Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Sep 2022, 15:37, insgesamt 3-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Gartenkobold,
ich habe mit der Afa bis jetzt- glücklicherweise- nur am Rande zu tun gehabt.
Vieleicht ist in den Fachanweisungen der Arge etwas Honig zu finden.
Für Deine Reha drücke ich dir die Daumen.
Gruß Schlumpffine
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Das was ich hier im Forum überhaupt über die AfA im Zusammenhang mit Reha/Anträgen/Leistungen/Vorgängen etc. bisher gelesen habe lässt mich
fassungslos zurück.
Zum Glück habe ich bisher keine Kontakte mit der AfA. Ich hoffe sehr,
das es so bleibt.
Flieht - ihr Narren!
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
mein Anspruch an KG ist fast erschöpft.
Habe bei der Afa Antrag auf 145 SGb III gestellt und AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen, das mein Arbeitsverhältnis noch besteht , sich aber mein Anspruchszeitraum dem Ende nähert. Sogar ein Schreiben der GKV beigefügt.
Lt.AfA bin ich arbeitsuchend und soll Bewerbungen schreiben bzw. dem med.Dienst vorgestellt werden. Bei mir tun sich da Fragezeichen auf
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Gertrud Star
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gertrud Star »

Schlumpffine
Man soll sich doch in der Nahtlosigkeit entsprechend seinem Leistungsvermögen bewerben, was doch erst festgestellt werden muss (sofern es die DRV noch nicht gemacht hat).
Derzeit sind Termine beim ärztlichen Dienst der AfA schwer zu bekommen, so wie ich das mitbekommen habe. Man weiß doch gar nicht, auf was man sich bewerben soll, wenn das noch nicht klar ist.
Nahtlosigkeit heißt ja, dass noch etwas passieren muss meistens in Zusammenhang mit der DRV aufgrund Aussteuerung und man keinesfalls kraft Aussteuerung plötzlich wie durch Zauberhand gesund ist.

Gartenkobold
na immerhin hat sich angefangen etwas zu drehen mit dem Sozialdienst und der AfA. Schrecklich dass das so zeitraubend und zermürbend ist.
Seinerzeit vor etwas mehr als 2 Jahrzehnten lief das bei mir und dem Arbeitsamt (so hieß das da noch) besser. Scheinbar kennen die sich heute nicht mehr so gut aus und können nur noch Druck machen oder abwimmeln.

Gruß euch allen und haltet die Ohren steif
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Gertrud Star,
ich glaube Du hast da etwas mißverstanden.
Leistungsbezug nach §145 SGB III bedeutet nicht ,das Bewerbungen geschrieben werden müssen. Nach Auslauf des KK (78 Wochen) innerhalb der 3 jährigen Blockfrist , ist ein monitärer Ausgleich des entfallenden Entgeldes notwendig. Dafür ist der 145 gedacht.
Da die auslösende Erkrankung nicht "behoben" wurde, wird geprüft, wie es um die Leistungfähigkeit des Antragstellers bestellt ist.
Das Arbeitsverhältnis bleibt intakt und ist ungekündig und somit müssen auch keine Bewerbungen geschrieben werden.
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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Sep 2022, 15:47, insgesamt 2-mal geändert.
Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

Schlumpffine hat geschrieben:Hallo,
mein Anspruch an KG ist fast erschöpft.
Habe bei der Afa Antrag auf 145 SGb III gestellt und AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen, das mein Arbeitsverhältnis noch besteht , sich aber mein Anspruchszeitraum dem Ende nähert. Sogar ein Schreiben der GKV beigefügt.
Lt.AfA bin ich arbeitsuchend und soll Bewerbungen schreiben bzw. dem med.Dienst vorgestellt werden. Bei mir tun sich da Fragezeichen auf
Hallo Schlumpfine,

auch meine aktuelle Erfahrung mit der AfA wirft Fragen auf. Konkret eigentlich nur eine. Wenn Kompetenz offensichtlich kein Kriterium ist, um Sachbearbeiter in der AfA zu sein, wieso arbeite ich eigentlich nicht dort. Die eigenen Gutachten nicht zur Kenntnis nehmen und die Gegebenheiten ignorieren könnte ich auch.

Natürlich ist es Schwachsinn, wenn ein Arbeitsverhältnis weiter besteht, sich woanders zu bewerben. Zum MD ist klar, da muss man hin.

VG Nachtmensch
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Muss ein Arbeitsverhältnis "ruhend" bestehen bleiben, wenn ich die LTA beginne?
Während der 6 Wochen in der EBA bekommt man (wenn noch Anspruch offen) weiterhin KK, aber
danach? Man geht ins Übergangsgeld während der LTA. Aber was ist mit den Arbeitsverhältnis?
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Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

Heiligendamm2020 hat geschrieben:Muss ein Arbeitsverhältnis "ruhend" bestehen bleiben, wenn ich die LTA beginne?
Während der 6 Wochen in der EBA bekommt man (wenn noch Anspruch offen) weiterhin KK, aber
danach? Man geht ins Übergangsgeld während der LTA. Aber was ist mit den Arbeitsverhältnis?
Hallo Heiligendamm,

gute Frage. Ich war der Meinung, das es LTA nur gibt, wenn man keinen Job mehr hat. Aber auch bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis würde es m.e. Sinn machen, sofern man evtl. feststellt dass der bisherige Job so nicht mehr in Frage kommt.

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis wäre ja eine Wiedereingliederung das mittel der Wahl und da bekäme man ja Krankentagegeld zumindest bis zu Aussteuerung. Danach sollte die AfA in die Breche springen, idealerweise bis zu dem Zeitpunkt wo man wieder regulär arbeiten kann und es dann auch tut.

Edit: habe jetzt mal da nachgesehen https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/49.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Das ist ja ein recht umfangreicher Bereich, in dem LTA Anwendung finden können.
Da ich noch nie einen Antrag gestellt habe, kann ich mir nicht vorstellen was da alles abgefragt wird. Aber da es doch sehr unterschiedliche Gründe geben kann, wird es wohl wenig allgemein gültige Aussagen geben. Da liegt sicher wie so oft, der Teufel im Detail.

VG Nachtmensch
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 21. Apr 2022, 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Wer ist der richtige Ansprechpartner für Fragen zur "ruhenden" Arbeitsstelle?
Die DRV darf und kann keine Auskunft geben.
Ich beginne 03/22 eine 6-wöchige EBA. Mein KK läuft noch bis 05/22.
Das passt zum Glück also.
Bestenfalls startet (wenn tauglich) danach zeitnah sie 2-jährige LTA.
Die DRV zahlt, das ist klar. Aber geht LTA mit "ruhenden" AV?
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Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

Ich denke, (weiß es aber nicht) dass evtl. die AfA zumindest Auskunft geben könnte. Kompetenz vorausgesetzt.

Aber worauf würde denn deine Berufliche Reha abzielen? Willst Du dadurch fit für deinen Ruhenden Job werden. Also wieder zurück zu deinem Arbeitgeber? So wie ich es aus dem Gesetz entnehme, sollte das ruhen des Arbeitsverhältnis wohl zumindest kein Grund gegen eine LTA Maßnahme sein.
Die Frage wäre dann eher, ob dein Arbeitgeber diese 2 Jahre deinen Job für Dich reservieren muss, kann oder will.

Während der Reha wird dann wohl die DRV für deinen Unterhalt aufkommen im Rahmen von Übergangsgeld, dass sehr wahrscheinlich weniger ist, als Krankengeld. Auch ein eventuelles Alg I ist ja niedriger als das Krankengeld.
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

@Nachtmensch

Die AfA werde ich ganz sicher nicht anfragen. Bin eher froh, dass ich mit dieser Behörde keinerlei Berührung habe.
Die berufliche Reha soll mich für den 1. Arbeitsmarkt tauglich machen, das ist das primäre Ziel.
Es gibt keine Vorgaben, wo das sein wird. Ich kann mir ehrlich gesagt aber auch nicht vorstellen, dass es
einen Weg zurück gibt (zum bisherigen AG).
Reserviert ist beim AG definitiv nichts. da dies in Realität überhaupt nicht umsetzbar ist. Meine Stelle wurde seit Beginn meiner Krankschreibung erst "alternativ" neu besetzt, mittlerweile vollständig. Meine Kontaktdaten auf der Homepage sind ebenfalls schon lange gelöscht.

Zum Thema Übergangsgeld bei beruflicher Reha

Von der Homepage der DRV:
Für die Zeit der Teilnahme haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent....

Das bedeutet für mich, finanziell verschlechtere ich mich nicht. Das ist wenigstens gut.
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Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

Okay, aber gekündigt bist Du nicht? Hat sich dein Arbeitgeber denn in irgend eine Richtung mal geäußert? Aber wenn eine Kündigung seinerseits mit einer hohen Abfindung einhergehen würde, hofft der vielleicht dass Du irgendwann kündigst.
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
ich verstehe teilweise die Diskussion nicht.
Bei einer sogenannten negativen Gesundheitsprognose - also eine Wiederherstellung der Gesundheit nicht zu erwarten ist- kann , unter berücksichtigung der Kündigungsfristen ,normal - dh. ohneAbfindung-gekündigt werden. Für den 1 Arbeitsmarkt "fit" zu sein wird folgendermaßen definiert:
Dem Betroffenen ist eine Tätigkeit über 6 Stunden täglich zuzumuten.
Die Art der Tätgkeit ist nicht zu berücksichtigen
Ob es die Tätigkeit sich realisieren läßt ,ist nicht zu berücksichtigen- Es muss nur die theoretische Möglichkeit dazu bestehen.
Gruss Schlumpffine
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Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich kann nur wiedergeben, was ich derzeit über die DRV in Erfahrung gebracht habe.
Meine EBA klärt die Machbarkeit/Sinnhaftigkeit der LTA.
Mit fast 50 bin ich auch schon als "grenzwertig zu alt" dafür eingestuft worden.
Ob die LTA tatsächlich in den 1. Arbeitsmarkt führt sein dahingestellt.
Ich bin über die Gutachten schon teilweise eingeschränkt, es besteht der Bedarf
für einen sogenannten "leidensgerechten Arbeitsplatz".
Kein Akkord, kein Takt, keine Zeitvorgaben (Zeitdruck), keine Höhe,
kein besonderes Gehör (wegen meines starken Tinnitus), kein Heben über 10 kg,
keine Arbeit an komplexen Maschinen usw..

Mich wundert nur, das man mich nicht berät in Sachen "ruhendes Arbeitsverhältnis".
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Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Heiligendamm2020,
ein "ruhendes Arbeitsverhältnis" findet meistens nur bei einem Sabbatjahr oder bei Elternzeit Anwendung.
Bei Langzeiterkrankungen,LTA o.ä. wird in vielen Fällen das Arbeitsverhältnis beendet, wenn mit dem AG nicht einvernehmlichkeit, in Bezug auf die fortführung des Arbeitsverhältnisses , getroffen werden kann.
Zuletzt geändert von Schlumpffine am 18. Dez 2021, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Hallo Schlumpffine,

ich habe es selbst als "ruhend" definiert, da ich mittlerweile seit 12 Monaten
krankgeschrieben bin (inkl. Akutklinik).
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Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

Heiligendamm2020 hat geschrieben:Hallo Schlumpffine,

ich habe es selbst als "ruhend" definiert, da ich mittlerweile seit 12 Monaten
krankgeschrieben bin (inkl. Akutklinik).
Achso, das ruhend ist deine Interpretation für die lange Krankschreibung. Üblicherweise sollte es ja auch ein BEM Gespräch mit dem Arbeitgeber geben, um deine gesundheitliche Situation und ggf. Maßnahmen zu besprechen, wie Dir ein weiteres Arbeiten in der Firma ermöglicht werden kann. Das muss dir der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen von sich aus anbieten.

Wenn Du aber eh nicht mehr zurück willst, ist das auch nicht unbedingt interessant für Dich. Dennoch sollte man ein solches BEM Gespräch nicht ausschlagen, wenn es einem angeboten wird. Das könnte sich im arbeitsrechtlichen Sinn mal negativ auswirken.

Trotzdem frage ich mich nun wer dich darauf gebracht hat, einen Antrag auf LTA zu stellen. Wurde Dir das irgendwie nahegelegt oder war das dein eigener Wunsch?

VG Nachtmensch
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Heiligendamm2020 ,
der Bezug von KG endet defintiv nach 78 Wochen- innerhalb von 3 Jahren- nach der ersten Feststellung der Erkrankung (Blockfrist).
Danach erfolgt der Leistungbezug nach § 145 SGB III durch die AfA.
Hier ist festgelegt, dass die AfA einen Antrag auf Reha oder EM Rente initiieren muss.
Ein "ruhendes Arbeitsverhältnis ",währendt einer LTA-Maßnahme ,ist nur in freiwilliger Übereinkunft mit dem AG möglich, da durch die Länge der LTA der AG übermäßig belastet wird.
In vielen Fällen wird d.h.eine Krankheitsbedinge Kündigung ausgesprochen.
Ob du einen gesetzlichen Anspruch auf einen "Leidensgerechten Arbeitsplatz" hast,ist davon abhängig, das Du einen GDB größer 50 zugesprochen bekommen hast.
Quelle: § 164 Abs. 4 SGB IX (bis Ende 2016: § 81 SGB IX)
Nach 42 Tagen AU MUSS dir der AG ein BEM anbieten, welches Du unbedingt wahrnehmen solltest.
Hier kannst Du auch erörten, wie mit dem Arbeitsvertrag/-platz weiter zu verfahren ist.
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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 21. Apr 2022, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 21. Apr 2022, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Hallo Nachtmensch,
du hast es richtig verstanden. Das ist meine eigene Interpretation des AV.
Der Antrag auf LTA wurde mir dringend von der Akutklinik (01-03/21) nahegelegt und auch unterstüzt.

Hallo Schlumpffine,
grau ist alle Theorie. Die DRV hat mich jetzt für die EBA und LTA im Bildungswerk angemeldet.
Nach der Aussage der Gutachter (über die DRV telefonisch erfahren im Beratungsgespräch) wird
mir ein "leidensgerechter Arbeitsplatz" zugestanden bzw. empfohlen, im Sinne meiner Erkrankung.
Der AG hat mich seit mehr als 6 Monaten nicht mehr kontaktiert. Anfangs gab es gelegentlich ein Telefonat,
was nun werden soll. Da ich das nie beantworten konnte, ist das was so akzeptiert worden. Ich koste dem AG nun kein Geld mehr.
Mein GdB liegt bei 30 %.Von daher scheint auch das nicht unbedingt relevant zu sein.

Hallo Gartenkobold,
das ist echt mies, was du da aushalten musst und alles schaffen sollst.
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Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 21. Apr 2022, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
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