Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich war lange nicht mehr hier im Forum zu Gast.
Heute mein Bericht zur EBA im Berufsförderungswerk.

Ich war im Vorfeld sehr aufgeregt und hatte auch Ängste, ob ich das richtige gemacht habe.
Aber schon ab dem ersten Tag habe ich mich grundsätzlich dort wohlgefühlt.
D.h., wir hatten eine wirklich gute Klasse mit gutem Zusammenhalt und die Mitarbeiter
vor Ort verdienen großes Lob.
Das ich dann extreme Konzentrationsstörungen hatte und oftmals nur mit Kopfhörer im Ohr
zur Ruhe gekommen bin, das ist ja meine eigene Baustelle.
Ja, es gab für mich heftige, emotionale Momente die mich überaus stark gefordert haben.
Aber auch dann hatten die Dozenten, Psychologen etc. immer ein offenes Ohr und unterstützten mich
in meiner Not.
Schon nach zwei, drei Wochen wurde mir angeboten diese Maßnahme abzubrechen, da man sah
wie sehr ich gelitten habe.
Ich wollte aber nicht aufgeben und habe weiter gemacht.
Zum Ende der Maßnahme musste ich aufgrund einer Corona-Infektion vorzeitig abbrechen.
Jedoch stellte das zu dem Zeitpunkt kein Problem mehr dar, da ich laut Abschlussgutachen für nur noch 3 Std. tägliche Arbeit und der Empfehlung zur EM-Rente eingeschätzt wurde.
Zum Glück läuft der Antrag schon seit 03/2021 parallel.
Ich kann mich nur bedanken für die gute Zeit im BfW. Alle Mitarbeiter, die uns betreut hatten wurden von der Klasse mit kleinen Aufmerksamkeiten beschenkt.
Ich hoffe nun sehr, dass die DRV schnellstmöglich in meinem Interesse entscheidet und den Weg in die
EM-Rente ebnet, sprich das Gutachten des BfW akzeptiert.
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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SonneundDunkenheit
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von SonneundDunkenheit »

@ Gartenkobold
Ist es die Reha-Abteilung aus der Landeshauptstadt?
Da gibt es viele gute und engagierte Mitarbeiter. Ich kenne viele persönlich aus dem beruflichen Kontext. Deshalb traue ich es mir zu, dies überhaupt zu beurteilen. Mein ärztliches Gutachten hat knapp vier Wochen gedauert und wurde per Aktenlage entschieden.
Wünsche dir maximale Erfolge.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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SonneundDunkenheit
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von SonneundDunkenheit »

@Gartenkobold
Das BTZ in der Landeshauptstadt kenne ich ganz gut. Die Wartezeiten sind recht lang und sie verlangen so einiges bevor sie Teilnehmer aufnehmen.
Für den Fall, dass mein Rentenverfahren nicht wie erwünscht ausfällt, muss ich mir auch Gedanken machen, welche Maßnahme für mich sinnvoll ist. Das BTZ vor Ort würde ich allerdings ablehnen, da dies zum Teil meine Kollegen sind.
Bin gespannt wie es bei dir weitergeht.
Bei geplanter Wiedereingliederung in den ursprünglichen Beruf sind EA und AE ja eigentlich nicht erforderlich, da es nicht um das Ausprobieren von Tätigkeiten im Sinne einer Neuorientierung geht, sondern um die Belastbarkeit.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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SonneundDunkenheit
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Gartenkobold, ich kann gut verstehen, was du über deine beruflichen Fähigkeiten herausfinden möchtest, aber ich fürchte, dass du diese Antworten so im Detail nicht in einer BTZ Maßnahme finden wirst.
Dennoch zunächst alles Gute für das ärztliche Gutachten und dem was danach folgt.
Ich bin heute so etwas von müde und zu wenig zu gebracuen, dass das Thema wiedr zu arbeiten realistisch betrachtet, noch weit entfernt liegt.
LG
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Die maximale 6-wöchige EBA in einem BTZ oder BFW ist eine reine
Basistestung. Es geht um Mathematik, Deutsch, Logik, Zeichnen, Projektarbeiten usw..
Es geht um kognitive, rhetorische und praktische Fähigkeiten.
Auf Basis dieser Datenerfassung kann es dann nach Bedarf ein Reha-training, eine Aufschulung,
eine auch mehrmonatige Vorbereitung auf eine Umschulung geben.
Erwartet keine genaues personalisiertes Fallmanagement.
Man sitzt in einer Gruppe mit maximal 18 Personen und entsprechenden Personal
(Neurologen, Psychologen, Reha-Berater, Dozenten etc.) in den Räumen, da ist kein
individuelles Programm während der EBA möglich.
Es geht darum, zu erfassen was der Mensch alles noch kann. Was er nicht mehr kann und
eventuell noch braucht, wird erst anschließend vermittelt.
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

@Gartenkobold

Ich bin durchaus der Meinung, dass eine Depression etc. einen erheblichen Einfluss
auf die Leistungsfähigkeit hat.
Konzentrationsschwierigkeiten sind bekannt, ich selbst habe massive Probleme beim Lösen
selbst einfacher mathematischer Aufgaben erlebt. Ich liebe Zahlenspielereien und konnte immer
gut und fix Kopfrechnen. Aber "unter Druck" hat mein Kopf komplett versagt, ich bin danach
nicht mehr fähig gewesen, wieder selbsttätig den raum zu betreten und weiterzumachen.
Zu groß die Angst vor dem weiteren Versagen.
Innerhalb kürzester Zeit wurde mir angeboten, die Maßnahme vorzeitig zu beenden, um mich nicht
selbst zu stark zu belasten und keinesfalls zu eskalieren.
Der Weg in die Erwerbminderungsrente und der Beginn einer Therapie wurden mir zwingend nahegelegt,
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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SonneundDunkenheit
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Mir geht es ähnlich wie Heiligendamm, die Depression hat einen krassen Einfluss auf meine Leistungsfähigkeit und ich wage mich als überdurchschnittlich intelligent (haben andere festgestellt) und hochfunktional und sehr willig einzuschätzen, dennoch reicht es momentan nicht für den Arbeitsmarkt.
BTZ Maßnahmen sind die teuersten Maßnahmen, die die Agentur im Angebot hat. Die Kostensätze haben es in sich. Es wird daher sehr genau geprüft, bei wem welche Maßnahme sinnvoll und erforderlich ist und es Bedarf viel fachliche Begründung um etwas bewilligt zu bekommen.
@ Gartenkobold: Heiligendamm hat Grenzen und Möglichkeiten eines BTZ gut dargestellt. Die BTZ's bieten unterschiedliche Bereiche an und unterscheiden sich zum Teil.
Liebe Grüße an alle
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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SonneundDunkenheit
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von SonneundDunkenheit »

@ Gartenkobold
Zunächst Glückwunsch zur LTA Bewilligung.

Bin gespannt, was das JC/ AfA tatsächlich als notwendig erachten. Prinzipiell gilt das Wohnort Prinzip. Bekommst du Übg musst du davon auch deine Miete zahlen....
Der Leiter des BTZ hat sich verdammt weit aus dem Fenster gelehnt. Kostenträger mögen es nicht wirklich, wenn konkrete Dinge mit dem Rehabilitanden vorab besprochen oder zugesichert werden.
Ich habe im Rahmen meines Jobs auch unverbindliche Führungen durch unsere Einrichtung machen müssen, habe über Möglichkeiten, Grenzen und Finanzen aufgeklärt und immer als letzten Satz unmissverständlich erklärt, dass allein der Kostenträger über die konkrete Maßnahme entscheidet. In der Regel gab es von mir einen Dreizeiler an den zuständigen Berater wo aufgeführt wurde was alles gezeigt und ganz vorsichtig eine Idee für eine mögliche Maßnahme verpackt wurde....
Letztlich ist so eine Maßnahme (welche es auch immer wird) sehr wohl standardisiert im Sinne einer Dauer, vorgeschriebener Berichtsintervalle, Praktika.... dafür gibt es Leistungsbeschreibungen.

Wann ist dein Termin beim Berater?

Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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SonneundDunkenheit
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Wunsch - und Wahlrecht wäre mal was Neues ....du kannst sicherlich Wünsche äußern, aber prinzipiell wird die Einrichtung gewählt, die a) wohnortnah ist und b) unabdingbar im Sinne der Gutachten...du hast aber keinen Anspruch auf eine von dir bestimmte Einrichtung. Die Reha Berater melden über zentrale Systeme ihre Belegungswünsche und buchen entsprechende Plätze.
Also blöd gedacht Rehaberater X vom Amt Y und Berater C vom Amt U melden kommende Woche Teilnehmer für die Trauma Plätze an...dann wird die Einrichtung diese Plätze vergeben, wenn es keine schwerwiegende Gründe gibt, die dagegen sprechen.
Ich drücke dir wirklich die Daumen, aber möchte dich auch vor Enttäuschungen bewahren. Wir reden hier über wirklich sehr sehr hohe Kostensätze einmal für die Maßnahme selbst und zusätzlich für die Unterbringung (wenn erforderlich)....
Liebe Grüße.
Florian16
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Florian16 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem LTA Antrag, ich war schon beim Integrationsfachdienst und in der Firma bei der Schwerbehindertenvertretung und da wurde das Thema LTA angesprochen, weil ich durch meine Depressionen und auch körperliche Beschwerden meinen aktuellen Beruf den ich auch gelernt habe Fachkraft für Lagerlogistik nicht mehr ausüben kann.

Ich möchte auf den kaufmännischen Bereich umschulen aber die Firma möchte das nicht bezahlen und auch das ich es in der Freizeiz mache, den ein oder anderen Kurs mit Prüfung und einen Englisch Kurs bis A2 habe ich bereits absolviert Privat merke aber das es mir neben der Arbeit trotz eines 6 Stunden Arbeitstages zu viel wird und ich am Rande der Erschöpfung bin durch Doppelbelastung.

Jetzt habe ich gehört das man über einen LTA Antrag sich Umschulen lassen kann auf einen anderen Beruf und hierbei die Kosten von der DRV übernommen werden und auch das Gehalt wärend der Umschulung den dann könnte ich es schaffen. Hat da jemand Erfahrung damit?

Hab auch gesagt bekommen das ich wenn ich den Arbeitsplatz wechsele aber ja erst eingelernt werden muss auch einen Teil vom Gehalt von der DRV übernehmen lassen kann, den das sind alles Punkte wo die Firma mitspielen würde wenn sie keine Kosten hat, eine Schande in einem großen Konzern (Aber es heißt ja immer von den Reichen lernt man das sparen)

Eine Reha hab ich bereits genehmigt bekommen aber Wartezeit aktuell 6-8 Monate.

Und hat jemand Erfahrung mit dem Test bei der DRV, weil mir wurde nahegelegt das ich bei der DRV einen Test machen kann bzw. eine Untersuchung was bei mir überhautpt Gesundheitlich möglich ist und ob ich im aktuellen Beruf wirklich nicht mehr arbeiten kann. Weiß jemand was für ein Test das ist?

Vielen Dank schonmal im vorraus
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

SonneundDunkenheit hat geschrieben:Wunsch - und Wahlrecht wäre mal was Neues ....du kannst sicherlich Wünsche äußern, aber prinzipiell wird die Einrichtung gewählt, die a) wohnortnah ist und b) unabdingbar im Sinne der Gutachten...du hast aber keinen Anspruch auf eine von dir bestimmte Einrichtung.
Fachliche Weisung der BfA zum &29 SGBIX, gültig ab dem 1.1.2022 somit ja das ist was Neues: "Es entspricht dem geschäftspolitischen Willen der BfA Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen eigenverantwortlich und selbstbestimmt die ihrem Bedarf entsprechend bewilligten Leistungen zu organisieren und zu beschaffen. Das Persönliche Budget nach &29 SGB IX bietet Menschen mit Behinderungen die Chance einer individuellen Maßnahmengestaltung.
Die Alternative des Persönlichen Budgets wurde geschaffen um dem Wunsch- und Wahlrecht nach &8 SGB IX der Leistungsberechtigten Rechnung zu tragen".

Ich habe mein Wunschrecht nach &8 Abs. 1 SGBIX ausgeübt. Das Wahlrecht (&8 Abs. 2 SGB IX) würde nun die Leistungsforum Persönliches Budget (&29 SGB IX) - Sachleistungen versus Geldleistungen betreffen. Nach entsprechender Beantragung des Persönlichen Budgets MUSS nach einer Frist ein rechtskräftiger Bescheid zum Leistungserbringer und zur Leistungsform ergehen in dem dann auch die (sehr hohe Summe...na mal sehen wie viel das wirklich ist) aufgeführt ist.

Außerdem habe ich der mir zugedachten Teilhabeleistung nach &8 Abs. 4 SGB IX nicht zugestimmt.
(4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten.
Ich habe meine Zustimmung nicht erteilt und meine Wünsche dargelegt und deren Gründe.
&8 SGB IX (1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe ist berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen.

Meinen berechtigten Wünschen wurde statt gegeben und mit dem Bescheid zum Persönlichen Budget erhalte ich über die Leistumgsform einen rechtskräftigen Bescheid. Es kann sogar von einer Zertifizierung der Maßnahme abgesehen werden, um berechtigten Wünschen des Leistungsberechtigten zu entsprechen. Alles nachzulesen in der Fachlichen Weisung der BfA zum &29 SGB IX. Ich wäre auf diese Form der Leistungsgewährung nicht gekommen. Meine Reha-Beraterin der BfA hat das Persönliche Budget vorgeschlagen und damit ihre Beratungspflicht erfüllt (steht auch in der Fachlichen Weisung zum &29 SGBIX, die Reha-Berater der BfA müssen zum Persönlichen Budget aktiv beraten).

Somit auch im Falle einer LTA hat man Wunsch- und Wahlrecht und kann es auch ausüben. Es dauert dann etwas bis die Maßnahme beginnt, aber wenn sie dann den gewünschten Erfolg bringt, hat sich die Wartezeit gelohnt.
@T Ally: ich lass mich einfach nicht "durch Maßnahmen treiben" wenn diese mir nicht sinnvoll erscheinen. Zum "Treiben" gehören immer zwei, der der treibt und der der sich treiben lässt...
Ich versuche aktiv aus der Opferrolle heraus zu treten und wenn es dazu das Persönliche Budget braucht, dann braucht es das eben.

LG Gartenkobold
SonneundDunkenheit
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Gartenkobold,
zunächst Glückwunsch.
Für die Reha Beraterin ist es toll, wenn du das persönliche Budget in Anspruch nimmst.
Ich wünsche dir viel Spaß und noch mehr Energie, Geduld und starke Nerven beim Verwalten sofern du es nicht über Dritte laufen lassen willst.... kann ich mir bei dir aber fast nicht vorstellen.
Ein schönes Wochenende
von SonneundDunkelheit
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

"Nicht verbrauchte Beträge verbliebenen bei der Leistungsberechtigten". Ich befasse mich gerade mit der Verwaltung des Persönlichen Budgets (Fachliche Weisung der BfA zum &29 SGBIX, Seite 10 oben). Hhm ja das ist sehr viel Arbeit und wird Nerven kosten, aber vielleicht ist das auch eine Chance.
Vielleicht habe ich von den Teilhabeleistungen auch später etwas im Berufsleben. Wenn von dem Geld etwas übrig bleibt...
Was habe ich mir die Zähne ausgebissen z.B. beim Integrationsamt oder beim IFD. Nö wir brauchen erst eine Beauftragung vom Reha-Träger -> Geld, jemand der bezahlt.
Bewerbungstraining für Schwerbeschädigte wäre z.B. über die ZAV (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/z ... 3713751632" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;) möglich gewesen. Es wären sogar Plätze frei gewesen. Nö wir brauchen erst eine Beauftragung vom Reha-Träger -> Geld, jemand der das bezahlt.
Währenddessen werden die Zuständigkeiten langwierig geklärt. Ich komme bei konkreten Vorhaben um in den Beruf zu kommen nicht weiter, bzw. werden diese mir untersagt, weil ich das ja in der Maßnahme machen soll. Währenddessen koste ich den Steuerzahler Geld, während sich die Bürokratie nicht ausmehrt und ich nix Konkretes unternehmen darf in Richtung Arbeitsaufnahme. Ich finde das widersinnig...
Die Lücke im Lebenslauf wird immer größer.
Hhm...vielleicht bietet mir das die Chance solche Sachen wie den IFD oder Bewerbungstraining für Schwerbeschädigte einfach selber über das Persönliche Budget zu bezahlen und so vorwärts zu kommen in Richtung KONKRETER Einstieg ins Berufsleben. Die erste Antragstellung bezüglich LTA war vor über einem Jahr!

Sehr gute Beratung zum Persönlichen Budget erhält man über das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die haben mir bei Fragen zum PB sehr weiter helfen können und von der EUTB.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Die ZAV meint das geht nicht, man müsste sich voll vermittelbar im Leistungsbezug des SGBIII befinden, was bei mir nicht der Fall ist (wurde abgefragt über die Kundennummer). Somit kann ich nicht teilnehmen am Bewerbungstraining...Persönliches Budget, ne da haben wir nichts von gehört... Es gäbe Möglichkeiten nur kann ich die durch die aufwendife Bürokratie und eben "nur bewegen auf ausgetreten Pfaden" nicht nutzen. Ob ich daran teilnehmen kann, wenn ich im Übergangsgeld der LTA bin (wird noch 3 Monate nach der Maßnahme weiter gezahlt) wussten sie leider nicht. Hhm alles schwierig. Manchmal denke ich, am besten einfach arbeiten gehen.
SonneundDunkenheit
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von SonneundDunkenheit »

@Gartenkolbold,
das meinte ich mit starken Nerven und dass deine Rehaberaterin fein raus.
Als das PB eingeführt wurde, mussten wir als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation jede einzelne Leistung mit einem Preis versehen für den Fall, dass ein Teilnehmer kommt und sich quasi selbst bei uns über das PB einkaufen möchte. Bislang ist der Fall aber nicht eingetreten.
Du wirst viele Angebote einholen müssen, vergleichen, rechnen, auf einen zusätzlichen freien Platz hoffen (je nach Begehrtheit der gewünschten Maßnahme).....das Verwalten eines PB ist herausfordern.
Maximale Erfolge wünscht dir SonneundDunkelheit
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