Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Lollo789
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Lollo789 »

Hallo Gartenkobold,

zunächst einmal finde ich mich nach dem Anmelden so gar nicht zu Recht.
Mußte mir das Thema in Erinnerung rufen....kann man hier denn nicht sofort
sehen, wer wann wo wie geantwortet hat...erhalte zwar eine Nachricht, aber
dann geht die Sucherei für mich los. Wie finde ich, wer wo was geschrieben
hat ohne das Forum zu durchsuchen. Da mache ich doch bestimmt was falsch. :?

[quote]Ich habe mich heute dazu entschlossen in eine Tagesklinik zu gehen[/quote]

Das finde ich super, dass du dort einen Platz erhälst. Mir wurde die Tagesklinik
auch empfohlen Therapiewechsel in TP und Krankenhaus von der Therapeutin) auch
noch von dem Facharzt.
Leider sind bei Tageskliniken Zuständigkeiten des Wohnortes, heißt, ich kann da
wo ich eigentlich versucht hätte einen Platz zu bekommen nicht hin.

Da, wo ich hin kann...will ich nicht...dort war ich 2007....im Nachhinein nicht der
richtige Platz für mich. Dort wurde ich damals entlassen ohne dass ich so weit
gewesen wäre. Von heute auf morgen stand ich wieder an meinem Arbeitsplatz....
und 3 mal darfst du raten, es kam geballt zurück. Ich hatte an meinem Hamsterrad
gar nichts verändert, Krönchen gerichtet und weitermachen. Nichts anmerken lassen...
schön funktionieren. Dabei hab ich mich total selbst verloren...bis gar nichts mehr ging.

Was meinst du , ist auf dem PTV11 eingetragen? Stehe auf der Leitung.

So bleibt mir nur die Ambulante Therapie und die Befürchtung, die DRV könnte keinen
vorhandenen Thera.platz deuten, dann ist ja alles in Ordnung.

Dabei bräuchte ich dringend unterstützende Behandlung, allein sie zu finden, das ist das Problem. Denn ohne dümpel ich weiter rum, nach außen Fassade und dabei sieht es finster
aus. Wenn Coronaauflagen vergehen, dann wird es eng mit meiner Vermeidungen.

Denn auch, wenn ich entgegne, ..."ja, das wäre schön, wenn man sich mal wieder sehen
könnte"...so ist es eigentlich nicht. Corona war bisher mein bestes Alibi.

[quote]Ich habe beschlossen, ich gehe erst wieder arbeiten, wenn es mir besser geht. Krank einen neuen Job beginnen, daß habe ich zwei mal gemacht und es ging voll in die Hose. Also erst mal gesund werden, wenn dazu eine Tagesklinik nötig ist, dann auch das.[/quote]

So denke ich, das es Selbstfürsorge ist, wenn du die Untersstützung in der Tagesklinik
erhalten kannst.

LG Lollo

P.S. vorher hatte ich es doch geschafft, mit dem einstellen Quote, jetzt klappt es nicht mehr,
sowas macht mich verrückt. :oops:
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 15. Mär 2022, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
Heiligendamm2020
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Es geht weiter...
Heute kam umfangreiche Post vom VdK.
Es sind die ganzen notwendigen Unterlagen zum Widerspruch gg. den Feststellungsbescheid.
Diese habe ich jetzt alle ausgefüllt und zusätzlich für mich als Kopie gescannt.
Morgen sende ich alles per Einschreiben retour.
Glück im Unglück - ich bin unterhalb der Grenze für nicht bedürftige (wirtschaftlich) Mitglieder.
Ergo halten sich die Zuzahlungen im Rahmen.
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

Super! Dann ist Euer Vdk wohl gut. Drücke die Daumen!
Heiligendamm2020
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Zumindest ist der erste Eindruck sehr ansprechend.
Ich hoffe, jetzt geht es zügig weiter und vor allem zielführend.
Diese Warterei und das Nichtstun machen mich fertig.

Heute folgt das nächste wichtige Telefonat mit dem VdK. ich werde von
einer Mitarbeiterin angerufen.
Der umfangreiche Schriftverkehr geht gleich zur Post, dann hat der VdK das "Go" meinerseits.
(Vollmachten/Fragenbogen/DSGVO/Gebühren etc.)
Heiligendamm2020
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Heute kam Post vom VdK. Ich bekam einen Brief und die Kopie zum fristgerecht eröffneten Widerspruch zu meinem Feststellungsbescheid.
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

Schlumpffine hat geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie, um ein kostenfreies Auskunftsersuchen über meine Behandlungsunterlagen.
Ich berufe mich dabei auf die §§ 12-18 DSGVO – hier § 15; Satz 3-DSGVO-i.V.m. Erwägungsgrund 63 DSGVO.
Auskünfte, die nicht durch die Vorschriften der DSGVO gedeckt sind, erfolgen nach § 630(g) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die hierfür anfallenden Kosten-aufgeschlüsselt in BGB und DSGVO Anteile -teilen sie mir bitte mit.
Gemäß meinem Recht auf Auskunft/Kopie/Einsicht in meine vollständige Akte -inklusive aller Unterlagen zu Anamnese, Untersuchungen, Untersuchungsergebnissen, Befunden, Diagnosen, Therapien und ihren Wirkungen, Eingriffen und ihren Wirkungen, Einwilligungen, Aufklärungen und Arztbriefen - bitte ich Sie, mir diese umgehend zur Verfügung zu stellen.
Bitte stellen Sie mir die Unterlagen zum Ende der Behandlung/Aufenthalt zur Verfügung oder schicken mir die Unterlagen unverzüglich zu Ihren Lasten zu.
Eine Übermittlung in elektronischer Form, die den Bestimmungen der DSGVO entspricht, stimme ich zu.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, bitte ich um eine rechtlich einwandfreie Darlegung der Ablehnungsgründe.
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

mit freundlichen Grüßen
Mit diesem Schreiben von Schlumpffine habe ich problemlos Akteneinsicht bei meiner KK bekommen und gekostet hat es nichts! Man formuliert ein bisschen um, z.B. Gutachterliche Stellungnahme des Mdk, sozialmedizinsche Stellungnahme des Mdk anstatt von Anamnese, Therapie, Aufklärung, Entlassungsbrief usw. Verschickt habe ich das als Einwurfeinschreiben. Die Leistungsübersicht ist auch dabei, vermute ich. Es war schwer herauszufinden was genau damit gemeint ist. Aber ich habe eine Übersicht über alle über die KK abgerechneten Medikamente, Untersuchungen(z.B. MRT), Laboruntersuchungen, Arztbesuchen, Therapeuten- Sprechstundenbesuchen, OPs und Klinik-Aufenthalten. Alle Diagnosen und die Mdk-Gutachten (wo der Name des begutachten Arztes noch nicht einmal geschwärzt ist). Eben alles was bei der Kasse über mich gespeichert ist. Traut Euch eure gespeicherten Daten anzufordern,das ist schon aufschlussreich.

LG Gartenkobold
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 29. Apr 2022, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
anbei noch eine Argumentationshilfe:
Steht der Verwaltungsbehörde ein Ermessen zu, ob sie Akteneinsicht gewährt?

Dies wurde früher so gesehen, als es noch kein Verwaltungsverfahrensgesetz gab und das Akteneinsichtsrecht nicht niedergeschrieben war. Der heutige Wortlaut von § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG besagt aber, dass die Behörde die Einsicht „zu gestatten hat“, ihr also kein Ermessen zusteht und sie jede erforderliche Akteneinsicht gewähren muss. Dann gibt es noch den § 75 VwGO für diejenigen, die eine Behörde ärgern wollen
Ps: Danke für die Rückinfo zu meinem Schreiben
Schlumpffine
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

Danke!
§29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG habe ich noch eingefügt. Bei § 75 VwGO - Schluck. Ärgern möchte ich die Behörde nicht, bzw. ich habe eher das Gefüh die Behörde generell schon mit der Bitte um Akteneinsicht zu ärgern. Schon der Satz "Rechtliche Schritte behalte ich mir vor." Verursacht Unwohlsein bei mir. Bisher habe ich mich nicht getraut, das da rein zu schreiben.

Na ja, ich traue mich mal...
LG Gartenkobold
Pfadi
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Pfadi »

Hallo Gartenkobold,

ich schreibe mal als Betroffene und Mitarbeiterin einer Behörde (und Juristin). Warum greifst du nicht zum Telefonhörer oder erinnerst knapp an dein Ersuchen auf Akteneinsicht?

Aus persönlichem Erleben kann ich dir sagen, dass sich so mehr erreichen lässt. Irgendwelche Paragraphenketten, die im Zweifel der Empfänger besser versteht als der Absender, fördern eher nicht das Wohlwollen.

Und im Ergebnis geht es doch darum, dass das Sozialamt die Unterlagen hat, die es braucht, um den von dir erwarteten GdB festzustellen. Das geht besser, wenn miteinander gearbeitet wird als Gegeneinander.

Dies nur mal so als Gedanke...

Alles Gute und viel Erfolg.

Pfadi
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 29. Apr 2022, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 29. Apr 2022, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo ,
Zitat:Aus persönlichem Erleben kann ich dir sagen, dass sich so mehr erreichen lässt. Irgendwelche Paragraphenketten, die im Zweifel der Empfänger besser versteht als der Absender, fördern eher nicht das Wohlwollen.
Das ist etwas , was ich voll unterschreiben kann.
Leider sind Behörden für Personen ,die vieleicht einen höheren Informationsstand haben ,als man selber, leider nicht empfänglich.
Persönliche Erfahrung!!!!
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Heiligendamm2020
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich hoffe, dass mein Antrag bei der DRV nicht so katastrophal endet.
Schon jetzt, nach 6 Monaten, bin ich zermürbt und frustriert.
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Schlumpffine und Alle,

die Behörde hat reagiert, es hat einfach nur gedauert und sie waren so nett meinen Antrag umzudeuten: "In Auslegung Ihres Antrages bin ich davon ausgegangen, dass Sie eine Akteneinsicht nach § 25 SGB X begehren. Diese ist grundsätzlich kostenpflichtig, wir sehen aber von der Kostenerhebung ab." Bei unserem Sozialamt kann ich mich nicht beschweren und dort würde ich sogar anrufen, obwohl ich bei Anrufen (Gkv/Drv) schlechte Erfahrungen gemacht habe. Der Befundbericht meiner Therapeutin ist nicht dabei, denn erst jetzt sehe ich welche Unterlagen in die Begutachtung eingeflossen sind.

LG Gartenkobold
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 29. Apr 2022, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Pfadi hat geschrieben:Hallo Gartenkobold,

ich schreibe mal als Betroffene und Mitarbeiterin einer Behörde (und Juristin). Warum greifst du nicht zum Telefonhörer oder erinnerst knapp an dein Ersuchen auf Akteneinsicht?

Aus persönlichem Erleben kann ich dir sagen, dass sich so mehr erreichen lässt. Irgendwelche Paragraphenketten, die im Zweifel der Empfänger besser versteht als der Absender, fördern eher nicht das Wohlwollen.

Und im Ergebnis geht es doch darum, dass das Sozialamt die Unterlagen hat, die es braucht, um den von dir erwarteten GdB festzustellen. Das geht besser, wenn miteinander gearbeitet wird als Gegeneinander.

Dies nur mal so als Gedanke...

Alles Gute und viel Erfolg.

Pfadi
Hallo Pfadi,
leider setzt Du mit Deinem Post einen absoluten Trigger bei mir. Viele, aber nicht alle,Behördenmitarbeiter halten Antragsteller für ein lästiges Übel, welches den Tagesablauf stört.
Ein gutes Beispiel hat ja Gartenkobold gerade gepostet.
Zitat"In Auslegung Ihres Antrages bin ich davon ausgegangen, dass Sie eine Akteneinsicht nach § 25 SGB X begehren. Diese ist grundsätzlich kostenpflichtig, wir sehen aber von der Kostenerhebung ab."
Eine Akteneinsicht /Auskunft ist gemäß DSGVO grundsätzlich kostenlos und man kann eine Kopie erhalten( EU-Recht).
Hier jetzt eine Diskussion mit dem zuständigen Sachbearbeiter/rin anzufangen könnte steinig werden, da ja schon das Zitat vermuten läßt, das er/sie nicht auf dem neusten Stand ist. Oder aber, er/sie möchte die Auskunft nicht geben und versucht den Antragsteller "abzuwimmeln".

Nicht immer führt ein freundliches Gespräch oder eine Erinnerung zum Ziel.
LG Schlumpffine
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Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 15. Mär 2022, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
Pfadi
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Pfadi »

Hallo in die Runde,

ich spreche bewusst niemanden direkt an und zitiere auch nicht direkt. Warum ich dies nicht tue? - ich bin reichlich erschüttert, mit welcher Pauschalkritik hier teilweise Behörden begegnet wird. Ich bin mir sicher, dass in deutschen Behörden mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen, die wie wir an Depressionen oder anderen Einschränkungen leiden und die bemüht, engagiert und verständnisvoll ihrer Arbeit nachgehen, als sich so mancher vorstellen mag.

Eigentlich wollte ich das gar nicht mehr schreiben.

Nachdem ich mir die rechtlichen Aspekte der Beiträge angesehen habe, möchte ich doch Hinweise geben, die vielleicht etwas weiterhelfen:

Oben steht wiederholt, dass ihr Euch auf Art. 15 Satz 3 DSGVO beruft. Ich gehe davon aus, dass ihr nicht Satz 3 sondern Absatz 3 meint, denn dort steht etwas von "Kostenlos".

Weiterhin ist es mitnichten so, dass sich aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO zwingend ein Anspruch auf Herausgabe von Befundberichten ergibt. Denn die DSGVO findet nach Art. 2 Abs. 1 nur Anwendung, wenn eine Speicherung in einem Dateisystem erfolgt oder erfolgen soll. Wird der Behörde also ein Befundbericht in Papierform zugeschickt und d. Sachbearbeiter/-in heftet ihn in Papierform in eine Akte, dann findet die DSGVO auf den Befundbericht keine Anwendung. Oder anders ausgedrückt: § 25 SGB X bzw. § 29 VwVfG sind weitergehender, da es auf eine Speicherung in Dateisystemen nicht ankommt.

§ 630 g BGB betrifft das Verhältnis Behandelnder / Patient, begründet also keine Ansprüche gegenüber einem Versorgungsamt o.ä.

Soweit. Ich hoffe, nun geht der Shitstorm nicht wieder los… Ich werde darauf nicht mehr antworten, denn auch ich bin depressiv.
Viel Erfolg
Pfadi
Gertrud Star
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gertrud Star »

Hallo Gartenkobold,
das finde ich eine gesunde Einstellung. Manchmal zählt wirklich nur das Ergebnis und über den Rest guckt man besser hinweg, wenn der nicht zu gravierend ist. Viele Kämpfer haben das so gelernt, dass man seine Kräfte besser einteilt und guckt, wann sich weiterer Kampf nicht mehr lohnt.
Mit meinem Sozialamt bin ich auch ganz zufrieden.
Gruß Gertrud
Gertrud Star
Beiträge: 3441
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gertrud Star »

Hallo Pfadi,
du hast natürlich auch recht, was die Behördenmitarbeiter angeht. Und viele sind ja auch sehr bemüht.
Zum Rechtlichen, dass du ausführst, kann ich nix sagen, kenne mich damit nicht aus.
Nen Shitstorm wirst du hier eher nicht erwarten denk ich, nur einige sehr kämpferische Leute.
Gruß Gertrud
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Pfadi,

Danke für den Hinweis! Ja es muss Absatz 3 heißen bei §15 DSGVO.
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 28. Sep 2022, 08:34, insgesamt 1-mal geändert.
Pfadi
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderun

Beitrag von Pfadi »

Hallo Gartenkobold,

falls du noch nicht abgeschickt hast: nicht § 15 DSGVO, sondern Art. 15 DSGVO.

Gruß

Pfadi
Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

Hallo Pfadi,

Danke!!
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 15. Mär 2022, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
Heiligendamm2020
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

@allle Profis hier

Welche Bücher (ISBN) habt ihr zur Hand für all euer Wissen und Sachkenntnis?
Wenn ich hier fleißig mitlese uns sehe, was es alles zu beachten und zu benutzen gilt - da wird mir schwindelig.
Antworten