Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Heiligendamm,
Zitat: Nach der Aussage der Gutachter (über die DRV telefonisch erfahren im Beratungsgespräch) wird
mir ein "leidensgerechter Arbeitsplatz" zugestanden bzw. empfohlen, im Sinne meiner Erkrankung.Zitat Ende
Das mit der Empfehlung ist ja schön und gut, aber leider nicht verbindlich.
Ohne GDB größer 50 ist es sehr schwer- beinahe unmöglich- einen leidensgerechten Arbeitsplatz einzurichten bzw. zu erhalten.
Dafür benötigst du sehr starke Nerven und es kostet viele "Körner" und einen verständnisvollen AG.
Hallo Gartenkobold,
vieleicht eine kleine Hilfe zur Fristverlängerung.
lege Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht.
Schindet Zeit.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Allegretto
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Allegretto »

Hallo Gartenkobold,
mein Beitrag wird nicht wirklich hilfreich sein, aber ich verfolge Deine Schreiben und wie es Dir geht.
Heute kam bei mir ganz spontan das Bedürfnis, Dir an dieser Stelle meine Hochachtung auszusprechen dafür wie Du für Dich kämpfst, wie aktiv und zielgerichtet Du Dich informierst im Dschungel von Gesetzestexten und Paragraphen, Vorschriften und Zuständigkeiten der verschiedenen Ämter, wie kundig und fundiert Du schriftlich formulierst, Fristen wahrst und sogar einen Arztbericht selbst schreibst,den die Ärztin nur noch unterschreiben muss. Das alles ist schon für einen Gesunden oft ein Berg an Aufgaben, der verzweifeln lässt.
Dass Du in den (5?) Jahren leider an keinen Therapeuten/keine Therapeutin geraten bist, der/die sich mit kPTBS auskennt und Dich unterstützt, ist wirklich schlimm. Ich selbst habe auch kPTBS und hatte über viele Jahre mit sehr schweren Depressionen zu kämpfen. In der Zeit habe ich meine 3 Kinder alleine großgezogen, war berufstätig und musste in einem langwierigen Scheidungs- und Unterhaltsverfahren in vielerlei Hinsicht kämpfen und für mich einstehen.Viele Jahre habe ich über meine Kräfte gelebt und "funktioniert". Schlussendlich konnte ich nicht mehr. Seit 6 Jahren bin ich voll erwebsgemindert, seit 2 Jahren unbefristet. Mit meiner Rente lebe ich am Existenzminimum, ein Minijob auf Basis von 450€ mildert das etwas.
Erst ein Klinikaufenthalt vor 5 Jahren (in psychotherapeutischer Behandlung bin ich mit Unterbrechungen seit 20 Jahren) hat die richtigen Impulse gegeben, dass ich die für mich (als Mensch mit kPTBS, dissoziativen Störungen und Depressionen) passende Therapie und Therapeutin suchen und finden konnte. Das ist extrem schwierig. Ich fahre mit dem Zug 2 1/2 Stunden dorthin. Sog. Traumakonfrontation kann daher auch nur im stationären Rahmen stattfinden. Aber ich schweife ab.
Ich möchte Dich ermutigen und bestärken weiterzukämpfen-für Deine beruflichen Vorhaben, aber auch für die für Dich passende Therapie bzw. hinsichtlich eines passenden Therapeuten/einer passenden Therapeutin.
Die med.Reha, die ich vor 14 Jahren gemacht habe, empfand ich als für mich wenig unterstützend und hilfreich.
Ich wünsche Dir alles Gute!!

LG Allegretto
Sunshine5678
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Sunshine5678 »

Hallo Gartenkobold,
Kannst du nicht die online Dienste der AfA nutzen?
Oder auch den Widerspruch per Fax an die AfA schicken? Dann sparst du dir den Weg dorthin.
Ich mache alles online oder per Fax mit der AfA uns bis jetzt ist alles gut gegangen.
Schade dass du die Reha gar nicht richtig "genießen " kannst weil zuviel anderes dich beschäftigt.
LG Claudia
:hello:
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Gertrud Star
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gertrud Star »

Hallo,
ich find auch die medizinsichen Rehas vor einer ausreichend wirksamen Behandlung ein zweischneidiges Schwert. Für meine Begriffe wird da zu früh an Beruf gedacht. Und ich kenne es ja auch, als hoch ausgebildeter Mensch sich irgendwie verkaufen zu müssen. Das kann voll nach hinten los gehen, ich bin da leider sehr skeptisch. Spätestens wenn ein Jobcenter dann seine Finger im Spiel hat....
Leider weiß ich keine Lösung. Sagt mal, wenn die Traumasache mit der Arbeit zu tun hat, könnte es dann nicht sein, dass die Unfallversicherung zuständig ist zu zahlen bei einigen Sachen?
Was Widersprüche angeht, gibt es ein einfaches Mittel, sich zeitlich etwa Luft zu verschaffen: Man kann einen formlosen Widerspruch zur Fristwahrung machen. Wer, wenn nicht der, der erstmal den Klinikbericht abwarten muss, sollte das sonst in Anspruch nehmen?
LG Gertrud
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Gertrud Star
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gertrud Star »

Hallo Gartenkoboldine,
du tust halt, was du kannst. Ich würde es auch versuchen, wäre ich noch so jung wie du. Nur irgendwann muss das mal werden mit der Therapie der Grunderkrankung, sonst wird alles weitere immer sehr oder zu stressig, die Gefahr besteht dann weiter. Ich wünsche dir, dass das mal klappt mit einem Therapeuten. Ansonsten musst du einen anderen Weg suchen.
Bedenke bitte, dass das Thema Beruf meistens mit zum Standardprogramm der Reha der DRV gehört. Es soll ja dort auch ein Statement abgegeben werden wie es beruflich weiter gehe kann.
LG und weiter viel Erfolg mit der Reha.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 21. Apr 2022, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Gartenkobold,
Zitat:Dein Beitrag hat mich gerührt. Vielen Dank für Deine Unterstützung und Ermutigung. Ich habe eine "normale" PTBS und Anteile einer kTPBS (Prathymie und invalidierende Erfahrunge) nur wird die Sache aus VTler-Sicht nicht als komplexe PTBS sondern als Persönlichkeitsstörung gesehen und diese Patienten sind bei Therapeuten nicht gerne gesehen, da zu anstrengend und gelten allgemein als nicht therapierbar (B2 in BB würde da etwas anderes sagen...) nur sind das Diagnosen, die ich aus dem Reha-Verfahren (AfA, DRV) raushalte - ich weiß nicht ob das schlau ist - und mit denen mich kein ambulanter Therapeut "haben" möchte. Zitat Ende
Dieser Ansicht kann ich nur voll anschließen. Mein Aufenthalt auf der B2 in BB war sehr aufschlussreich. Ich war mit sehr interessanten Personen zusammen, die viele Theras sicherlcih als anstrengend empfunden haben, da sie nicht in das "normale" Schema passten. Mir hat die die Kombination Schematherapie in der Verbindung mit der der Abc Methode/Achtsamkeit ( Elliss) sehr gut geholfen.
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Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo an alle,
der Grundsatz Reha-" böse Menschen sagen /denken dabei an Arbeitstfähgkeit bis zum Umfallen"- ist in unseren Gesetzen verankert. Leider bleibt der Mensch dabei auf der Strecke.
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Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Gartenkobold hat geschrieben:Hallo Heiligendamm,

war das denn der Bildungsträger, den Du Dir ausgesucht hast und wo Du zur Tag der offen Tür warst?
Oder bist Du dort gelandet, wo Du nicht hinwolltest?

Na ja......

LG Gartenkobold

Ich hatte zwischen den ganzen Lockdowns und Öffnungen (unter anderen) tatsächlich einen "Tag der offenen Tür" im September im BfW Berlin-Brandenburg besucht (Filiale Berlin Charlottenburg).
Diese habe ich auch gezielt gewählt und der DRV vorgeschlagen.
Meine Reha-Beraterin hat persönlich einen sehr "guten Draht" dorthin sowie positive Erfahrungen mit diesem Träger (beruflich).
Deshalb geht die DRV mit meinem Wunsch konform, diesen Träger zu wählen.
Allerdings werde ich in einer anderen Filiale der Region die EBA ausführen, da ich dort deutlich eher einen freien Platz bekommen habe.
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Sep 2022, 15:31, insgesamt 2-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Gartenkobold,
meine persönlichen Erfahrungen mit einer TK sind eher negativ.
Mit den Kenntnissen, die in BB erarbeitet wurden, waren viele TN in der TK "überfordert". Es fehlte in der TK der notwendige Zeitrahmen um Inhalte effektiv vor- und nachzubereiten. As Bsp. möchte ich die ABC Methode (Ellis) und den Umgang mit dem inneren Kind nennen. Es fehlte vielfach an den Grundlagen der Thematik bei den anderen Teilnehmern. Gespräche und Arbeiten, die über die Grundlagen hinausgehen- also umgangssprachlich "das üben des gelernten"- war schwierig.
Anbei noch ein Auszug aus einem Schreiben der DRV.
"Unter Berücksichtigung der Gesundheitsstörungen können Sie noch leichte bis mittelschwere Arbeiten in zeitweiligem Haltungswechsel, oh
ne Nachtschicht und ohne besonderen Zeitdruck (z.B. durch Akkord oder Fließbandarbeit), ohne häufiges Bücken, ohne Heben und Tragen von Lasten über 10 kg, ohne häufiges Klettern oder Steigen, ohne häufige Überkopfarbeit, ohne häufige Zwangshaltungen für die Wirbelsäule, ohne Absturzgefahr und ohne Gefährdung durch Lärm, Erschütterungen und Vibrationen sowie Kälte, Zugluft und Nässe mindestens sechs Stunden täglich verrichten.
Mit diesem Leistungsvermögen ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht auf weniger als sechs Stunden eines vergleichbaren gesunden Versicherten gesunken.
Das Vorhandensein von Arbeitsplätzen, die Ihrem Leistungsvermögen entsprechen, braucht nicht besonders festgestellt zu werden. Für Versicherte, die noch in der Lage sind mindestens sechs Stunden täglich unter betriebsüblichen Bedingungen erwerbstätig zu sein, gilt nach den gesetzlichen Vorgaben und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Arbeitsmarkt grundsätzlich als offen. Ob es Ihnen gelingt, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten, ist für dieses Verfah
ren nicht von Bedeutung.
Schwierigkeiten bei der Erlangung oder Vermittlung eines Arbeitsplatzes können einen Rentenanspruch nicht auslösen. Es obliegt der Bundesagentur für Arbeit und ihren Agenturen für Arbeit, Ihnen einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Bleiben deren Bemühungen erfolglos, führt dies
zu keinem Wechsel in der Zuständigkeit der Sozialleistungsträger. "
Sicherlich musst Du nun die Angebote der AfA annehmen-sie auswerten und ggf.später noch einmal einen Antrag auf EM-Rente stellen.
Als das, ist sehr mühselig und gerade für uns sehr belastend.
Ich drücke Dir die Daumen. gehe positiv- sofern möglich- in die Zukunft.
Danke für die Grüße vom Reh

LG Schlumpffine
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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Sep 2022, 15:30, insgesamt 3-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Gartenkobold,
ein Job der einen ausfüllt, würde sich positiv auswirken. Leider mus man ihn "finden" und die AfA ist meist keine Hilfe. Realistisch betrachtet, ist die Hoffnung auf wenig Druck stark zu hinterfragen. Auch die AfA möchte eine saubere und gute Statistik.
Wie gesagt, ich drücke Dir die Daumen und wünsche Dir alles Gute und bleib dem Forum erhalten
LG Schlumpffine
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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 21. Apr 2022, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 21. Apr 2022, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 29. Apr 2022, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich muss mich hier noch einmal mit einer Frage einklinken.
Meine KK hat mir letzte Woche einen Brief gesendet, aus dem ich hier zitiere.

Sehr geehrter xxxxxxx,
sie sind seit dem 28.12.2020 arbeitsunfähig. Wir zahlen ihnen Krankengeld.
Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Durch ihre Erkrankung ist ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt.
Der Medizinische Dienst hat in unserem Auftrag festgestellt, das für sie Leistungen notwendig sind,
die ihre Erwerbsfähigkeit wieder herstellen.
Sie haben am 25.03.2021 bereits einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.
Deshalb werden wir sie nicht um eine erneute Antragstellung bitten.
Wir stellen sie also so, als ob sie diesen Antrag auf unsere Bitte hin gestellt haben.
.....


Was bitte soll dieser letzte Satz? Die KK hat mir bisher null Unterstützung gegeben.
Ich habe alles im Alleingang bzw. mit dem Sozialdienst der Akutklinik bewältigt.
Kann ich der KK hierbei widersprechen? Mich ärgert dieses Verhalten mächtig.
Bitte um euren fachmännischen Rat.
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Sep 2022, 15:29, insgesamt 3-mal geändert.
Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo Heiligendamm,

für mich liest sich dass erstmal nicht negativ. Du willst die LTA und deine Krankenkasse hätte Dich nun dazu aufgefordert. Somit befürwortet die Kasse ja diesen Antrag und das ist ja erstmal nicht verkehrt. Klar ist ja, dass die Krankenkasse damit bezweckt, das ein anderer Kostenträger für Dich zuständig sein soll. In wieweit Kostenträger Gelder untereinander ab welchem Zeitpunkt wie verschieben, sollte erstmal für Dich nicht relevant sein, so lange Du bekommst was dir zusteht. Wenn sich aber Nachteile für Dich heraus kristallisieren, ist professioneller Rechtsbeistand gefragt. Aber da erzähl ich ja nix neues.

VG Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Sep 2022, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

. Ich verstehe das so, dass der Antrag vor Ablauf der medizinischen Reha einfach nicht gestellt werden kann. Wartezeit hin oder her es geht einfach nicht!
Hallo Gartenkobold,

Behörden arbeiten nicht nach gesundem Menschenverstand, sondern strikt nach Vorgaben. Da darf ein Antrag nicht mal ebenso liegen bleiben, bis vielleicht in kürze etwas hinzugefügt wird, was den Antrag stützt. Hat wohl mit Fristen zu tun, die gewahrt werden müssen, auch seitens einer Behörde. Es gibt sogar Vorgaben, in denen ein Antrag (für was auch immer)als genehmigt gilt wenn er soundsolange nicht bearbeitet wurde, aber das nur am Rande.

Auf deren „Checkliste“ war etwas nicht gegeben, also lehnen sie ab. Über solche Vorgehensweisen kann man sich ärgern (hab ich auch schon) oder man stellt seinen Antrag erneut.

Also viel Erfolg bei deinem nächsten Antrag.

VG Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Sep 2022, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

. Ich habe den Eindruck, die Behörden selber wissen des Öfteren nicht was sie tun
Ich denke, dein Eindruck täuscht Dich nicht. Gerade die AfA ist ein Paradebeispiel dafür.

VG Nachtmensch
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