Befugnisse der Krankenkasse + DRV lehnt REHA ab

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lacarte
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Registriert: 11. Jun 2020, 21:28

Befugnisse der Krankenkasse + DRV lehnt REHA ab

Beitrag von lacarte »

Hallo, bin aufgrund Ptbs und Depressionen seit 3 Monaten von meiner HA krankgeschrieben und stehe seit dem ersten Krankengeldbezug scheinbar im Fokus meiner Krankenkasse. Eine telefonische Nachfrage der KK, "ob es mir denn schon besser gehe und was mit meiner HA besprochen wurde" habe ich mir freundlich verbeten und um schriftliche Nachfrage, falls erforderlich, gebeten. Dieses wurde eingehalten und es erfolgten keine weiteren Nachfragen mehr. Leider hat nun die DRV meinen Antrag auf eine REHA-Maßnahme mit der Empfehlung für eine stationäre Krankenhaushandlung abgelehnt. Darauf folgend ist bei mir zwei Tage später schriftlich die Nachfrage der KK eingetrudelt, ob ich Widerspruch eingelegt habe. Mein Eindruck ist, dass die KK hier nicht nur therapiebegleitend, sondern massiv im Sinne einer Kostensenkung in den Behandlungsverlauf eingreifen möchte. Hat jemand schon Erfahrungen mit dem weiteren Vorgehen der Krankenkasse nach Ablehnung einer REHA durch den Rentenversicherungsträger gemacht?

1. Darf die KK die Frage nach dem Widerspruch überhaupt stellen?
2. Kann die KK mich aufgrund der Empfehlung der DRV (....empfohlen wird stationäre Behandlung) zwingen, mich in stationäre Behandlung zu begeben?

Eine stationäre Krankenhausbehandlung ist für mich im Moment nicht das Mittel der Wahl, sondern eine tiefenpsychologische Behandlung bei einen Therapeuten hier vor Ort. Bei allem Verständnis dafür, dass die Krankenkasse ihre Kosten im Blick haben muss, verunsichern und belasten diese Nachfragen mich sehr. Über Antworten würde ich mich freuen :)
yellohmellow
Beiträge: 231
Registriert: 2. Mär 2019, 09:01

Re: Befugnisse der Krankenkasse + DRV lehnt REHA ab

Beitrag von yellohmellow »

Hallo lacarte,

zunächst mal hat die Krankenkasse kein Recht, Dich so zu bedrängen, wie sie es tut. Nur im Fall, daß Du Dich einer Heilbehandlung entgegenstellst, rechtfertigt ein Eingreifen der Krankenkasse.

Aber Du hast ja in eigener Initiative den Antrag auf eine REHA gestellt, weshalb sie Dir nicht unterstellen können, nicht an Deiner Gesundung mitzuarbeiten.Es ist das ewige Gerangel zweier Kostenträger, die beide erpicht sind,Kosten möglichst zu vermeiden. Das betrifft sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die Krankenkasse.

Du solltest Dich nicht von der Krankenkasse erpressen lassen, einen Widerspruch zu stellen, wenn Du der Meinung bist, eine tiefenpsychologische Behandlung bei einem Therapeuten vor Ort sei im Moment vorzuziehen.Allerdings ist mir noch nicht klar, warum Du den REHA Antrag überhaupt gestellt hast, wenn eine stationäre Maßnahme nicht für Dich in Frage kommt?

Zu Deiner Frage, ob die Krankenkasse Dich zu einer stationären Behandlung zwingen kann, kann ich mit einem klaren Nein beantworten. Für Einweisungen in ein Krankenhaus ist nur Dein Arzt oder Therapeut zuständig, nicht die Krankenkasse. Zudem werden Sie Dich allein schon aus Kostengründen nicht dazu drängen, denn eine Behandlung im Krankenhaus verursacht Kosten zu Lasten der Krankenkasse, und die sind erheblich höher als die ambulante Behandlung durch Deinen Therapeuten.

LG yellohmellow
lacarte
Beiträge: 2
Registriert: 11. Jun 2020, 21:28

Re: Befugnisse der Krankenkasse + DRV lehnt REHA ab

Beitrag von lacarte »

Hallo yellomellow,
danke für deine Antwort. Einen Krankenhausaufenthalt verbinde ich mit medikamentöser Einstellung, Essen, das auf dem Rollwagen vorbeigebracht wird und Visite durch Ärzte. Es ist bei mir so, dass ich durch den Alltag und einem sehr anstrengenden Arbeitsalltag so "ausgelutscht" bin, dass lange zurückliegende Traumatas durch ein Ereignis getriggert wurden und sich wieder gemeldet haben. Ich bin nicht auf eine medikamentöse Behandlung aus, sondern verspreche mir von einer REHA der Deutschen Rentenversicherung eine Auszeit und ein Durchatmen, damit ich wieder arbeiten gehen und meinen Alltag leben kann. Bei dem Gedanken einer stationären Behandlung in einem "reinen Krankenhaus" stehen mir sprichwörtlich die Haare zu Berge...
Peter1
Beiträge: 3399
Registriert: 15. Apr 2018, 12:06

Re: Befugnisse der Krankenkasse + DRV lehnt REHA ab

Beitrag von Peter1 »

Hallo lacarte
Zuerst einmal Herzlich Willkommen, hier im Forum.
Du hast sehr antiquierte Vorstellungen von einer psychiatrischen Klinik. Das ist kein Krankenhaus, im eigentlichen Sinne. Ich trug dort Straßenkleidung, und auch das Klinik Gelände war nicht eingezäunt.
Ganz nebenbei gibt es auch noch die Möglichkeit einer Tagesklinik.Dort gehst du morgens hin, machst deine versch Therapien, und Nachmittags gehst du wieder nach Hause.
Zu einem Klinikaufenthalt zwingen kann dich nur ein Richter vom Betreuungsgericht, in Zusammenarbeit mit einem Psychiater. Die müssen beide vorher mit dir sprechen. So ein Beschluss ergeht eigentlich nur bei Selbst- oder Fremd-Gefährdern.

Mache, was du für richtig hältst. Viel Glück Peter
Ich wollte nie erwachsen sein, hab immer mich zur Wehr gesetzt. Von außen wurd ich hart wie Stein, und doch hat man mich oft verletzt (Nessaja P. Maffay=
Monchen12345
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Registriert: 18. Nov 2018, 23:21

Re: Befugnisse der Krankenkasse + DRV lehnt REHA ab

Beitrag von Monchen12345 »

Die Krankenkasse kann einem zu einem Reha-Antrag auffordern. Es ist eine "kann"- und keine "Muss"- Bestimmung.
Fordert sie einen allerdings auf, muss man innerhalb von 10 Wochen einen Antrag stellen, sonst hat sie die Möglichkeit Zahlungen vom Krankengeld einzustellen. Ich würde das für eine Aufforderung zum Widerspruch genauso vermuten. Kommt man dem nicht nach, kann sich das negativ auf Krankengeldzahlungen auswirken. Warum sollte, vom Gesetz her, die Aufforderung zum Widerspruch anders gehandhabt werden, als die Aufforderung zum Antrag selbst?
Man hat halt alles dafür zu tun, um wieder gesund zu werden....
Jetzt ist der Antrag abgelehnt worden und als Begründung wurde ne stationäre Behandlung empfohlen. Das läuft bei der RV eigentlich immer über einen med. Dienst ( nicht unbedingt mit pers. TERMIN). Ich denke man braucht gegenüber der Krankenkasse gute Gründe, warum man dem nicht nachkommt. -Pflicht zur Mitarbeit!
Sicherlich können sie einen nicht direkt zwingen, aber Krankengeldzahlungen einstellen empfinde ich als indirekten Zwang. Klar ist der Krankenkasse ne Reha lieber, weil sie die nicht zahlen müssen, aber sie werden durchaus auch irgendwann die Frage stellen, warum man sich nicht in Behandlung begibt.
Ja,es sind größtenteils verwaltungstechtliches Dinge gegen die man immer Widerspruch einlegen kann, die Frage ist aber auch, ob man dazu immer die Kraft und die Nerven hat?
Ich wurde mal vom Betriebsarzt dazu aufgefordert Widerspruch einzulegen. Eigentlich war inzwischen ganz viel passiert und ich wollte auch erstmal in der neuen Situation ankommen. Der Gutachter war eh kritisch gegenüber Reha eingestellt und als ich ihm sagte, dass ich zum Widerspruch aufgefordert wurde, hat er mich gefragt, was ich denn will. Ich hab die Wahrheit gesagt.
Der Bescheid fiel dann auch entsprechend aus....:-).

Übrigens im Bezug auf Medikamente: nirgendwo hat man so: " Auf Teufel versucht" mich mit Medikamenten einzustellen, wie in der Reha-Klinik. Und dort wurden die "schweren Geschütze" aufgefahren. Ziel war nur, wenn auch mit vielen Medikamenten, einen möglichst wieder arbeitsfähig zu bekommen. In der Tagesklinik und ambulanten Versorgung ging man das deutlich sanfter an. Da wurden auch erstmal pflanzliche Sachen versucht und auf Entspannung gesetzt.
Meine Erfahrung, ist in anderen Kliniken ggf anders. Aber ne Reha hat nur 5-7 Wochen um einen wieder fit zu bekommen. Eine Tagesklinik lässt sich und dir die Zeit, die es braucht.
Vielleicht einfach nochmal als Denkanstoß...
LG, Monchen
yellohmellow
Beiträge: 231
Registriert: 2. Mär 2019, 09:01

Re: Befugnisse der Krankenkasse + DRV lehnt REHA ab

Beitrag von yellohmellow »

Hallo lacarte,

ich kann Deine Bedenken durchaus nachvollziehen. Ich war auch nur einmal für 3 Tage in einer psychiatrischen Klinik, nach einem Suizidversuch, dort hat man mir gleich am Anfang ne volle Dröhnung Neuroleptika verpasst. Nach 3 Tagen habe ich mich selbst entlassen.Und das war eine gute Entscheidung gewesen.

Dagegen habe ich von dem Reha Aufenthalt sehr profitiert und zehre da heute noch von. Aber auch Tageskliniken arbeiten, wie Monchen auch schreibt, nicht mehr stringent nach der Schulmedizin.Dort werden hauptsächlich psychotherapeutische Ansätze verfolgt.

Vielleicht solltest Du,unabhängig vom Druck der Krankenkasse, ernsthaft darüber nachdenken, doch einen Widerspruch einzulegen gegen die Ablehnung des Reha-Antrags.

Zu der Darstellung von Monchen zu ihren Erfahrungen in der Reha möchte ich noch anmerken, daß man zwischen medizinischer und beruflicher Reha unterscheiden muß. Das Gesetz bezeichnet Letzteres auch als Leistungen zur Wiederherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben. Während die medizinische Rehabilitation in erster Linie der Wiederherstellung der Gesundheit dient.

In einer beruflichen Reha, und um die geht es hier, wären Experimente mit Medikamenten völlig kontraproduktiv. Dort werden allerlei Übungen und Tests angeboten, um herauszufinden, wie belastbar der Teilnehmer für das Arbeitsleben ist. Eine Erst- oder Neueinstellung auf ein Psychopharmaka-Produkt ist oft mit Problemen verbunden, die das Bild hinsichtlich der Belastungsgrenze verzerren würden. Insofern wird dies in einer beruflichen Reha nicht passieren, da kannst Du ganz beruhigt sein, lacarte.

LG yellohmellow
Chinchine
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Registriert: 26. Mär 2015, 10:41

Re: Befugnisse der Krankenkasse + DRV lehnt REHA ab

Beitrag von Chinchine »

Hallo,

Ich kann deine Gedanken verstehen.

Trotzdem nur ganz kurz von meiner Seite ein anderer Blickwinkel: mir ist aufgefallen, dass du beim Hausarzt und nicht auch bei einem Facharzt in Behandlung bist- andererseits von der DRV eine stationäre Behandlung für geboten gesehen wird.

Das ist für mich etwas widersprüchlich, so dass man objektiv betrachtet die Nachfrage der KK verstehen kann, auch wenn du diese als belastend empfindest.
yellohmellow
Beiträge: 231
Registriert: 2. Mär 2019, 09:01

Re: Befugnisse der Krankenkasse + DRV lehnt REHA ab

Beitrag von yellohmellow »

Chinchine hat geschrieben:Hallo,

Imir ist aufgefallen, dass du beim Hausarzt und nicht auch bei einem Facharzt in Behandlung bist- andererseits von der DRV eine stationäre Behandlung für geboten gesehen wird.

Das ist für mich etwas widersprüchlich, so dass man objektiv betrachtet die Nachfrage der KK verstehen kann, auch wenn du diese als belastend empfindest.
Das ist so nicht ganz richtig, sie ist in psychotherapeutischer Behandlung, Psychologische Psychotherapeuten gehören wie die Psychiater zur (Fach-) Ärzteschaft, insofern besteht da keine Behandlungslücke nach meinem Eindruck.
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