Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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HimmelundErde78
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von HimmelundErde78 »

Hallo
Hat jemand Erfahrung damit?
Wurde vor 2 Wochen aus der psychosomatischen Reha entlassen. Dort wurde ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.
Hat jemand Erfahrung wie lange es dauern kann bis man diesbezüglich eine Antwort bekommt?
Diese Leistungen kann ja vieles bedeuten. Was habt ihr für Erfahrungen und habt ihr einen richtigen Arbeitsplatz gefunden?

Ich kann meinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben aufgrund von Depression und PTBS.
Möchte aber versuchen eine andere Arbeit mit Hilfe der DRV zu finden. Aber eben eine Arbeit die ich schaffe, da meine Leistungsfähigkeit aufgrund der Erkrankung nicht mehr so ist wie vor der Erkrankung.

Ich danke schon mal im voraus für eure Antworten.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 23. Mär 2022, 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 23. Mär 2022, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo Gartenkobold,

auch wenn die DRV deinen Antrag nur weiterleiten soll oder wird, würde ich alle geforderten Unterlagen einreichen. Auch den Befundbericht des Arztes, für den er ja auch Honorar bekommt. Es besteht nämlich immer die Möglichkeit, dass ein Sachbearbeiter entscheidet das eine weitere Bearbeitung nur möglich ist, wenn die Unterlagen komplett sind. Von dem was Sinn macht, solltest Du bei Behörden nicht ausgehen. Dort gibt es nur Vorschriften und Handlungsanweisungen die befolgt werden.

Viele Grüße
R.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

Ich habe den Antrag mehrfach ohne ärztlichen Befundbericht gestellt, er wurde problemlos weitergeleitet.
Bei erneuter Antragsstellung wurde ein beratungsärztliches Gutachten erstellt. Das hätte die DRV eh angefordert, ob der ärztliche Befundbericht beigefügt war oder nicht. Ich reiche so etwas nur noch ein, wenn schriftlich von der Behörde verlangt.
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 23. Mär 2022, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Nachtmensch
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Nachtmensch »

Dir auch einen guten Morgen Gartenkobold,

dann war es gut, dass ich das angemerkt habe. Man sollte bei Behörden ja annehmen, die würden fehlende Dokumente einfach nachfordern, was manche auch mal machen. Aber mir wurden auch schon Anträge wegen unvollständiger Unterlagen direkt abgelehnt und dann musste ich die komplett neu stellen. So oder so, geht dabei immer Zeit verloren.

Viele Grüße
R.
HimmelundErde78
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von HimmelundErde78 »

Vielen Dank für die Antworten
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 23. Mär 2022, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Das ist auch mein Thema.
Während des letzten Aufenthaltes in der Akutklinik von Jan-Marz 2021 wurde
mir auch der Antrag auf den GdB nahegelegt.
Der Status laut lasv.de ist derzeit die "Sachverhaltsaufklärung".
Ich habe auch die 50% als Ziel. Allerdings weiß ich nicht, welche Kriterien
dafür erfüllt sein müssen.
Den Antrag auf LTA sowie auf beufliche Rehabilitation habe ich vor ca. 2-3 Wochen abgesendet.
Da will sich in meinem Fall auch die KK mit "reinhängen" und den Vorgang pushen.
Die KK war im Telefonat sehr zufrieden mit meiner aktiven Mitarbeit.

Jetzt hoffe ich auf schnelle Klärung, da mich die Ungewissheit in meinen Ängsten nur befeuert.
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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T Ally
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von T Ally »

Ich habe seit ein paar Jahren einen GdB von 40 %. Erhalten habe ich diesen nach Reha und Akutklinik. Mein damaliger Psychiater war erstaunt, dass ich gleich die 40 erhalten habe.
Durch die Gleichstellung darf ich auch mit diesem GdB die Leistungen des Integrationsfachdienstes in Anspruch nehmen. Und dort wurde mir bereits gut geholfen.

Während der letzten Reha habe ich den Sozialdienst gefragt, ob eine Überprüfung des GdB sinnvoll wäre. Mir wurde gesagt, ich solle lieber vorsichtig sein, denn es könnte auch sein, dass mir dieser aberkannt wird. Daher halte ich die Füße still.

Übrigens habe ich bereits Anfang Februar den Anhang zur "beruflichen Reha" zu meinem seit bereits 1,5 Jahren laufenden LTA-Antrag bei der RV versandt. Mir wurde im Rahmen dieses ursprünglichen Antrags eine weitere Reha "aufgezwungen", in dieser wurde mir zur beruflichen Reha geraten, die ich in diesem Jahr dann zusätzlich beantragt habe.
Seither habe ich nichts gehört.
Falle nun aus dem Krankengeld und weiß noch gar nicht wie es weitergeht. Meinen Job verliere ich auch gerade.
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 23. Mär 2022, 22:39, insgesamt 1-mal geändert.
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

@Gartenkobold
Danke für den Hinweis auf den VersMedV.
So richtig schlau werde ich daraus noch nicht, da ich meine Themen darin nicht so richtig finde.
(mittelgradige depressive Episoden, Angststörungen und Tinnitus (den hatte ich gelesen)
Flieht - ihr Narren!
Gartenkobold
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Gartenkobold »

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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 23. Mär 2022, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
nach meiner Erfahrung bewerten die Gutacher immer niedriger als in der VersMed angegeben.Ich kann hier nur das LSG zitieren:Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 2014 – L 15 SB 166/12: Entscheidend für die Feststellung des GdB im schwerbehindertenrechtlichen Verfahren sind - anders als in unfallversicherungsrechtlichen Verfahren (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 1/05 R) - nie die getroffenen Diagnosen, sondern nur das tatsächliche Ausmaß festgestellter Funktionsbeeinträchtigungen
Man sollte also genau darlegen, WIE sich die persönlichen Beschwerden auf mein Leben auswirken.
LG Schlumpffine
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Heiligendamm2020,
entscheident ist auch ob DU eine 32.2 oder eine 33.1 ICD Einstufung bekommen hast.
LG Schlumpffine
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Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo T Ally,
Falle nun aus dem Krankengeld und weiß noch gar nicht wie es weitergeht. Meinen Job verliere ich auch gerade.[/quote]

leider fehlen in Deinem Thread einige, aber sehr wichtige Informationen.
Nach 72 bzw.78 Wochen fällst Du aus dem Krankengeld.
Danach kannst Du bei der AFA einen Antrag auf "Nahtlos " Arbeitslosenentgelt stellen. Das entspricht in etwa der Höhe des KK. Die AFA wird dich ggf. auffordern einen Rentenantrag zu stellen.
Bitte nicht selbst kündigen und keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, es denn, er wäre sehr günstig für Dich. Hier sich im Vorfeld UNBEDINGT Rechtlich beraten lassen.
Wenn Du noch Informationen benötigst, Frage bitte.
LG Schlumpffine :hello:
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Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Schlumpffine hat geschrieben:Hallo Heiligendamm2020,
entscheident ist auch ob DU eine 32.2 oder eine 33.1 ICD Einstufung bekommen hast.
LG Schlumpffine
F 41.1
F 33.1
Tinnitus

2016 waren es weitere ICD.
Mittlerweile s.o..
Flieht - ihr Narren!
Schlumpffine
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Schlumpffine »

hallo Heiligendamm2020,
im Teil A (Punkt (i) ) der VersMedV findest Du nähere Hinweise.
Im Teil C (leider schwer verständlich) findest Du Beschreibungen wie die Schädigungsfolgen zu bewerten sind.
Nach meiner nicht maßgeblichen Einschätzung könnte ein GdB von 40, mit guter Beratung auch 50 , im Raume stehen. Viel "Honig" ist in der 41.1 zu sehen. Hängt aber immer vom Einzelfall ab.
Bei mir wurde die 33.1 erst mit 30 nach Widerspruch mit 40 bewertet.
In Summe mit meinen anderen Beschwerden 50
Widerspruch und gute Vorinformationen lohnen sich also :lol:
LG Schlumpffine
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Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Schlumpffine hat geschrieben:hallo Heiligendamm2020,
im Teil A (Punkt (i) ) der VersMedV findest Du nähere Hinweise.
Im Teil C (leider schwer verständlich) findest Du Beschreibungen wie die Schädigungsfolgen zu bewerten sind.
Nach meiner nicht maßgeblichen Einschätzung könnte ein GdB von 40, mit guter Beratung auch 50 , im Raume stehen. Viel "Honig" ist in der 41.1 zu sehen. Hängt aber immer vom Einzelfall ab.
Bei mir wurde die 33.1 erst mit 30 nach Widerspruch mit 40 bewertet.
In Summe mit meinen anderen Beschwerden 50
Widerspruch und gute Vorinformationen lohnen sich also :lol:
LG Schlumpffine
Danke für deine Info.
GdB 50 wäre mein Ziel.
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Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

....edit
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Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Die DRV hat mir jetzt einen zweiseitigen Fragebogen zur Arbeitsplatzsituation gesendet, den der AG auszufüllen hat. Ich hoffe jetzt, der macht das vernünftig und zeitnah.
Weshalb dauert das alles bloß so lange.....

Bei Antrag auf GdB geht es auch nicht weiter, seit Stufe 3 (Sachverhaltsklärung). Seit Anfang/Mitte März läuft da der Prozess.
Flieht - ihr Narren!
Heiligendamm2020
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich habe mal eine Frage an die Profis:

Meine KK hat sich vor einiger Zeit telefonisch erkundigt, ob ich schon in meinen Bestrebungen
zur beruflichen Reha (Antrag auf LTA) etwas erreichen konnte.
Das habe ich wahrheitsgemäß verneint.
Die KK hat mir erklärt, dass die DRV eine 7-wöchige Frist einzuhalten hat für die Bearbeitung.

Jetzt ist diese Frist abgelaufen, ohne Ergebnis bsher.
Die KK hat mir jetzt eine "Beschwerde gegen die Deutsche Rentenversicherung" als
vorausgefülltes Formular (Name, Versicherungsnummer, Datum des Antrages, Ziel händisch ausgefüllt)
zugesendet, dass ich als Mitglied und Antragsteller an die DRV senden soll.

Ist das jetzt gut oder schlecht oder rechtens oder nicht.
Einerseits freue ich mich darüber, denn auch ich will ja Klarheit schaffen.
Andererseits bin ich verunsichert, ob das so richtig ist.

Bitte gibt mir ein Feedback.
Danke!
Flieht - ihr Narren!
T Ally
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Re: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von T Ally »

Hallo Heiligendamm,

gerade habe ich Deinen Beitrag gesehen und schnell nochmal meinen Computer angeschmissen. Aus eigener Erfahrung kann ich über eine 7 Wochen Frist nur lachen. :lol: :lol: :lol:

Ich habe meinen LTA Antrag im Oktober 2019 gestellt und habe noch keine Bewilligung bzw. Entscheidung.
Dieser Antrag wurde zunächst abgelehnt. Ich habe formlos widersprochen und meine Begründung nachgereicht, vorher musste ich Unterlagen der RV anfordern. Der Widerspruch erfolgte im Januar 2020 und es hat ewig gedauert, bis sich die RV anschließend gemeldet hat.

Im Sommer 2020 erhielt ich dann eine Bewilligung zu einer weiteren Reha (nicht von mir beantragt, diese erfolgte im Rahmen der LTA), dabei war ich im September und Oktober 2019 gerade zur Reha und habe dort die LTA beantragt.
Im Dezember 2020 startete dann die weitere Reha und diese habe ich Ende Januar 2021 beendet. Während dieser Reha habe ich die Zusatzbögen für die berufliche Reha ausgefüllt und an die RV geschickt.
Von dort kam nun im April 2021 erneut eine Anforderung aktueller Arzt- und Therapeutenberichte. Insgesamt wohl die dritte Anforderung von Berichten im Rahmen des Antrages. Eine Entscheidung ist noch immer nicht gefallen.

Mir steht eine Unterstützung des Integrationsfachdienstes zur Seite (habe einen GdB von 40 % mit Gleichstellung), die sagte, dass die RV gern verzögert.

Mit sieben Wochen wäre ich einverstanden und glücklich, ich warte nunmehr seit 19 Monaten.
Mittlerweile beziehe ich Arbeitslosengeld, muss jeden Euro merhfach umdrehen und frage mich, wie es wohl für mich weitergeht.

Starke Nerven sind gefragt, die haben wir wohl alle nicht. Aber das interessiert die RV nicht.

Ich wüsste nicht, was Deinem vorgedruckten Musterbrief entgegensteht. Vielleicht kommst Du damit schneller ans Ziel.
Warum hast Du Zweifel?

Alles Gute für Dich!
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