Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Mann wächst mit seinen Aufgaben :-). Ist nervig, aber es macht mir auch Spaß. Ich bin gespannt wie es weitergeht.
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo an alle, :hello: :roll:
wer Interesse daran hat, findet -neben den Leitlinien- hier sehr Intressante Informationen zur Durchführung von LTA`s , Beruflicher Reha und ähnliches.
Hier wird auch deutlich, warum soviel "Positives" in Rehaberichten steht.
Einfach auf den Reiter Teilhabe am Arbeitsleben gehen und Dokument downloaden.
Nach der Durchsicht des Dokumentes, wurde mir klar, warum vieles nicht in meinem Sinne entschieden worden ist.
Link:https://www.deutsche-rentenversicherung ... htung.html
Wer sich dafür interessiert, kann sich auch die weiteren Leitlinien auf der Seite mal anschauen.
:hello: :hello:
lg Schlumpffine

PS: Ich wäre an einem Erfahrungsaustausch stark interessiert
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Schlupffine,

dieses PDF habe ich auch durchgelesen, die Angabe mit der Belastbarkeit von 4h/Tag (affektive Störungen) um eine LTA machen zu können stammt aus diesem PDF.
Mir war auch klar warum die DRV nicht in meinem Sinne entschieden hat und ich bin ja mit einem Anwalt in den Widerspruch bei der DRV gegangen.
6 Monate nach einer medizinischen Reha, kann es zu einem Trägerwechsel kommen. Bei mir war dann nicht mehr die DRV sondern die BA zuständig. &14 SGBIX ist zu berücksichtigen. Der Antrag darf 2x weiter geleitet werden, mit Turboklärung unter Einverständnis des dritten Trägers auch ein drittes Mal. Ich bin immer da gelandet wo ich nicht hin wollte und wo meine Chancen gering sind/waren, bei der DRV. Die DRV ist nicht mein Rentenversicherungsträger, die haben absolut kein Interesse daran mir eine LTA zu bewilligen, den ich werde dort nie einzahlen. Die Weiterleitung erfolgte wegen der Schwerbeschädigung, dann ist die DRV doch Träger, auch wenn man dort nicht versichert ist.
Ich habe den Antrag dort gestellt wo ich gerade nicht hinwollte und die Weiterleitung des Antrags mit einkalkuliert. Er landete dann genau da, wo er landen sollte, bei der BA.
Die BA hat andere Begutachtungskriterien als die DRV und die LTA wurde bewilligt.
Als individuelle Einzelmaßnahme in Form des Persönlichen Budgets nach &29 SGBIX. Prozessverantwortlich für das Persönliche Budget bleibt die BA (auch wenn in der Teilhabeplankonferenz mehrere Träger beteiligt sind) und die Maßnahme muss auch nicht zertifiziert werden. Zur Not kann die BA auch selber zertifizieren. Nun warten ich darauf, dass es losgeht. Hoffentlich in zwei Monaten. Worüber möchtest Du Dich denn austauschen?

LG Gartenkobold
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

hallo Gartenkobold, danke für Deine Rückmeldung.
Ich habe multiple Psychische und somatoforme Diagnosen (16 an der Zahl).
In den jeweiligen Befundberichten werden -je nach Reha oder Khs- sich widersprechende Empfehlungen gegeben. Mein Eindruck ist, dass der einzelne Sachbearbeiter langsam die Übersicht verliert. Vorberichte, die eigenlich der DRV vorliegen, wurden bei der erneuzen Begutachtung ignoriert.
Mit persönlich geht es um den Erfahrungsaustausch um meine doch schon stark beanspruchten Recourcen zu schonen.
lg Schlumpffine
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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Schlumpffine,

eigentlich müsstest Du jetzt klagen oder? Vielleicht kannst Du eine erneute Begutachtung erwirken, wenn Du weitere Diagnosen angeben und mit Berichten belegen kannst. Wie der Gutachter dann entscheidet, ist die Frage. Eine erneute Ablehnung ist möglich. Bei mir widersprechen sich Berichte und Empfehlungen teilweise auch.
So war es bei mir im Widerspuch geplant, zwei weitere psychische Diagnosen, eine orthopädische, eine gynäkologische und Erkrankungen der Haut sind dazu gekommen. Das Schreiben von Anwalt habe ich herausgesucht: "Wenn das Erkrankungsbild im Bereich der F-Diagnosenschlüssel nicht mehr zutreffend sein sollte und sich verschlechtert/verschlimmert haben sollte". Zwei neue psychische Diagnosen hätte man anführen können. Ehrlich gesagt auf die dadurch zu erwartende Stigmatisierung hatte ich keine Lust. Belastet hat mich auch die defizitäre Sichtweise der DRV, da ich mich nicht in langwierigen Verfahren damit befassen möchte wie "kaputt" ich (laut Papier) bin. Im Nachhinein kann ich verstehen warum mir meine Behandler vom Rechtsweg über die DRV abgeraten haben, das würde ich nicht durchstehen...

Dieser Weg kann auch berufliche Folgen haben (z.B. Verbeamtung unmöglich, Probleme mit der Approbation).

Der andere Weg über die BA war schneller als das langwierige Verfahren über die DRV.

Was möchtest Du denn in der LTA machen? Eine Umschulung?
So viele Möglichkeiten bezüglich LTA gab es für mich nicht. Umschulung eher nicht, Berufsvorbereitung auch nicht, Arbeitserprobung auch nicht. Die wenigsten LTA-Maßnahmen passten zu meinem Problem. Wozu möchtest Du diesen Weg auf Dich nehmen, was erhoffst Du Dir von einer Maßnahme?

LG Gartenkobold
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 24. Nov 2022, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
mein eigentliches Problem mit der DRV ist, sie zieht sich auf die Formulierung "Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine Beschäftigung unter besonderer Berücksichtigung der bekannten Einschränkungen über 6 Stunden " zurück.
Wie denn ein potentieller AG , unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen (Arbeitschutz i.V.m. SGB IX) , dieses Umsetzen soll,ist offen. Frei zitiert :Ob es eine Beschäftigungsmöglichkeit unter den gegebenen Umständen möglich wäre, ist nicht relevant, sie muss nur theoretisch bestehen.
Frust auf meiner Seite
§ 14 SGB IX kommt noch nicht in Frage, da ein Arbeitsverhältnis (noch) besteht.
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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Schlupffine,

genau aus den gleichen Gründen wurde der Antrag bei mir auch abgelehnt. Erwerbsfähigkeit prinzipiell noch gegeben. Wäre das nicht der Fall, hätte ich die Approbation zurück geben müssen und keine Berufserlaubnis mehr. Sorry dafür habe ich nicht studiert.
Somit war dann Ende für mich, das SG hätte nichts daran geändert.
Es war sehr frustrierend.

Meine Lösung -Trägerwechsel.
Das geht bei Dir vermutlich leider nicht.

Viel Erfolg trotzdem! Du kennst Dich im Recht wesentlich besser aus und findest hoffentlich eine Möglichkeit.

LG Gartenkobold
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Die im PDF genannten negativen Leistungsbilder finden sich in meinen Befundberichten wieder. Theoretisch müsste ich ständig zwischen dem Zustand "arbeitsfähig" und "Regeneration" hin und her switchen.Zwischendurch muss ich meine Erkrankungen verwalten(Besuche bei Ärzten und Therapeuten) - aber arbeitsfähig.
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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Schlupffine,

so ist es bei mir auch. Im der letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung allerdings nicht mehr arbeitsfähig, auch nicht an einem anderen Arbeitsplatz oder bei einem anderen AG. Es gibt in diesem Fach/Beruf einfach keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich, manche Arbeitsplätze können nicht umgestaltet werden.

Hat die DRV nicht interessiert, prinzipiell mit Einschränkungen arbeitsfähig, keine Erwerbsminderung.

Ich habe es dann einfach aufgegeben mit der LTA über die DRV. Im Nachhinein bin ich froh darüber.

Das eine ist die die Möglichkeit eine Maßnahme über die DRV bewilligt zu bekommen. OK, die ist eher gering.

Das andere, hilft einem eine solche Maßnahme? Bei mir war es bei den typischen Maßnahmen selten der Fall.

Berufsfindung/Arbeitserprobung -> Ist sie hilfreich?
Stabilisierung und Vorbereitung auf eine Umschulung? Benötigst Du so etwas?
Berufliche Orientierung und Belastungssteigerung? Bringt Dir das etwas?
Inklusionsgestützte Erstausbildung? Vermutlich eher nicht.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme?
Vermutlich auch eher nicht.
Umschulung? In meinem Fall auch nicht.

Die "typischen" Angebote der DRV hätten mir im Endeffekt nicht weiter geholfen und es war auch kein Anbieter in erreichbarer Nähe (evtl. mit Internat) vorhanden. Warum um etwas kämpfen, wenn es mich letztlich beruflich nicht weiterbringt?
Hast Du Dir Angebote in Deiner Nähe angeschaut? Welches Ziel verfolgst Du mit der LTA?
Nachdem ich das für mich geklärt hatte, war es einfacher für mich vom Weg über die DRV abzusehen.

Ich hatte mir die Einschaltung des IFD gewünscht (sollte auch im PDF der DRV stehen). Da Du berufstätig bist, sollte der IFD sowieso für Dich zuständig sein. Dann habe ich mir die Probebeschäftigung gewünscht um eine andere Tätigkeit ausprobieren zu können (auch im PDF der DRV), aber keinen Arbeitsvertrag abschließen zu müssen, weil ich halt nicht weiß ob ich das nun kann oder nicht mit meinem Einschränkungen und wie es mir langfristig dabei geht. Auch dabei hätte mir der IFD helfen können. Die BA sah das wieder anders und ob mir die individuelle Maßnahme nun hilft ist die Frage, hoffentlich. Arbeitgeberleistungen wie die Probebeschäftigung sind auch nicht budgetfähig. Daran harkte es dann auch. Somit bin ich sehr zufrieden mit dem was im Endeffekt bei der Beantragung der LTA rauskam. Individueller ging es halt nicht. Man muss auch Kompromisse machen.

LG Gartenkobold
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
leider muss ich noch wenige Jahre mehr oder weniger sinnvoll überbrücken und etwas in die Rentenversicherung "einzahlen", da ich noch ca. 7 Jahre bis zur Regelaltersrente habe. Rechnet man alle "Vergünstigungen"(GDB;ALG) heraus, müsste ich noch ca.2,5- 3,5 Jahre überbrücken., in die man in die Rentenkasse Sozialversicherungspflichtig einzahlt oder halt die Abschläge in Kauf nimmt.
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Schlupffine,

dann ist eine Umschulung wahrscheinlich auch nichts für Dich und würde sehr wahrscheinlich auch nicht genehmigt werden. Offiziell gibt es keine Altersgrenze...aber so mit 50 könnte es schwierig werden, da es die teuerste Maßnahme ist und sich das für die DRV nicht lohnen würde.
Dann könntest Du z.B. individuelle LTA machen, falls es so etwas bei Dir in der Nähe gibt. Die ersten 4-6 Wochen verbringt nan in der Gruppe mit Themen wie Entspannung, Arbeitsrecht (da bist Du bestimmt unterfordert), Wiederholung MS Office. Dann kann man Praktika machen um einen anderen AG zu finden und um herausfinden was einem liegen könnte. Dabei bleibt das ganze realistisch... Wir hatten jemand in der Psyrena. Buntes Berufsleben...jetzt über die LTA hilfsweise Hausmeister im Tierheim. Möglich wäre auch Postsortierung in einem örtlichen großen Unternehmen oder Arbeit am Empfang (Werksgelände/Pförtner). Es kommt auch darauf an was Du gelernt hat, Deine Einschränkungen und wo sich eine Stelle finden lässt. Mit solchen Maßnahmen kann man ca. 1 Jahr überbrücken.
Eine Mitpatientin aus BB (natürlich über 6h/Tag leistungsfähig entlassen... na klar) haben sie über die Arbeitserprobung und die geschützte Werkstatt geschickt, sie wurde als nicht arbeitsfähig auf dem ersten Arbeitsmarkt eingeschätzt und bindet ab Januar Bücher. Bei einigen im Forum ging von der LTA die Empfehlung für die Rente aus...Divergenzverfahren.

Schau Dir ein paar Einrichtungen in Deiner Nähe an...Ich habe so einen Eindruck bekommen was und wo es passen könnte.

LG Gartenkobold

PS: bei meinem Rentenversicherer gibt es trotz GdB keine Rente mit 65, ich muss mindestens bis 67...
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
ich hab einen Herzschrittmacher wegen einer Reizleiterunterbrechung bekommen,arbeite mit Elektronik ( Reparatur von Baugruppen) und soll " stärkere " magnetische und elektrische Felder unbedingt vermeiden. Ein "Sicherheitsabstand" zu elektr./magn. Gebrauchsgegenständen von 5 cm bis zu 60 cm wird empfohlen. Auf meine Frage, wie ich solche Felder denn erkennen kann, die ja bekanntlich vom Menschen nicht wahrgenommen werden können, kam ein Schulterzucken. Ja , ja ein Schelm wer arges dabei denkt. Theorie und Praxis und bei mir macht sich Frust breit.
Lg Schlumppfine
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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Schlumpffine,

ich kümmere mich lieber selber darum welche beruflichen Alternativen es gibt und unternehme konkrete Schritte dazu. Lasse mir meine bisherige Ausbildung anerkennen, suche AG, lese die Weiterbildungsordnung, schaue was mit meinen Einschränkungen gehen könne, versuche proaktiv zu handeln und das nicht anderen zu überlassen.
Die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft der BA hat kein Wissen über den Ausbildungsgang meines Berufes, der ja auch Gesetzen und Ordnungen unterliegt. Da kommen dann Vorschläge die rechtlich nicht umsetzbar sind...Ich kann das so nicht machen, es hätte vor der Kammer keinen Bestand und würde mir die nötige Abschlussprüfung nicht ermöglichen. Leider sind diese Details der Reha-Beraterin nicht bekannt. Die ZAV der BA kennt sich damit aus, ist ja die Fachvermittlung schwerbeschädigter Akademiker, dort sind die nötigen Kenntnisse über meinen Beruf vorhanden. Aber der Reha-Beraterin fehlt dieses Wissen. Die ZAV kann leider nicht für mich zuständig sein... Somit mache ich das selber und fahre ganz gut damit.

Wenn Du die Tätigkeit oder den AG wechseln möchtest/musst, denke ich ist es am besten, sich selber damit auseinander zu setzen und das nicht der DRV zu überlassen, außer Dir ist das Ergebnis egal.

LG Gartenkobold
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Schlumpffine hat geschrieben:Hallo,
mein eigentliches Problem mit der DRV ist, sie zieht sich auf die Formulierung "Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine Beschäftigung unter besonderer Berücksichtigung der bekannten Einschränkungen über 6 Stunden " zurück.
Wie denn ein potentieller AG , unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen (Arbeitschutz i.V.m. SGB IX) , dieses Umsetzen soll,ist offen. Frei zitiert :Ob es eine Beschäftigungsmöglichkeit unter den gegebenen Umständen möglich wäre, ist nicht relevant, sie muss nur theoretisch bestehen.
Frust auf meiner Seite
§ 14 SGB IX kommt noch nicht in Frage, da ein Arbeitsverhältnis (noch) besteht.
Und genau an dem Punkt stehe ich auch gerade.
Der noch (auf den Papier) existente AG bescheinigt mir keine Möglichkeit der Weiter-
beschäftigung mangels adäquaten leidemsgerechten Arbeitsplatz.
Aber die AfA ist seit der gelaufenen LTA (übrigens wirklich keine Altersgrenze) auf
"stumm" gestellt.
Das heißt, ich bin bis Herbst `23 noch im ALG1 und fortlaufend K.
Die Klage gegen die DRV läuft, aber mittlerweile bin ich ratlos über die Zukunft.
Ja, ich bin endlich in Therapie und werde `23 nach BB als Akut gehen, aber was
kommt danach, wenn die Klage nicht in meinem Sinne entschieden wird?
Meine pers. Reha_beraterin der DRV ist menschlich ziemlich okay und sie hat
mir kürzlich per Telefonat verraten, das bei ihr die AfA wegen meiner Akte auf der
Matte steht und Lösungen sehen will. Deshalb wurde erwogen, mich über ein
Integrationsprojekt bei einem hier im Ort bestehenden Bildungsträger wieder in
den Arbeitsmarkt zu integrieren. Da ich ja laut letzten Gutachten der DRV voll arbeitsfähig
bin und perspektivisch in 6 Monaten meine seit Jahren bestehende Depression durch die aktuelle Therapie überwinden werde (wenn ich das hier so schreibe, dreht sich mir immer noch der Magen um) sieht sie AfA da vermutlich ihre Chance. Die Beraterin hat mich gefragt,
ob ich mich dazu körperlich wie geistig in der Lage sehe. Dies habe ich vehement verneint.
Mein FA steht dem ganzen Prozess mittlerweile ebenso fassungslos gegenüber wie ich,
aber er steht genau deshalb zu 100% auf meiner Seite.
Was passiert Ende `23? Ich habe solche Angst über die lange Zeit, die drohenden Perspektiven,
die Unruhe in der Welt meinen Weg zu verlieren.
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

@Schlumpffine: "Selbstwirksamkeit arbeitet sich nicht an der Unmöglichkeit ab"...Im Nachhinein bin ich meinen Behandlern dankbar, dass sie mir rieten den Widerspruch bei der DRV zurück zu ziehen.
"Sie ist sonst zum Scheitern verurteilt". Wenn man sowieso das Problem des beruflichen Scheiterns hat und der Selbstwert angeknackt ist, warum noch eins drauf setzen?
"Selbstwirksamkeit sieht aktiv nach dem, was sie verändern kann und was sie beeinflussen kann". Mir fällt das schwer, durch das negative Denken der Depression sowieso, aber ich denke welche Maßnahme auch immer, sie wird meinen Ressourcen und beruflichen Bedürfnissen nicht wirklich gerecht. Das Bild der DRV und BA bzw. JC zur beruflichen Wiedereingliederung ist eher technisch und hat die Defizite eines Menschen im Blick, während Ressourcen wenig Beachtung finden. Die wissen nicht was ich brauche und gerade ein Job der Spaß macht kann sich positiv auswirken. Hast Du mir ja selber mal geschrieben. Das relativiert die LTA für mich. Gut so etwas "in der Hinterhand" zu haben, wenn gar nichts mehr geht. Aber evtl. kann man sich selber besser helfen als DRV, BfA, JC.

Wie ist denn der Stand Deines Antrags und weißt Du jetzt welche Maßnahme Du machen möchtest?
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