Vielleicht ist auch dies hilfreich für Dich (der SoVD, also der Sozialverband Deutschland ist, neben dem VdK, ein grosser Sozialverband in Deutschland, der ebenfalls seine Mitglieder berät und ggfs vor den Sozialgericht vertritt):
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(Sozialverband Deutschland e.V.)
Mit der Nahtlosigkeitsregelung zum Arbeitslosengeld – das sollten Sie jetzt wissen
26.09.2019 Behinderung Armut Gesundheit
Sie sind seit längerer Zeit krank und sorgen sich um das, was nach dem Krankengeld kommt? Dann sind Sie in diesem Beitrag richtig. Wir erklären in kompakter Form, welche Möglichkeiten Ihnen über die sogenannte Nahtlosikgeitsregelung offen stehen.
Nahtlosigkeit – was ist das?
Woher der Begriff genau kommt, wissen auch wir nicht. Doch der Volksmund bringt auf den Punkt, worum es bei dieser wichtigen Regelung geht: Es handelt sich um ein nahtloses Ineinandergreifen von zwei unterschiedlichen Lohnersatzleistungen – um den lückenlosen Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld und dann in die Erwerbsminderungsrente. Zu finden ist diese Regelung im § 145 SGB III.
Wann greift die Regelung?
Bürgerinnen und Bürger, die länger als sechs Wochen am Stück krank sind, werden nicht mehr von ihrem Arbeitgeber bezahlt. Nach spätestens 42 Tagen muss deshalb die Krankenkasse einspringen und überweist den Betroffenen Krankengeld. Doch auch bei dieser Lohnersatzleistung gibt es ein gesetzlich vorgegebenes Ende. Maximal 72 Wochen nach dem Ende der Lohnfortzahlung ist Schluss. Nur in Ausnahmefällen kann über den Beginn einer neuen Blockfrist ein sofortiger neuer Anspruch auf Krankengeld erwirkt werden.
Wenn das Krankengeld ausläuft und eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde, kommt die Nahtlosigkeitsregelung ins Spiel.
Was muss ich machen, um über § 145 SGB III Arbeitslosengeld zu beziehen?
Die Nahtlosigkeitsregelung kann nur greifen, wenn Sie bereits ausgesteuert wurden. Also nach dem Ende des Krankengeldes. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr davon ausgeht, noch einmal zurück in seinen Job zu finden, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch selbst wenn dieser Antrag noch während des Bezugs von Krankengeld erfolgt, bedeutet das nicht, dass die EM-Rente bis zum Ende der 78 Wochen bewilligt wird. Ein solcher Antrag kann sich mitunter über Monate hinziehen. Damit Betroffene in dieser Situation nicht zum Sozialamt müssen, gibt es die Nahtlosigkeitsregelung. Sie bekommen dann bis zur Entscheidung der Rentenversicherung Arbeitslosengeld.
Denken Sie daran, sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Spätestens drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes sollten Sie Kontakt zum Arbeitsamt aufnehmen.
Kann mich auch die Arbeitsagentur zwingen, einen Rentenantrag zu stellen?
Indirekt schon. Kommen Sie der Aufforderung des Arbeitsamtes nicht nach und stellen keinen Rentenantrag, darf die Behörde die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen. Gemäß § 145 Abs. 2 SGB III wird die Leistung entzogen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. In dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld.
Ich habe noch keine Erwerbsminderungsrente beantragt, aber mein Krankengeld läuft aus. Was mache ich jetzt?
Sie haben immer noch die Möglichkeit, die EM-Rente zu beantragen. Auch dann würden Sie von der Nahtlosigkeitsregelung profitieren. Falls Sie aber abwarten wollen und einstweilen keinen Rentenantrag stellen möchten, müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag über das Ende des Krankengeldes.
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(Sozialverband Deutschland e.V.)
Krankengeld läuft aus: Wie verhalte ich mich richtig?
21.06.2018 Behinderung Gesundheit
Marco O. aus Wedel traf es ohne Vorwarnung. Ein Schlaganfall setzte den 43-Jährigen von einem auf den anderen Tag außer Gefecht. Für den Maler und Lackierer ein Schock. Sechs Wochen lang zahlte der Arbeitgeber ihm sein Gehalt weiter, die sogenannte Lohnfortzahlung. Danach musste die Krankenversicherung ran – mit dem Krankengeld.
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung kommt das Krankengeld
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland zahlen für eine Erkrankung bis zu 78 Wochen Krankengeld. Gemessen am Bruttoeinkommen entspricht das Krankengeld 70 Prozent des letzten Verdienstes – allerdings höchstens 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Es handelt sich also um einen finanziellen Einschnitt, der sich über viele Monate hinziehen kann. Noch schwieriger wird es jedoch, wenn die 78 Wochen auslaufen, die Krankheit aber noch anhält.
Marco O. konnte auch nach Ablauf der 78 Wochen seine Arbeit nicht wieder aufnehmen. Wenige Wochen vor dem Auslaufen des Krankengeldes erschien er in der Kreisgeschäftsstelle des SoVD in Pinneberg.
Darauf müssen Sie achten, wenn das Krankengeld ausläuft
Erstens: Prüfen Sie Ansprüche bei der Agentur für Arbeit!
Wenn Sie vor Ihrer Erkrankung wenigstens 12 Monate versicherungspflichtig angestellt waren, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld beträgt im Regelfall 60 Prozent Ihres Nettoentgelts. Sind Kinder im Haushalt, erhalten Sie 67 Prozent. Wichtig: Stellen Sie den Antrag nicht zu spät, sonst droht Ihnen beim Arbeitsamt eine Sperrzeit.
Das Problem: Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Was heißt das aber für Sie, wenn Ihr Krankengeld gerade ausgelaufen ist, Sie aber noch nicht wieder gesund sind. Dann stellen Sie sich dem Arbeitsmarkt „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung“. Andernfalls wird die Agentur für Arbeit nicht zahlen. Es klingt paradox – wenn Sie finanziell jedoch nach Auslaufen des Krankengeldes auf die Leistungen des Arbeitsamts angewiesen sind, ist dies der einzige Weg, an Ihr Geld zu kommen. Übrigens auch, wenn Sie eigentlich noch einen gültigen Arbeitsvertrag haben.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, gilt:
Zweitens: Melden Sie sich beim Jobcenter!
Mit allem, was dazu gehört. Beantragen Sie Arbeitslosengeld II, müssen Sie sich einer Bedürftigkeitsprüfung unterziehen. Das heißt: Sie geben Auskunft über Ihr regelmäßiges Einkommen sowie über Ihr Vermögen. Nur wer tatsächlich bedürftig ist, erhält Arbeitslosengeld II. Das kann dazu führen, dass mitunter Lebensversicherungen aufgelöst oder Ersparnisse aufgebraucht werden müssen.
Drittens: Haben Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt?
Wenn innerhalb der 78 Wochen, in denen Sie Krankengeld erhalten, absehbar ist, dass Sie nicht wieder arbeiten können, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll sein. Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen Ihre Ansprüche kostenlos ausrechnen.
Viertens: Vorsicht beim Hamburger Modell!
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukommen, ist Weitsicht gefragt. Viele Angestellte kehren nach längerer Krankheit in kleinen Schritten zurück, beispielsweise über das sogenannte Hamburger Modell.
Was vielen Betroffenen nicht bewusst ist: Selbst wenn Sie im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bereits wieder einige Stunden arbeiten, bekommen Sie in dieser Zeit kein Geld des Arbeitgebers. Sie sind weiterhin im Krankengeldbezug. Mit anderen Worten: Wenn Sie zum Beispiel das Hamburger Modell nutzen möchten, muss dies zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch Anspruch auf Krankengeld besteht. Läuft das Krankengeld aus, ist es zu spät!
Fünftens: Lassen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes nicht in jedem Fall krankschreiben!
Auch das klingt erst einmal widersprüchlich. Hintergrund ist die sogenannte Blockfrist. Innerhalb von drei Jahren zahlt die Versicherung für eine Erkrankung maximal die oben angesprochenen 78 Wochen Krankengeld. Erst wenn diese dreijährige Blockfrist abgelaufen ist, ist es möglich, dass eine erneute Blockfrist beginnt. In dieser kann abermals höchstens 78 Wochen lang Krankengeld fließen.
Damit dies der Fall ist, müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorliegen – und zwar für dieselbe Erkrankung
- Es müssen mindestens sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Entweder durch Erwerbstätigkeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld
- Mindestens sechs Monate lang darf keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben
Der letzte Punkt erklärt, warum es in diesem Fall wichtig ist, sich nach Auslauf des Krankengeldes nicht lückenlos krankschreiben zu lassen. Und das obwohl sonst stets dazu geraten wird, genau darauf zu achten!
Bei Marco O. lief es am Ende auf eine Erwerbsminderungsrente hinaus. Der Wedeler musste sich im Laufe seiner Leidenszeit zudem mit mehreren unangebrachten Anrufen seiner Krankenversicherung herumschlagen.