Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Das Zauberwort heißt Heilungsbewährung und meint, der festgestellte Zustand könnte sich ja verbessern.
Deswegen werden die Bescheide in der Regel auf max.5 Jahre befristet.
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt :ugeek:
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Da beweise ich ja eher schon seit 6 Jahren das Gegenteil.
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Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Das geht sicherlich vielen so, die sich hier im Forum tummeln
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Glaubst du (mit deinem Wissensstand, der mir fundiert erscheint), ich habe Möglichkeiten zur EM-Rente?
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Ich habe Dir eine PN geschickt, hoffe sie kommt an.
Nach guter und intensiver Beratung sehe ich Chancen.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

@Schlumpffine

Angekommen, aber.... siehe PN :-)
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

habe es erneut versucht
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Gar nichts.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Da hier alles öffentlich ist, möchte ich mich bedeckt halten
chancen nach guter Beratung ja
Rentenauskunft einholen prüfen gut/schlecht
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Hab dich jetzt mal angeschrieben und als Freund/Freundin eingetragen.
Vielleicht klappt das jetzt...
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

sorry kein eintrag
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Jetzt aber...
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

habe eine erneute PN geschickt
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Danke, jetzt klappt es ja doch noch.
Gute Nacht erstmal!
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Stelle gerade beim Unterlagen sichten fest, das es inhaltliche Fehler im Kurzabschlussbericht der letzten Klinik gibt. Man, das kann doch alles nicht wahr sein.
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Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
dir steht das Anrecht auf eine Kopie der Behandlungsunterlagen zu. Einfach eine kurze freundliche Anforderung an die Klinik/Arzt schicken mit dem Verweis auf die Gesetzeslage
Rechtsgrundlage:
Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB) § 630 (g)- Kostenpflichtig max 0,5 €/Seite Regel 0,2-0,3 €
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)§§ 11-17 hier 15(3)- kostenfrei
Hinweis für Dich
die Kurzmitteilung enthält deutlicch weniger Informationen als diejenige welche an KK /Doc und DRV geht.
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Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Sep 2022, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Gartenkobold,
dies ist ein Forum und hier sollen nur Informationen ausgetauscht werden aber keine Rechtsberatung durchgeführt werden.
Ich kann Dich d.h.nur auf oben genannten Paragraphen verweisen, die durchaus diese Möglichkeit eröffnen. Auch möchte ich gerne auf die Rubrik "Akteneinsicht " bei WIKIPEDIA verwweisen.Der Zeitpunkt spielt keine Rolle.
Auf der Vorderseite sollte ein "Ablaufdatum" direkt unter dem Bild stehen,sonst im Bewilligungsbescheid.

ich brauch eine neue Tastaur
LG Schlumpffine
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Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

Ah ich verstehe,

vielen Dank, das hilft mir weiter.
Ansonsten - Versuch macht klug.
Das schlimmste, was passieren kann, ist das ich keine Akteneinsicht erhalte.
Dann bin ich genau so schlau wie jetzt.
Kann eigentlich nur besser werden :-)

Viel Erfolg beim Tastatur-Kauf.
LG Gartenkobold
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

:lol: Hallo Gartenkobold,
in der heutigen Zeit ist es üblich, ständig am Smartphone zu sein.
Viele können aber damit nicht umgehen.
Manchmal wird bei der Akteneinsicht die Kamerafunktion :) aktiviert
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Ich habe heute pauschal die EM-Rente beantragt, nach dem ich auf der Homepage meines AG gesehen habe, dass meine Stelle schon neu ausgeschrieben wurde.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Es geht vorwärts.
Mittlerweile steht der Antrag in der rechtlichen Prüfung,
der letzte Abschnitt vor dem Bescheid.

Ich bin so angespannt. :?
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Mich trifft gerade der Schlag - 20 % anerkannt.

VdK ist informiert, Widerspruch gestartet, Abschlussbericht der Klinik angefordert.
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Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 15. Mär 2022, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo ,
20 ist sehr wenig.

Hier ist meine Version für die Anforderung der Behandlungsakte.
Vieleicht kann der eine oder andere ein bißchen Honig daraus saugen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie, um ein kostenfreies Auskunftsersuchen über meine Behandlungsunterlagen.
Ich berufe mich dabei auf die §§ 12-18 DSGVO – hier § 15; Satz 3-DSGVO-i.V.m. Erwägungsgrund 63 DSGVO.
Auskünfte, die nicht durch die Vorschriften der DSGVO gedeckt sind, erfolgen nach § 630(g) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die hierfür anfallenden Kosten-aufgeschlüsselt in BGB und DSGVO Anteile -teilen sie mir bitte mit.
Gemäß meinem Recht auf Auskunft/Kopie/Einsicht in meine vollständige Akte -inklusive aller Unterlagen zu Anamnese, Untersuchungen, Untersuchungsergebnissen, Befunden, Diagnosen, Therapien und ihren Wirkungen, Eingriffen und ihren Wirkungen, Einwilligungen, Aufklärungen und Arztbriefen - bitte ich Sie, mir diese umgehend zur Verfügung zu stellen.
Bitte stellen Sie mir die Unterlagen zum Ende der Behandlung/Aufenthalt zur Verfügung oder schicken mir die Unterlagen unverzüglich zu Ihren Lasten zu.
Eine Übermittlung in elektronischer Form, die den Bestimmungen der DSGVO entspricht, stimme ich zu.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, bitte ich um eine rechtlich einwandfreie Darlegung der Ablehnungsgründe.
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

mit freundlichen Grüßen
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