausstellung von AU-Bescheinigungen gelten - überhaupt noch eine AU-Bescheinigung ausstellen darf. Zur Sicherheit kann Patex seinen behandelnden Arzt fragen, ob er ihm dann noch AU-Bescheinigungen ausstellen darf.
Siehe dazu auch die Antwort von Gartenkobold vom 11. Jul 2021, 20:29.

Zu 3c: Sorry, aber es ist falsch, die Situation so zu beschreiben, wie Du es gemacht hast, denn Patex beantragt ALG1 nicht - wie Du es geschrieben hast -, weil er arbeitslos ist, sondern er beantragt ALG1, weil er krank ist, nach Einschätzung seines Arztes wegen der Krankheit arbeitsunfähig ist, er wegen der Arbeitsunfähigkeit nach der Lohn-/Gehaltsfortzahlung durch seinen Arbeitgeber anschliessend Krankengeld von der Krankenkasse bekommen hat, dieser Anspruch nun aber endet und zur Zeit noch nicht über seine Erwerbsfähigkeit bzw seine Erwerbsminderung (die auch eine Erwerbsunfähigkeit sein kann) entschieden wurde.
Wenn Du denn nun beschriebenen Gedankengang genau so nachvollziehst wie ich ihn beschrieben habe und nicht davon ausgehst, dass es um Arbeitslosigkeit geht, sondern um die Frage der Erwerbsfähigkeit bzw. einer Erwerbsminderung geht, dann ist daran nichts "völlig paradox".
Paradox (oder "völlig paradox") wäre nur die Alternative dazu, nämlich als Sozialstaat einen Kranken finanziell nicht zu unterstützen, sondern ihn "hinten runter fallen zu lassen" im Sinne von "soll er doch sehen wo er bleibt und wie er finanziell überlebt".
Will sagen, soll heissen, wer mit falschen Prämissen "arbeitet", für den kann es komisch sein und auch paradox wirken.

Zu 4: Grundsätzlich ja, gerne. Allerdings kann ich am Telefon nichts anderes sagen als das, was ich hier nun geschrieben habe.

Zu Patex's Vorhaben:
Warum möchte er bei der/dem betrieblichen Beauftragten BEM anrufen? Bei BEM geht's doch nur darum, dass die Firma gesetzlich verpflichtet ist, einem Kranken zu helfen, wieder arbeitsfähig zu werden, um wieder arbeiten zu kommen. Zum jetzigen (!!) Zeitpunkt halte ich das für unnötig; und über das Verfahren bezüglich ALG1 und EM-Rente weiss die/der betriebliche Beauftragte BEM nur dann etwas, wenn sie/er sich dafür interessiert; aber die Fragen, um die es jetzt bei Patex geht, gehören nicht zum Aufgabengebiet/zur Zuständigkeit des BEM.

Vielleicht hilft dieser Teil einer Beschreibung aus WIKIPEDIA, das BEM besser zu verstehen und damit auch meine Frage nachvollziehen zu können; hier dieser Teil-Text (wenn Du den ganzen Text lesen möchtest oder wenn Du auch Beschreibungen von anderen Autoren lesen möchtest, gehe mit dem Suchbegriff "BEM" in GOOGLE / die im Text enthaltene Abkürzung BVerwG heisst ausgeschrieben Bundesverwaltungsgericht):

"Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Das BVerwG erklärte zum Sinn und Zweck: „Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die frühzeitige Klärung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern.“ Im weiteren Sinne geht es um ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). (...)".

Zum Anruf von Patex bei der Agentur für Arbeit: siehe Ziffern 1 bis 4 dieser Nachricht.

Zur Frage zu den Wegen: siehe Ziffern 1 bis 4 dieser Nachricht.

Zu der Bemerkung von Gertrud Star zur Zahlung des Nahtlosigkeits-ALG, welches die AfA meist nicht so gerne zahle, weil sie oft nach der Rentenbewilliung auf Geld sitzen bleibe, möchte ich nur anmerken, dass das jedenfalls nach meiner Erfahrung nicht so ist, zumal durch die interne Verrechnung innerhalb der Sozialversicherung die AfA ganz sicher nicht "auf Geld sitzen bleibt". Aber, das ist nur meine Meinung, die falsch sein kann.

Es wäre grob fahrlässig und völlig daneben, nun einen Aufhebungsvertrag anzusprechen oder, wenn das Thema von Seiten des Arbeitgebers/des Betriebs angesprochen werden sollte, darauf einzugehen, bevor die Frage der Erwerbsfähigkeit und daraus folgend der Erwerbsminderungs-Rente abschliessend geklärt ist. Zur Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Was würde passiert, wenn der Rentenversicherungsträger entscheidet, dass Patex nicht erwerbsgemindert ist und demzufolge keine EM-Rente bekommt?
Bei einem bestehenden, aber auf Grund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ruhenden Arbeitsverhältnis würde das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall mal wieder aufleben; dann müsste man schauen - und hier käme dann auch BEM richtigerweise zum Zuge -, was man tun könnte, damit Patex (in irgendeiner Form) wieder arbeiten und Geld verdienen könnte.
Ist das Arbeitsverhältnis aber zuvor schon durch einen Aufhebungsvertrag beendet worden, kann es nur wieder aufleben, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden wäre und mit Patex eine neuen Arbeitsvertrag (ggfs. mit geänderten Regelungen, was z.B. die zu leistende Arbeit und das zu zahlende Gehalt angeht) abzuschliessen.

Ich kann von so einem "Harakiri"-Vorhaben nur dringend und ganz entschieden abraten!!!

Ich hoffe, mit meinen Antworten ein Stückchen weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüsse
Strohi
Strohi
Beiträge: 388
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Hallo, liebe Patex-Familie,

zum eventuellen Telefongespräch mit mir habe ich eine Persönliche Nachricht (PN) geschrieben.

Ich habe gerade gesehen, dass diese Nachricht noch nicht von Euch "aufgerufen" wurde - der Post ist bei mir noch im "Postausgang", noch nicht in den "Gesendeten Nachrichten".

Da ich nicht weiss, ob Ihr Euch im Forum schon gut auskennt, habe ich mich nun nochmal mit diesem Hinweis gemeldet (eigentlich verschickt das System automatisch eine eMail als Zugangsinformation an den Empfänger einer PN; das klappt aber nicht immer, vermutlich ein "Fehler im System").

Liebe Grüsse, Strohi
Heiligendamm2020
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich habe jetzt beim Lesen all der Postings hier kalte Füße bekommen und meine KK direkt angeschrieben, weil ich wissen wollte, wann mein Bezug von Krankengeld endet. Das ist lt. Schreiben nun <Ende Mai 2022>.

Diese ganze Situation, bei der ich kaum die Kontrolle habe macht mich immer mehr fertig.
Es tut sich ja was, aber es dauert alles soooo lange.
Der VdK hat mir die Kopie des 1. Widerspruches gesendet und bittet schon jetzt um mehrere Monate Geduld- solange wird die Sache voraussichtlich dauern - das ist doch Wahnsinn.

Ich befürchte mittlerweile ernsthaft, dass die Zeit des Krankengeldbezuges nicht mehr reichen wird.
Ist das ALG1 danach eigentlich noch geringer als das derzeitige Krankengeld?

Was für ein Dilemma habe ich da eröffnet.... :-(
Strohi
Beiträge: 388
Registriert: 17. Mai 2015, 22:45

Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Hallo Heiligendamm,

ja, ich gebe zu, das hört (hier im Forum: liest) sich alles kompliziert an, es ist aber keine Geheimwissenschaft, kein Buch mit 7 Siegeln, sondern alles überschaubar und durchschaubar.

Der "rote Faden", der das alles entwirren kann, heisst:
- sich zunächst einen groben Überblick verschaffen (und diesen am Besten notieren, sozusagen als eine Art "Routenplaner") und sich dann erst mit den einzelnen Detailfragen beschäftigen (am Besten gleich von Anfang an den sogenannten "Routenplaner" grosszügig und möglichst flexibel anlegen, damit er um die Lösungen bzw. Antworten für Detailfragen ergänzt werden kann; dabei den sogenannten "Routenplaner" auch so anlegen, dass trotz aller Ergänzungen zu Detailfragen die "Hauptroute" gut sichtbar bleibt, also z.B. die Fakten der Hauptroute in Fettschrift und schwarzer Farbe notieren, und die Nebenrouten ("Detailfragen" und deren Lösungen) in Normalschrift und blauer Farbe notieren - oder so ähnlich; da jede(r) von jns da so sein eigenes Sysütem hat, ist dies nur ein Vorschlag, mit dem ich nur das Geschriebene verdeutlichen möchte)

- nicht ungeduldig werden und schon gar nicht die Flinte in's Stroh werden, denn: gut Ding will Weile haben; aber ich weiss natürlich aus ganz eigener Erfahrung, dass es sehr schwer ist, die Geduld zu bewahren; dabei hilft die Deutsche Bürokratie leider nicht, sondern führt eher zu einer Verlangsamung; immer daran denken: dies ist kein kurzer Sprint, sondern ein Marathonlauf.

- nicht durch die Fülle an Informationen den Kopf und den Überblick verlieren (zuviel Information kann genauso schädlich sein wie keine, denn wenn ich von Info's "erschlagen" werde hilft das genauso wenig wie dass ich keine Info's habe/bekomme.

Zur konkreten Frage:

- Krankengeld der Krankenkasse: "Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V). Der geringere dieser beiden Werte wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Dabei werden die entsprechenden Beiträge direkt von den Zahlungen abgezogen. Den Restbetrag bekommst Du dann als Krankengeld ausgezahlt." Das Zitat stammt aus dieser Quelle: https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld/" onclick="window.open(this.href);return false;

- ALG1: "So wird das Arbeitslosengeld berechnet (vereinfacht dargestellt):
Grundlage der Berechnung ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Dieser Betrag wird geteilt durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365. Das Ergebnis ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag.
Davon werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. (Diese Abzüge dienen nur der Berechnung und werden nicht tatsächlich abgeführt.) Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag.
60 Prozent dieses Netto-Entgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. Er erhöht sich auf 67 Prozent, falls Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner ein Kind oder mehrere Kinder haben."
Quelle dieser Teil-Information: https://www.arbeitsagentur.de/finanziel ... oehe-dauer" onclick="window.open(this.href);return false;.

Ich habe in diesem Thread Patex schon einige Quelle als Link mitgeteilt; die könntest Du auch mal lesen und Deine evtl. Fragen notieren (auch dies könnte schon ein Teil des sogenannten "Routenplaners" werden) und sie dann hier, oder in einem eigenen Thread stellen.

Ich muss nun schnell meiner Frau im Haushalt helfen, melde mich dann wieder, weil ich Fragen zu Deinem Post habe.

Liebe Grüsse
Strohi
Gartenkobold
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 22. Apr 2022, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
Strohi
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Re: Ende des Krankengeldes

Beitrag von Strohi »

Hallo Heiligendamm,

Du hattest geschrieben, dass der VdK Dir die Kopie des ersten Widerspruchs zugeschickt hat. Wenn Du willst, kannst Du schreiben, um was es da geht, also was hattest Du bei wem beantragt, wann wurde das abgelehnt, wann hat der VdK diesem Bescheid, dieser Ablehnung widersprochen?

Das zeitliche Problem wird sich - leider - immer mehr verstärken, weil einerseits die Fallzahlen steigen (die jährlichen Statistiken der Krankenkassen über die Ursachen von Krankheiten zeigen seit vielen Jahren, dass es immer mehr Kranke mit psychischen Krankheiten gibt), andererseits der Gesetzgeber jedoch unzureichend oder gar nicht darauf reagiert (über die Höhe des Sozialversicherungsbeitrages kann auch beeinflusst werden, wieviel Menschen bei den Trägern der Sozialversicherung arbeiten und wieviele davon z.B. mit der Bearbeitung von Widersprüchen zu tun haben / also so ähnlich wie man nun in der Corona-Pandemie bemerkt, dass es zu wenige Pflegekräfte in der Krankenhäusern - und dort auf den Intensivstationen gibt).
Dies als kleine Erklärung für die langen Bearbeitungszeiten der Widersprüche; Gleiches gilt bei den Therapieplätzen in den stationären Kliniken und bei der ambulanten Psychotherapie (die Suche nach einem freien Therapieplatz für eine Gesprächs-Psychotherapie dauert in der Regel, also von Ausnahmen abgesehen, ja auch unzumutbar lange).

Liebe Grüsse, Strohi
Antworten