Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

SonneundDunkenheit
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Du bist ja zunächst gegen den GdB von 30 in Widerspruch gegangen... habe ich zumindest so verstanden. Ob du nun die 50 erreichst damit du keine Gleichstellung mehr brauchst, wird sich zeigen. Beim GdB von 50 ist der AG nicht im Prozess involviert.
Du könntest theoretisch zunächst das Widerspruchsverfahren abwarten, wenn es dir damit besser geht.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Hans-Juergen,
ich kann Deine Angst nachvollziehen, die aber in meinen Augen unbegründet ist.
Eine Gleichstellung bekommst du nur, wenn Du aufgrund Deiner "Behinderung" einen Arbeitsplatz nicht erlangen kannst bzw. er gefährdet ist. Damit ist der AG,Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung mit im Boot, die jetzt eine Stellungnahme abgeben müssen.
Hier der Link zur Fachanweisung der Arge zur Gleichstellung:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449
Hier findest Du die Anweisungen für die Sachbearbeiter.
(1) § 2 Abs. 3 SGB IX benennt alternativ zwei arbeitsmarktliche Situationen bzw. Voraussetzungen, unter denen eine Gleichstellung in Betracht kommt:
• Erlangen eines Arbeitsplatzes
• Behalten eines Arbeitsplatzes
Die beiden Tatbestandsalternativen können kumulativ vorliegen. Sie können aber auch nur alternativ vorliegen, wenn ein behinderter Mensch entweder nur den bisherigen Arbeitsplatz behalten oder nur einen anderen Arbeitsplatz erlangen möchte.
Zu deinen Eindruck, das du unterbewertet wurdest, kann ich nur zustimmen. Hier kann ich nur wiederholt auf meine Posting hier im Forum verweisen.
Es eminent wichtig, die Wechselwirkungen und Einschränkungen auf dein Leben, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft zu beschreiben und mit Belegen- Eigener text, Schreiben von Ärzten/Kliniken- zu versehen
gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo hans-Jürgen, hier noch ein kleiner Nachtrag, der vieleicht mehr Klarheit schafft

Leichte Anpassungsschwierigkeit

Leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn eine Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt trotz Kontaktschwäche und/oder Vitalitätseinbuße noch ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich ist. Außerdem darf eine wesentliche Beeinträchtigung der familiären Situation oder bei Freundschaften nicht bestehen.
Mittelgradige Anpassungsschwierigkeit
Mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn eine psychische Veränderung eine weitere berufliche Tätigkeit grundsätzlich noch erlaubt, aber bereits eine verminderte Einsatzfähigkeit bedingt. Als weiteres Kriterium gelten erhebliche familiäre Probleme durch Kontaktverlust und affektive Nivellierung. Es darf aber noch keine Isolierung geben. Auch ein sozialer Rückzug, der etwa eine vorher intakte Ehe oder Freundschaft stark gefährden könnte, darf noch nicht erfolgt sein.
Schwere Anpassungsschwierigkeit
Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn die weitere berufliche Tätigkeit sehr stark gefährdet oder ausgeschlossen ist. Weitere Kriterien sind schwerwiegende Probleme in der Familie oder im Freundes- oder Bekanntenkreis bis zur Trennung von der Familie, vom Partner oder vom Bekanntenkreis.

Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit sind etwa ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen. Sie bedingen höchstens einen Einzelgrad der Behinderung von 40. Deshalb ist die Frage von Interesse, ab wann eine schwere Störung mit mittelgradigen oder gar mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten vorliegt. Dabei sind selbstverständlich die jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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Hans-Juergen
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Hans-Juergen »

Vielen Dank für eure Antworten!
SonneundDunkenheit hat geschrieben: 11. Mär 2024, 16:29 Du könntest theoretisch zunächst das Widerspruchsverfahren abwarten, wenn es dir damit besser geht.
Ja, wahrscheinlich hast du recht: Erst einmal Ruhe bewahren :)
Schlumpffine hat geschrieben: 11. Mär 2024, 17:36 Hier kann ich nur wiederholt auf meine Posting hier im Forum verweisen.
Es eminent wichtig, die Wechselwirkungen und Einschränkungen auf dein Leben, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft zu beschreiben und mit Belegen- Eigener text, Schreiben von Ärzten/Kliniken- zu versehen
Genau das mit dem eigenen Text hätte ich wohl machen müssen. Wurde halt in dem Antrag nicht abgefragt und so oft macht man das nun auch nicht. Aber jetzt bin ich etwas schlauer. Nennt sich wohl Lebenserfahrung ;)
Schlumpffine
Beiträge: 412
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Hans-Juergen,
einen eigenen Text zur Sachstandbegründung kannst du noch einreichen,solange dein Widerspruch noch nicht beschieden ist.
Auch die Kopie/Einsicht der Akte kann noch einmal Klarheit bringen, da du dann nachvollziehen kannnst, was die Behörde an Unterlagen würdigt.
gruß
Schlu
Nachtrag : Ich habe nach längeren Schriftverkehr einen GDB von 60 zugesprochen bekommen und der Richterspruch zu einer weiteren GDB-erhöhung steht noch aus.
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Mena15
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Mena15 »

Ich hatte eine 50-zig Prozent Behinderung auf meine Depression und Essstörung. Ich bin vor 2 Jahren zurückgestuft worden, weil sich angeblich Alles verbessert hat. Ist aber nicht so. Habe Einspruch erhoben -> ist abgewiesen worden :(
FreundlicherMann
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von FreundlicherMann »

Schlumpffine hat geschrieben: 15. Mär 2024, 19:01 Auch die Kopie/Einsicht der Akte kann noch einmal Klarheit bringen, da du dann nachvollziehen kannnst, was die Behörde an Unterlagen würdigt.
gruß
Schlu
Hallo! Wie kann man eine Kopie der Akten bekommen? Ist das teuer?
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo FreundlicherMann,
die Auskunft kostet nichts.
Mit folgenden Text problemlos möglich. Ansprechpartner: jeweilige Landesbehörde.
Sehr geehrte/r ( Anrede)
ich bitte Sie, mir eine kostenfreie lesbare Abschrift (Kopie) meinerUnterlagen zu erstellen und auszuhändigen.
Ich berufe mich dabei auf die Artikel 12-18 DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung)
– hier Artikel 15 Satz 3 i.V. m. Art.12 Abs.5 DS-GVO-, § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 25 SGB X und § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
GGF.sind die Kostenanteile der Auskunft, die nach § 630 (g) BGB anfallen, gesondert auszuweisen.
Gemäß meinem Recht auf Kopie/Einsicht in meine vollständige Akte, inklusive aller Unterlagen zu Anamnese, Untersuchungen, Untersuchungsergebnissen, Befunden, Diagnosen, Therapien und ihren Wirkungen, Eingriffen und ihren Wirkungen, Einwilligungen, Aufklärungen und Arztbriefen, bitte ich Sie, mir diese Abschrift zusammen mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Bitte halten Sie die vollständige Kopie am letzten Behandlungstag -spätestens aber bis zum !!!! -bereit, damit ich die Unterlagen entgegennehmen kann. Einer Übersendung der Unterlagen, gerne auch elektronisch in einer DS-GVO-konformen Art, gehen zu Ihren Lasten, wenn die angeforderten Unterlagen nicht am oben genannten Termin/Behandlungstag vorliegen.
Hinweis: § 25; Absatz 5 SGB X kommt nicht zur Anwendung und auf das BGH Urteil v. 29.03.2022 - VI ZR 1352/20 wird verwiesen.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, bitte ich um eine rechtlich einwandfreie Darlegung der Ablehnungsgründe.
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus!
freundliche Grüße aus Musterhausen

Ein bißchem umformulieren und anpassen- fertig
!Achtung Damit gewinnst Du nicht den Preis des "beliebtesten Antragsteller des Jahres".
Bei Fragen einfach eine Mail schicken.
freundliche Grüße
schlu
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Zoe24
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Zoe24 »

Hallo,

ich befinde mich gerade im Rechtsstreit, da mir "nur" ein GdB von 30 für seelische Störungen bewilligt worden war. Ich habe mehrere schwerwiegende psychiatrische Diagnosen (nicht "nur" Depressionen, wobei diese auch seit Jahren und fast durchgehend als schwerwiegend attestiert sind, zudem kPTBS usw.), und mein ganzes Leben ist in allen Bereichen massiv davon beeinträchtigt. Dem Amt liegen seitenlange Gutachten und Arztbriefe vor und dennoch wurde mir auch im Widerspruchsverfahren nur bestätigt, dass ein GdB von 30 schon viel für seelische Störungen sei und ich mich glücklich schätzen kann, diesen erhalten zu haben.

Nun meine Frage an euch: Wer hat Erfahrungen und mag mir seinen (ggf. Einzel-) GdB für seelische Störungen mitteilen? Ein paar Beispiele habe ich ja schon hier gefundenm aber relativ wenige.
Natürlich wäre auch interessant/relevant, ob ihr "nur" eine oder mehrere psych. Diagnosen angegeben habt oder welche und, ob der entsprechende GdB auf Anhieb bewilligt wurde oder erst im Widerspruch/Rechtsstreit?

Ich freue mich über jede Antwort, um einfach ein bisschen ein Gefühl dafür zu bekommen, was "normalerweise" so für psychische Krankheiten vergeben wird.
Ein Facharzt auf diesem Gebiet, aber nicht vom Amt, war der Meinung, ich müsse allein für das Seelische einen GdB von weit über 60 erhalten und solle mich wehren.
Maik4711
Beiträge: 93
Registriert: 16. Mär 2024, 19:30

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Maik4711 »

Zoe24 hat geschrieben: 23. Mai 2024, 10:06 Hallo,

ich befinde mich gerade im Rechtsstreit, da mir "nur" ein GdB von 30 für seelische Störungen bewilligt worden war. Ich habe mehrere schwerwiegende psychiatrische Diagnosen (nicht "nur" Depressionen, wobei diese auch seit Jahren und fast durchgehend als schwerwiegend attestiert sind, zudem kPTBS usw.), und mein ganzes Leben ist in allen Bereichen massiv davon beeinträchtigt.

Ich freue mich über jede Antwort, um einfach ein bisschen ein Gefühl dafür zu bekommen, was "normalerweise" so für psychische Krankheiten vergeben wird.
Hallo ! Ich warte bisher noch auf meinen GdB, weil eines meiner Arztberichte ans Amt leider auf dem Postweg verloren ging. Ich bin auch mal gespannt, was ich bekomme. Werde aber ohnehin noch einen Verschlimmerungsantrag stellen, das später noch neue Diagnosen hinzu gekommen sind.
Wenn ich was habe, lasse ich es Dich hier gerne wissen.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Zoe24,
mein GDB Für "Seelische Störung" 40 für Depression und PS. Rest Somatisch =Gesamt gdb von 60
Noch strittig Merkzeichen
Aus eigener Erfahrung ist es dringend notwendig, Akteneinsicht zu verlangen.
Hier kannst du dann nachvollziehen,
a) weklche Unterlagen überhaupt vorliegen
b) welche Unterlagen dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden/wurden,
Meine eingereichten ca.800 Seiten Unterlagen (Gutachten,Entlassberichte etc) haben sich auf wundersame Weise drastisch reduziert, sodaß der Gutachter einen unzureichenden Eindruck meiner Beschwerden bekam.
Dementsprechend fiel sein Urteil aus.
Nach erneuter Einreichung -mit Eingangsbestätigung - sämtlicher Unterlagen wurde auch mein GDB erhöht.
Hat aber Nerven und starke Emotionen gekostet.
Akteneinsicht entweder mit obigen Schreiben oder per RA anfordern und selbst einsehen, kontrollieren und beurteilen
Gruß
Schlu
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Zoe24
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Zoe24 »

Hi und vielen Dank schon mal für eure beiden Antworten!

Akteneinsicht hatte ich mir bereits genommen. Da ich sämtliche psychischen/psychiatrischen Befunde, Entlassbriefe, Arztschreiben und Gutachten bereits selbst beigelegt habe, hat das relativ wenig Überraschendes gegeben, bzg. der vorliegenden Unterlagen. Überraschend fand ich jedoch, dass sich das 2x (auch beim Widerspruch) "nur" ein Allgemeinmediziner angeanschaut hat. Wie kann der was Fachspezifisches beurteilen bzw. wieso gilt dessen Urteil mehr als das, was ein Duzent Fachärzte beschreiben??

Hat sonst noch jemand Erfahrungeswerte für den GdB für seelische Störung?
Viele Grüße
Niri
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Registriert: 21. Mai 2022, 12:26

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Niri »

Hallo,

bei mir war es so:

- ab 2014 hatte ich einen GDB von 80, befristet auf 5 Jahre
- Einzel GdB wegen einer Krebserkrankung 70, seelische Störung und Migräne 20
- 2019 wurde er auf 30 zurückgestuft
- ich ging in den Widerspruch und bekam dann relativ schnell
- 50 unbefristet, 40 wegen seelischer Störung und Migräne (das wird anscheinend grundsätzlich zusammengefasst?) einmal 30 und einmal 10 wegen anderer Sachen

ich finde es auch immer interessant, wie da vorgegangen und entschieden wird.

Viele Grüße und ein zufriedenstellendes Ergebnis für dich
Niri
SonneundDunkenheit
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Registriert: 25. Jul 2021, 09:24

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Zoe24,

die Spielräume für den GdB sind groß und sehr abhängig vom Bearbeiter des Antrages. Das weiß ich aus meiner beruflichen Erfahrung. Einzel GdB's werden ja nicht addiert, sondern die Diagnose mit dem höchsten GdB ist ausschlaggebend und dann wird geschaut wie verstärkten sich die Erkrankungen im Alltag.

Ich hatte bis vor zwei Jahren einen unbefristeten GdB von 60 für eine unheilbare körperliche Erkrankung. Da diverse schwerwiegende psychiatrische Erkrankungen dazu gekommen sind + eine neurologische Erkrankung habe ich eine Höherstufung beantragt und alle vorliegenden Befunde selbst beigefügt.
Mir wurde in sehr kurzer Bearbeitungszeit (5 Wochen) ein Gesamt GdB von 90 unbefristet zuerkannt. Allerdings sind in dem Bescheid keine EinzelGdB vergeben worden. Es wurden drei größere Diagnosegruppen aufgeführt (darunter auch seelische Behinderung) und dann darauf verwiesen das mit dem GdB von 90 alle Erkrankungen Berücksichtigung gefunden haben. Ich hätte es interessant gefunden, wenn eine Zuordnung zu den Erkrankungen stattgefunden hätte. Offensichtlich ist das nicht immer erforderlich. Nachfragen wollte ich nicht, da das Ergebnis ja insgesamt deutlich mehr als erwartet war. RF als Merkzeichen haben sie mir ohne Antrag mit zuerkannt. Maßgeblich dafür dürften die psychiatrischen Diagnosen gewesen sein.
Viel Erfolg
Hans-Juergen
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Registriert: 18. Jan 2024, 10:11

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Hans-Juergen »

Nach meinem Widerspruch habe ich jetzt einen GdB von 40 erhalten (auf 4 Jahre befristet). Obwohl mein Psychiater mir mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten attestiert und ich diese auch in einem Selbsteinschätzungsbogen beschrieben hatte, schrieb mir das Versorgungsamt, dass dies nicht belegt sei. Der Rest wurde als normale Begleiterscheinungen meiner Erkrankung abgetan. Meine Arbeitsunfähig (mittlerweile über 1,5 Jahre) wäre auch nur zeitweilig.

Ich bin natürlich nur ein Laie und man fühlt sich schnell ungerecht behandelt, aber mit der Begründung fühlt man sich irgendwie abserviert. :(
Nachtmensch
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Nachtmensch »

Mir scheint es so, dass manchmal ein gewisser Irrglaube bezüglich dem GDB und einer Arbeitsunfähigkeit besteht und daher oft eine gewisse Enttäuschung aufkommt, wenn ein GDB nicht so ausfällt wie es einem vorschwebt. Meine Mutter hatte zeitlebens eine Behinderung und ist trotz einem GDB von 80 noch jahrelang ganz normal arbeiten gegangen. Letztlich konnte Sie aber durch den GDB früher in Rente, was aber natürlich finanziell auch Nachteile hatte. Das seitens des Versorgungsamtes je nach Alter und Diagnosen eine mögliche Verbesserung der Gesundheit angenommen wird und deswegen eine Befristung des GDB erteilt wird, ist eben ein normaler Verwaltungsakt. Es ist ja auch nicht so, dass manche psychischen Erkrankungen tatsächlich eine Heilung erfahren oder zumindest im ALLTAG keine permanente Beeinträchtigung darstellen, denn es geht nicht nur um die Erwerbsfähigkeit als solche.

Bezüglich der reinen Erwerbsfähigkeit wäre dann ohnehin die DRV die zuständige Adresse. Dennoch kann man ja ab einem GDB von 30 eine Gleichstellung beantragen, die einem zusätzlichen Schutz des Arbeitsplatzes ermöglicht, was aber ja auch nur was bringt wenn man eben arbeiten geht und der Job wie auch immer gefährdet wäre.

Es ist also sicher nicht nur reiner Unwillen eines Sachbearbeiters, wenn dieser eine mögliche gesundheitliche Verbesserung nicht ausschließt und jemanden nicht sofort als stark behindert klassifiziert.
Hans-Juergen
Beiträge: 10
Registriert: 18. Jan 2024, 10:11

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Hans-Juergen »

Hallo Nachtmensch,

da bin ich voll und ganz bei dir.

Natürlich kann eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eintreten (wäre jedenfalls wünschenswert). Bewertet wird aber doch, wie lange die Behinderung schon besteht bzw. noch andauern wird (länger als 6 Monate). Wenn der Sachbearbeiter also von einer möglichen Verbesserung ausgeht, wäre nach meiner Meinung eine befristete Schwerbehinderung (z.B. 2 Jahre) die sozialere Variante gewesen.

Zum Thema Arbeitsunfähigkeit: Das bezog sich auf die von Schlumpffine geposteten Anpassungsschwierigkeiten. Hier wird u.a. die berufliche Tätigkeit aufgeführt:
- berufliche Tätigkeit ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich
- berufliche Tätigkeit grundsätzlich noch erlaubt, aber mit verminderter Einsatzfähigkeit
- berufliche Tätigkeit sehr stark gefährdet oder ausgeschlossen

Aber wie gesagt, ich bin bei dem Thema nur ein Laie.

LG
Hans-Jürgen
Nachtmensch
Beiträge: 619
Registriert: 30. Dez 2020, 06:39

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo Hans-Jürgen,
nun wurde Dir ja ein GDB zuerkannt und der erschließt ja zunächst einige Möglichkeiten, die jemand ohne oder mit unter GDB 30 nicht hat. Zum einen kann eine Gleichstellung beantragt werden, was im Job ja günstig sein kann. Wenn es eine Schwerbehinderten Vertretung in der Firma gibt, kann diese ja auch hilfreich sein. Das sind ja zumindest keine Nachteile.
Steuerliche Vorteile könnten auch gegeben sein. Was eben nicht gegeben ist, ist eine frühzeitige Altersrente, denn dazu braucht es halt den GDB ab 50 oder höher und den nur zum Zeitpunkt, wann man in Rente geht. Danach wird er nicht mehr relevant außer wenn es um Nachteilsausgleiche geht. Beispielsweise vergünstigte Eintrittspreise oder anderes derartiges.

Wenn sich im Laufe der Zeit eine gesundheitliche Verschlechterung einstellen sollte, kann ja ein entsprechender Antrag zur Erhöhung des GDB gestellt werden und wenn erachtet wird, dass eine vorliegt, wird der GDB dann auch angepasst und vielleicht sogar unbefristet. Bei mir war das der Fall, weil es eine gab und dann ging das problemlos durch.

Mein GDB ist aber unerheblich für meine Erwerbsfähigkeit. Diese beurteilen die MD der DRV und der AfA. Das diese dermaßen eingeschränkt ist, dass es eigentlich keinen Job gibt, der sämtliche Ausschlusskriterien berücksichtigt, ist für die AfA und die DRV irrelevant, denn es genügt ja, dass ich hypothetisch einen „passenden“ Job ausüben könnte. Ob ich einen finde, ist nicht deren Problem.

Generell ist halt die Frage, was einem ein GDB tatsächlich nutzt und in welchem Umfang, beziehungsweise Zusammenhang. Persönlich sehe ich da eher einen „Vorteil“ überhaupt erstmal einen zu bekommen und dann nach geraumer Zeit und wenn eine Verschlechterung der Gesundheit auch nachweislich vorliegt, einen Verschlechterungsantrag zu stellen, als mich lange durch Widerspruchsverfahren und ggf. durch eine Klage zu quälen. Aber das muss natürlich individuell betrachtet werden und im Zweifelsfall kann ja ein Sozialverband da hilfreich unterstützen.
Athinia82
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Athinia82 »

Ich habe eine Frage: bei mir wurden nur 30% anerkannt. Das wurde nach Aktenlage entschieden. Was hat es mit der Gleichstellung auf sich? Muss ich das extra beantragen? Und was bringt mir das? Danke.
Suchende2
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Suchende2 »

Von der Seite der Agentur für Arbeit:

Als Mensch mit Behinderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Den Gleichstellungsantrag können Sie online stellen.

Damit schwerbehinderte Menschen nicht nur am Arbeitsleben teilhaben, sondern eine für sie geeignete Arbeit ausüben können, haben sie besondere Rechte. Sind Sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, gelten diese Rechte in weiten Teilen auch für Sie.

Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (im Folgenden: Gleichstellung) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss der Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber kleiner als 50 sein. Erfüllen Sie diese und weitere Voraussetzungen, haben Sie Anspruch darauf, mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden.

Ziel der Gleichstellung ist, Ihre Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen: Die Gleichstellung soll Ihnen helfen, eine geeignete Beschäftigung zu finden beziehungsweise zu behalten.

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für eine Gleichstellung. Stellen Sie dann gegebenenfalls den Antrag auf Gleichstellung online.
Auswirkungen einer Gleichstellung

Sind Sie schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, haben Sie grundsätzlich dieselben Rechte wie sie. Im Rahmen einer Beschäftigung bedeutet das zum Beispiel Folgendes:

Das Gesetz schützt Sie stärker vor Kündigungen als nicht-behinderte Beschäftigte.
Sie können außerdem finanzielle Hilfen für einen Arbeitsplatz erhalten, der Ihren besonderen Ansprüchen Rechnung trägt.
Sie haben Zugang zu speziellen Fachdiensten und der Förderung der Integrationsämter.
Zuschüsse oder andere Formen der Förderung erleichtern es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in wirtschaftlicher Hinsicht, Sie einzustellen und dauerhaft zu beschäftigten.

Ausnahmen der Gleichstellung

Anders als schwerbehinderte Menschen haben Sie durch eine Gleichstellung keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder auf eine besondere Altersrente. Sie erhalten auch keinen Schwerbehindertenausweis.
Voraussetzungen für eine Gleichstellung

Eine Gleichstellung ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:

Der Grad Ihrer Behinderung beträgt weniger als 50, aber mindestens 30.
Sie haben Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland.
Aufgrund Ihrer Behinderung ist Ihr Arbeitsplatz gefährdet oder Sie können deswegen keinen geeigneten Arbeitsplatz finden.

Wann eine Person als schwerbehindert gilt, welche Stelle Art und Grad der Behinderung feststellt und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Gleichstellung.
Arbeitsplatz gilt als gefährdet

Eine Behinderung kann am Arbeitsplatz vielfältige Auswirkungen haben. Sie kann zum Beispiel verursachen, dass …

Sie häufig fehlen,
Sie dauerhaft wenig belastbar sind,
Sie nicht so mobil sind wie Ihre Kolleginnen oder Kollegen,
Sie fortwährend Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen benötigen.

Treffen eine oder mehrere dieser Einschränkungen auf Sie zu, kann das bedeuten, dass Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist. In manchen Fällen wird dies durch eine Abmahnung oder ein Fehlzeitengespräch deutlich.
Sonderfälle der Gleichstellung

Für Jugendliche und junge Erwachsene gelten für die Gleichstellung in bestimmten Situationen besondere Regeln.

Besonderheiten gibt es auch bei Beamtinnen und Beamten sowie anderen Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz. Mehr Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt Gleichstellung.
Gleichstellungsverfahren: Ablauf
1.
Gleichstellung beantragen

Die Gleichstellung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Sie können den Antrag online stellen (siehe Abschnitt „Dokumente online übermitteln“ unten). Sie können die Gleichstellung auch formlos, das heißt persönlich, telefonisch oder schriftlich beantragen.

Ihre Agentur für Arbeit muss prüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Darum müssen Sie im Antrag einige Fragen beantworten. Sie müssen außerdem Art und Grad Ihrer Behinderung nachweisen.
2.
Prüfung durch Agentur für Arbeit

Haben Sie den Antrag gestellt und den notwendigen Nachweis des Grads Ihrer Behinderung erbracht, prüft die Agentur für Arbeit Ihren Antrag. Wenn Sie Ihren aktuellen Arbeitsplatz absichern möchten, befragt Ihre Agentur für Arbeit Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber zu Ihrem Arbeitsverhältnis und zu Ihrer Arbeitsplatzsituation.

Gleiches gilt für Ihren Betriebs- oder Personalrat und Ihre Schwerbehindertenvertretung (falls jeweils vorhanden). Die Befragung dieser Stellen erfolgt nur, wenn Sie hierzu Ihre Einwilligung gegeben haben.
3.
Erhalt des Bescheids

Nachdem die Agentur für Arbeit Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid darüber, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Dokumente online übermitteln

Alle erforderlichen Dokumente rund um die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen können Sie der Agentur für Arbeit online übermitteln, indem Sie sie hochladen – mit unserem Upload-Service. Sie können auch die erforderlichen Nachweise hochladen.


Alternativ können Sie die Gleichstellung formlos (persönlich, telefonisch oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Rechtliche Grundlage der Gleichstellung sind Paragraf 2 Absatz 3 und Paragraf 151, Absatz 2, 3 und 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Athinia82
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Athinia82 »

Danke, ich hab davon Screenshots gemacht und die an meinen Betreuer geschickt. Der ist inzwischen etwas genervt, weil ich ihn schon den ganzen Tag mit Infos aus dem Forum hier zuballere. :D
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Athinia82,
ein GDB von 30- ob mit oder ohne Gleichstellung- würde in deiner Situation nichts bringen.
Erst wenn Du eine Arbeitstelle findest und ausfüllst, würde er zum tragen kommen.
Unter:https://www.google.com/url?sa=t&source= ... he-gdb.pdf und https://www.google.com/url?sa=t&source= ... eichen.pdf findest du die Nachteilsausgleiche tabellarisch aufgeführt.
Bei einer Einstufung GDB > 50 steht Dir ein Mehrbedarf ca. 16 % + (je nach Bundesland) des Grundbedarfes (563 €)- zuzüglich zum Bürgergeld -zu.
"Pflegegeld " darf auch nicht angerechnet werden- hier aber bitte nachfragen,da je Bundesland ggf. andere Regeln gelten.
Gruß
Schlu
PS. Mache Dir Notizen die für dich wichtig sind und bespreche das erst dann mit deinem Betreuer.
Gruß
Schlu
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Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Athinia82
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Athinia82 »

Schlumpffine hat geschrieben: 30. Mai 2024, 18:59 Hallo Athinia82,
ein GDB von 30- ob mit oder ohne Gleichstellung- würde in deiner Situation nichts bringen.
Erst wenn Du eine Arbeitstelle findest und ausfüllst, würde er zum tragen kommen.
Unter:https://www.google.com/url?sa=t&source= ... he-gdb.pdf und https://www.google.com/url?sa=t&source= ... eichen.pdf findest du die Nachteilsausgleiche tabellarisch aufgeführt.
Bei einer Einstufung GDB > 50 steht Dir ein Mehrbedarf ca. 16 % + (je nach Bundesland) des Grundbedarfes (563 €)- zuzüglich zum Bürgergeld -zu.
"Pflegegeld " darf auch nicht angerechnet werden- hier aber bitte nachfragen,da je Bundesland ggf. andere Regeln gelten.
Gruß
Schlu
PS. Mache Dir Notizen die für dich wichtig sind und bespreche das erst dann mit deinem Betreuer.
Gruß
Schlu
Okay, danke, das ist alles gut zu wissen. Ich weiß aber nicht so recht, was für mich wirklich wichtig ist, ich kann das so schlecht einschätzen und filtern. Das ist echt alles ein bischen viel gerade.

Frage: wer würde denn die +16% Mehrbedarf zahlen bei einem GdB von ü50%? Das Jobcenter? Und geht das dann direkt auf mein Konto?
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Athinia82,
geht direkt aufs Konto und wird vom JC gezahlt.
Schau auch mal Hier:https://www.buerger-geld.org/buergergel ... hinderung/
Bedenke aber, der Weg dahin ist steinig und hängt sehr stark vom persönlichen Engagement ab.
Alles auf deinen Betreuer abwälzen ist zwar leicht, führt aber selten zum Ziel.
Gruß
Schlu
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Athinia82
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Athinia82 »

Okay, das ist ein Missverständnis: ich wälze nicht alles auf meinen Betreuer ab. Ich bespreche die Sachen nur mit ihm und wir machen das dann zusammen. Mir ist meine Selbstbestimmung unddas bischen Eigenständigkeit, was ich noch habe, sehr wichtig.

Danke für die Links und die Infos! Das hilft mir alles sehr weiter.
Antworten