Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Deprithomas
Beiträge: 709
Registriert: 17. Mai 2020, 20:34

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Deprithomas »

hallo,

selbst habe ich jahrelang bei einer Behörde gearbeitet.

So viele Vorschriften, Gesetze, und jeder Fall ist anders.

Natürlich ärgert man sich da. Aber auch die Mitarbeiter in den Behörden sind auch nur

Menschen, sind nicht perfekt, machen ihre Fehler. Vielleicht kann es ein klein wenig helfen,

unsere Erwartungen ein wenig zurück zu schrauben, uns nicht zu arg nerven zu lassen,

etwas Verständnis zeigen. Das tut jedem Menschen gut.

Und wenn ich mich nicht mehr ganz so fest nerve, tut das auch meiner Depri gut.


liebe, leise Grüße
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 22:53, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 22:53, insgesamt 2-mal geändert.
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 1. Mai 2022, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.
Allegretto
Beiträge: 176
Registriert: 5. Nov 2019, 18:15

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Allegretto »

.
Zuletzt geändert von Allegretto am 26. Apr 2022, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 22:54, insgesamt 2-mal geändert.
Schlumpffine
Beiträge: 361
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Gartenboldine,
das behördenpingpong kenne ich auch.Eine andere Anlaufstelle wäre vielleicht der EUTB (Ergebnis unabhängige Teilhabeberatung).
Leider befinde ich mich einer Schrittmacher Implantation in der AHB und bin d.h.nur zeitweise ansprechbar.
Ansonsten hilft nur den/die zuständige/n Sachbearbeiter/rin bei der AfA und der DRV mit eindeutigen Bezug auf die jeweiligen Schreiben zu konfrontieren und eine Frist setzen. Nach Ablauf der Frist, ab damit zum SG mit Eilantrag auf Entscheidung.
Lt Sgb muss der erstangegangene Träger den LTA an den zuständigen Träger
weiterleiten, der wiederum, nach ca.6 Wochen, zum leistenden Träger wird.
Sorry für die kurze Antwort

LG Schlumpffine

Frag mal Mr.Google.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Schlumpffine,

danke Für Deine Antwort und alles Gute für Deine OP und die AHB.

LG Gartenkobold
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
Heiligendamm2020
Beiträge: 402
Registriert: 16. Dez 2020, 20:24

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich habe meine offizielle Einladung zur EBA (6 Wochen) erhalten. Diese beginnt am 28.2.22.
Gleichzeitig kam der Brief meiner KK, dass am 21.5.22 mein Anspruch auf KG endet.
Muss ich das jetzt wirklich bei der AfA angeben?
Und wenn ja, woher soll man das wissen? Ich habe das ja nur hier im Forum gelesen.
Bin weiterhin bei meinem AG noch angestellt.
Was ich interessant fand, dass ich entgegen der Aussage der DRV während der Zeit der EBA doch
Übergangsgeld beziehen dürfte, sofern kein Anspruch auf KK mehr bestünde.

Zitat vom SoVD SH:

Gibt es eine gesetzliche Frist, in der ich mich bei der Arbeitsagentur melden muss, wenn das Krankengeld ausläuft?
Nein, die gibt es nicht. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen Ihrer Beschäftigung beim Arbeitsamt melden – sonst droht eine Sperre. Wenn Sie wegen Krankheit ausgesteuert werden, besteht ein solches Risiko jedoch nicht.

Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie sich erst an dem Tag beim Arbeitsamt melden, an dem das Krankengeld ausläuft, geht Ihr Anspruch nicht verloren.
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 22:55, insgesamt 3-mal geändert.
SonneundDunkenheit
Beiträge: 682
Registriert: 25. Jul 2021, 09:24

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Heiligendamm,
ich bin in einer ähnlichen Situation wie du. Mein Krankengeld läuft bereits Mitte April aus. Über meinen Antrag auf EMR noch nicht abschließend entschieden und auch ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag. Meine Anwältin, die mich gegenüber der DRV vertritt hat mir die gleiche Auskunft erteilt. Theoretisch reicht es, sich am 1. Tag nach auslaufen des Krankengeldes in der AfA zu melden. Rein theoretisch könntest du ja noch gesund = arbeitsfähig werden. Es kann halt sein, dass du zunächst auf das ALG warten musst, bis geprüft wurde ob du auch im Sinne der Agentur arbeitsunfähig bist. Dafür werden sie ihren eigenen ärztlichen Dienst einschalten.
LG
Heiligendamm2020
Beiträge: 402
Registriert: 16. Dez 2020, 20:24

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich werde keine Leistung der AfA beziehen, denn (zumindest gehe ich davon immer noch aus) wenn die berufliche Rehabilitation nach der EBA startet beziehe ich Übergangsgeld. By the way, kommt das von der DRV?
Im worst case lande ich doch in der EMR, aber auch dann ist die AfA nicht Träger, soweit ich weiß.
Flieht - ihr Narren!
Schlumpffine
Beiträge: 361
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
bei mir hat sich eine andere Situation ergeben.
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich von der Reha eine Berufsbedingte Einstufung auf unter 3 Stunden bekommen. Was ja einer Berufsunfähigkeit gleichgestellt ist.
Wie sieht es da mit einem LTA aus? Kennt sich damit jemand aus? Achso, bin kurz vor 60
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpffine
Beiträge: 361
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
danke für Deinen Tread.
Die Krux liegt in der Formulierung " Leistungsfähig im Beruf unter 3 Stunden".
Das würde bedeuten, das du Berufsunfähig bist ,aber noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchführen kannst (Helfertätigkeit o.ä.).
Da mein Arbeitsverhältnis noch besteht, muss eigenlich die DRV sich Gedanken machen, wie ich wieder eine Berufliche Tätigkeit aufnehmen kann.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Schlumpffine
Beiträge: 361
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
lege die Leistungsfähigkeit unter 15 Std/Woche ( 3 Stunden/Tag) auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt , würde das automatisch in die die Erwerbsunfähigkeitsrente führen.
Das ist aber (leider) bei mir noch nicht der Fall und macht es d.h kompliziert.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 23:01, insgesamt 2-mal geändert.
Schlumpffine
Beiträge: 361
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo hier ein Nachtrag
Das - noch nicht -vollständige "Leistungsprofil" meiner "Leistugsfähigkeit

Aufgrund der aktuellen Befunde besteht für den allgemeinen Arbeitsmarkt ein vollschichtiges Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten ohne Exposition durch stärkere elektromagnetische Felder.
Arbeiten im ständig erhöhten Arbeitsdruck oder getaktete Tätigkeiten, mit Störungen des Tag-Nacht-Rhythmus', mit mehr als nur sehr seltenem Knien, Bücken oder Hocken bzw. entsprechenden Zwangshaltungen, in extremer Hitze oder Kälte sind nicht leidensgerecht. Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen an das Reaktions- und Anpassungsvermögen sind zu vermeiden.
Die Tätigkeit am aktuellen Arbeitsplatz ist aufgrund der Schrittmachers nicht leidensgerecht.
Es fehlt noch die Psycho Komponenten (F33.2) und die Vermeidung von "Ganzkörpervibrationen" (Fahrtätigkeit)

Meine Frage ist nun, wie kann ein möglicher LTA aussehen?


---------------------------
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 22:59, insgesamt 2-mal geändert.
Heiligendamm2020
Beiträge: 402
Registriert: 16. Dez 2020, 20:24

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich lese hier alles mit, denn das ist ja auch mein Thema.

Vom BTZ im Allgemeinem bin ich nicht so überzeugt, dazu finde ich deren Größe am Markt nicht ausreichend.
Ich habe mich in den letzten Wochen, als das Thema LTA Form annahm, damit ja auch beschäftigt.
Ich finde die Berufsförderungswerke da wesentlicher besser aufgestellt, in jeglicher Hinsicht.
Hier in meiner Region war allein die Größe der Räumlichkeiten, die Menge an Mitarbeitern, deren Auswahl an Profilen, die Ausstattung der Filialen und deren Angebote so frappierend different, dass für mich definitiv nur
eine LTA bzw. auch EBA in einem Berufsförderungswerk in Frage kam.
Selbst der wesentlich längere Weg hat mich hierbei nicht mehr abgeschreckt.
Die DRV, in Persona meine persönliche Reha-Beraterin, hat mich dahingehend auch unterstützt, da sie nach eigener Aussage sehr gute Erfahrungen mit dem BfW in den letzten Jahren gemacht hat. Von daher wurde
mein Wunsch nach einer EBA/ LTA im BfW sofort stattgegeben.
Die Teilnehmer aller LTA werden 6 Monate nach Abschluss ihrer Maßnahmen abgefragt in Bezug auf deren berufliche Situation. 7 von 10 stehen nach eigener Aussage in Arbeit, das finde ich akzeptabel.
Jetzt geht es am Montag mit meiner 6-wöchigen EBA los, ich beziehe vor Ort ein eigenes Internatszimmer mit Vollverpflegung und Vollversorgung. Es ist ein sehr modernes, großes Objekt in einer grünen Umgebung, am Rande einer großen Stadt. Ich bin leider derzeit in einer massiven, depressiven Phase, entsprechend angegriffen ist meine Seele. Ein ungünstiger Zeitpunkt, aber ich will nicht länger warten. Ich hoffe, dass meine aufdosierten AD (maximale Dosis) mich auf Kurs halten.
Haltet durch und macht euch auch schlau zum Berufsförderungswerk, bundesweit präsent.
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 23:03, insgesamt 2-mal geändert.
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Sep 2022, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Schlumpffine,
lese gerade "Leitlinien Rehazugang LTA" ein pdf der DRV.
S26, Kapitel affektive Störungen:
- arbeitsbezogene Mindestbelastbarkeit (ab 4 h/Tag, steigerbar)-> da steht es!

LG Gartenkobold
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
Beiträge: 2042
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 12. Jul 2022, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
T Ally
Beiträge: 594
Registriert: 30. Jul 2014, 14:34

Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von T Ally »

Hallo von mir an alle Leser,

@Gartenkobold - ich bewundere Dich für Deine Ausdauer für Dich einzustehen und den Kampf nicht aufzugeben. Ich glaube, ich hätte längst resigniert. Alles Gute weiterhin für Dein Vorhaben.

Zum Thema LTA wollte ich Euch einen aktuellen Einblick in meinen Alltag im btz in Norden unseres Landes geben. Vielleicht ist das ja interessant für den ein oder anderen hier.

In dem Berufsbildungswerk, in dem ich aktuell meine LTA im btz absolviere, gibt es drei Bereiche. Einen gewerblich-technischen (Metall), handwerklich-kreativ (alles von Holz, Wolle bis nähen) und den kaufmännischen. Konkrete Arbeitsaufträge gibt es in keinem dieser Bereiche, wobei am Anfang eine Pflichtaufgabe zu erfüllen ist, das wird zur Diagnostik gezählt. Danach sucht man sich seine Projekte selbst.
Ich habe zunächst im kaufmännischen Bereich angefangen und war dort wohl sehr getriggert, wie die Psychologin meinte. Es gab -wie gesagt- meist keine konkreten Aufgaben. Wenn, dann kam immer nur der Auftrag eine Präsentation zu erstellen und zu halten; das war viel zu viel für mich. Vor anderen Teilnehmern sprechen, von denen mir einige nicht sympathisch sind und ich Angst hatte, dass die mich bloßstellen. Das ging nicht.
Den Alltag in diesem Bereich konnte ich am Anfang mit Übungen zu Word und Excel füllen, aber damit war ich schnell durch. Nach dem Präsentationsdesaster war ich dann sehr fix im kreativen Bereich und soll dort zur Ruhe finden.

Alles in allem kann ich sagen, dass es vor allem auf die Qualität und Leidenschaft der beruflichen Trainer im jeweiligen Bereich ankommt. Die Dame im kaufmännischen Bereich erhält von mir keine gute Bewertung, denn sie möchte eigentlich nur ihre Ruhe haben und steht für Rückfragen ungern zur Verfügung.

Im btz soll die Belastbarkeit erprobt und möglichst ausgweitet werden. Dann sollen erste Erprobungen in den Ausbildungsbereichen des Berufsbildungswerk gemacht werden.So kann auch ein Beruf für eine eventuell angstrebte Umschulung erprobt werden. Auch Praktika in echten Betrieben ausserhalb des BBW werden unterstützt. Für einige Teilnehmer hat sich daraus eine Beschäftigung ergeben.

Um die Teilnehmer des btz in Lohn & Brot zu bringen gibt es verschiedene Unterstützungen der RV. U.a. kann man bei Aussicht auf eine Anstellung auch ein längeres Praktikum machen und so geschützt in eine neue Beschäftigung starten. Auch werden Lohnzuschüsse an potentielle Arbeitgeber gezahlt, für eine bestimmte Zeit.

Alles in allem finde ich die Idee gut, die Umstezung abhängig von den Beteiligten auch. Persönlich bin ich allerdings nicht belastbar, das ist aus meinem bisherigen beruflichen Werdegang aber nicht ersichtlich. Ich bin einigermaßen gut ausgebildet, habe einen lückenlosen Lebenslauf über annähernd 30 Jahre und mache jetzt schlapp.
Ich halte den vollen Arbeitstag, der mit einem echten Arbeitstag gar nicht vergleichbar ist, nicht durch. Scheitere an kleinsten Anforderungen, stehe dann innerlich unter Vollspannung.

Vorab hatte ich über eine Umschulung in einen für mich ganz neuen Beruf und Bereich nachgedacht. Das schiebe ich nun weit weg, ich würde diese komprimierte Ausbildung über zwei Jahr mit deutlichem (Zeit-) Stress nicht durchstehen. Auch müsste ich für diesen Beruf in ein weit entferntes Berufsbildungswerk umziehen und könnte dann auch am WE nicht mehr in die Heimat.

Woran auch zu denken ist, wenn man einen btz Aufenthalt anstrebt: Ich fahre ca 90 km zwischen Wohnort und btz. So wohne ich während der Woche dort. In einem Wohnheim für Jugendliche in einem Appartement. Mit dem Lärm von Jugendlichen, in einem lieblos eingerichteten und sehr ungepflegten Raum... Diese räumliche Trennung ist für mich schwer auszuhalten, auch wenn ich keine eigene Familie habe. Ich hätte vorher nicht gedacht, dass es einen solchen Einfluss hat, in der Ferne zu wohnen, mich nicht wohlzufühlen.
Zudem zahlt die RV nur einen Pauschalbetrag für zwei Heimfahrten im Monat. Das ist finanziell noch kein Problem für mich, aber ich habe Mitteilnehmer, für die es ein großes Problem und nicht darstellbar ist, überhaupt nach Hause zu fahren.

Ich hatte große Hoffnungen in diese Maßnahme und muss nun einsehen, dass sie mich kränker macht als ich vorher war. Ich habe nicht die Kraft das durchzustehen und neu zu starten. Eher schwindet meine Kraft zusehend.
Wie sich das abschließend auswirken wird kann ich noch nicht sagen. Ob ich die elf Monate schaffe auch nicht. Gerade war ich einige Wochen krankgeschrieben und genieße jetzt Urlaub über die Feiertage und hoffe, mein Körper kommt auch zur Ruhe.

Dies als Schilderung der Vorkommnisse in einem btz.

Alles Gute für alle, bleibt tapfer!
Antworten