Aufhebungsvertrag und danach Krankengeld?

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Elaine_4Punkt0
Beiträge: 15
Registriert: 2. Jan 2020, 12:36

Aufhebungsvertrag und danach Krankengeld?

Beitrag von Elaine_4Punkt0 »

Hallo an alle Lesenden,
ich bin in einer Situation, in der ich auch in rechtlicher Hinsicht Rat benötige. Leider war das Gespräch mit dem Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt erhellend. Und zwar bin ich derzeit im Krankenstand und beziehe Krankengeld, ich habe aber noch einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das Problem ist, dass ich nicht mehr in den Job zurück kann, da er der Auslöser meiner Erkrankung war. Meine Ärztin hat mir bereits angeboten, mir ein ärztliches Attest auszustellen, um sicherzugehen, dass ich nicht beim Arbeitsamt gesperrt werde.
Nun möchte ich das persönliche Gespräch mit meinem Chef suchen, um über einen Aufhebungsvertrag zu sprechen. Was aber ist, wenn der sich nicht darauf einlässt? Dann müsste ja ich selbst auf ärztlichen Rat hin kündigen. Nur wie geht es dann weiter? Ab wann sollte ich mich beim Arbeitsamt melden? Bekomme ich nach einem möglichen Aufhebungsvertrag weiterhin Krankengeld? Oder soll ich direkt Arbeitslosengeld beantragen? Ich möchte ja gerne wieder eine neue Herausforderung suchen in beruflicher Hinsicht, bin aber im Moment ratlos, wie es weitergehen soll. Auch angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Lage habe ich Sorge, einen Fehler zu machen, etwa wenn der Arbeitsamt überlastet ist oder auch schließt.
Kann mir hierbei jemand helfen? Ich wäre wirklich dankbar über jeden Rat in dieser Angelegenheit.

Viele Grüße
Zarra
Beiträge: 5734
Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: Aufhebungsvertrag und danach Krankengeld?

Beitrag von Zarra »

Hallo Elaine_4Punkt0,

vor einer Woche hätte ich oder jemand anderes vielleicht anderes geschrieben, doch in Anbetracht der Katastrophen-Situation würde ich an Deiner Stelle meine "Kündigungs"absicht zumindest mal drei, vier Wochen verschieben (und damit auch das Gespräch mit dem Chef) und hoffen/annehmen, daß Dich Ärztin solange krank schreibt. Außer Du hättest einen Beruf, für den gerade die aktuelle Situation eine Chance wäre, UND es wäre realistisch, Dir das zuzutrauen.

(Bei uns beraten das Arbeitsamt und andere Stellen übrigens inzwischen nur noch telefonisch.)

Ansonsten: Warum suchst Du nicht zuerst eine neue Stelle? - Denn um ehrlich zu sein, braucht man mit der Krankheit Depression belastet nicht noch zusätzliche Baustellen oder Lästiges mit Ämtern; zumindest ich würde versuchen, das zu vermeiden.

Ich selbst kenne mich da glücklicherweise zu wenig aus, würde aber ein Hin und Her zwischen Arbeitsamt, Ärzten, Gutachtern befürchten. Und ich würde denken, daß wenn Du Dich "normal" arbeitslos meldest und damit auch von jetzt auf gleich arbeitssuchend bist, Du Dich auch sofort bewerben mußt. Ich glaube, daß es für Langzeitkranke leicht andere zuständige Stellen gibt, doch ... und vielleicht trifft es das ja auch nicht ganz.
Auf diesen Seiten habe ich zumindest oft sehr gut das genaue Rechtliche gefunden, man muß sich halt etwas Zeit nehmen und wirklich jedes Wort lesen und schauen, was es bedeutet: https://www.betanet.de/

LG, Zarra
Elaine_4Punkt0
Beiträge: 15
Registriert: 2. Jan 2020, 12:36

Re: Aufhebungsvertrag und danach Krankengeld?

Beitrag von Elaine_4Punkt0 »

Hallo Zarra,

vielen Dank für deine Antwort!
Da kommt im Moment irgendwie alles zusammen und bisher hatte ich (eigentlich zum Glück) auch kaum Kontakt zum Arbeitsamt. Wie es im absoluten Ausnahmezustand laufen könnte, ist mir deshalb noch weniger klar.

Ich schreibe hin und wieder Bewerbungen, was aber gar nicht so einfach ist, da ich mich neu orientieren möchte. So gibt es leider nicht viele Stellen, auf die ich mich bewerben kann. Aber wird schon werden...

Den Link schaue ich mir mal an, vielen Dank auch dafür!

LG
Monchen12345
Beiträge: 1873
Registriert: 18. Nov 2018, 23:21

Re: Aufhebungsvertrag und danach Krankengeld?

Beitrag von Monchen12345 »

Hallo Elaine,

ich möchte dich vorm Aufhebungsvertrag warnen... Unterschreibst du den, bekommst du eine Sperre von bis zu 3 Monaten aufs ALG1. Begründung von seitens des Amtes ist in dem Fall, dass du ja deiner Arbeitslosigkeit wissentlich in Kauf genommen hast.
Kündigen auf ärztlichen Rat ist eine Option oder aber mit dem Arbeitgeber so einigen, dass er einen betriebsbedingten kündigt. Das kann man ja auch vorher absprechen. ...

Bei mir war es so: betriebsbefingte Kündigung erhalten im September für den 31.12.
Krankgeschrieben ab 4.12. und damit dann vom Gehalt ins Krankengeld ab 1.1. Du hast Anspruch auch 18 Monate Krankengeld, dann käme das ALG1. Die 18 Monate zählen ab dem ersten Tag der Krankschreibung, auch wenn man da noch Lohn bekommt.
Wichtig ist, dass du zwischen Jobende und Krankschreibung KEINE Lücke hast, auch nicht einen Tag!!! Damit würdest du sonst als arbeitslos gelten und die Zeit deines ALG1-Anspruches verstreicht. Und das auch dann, wenn du in der Zeit dann Krankengeld beziehst.
Wann du dich beim Arbeitsamt melden sollst? - eigentlich sobald du etwas Konkretes weißt oder in der Hand hast. Also entweder nach dem Gespräch mit dem Chef oder wenn die Ärztin dir ein Attest ausstellt (Achte da bitte genau aufs Datum). Mindestens aber 3 Monate vorher muss man sich arbeitssuchend melden, sofern es so weit im Voraus abzusehen ist.
Um auf meine Daten zurück zu kommen... ich musste mich im September direkt nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden... Ab 1.1. galt ich fürs AA erstmal als krank und 3 Monate vor Ende des Krankengeldbezuges muss man sich dann auch wieder als arbeitssuchend melden. Später dann als Arbeitslos und dann auch den ALG1-Antrag stellen. ( Hier weiß ich die genaue Frist nicht mehr). Sowohl AG als auch Krankenkasse sind verpflichtet dich auf die Einhaltung der Fristen hinzuweisen.
Ich hoffe das war halbwegs verständlich....
LG, Monchen
Monchen12345
Beiträge: 1873
Registriert: 18. Nov 2018, 23:21

Re: Aufhebungsvertrag und danach Krankengeld?

Beitrag von Monchen12345 »

Noch vergessen... aktuell läuft beim AA ganz viel per Internet. Arbeitssuchend melden geht auch online.
Die Hotlines sind wohl total überlastet. Hier hieß es in den Lokalnachrichten, das aktuell keinem Nachteilen entstehen sollen, wenn man nicht persönlich erscheint.... Ich glaube es gibt auch keinen Publikumsverkehr mehr. Gelder werden aber wohl pünktlich gezahlt.

Ich müsste mich eigentlich auch noch abmelden, bin noch arbeitssuchend gemeldet, aber da warte ich bis es wieder etwas ruhiger ist....
Zarra
Beiträge: 5734
Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: Aufhebungsvertrag und danach Krankengeld?

Beitrag von Zarra »

Hallo Elaine_4Punkt0,

ist doch gut, wenn Du Dich immer wieder auf Passendes bewirbst!! :)

Und es gibt ja auch nicht mehr freie Stellen, "nur weil" Du arbeitslos bist.

Vielleicht kannst Du Dich beim Arbeitsamt ja dennoch beraten lassen (ohne vorher zu kündigen): Einschätzung von Deinen Qualifikationen und "was es auf dem Markt an Stellen gibt" oder welche Weiterbildungsmöglichkeiten es gibt.

Die Angaben von Monchen müßten ja recht hilfreich sein, wenn es anders läuft.

Wenn man sich Arbeiten an sich zutraut (also krankheitsmäßig), finde ich es einfacher, eine Stelle zu suchen, ohne unter ständigem Druck zu stehen. Klar tust Du das mit der Krankschreibung auch; trotzdem stelle ich mir das arbeitslos schlimmer vor (außer der kurzen Erleichterung, Deine alte Stelle los zu sein). Muß nicht stimmen für Dich.

Ich drück' Dir die Daumen!

LG, Zarra
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