Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

SonneundDunkenheit
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Du bist ja zunächst gegen den GdB von 30 in Widerspruch gegangen... habe ich zumindest so verstanden. Ob du nun die 50 erreichst damit du keine Gleichstellung mehr brauchst, wird sich zeigen. Beim GdB von 50 ist der AG nicht im Prozess involviert.
Du könntest theoretisch zunächst das Widerspruchsverfahren abwarten, wenn es dir damit besser geht.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Hans-Juergen,
ich kann Deine Angst nachvollziehen, die aber in meinen Augen unbegründet ist.
Eine Gleichstellung bekommst du nur, wenn Du aufgrund Deiner "Behinderung" einen Arbeitsplatz nicht erlangen kannst bzw. er gefährdet ist. Damit ist der AG,Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung mit im Boot, die jetzt eine Stellungnahme abgeben müssen.
Hier der Link zur Fachanweisung der Arge zur Gleichstellung:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449
Hier findest Du die Anweisungen für die Sachbearbeiter.
(1) § 2 Abs. 3 SGB IX benennt alternativ zwei arbeitsmarktliche Situationen bzw. Voraussetzungen, unter denen eine Gleichstellung in Betracht kommt:
• Erlangen eines Arbeitsplatzes
• Behalten eines Arbeitsplatzes
Die beiden Tatbestandsalternativen können kumulativ vorliegen. Sie können aber auch nur alternativ vorliegen, wenn ein behinderter Mensch entweder nur den bisherigen Arbeitsplatz behalten oder nur einen anderen Arbeitsplatz erlangen möchte.
Zu deinen Eindruck, das du unterbewertet wurdest, kann ich nur zustimmen. Hier kann ich nur wiederholt auf meine Posting hier im Forum verweisen.
Es eminent wichtig, die Wechselwirkungen und Einschränkungen auf dein Leben, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft zu beschreiben und mit Belegen- Eigener text, Schreiben von Ärzten/Kliniken- zu versehen
gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo hans-Jürgen, hier noch ein kleiner Nachtrag, der vieleicht mehr Klarheit schafft

Leichte Anpassungsschwierigkeit

Leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn eine Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt trotz Kontaktschwäche und/oder Vitalitätseinbuße noch ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich ist. Außerdem darf eine wesentliche Beeinträchtigung der familiären Situation oder bei Freundschaften nicht bestehen.
Mittelgradige Anpassungsschwierigkeit
Mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn eine psychische Veränderung eine weitere berufliche Tätigkeit grundsätzlich noch erlaubt, aber bereits eine verminderte Einsatzfähigkeit bedingt. Als weiteres Kriterium gelten erhebliche familiäre Probleme durch Kontaktverlust und affektive Nivellierung. Es darf aber noch keine Isolierung geben. Auch ein sozialer Rückzug, der etwa eine vorher intakte Ehe oder Freundschaft stark gefährden könnte, darf noch nicht erfolgt sein.
Schwere Anpassungsschwierigkeit
Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn die weitere berufliche Tätigkeit sehr stark gefährdet oder ausgeschlossen ist. Weitere Kriterien sind schwerwiegende Probleme in der Familie oder im Freundes- oder Bekanntenkreis bis zur Trennung von der Familie, vom Partner oder vom Bekanntenkreis.

Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit sind etwa ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen. Sie bedingen höchstens einen Einzelgrad der Behinderung von 40. Deshalb ist die Frage von Interesse, ab wann eine schwere Störung mit mittelgradigen oder gar mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten vorliegt. Dabei sind selbstverständlich die jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
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Hans-Juergen
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Registriert: 18. Jan 2024, 10:11

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Hans-Juergen »

Vielen Dank für eure Antworten!
SonneundDunkenheit hat geschrieben: 11. Mär 2024, 16:29 Du könntest theoretisch zunächst das Widerspruchsverfahren abwarten, wenn es dir damit besser geht.
Ja, wahrscheinlich hast du recht: Erst einmal Ruhe bewahren :)
Schlumpffine hat geschrieben: 11. Mär 2024, 17:36 Hier kann ich nur wiederholt auf meine Posting hier im Forum verweisen.
Es eminent wichtig, die Wechselwirkungen und Einschränkungen auf dein Leben, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft zu beschreiben und mit Belegen- Eigener text, Schreiben von Ärzten/Kliniken- zu versehen
Genau das mit dem eigenen Text hätte ich wohl machen müssen. Wurde halt in dem Antrag nicht abgefragt und so oft macht man das nun auch nicht. Aber jetzt bin ich etwas schlauer. Nennt sich wohl Lebenserfahrung ;)
Schlumpffine
Beiträge: 393
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Hans-Juergen,
einen eigenen Text zur Sachstandbegründung kannst du noch einreichen,solange dein Widerspruch noch nicht beschieden ist.
Auch die Kopie/Einsicht der Akte kann noch einmal Klarheit bringen, da du dann nachvollziehen kannnst, was die Behörde an Unterlagen würdigt.
gruß
Schlu
Nachtrag : Ich habe nach längeren Schriftverkehr einen GDB von 60 zugesprochen bekommen und der Richterspruch zu einer weiteren GDB-erhöhung steht noch aus.
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Mena15
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Mena15 »

Ich hatte eine 50-zig Prozent Behinderung auf meine Depression und Essstörung. Ich bin vor 2 Jahren zurückgestuft worden, weil sich angeblich Alles verbessert hat. Ist aber nicht so. Habe Einspruch erhoben -> ist abgewiesen worden :(
FreundlicherMann
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von FreundlicherMann »

Schlumpffine hat geschrieben: 15. Mär 2024, 19:01 Auch die Kopie/Einsicht der Akte kann noch einmal Klarheit bringen, da du dann nachvollziehen kannnst, was die Behörde an Unterlagen würdigt.
gruß
Schlu
Hallo! Wie kann man eine Kopie der Akten bekommen? Ist das teuer?
Schlumpffine
Beiträge: 393
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo FreundlicherMann,
die Auskunft kostet nichts.
Mit folgenden Text problemlos möglich. Ansprechpartner: jeweilige Landesbehörde.
Sehr geehrte/r ( Anrede)
ich bitte Sie, mir eine kostenfreie lesbare Abschrift (Kopie) meinerUnterlagen zu erstellen und auszuhändigen.
Ich berufe mich dabei auf die Artikel 12-18 DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung)
– hier Artikel 15 Satz 3 i.V. m. Art.12 Abs.5 DS-GVO-, § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 25 SGB X und § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
GGF.sind die Kostenanteile der Auskunft, die nach § 630 (g) BGB anfallen, gesondert auszuweisen.
Gemäß meinem Recht auf Kopie/Einsicht in meine vollständige Akte, inklusive aller Unterlagen zu Anamnese, Untersuchungen, Untersuchungsergebnissen, Befunden, Diagnosen, Therapien und ihren Wirkungen, Eingriffen und ihren Wirkungen, Einwilligungen, Aufklärungen und Arztbriefen, bitte ich Sie, mir diese Abschrift zusammen mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Bitte halten Sie die vollständige Kopie am letzten Behandlungstag -spätestens aber bis zum !!!! -bereit, damit ich die Unterlagen entgegennehmen kann. Einer Übersendung der Unterlagen, gerne auch elektronisch in einer DS-GVO-konformen Art, gehen zu Ihren Lasten, wenn die angeforderten Unterlagen nicht am oben genannten Termin/Behandlungstag vorliegen.
Hinweis: § 25; Absatz 5 SGB X kommt nicht zur Anwendung und auf das BGH Urteil v. 29.03.2022 - VI ZR 1352/20 wird verwiesen.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, bitte ich um eine rechtlich einwandfreie Darlegung der Ablehnungsgründe.
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus!
freundliche Grüße aus Musterhausen

Ein bißchem umformulieren und anpassen- fertig
!Achtung Damit gewinnst Du nicht den Preis des "beliebtesten Antragsteller des Jahres".
Bei Fragen einfach eine Mail schicken.
freundliche Grüße
schlu
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Zoe24
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Registriert: 17. Mai 2024, 13:44

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Zoe24 »

Hallo,

ich befinde mich gerade im Rechtsstreit, da mir "nur" ein GdB von 30 für seelische Störungen bewilligt worden war. Ich habe mehrere schwerwiegende psychiatrische Diagnosen (nicht "nur" Depressionen, wobei diese auch seit Jahren und fast durchgehend als schwerwiegend attestiert sind, zudem kPTBS usw.), und mein ganzes Leben ist in allen Bereichen massiv davon beeinträchtigt. Dem Amt liegen seitenlange Gutachten und Arztbriefe vor und dennoch wurde mir auch im Widerspruchsverfahren nur bestätigt, dass ein GdB von 30 schon viel für seelische Störungen sei und ich mich glücklich schätzen kann, diesen erhalten zu haben.

Nun meine Frage an euch: Wer hat Erfahrungen und mag mir seinen (ggf. Einzel-) GdB für seelische Störungen mitteilen? Ein paar Beispiele habe ich ja schon hier gefundenm aber relativ wenige.
Natürlich wäre auch interessant/relevant, ob ihr "nur" eine oder mehrere psych. Diagnosen angegeben habt oder welche und, ob der entsprechende GdB auf Anhieb bewilligt wurde oder erst im Widerspruch/Rechtsstreit?

Ich freue mich über jede Antwort, um einfach ein bisschen ein Gefühl dafür zu bekommen, was "normalerweise" so für psychische Krankheiten vergeben wird.
Ein Facharzt auf diesem Gebiet, aber nicht vom Amt, war der Meinung, ich müsse allein für das Seelische einen GdB von weit über 60 erhalten und solle mich wehren.
Maik4711
Beiträge: 90
Registriert: 16. Mär 2024, 19:30

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Maik4711 »

Zoe24 hat geschrieben: 23. Mai 2024, 10:06 Hallo,

ich befinde mich gerade im Rechtsstreit, da mir "nur" ein GdB von 30 für seelische Störungen bewilligt worden war. Ich habe mehrere schwerwiegende psychiatrische Diagnosen (nicht "nur" Depressionen, wobei diese auch seit Jahren und fast durchgehend als schwerwiegend attestiert sind, zudem kPTBS usw.), und mein ganzes Leben ist in allen Bereichen massiv davon beeinträchtigt.

Ich freue mich über jede Antwort, um einfach ein bisschen ein Gefühl dafür zu bekommen, was "normalerweise" so für psychische Krankheiten vergeben wird.
Hallo ! Ich warte bisher noch auf meinen GdB, weil eines meiner Arztberichte ans Amt leider auf dem Postweg verloren ging. Ich bin auch mal gespannt, was ich bekomme. Werde aber ohnehin noch einen Verschlimmerungsantrag stellen, das später noch neue Diagnosen hinzu gekommen sind.
Wenn ich was habe, lasse ich es Dich hier gerne wissen.
Schlumpffine
Beiträge: 393
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Zoe24,
mein GDB Für "Seelische Störung" 40 für Depression und PS. Rest Somatisch =Gesamt gdb von 60
Noch strittig Merkzeichen
Aus eigener Erfahrung ist es dringend notwendig, Akteneinsicht zu verlangen.
Hier kannst du dann nachvollziehen,
a) weklche Unterlagen überhaupt vorliegen
b) welche Unterlagen dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden/wurden,
Meine eingereichten ca.800 Seiten Unterlagen (Gutachten,Entlassberichte etc) haben sich auf wundersame Weise drastisch reduziert, sodaß der Gutachter einen unzureichenden Eindruck meiner Beschwerden bekam.
Dementsprechend fiel sein Urteil aus.
Nach erneuter Einreichung -mit Eingangsbestätigung - sämtlicher Unterlagen wurde auch mein GDB erhöht.
Hat aber Nerven und starke Emotionen gekostet.
Akteneinsicht entweder mit obigen Schreiben oder per RA anfordern und selbst einsehen, kontrollieren und beurteilen
Gruß
Schlu
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Zoe24
Beiträge: 3
Registriert: 17. Mai 2024, 13:44

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Zoe24 »

Hi und vielen Dank schon mal für eure beiden Antworten!

Akteneinsicht hatte ich mir bereits genommen. Da ich sämtliche psychischen/psychiatrischen Befunde, Entlassbriefe, Arztschreiben und Gutachten bereits selbst beigelegt habe, hat das relativ wenig Überraschendes gegeben, bzg. der vorliegenden Unterlagen. Überraschend fand ich jedoch, dass sich das 2x (auch beim Widerspruch) "nur" ein Allgemeinmediziner angeanschaut hat. Wie kann der was Fachspezifisches beurteilen bzw. wieso gilt dessen Urteil mehr als das, was ein Duzent Fachärzte beschreiben??

Hat sonst noch jemand Erfahrungeswerte für den GdB für seelische Störung?
Viele Grüße
Niri
Beiträge: 289
Registriert: 21. Mai 2022, 12:26

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Niri »

Hallo,

bei mir war es so:

- ab 2014 hatte ich einen GDB von 80, befristet auf 5 Jahre
- Einzel GdB wegen einer Krebserkrankung 70, seelische Störung und Migräne 20
- 2019 wurde er auf 30 zurückgestuft
- ich ging in den Widerspruch und bekam dann relativ schnell
- 50 unbefristet, 40 wegen seelischer Störung und Migräne (das wird anscheinend grundsätzlich zusammengefasst?) einmal 30 und einmal 10 wegen anderer Sachen

ich finde es auch immer interessant, wie da vorgegangen und entschieden wird.

Viele Grüße und ein zufriedenstellendes Ergebnis für dich
Niri
SonneundDunkenheit
Beiträge: 709
Registriert: 25. Jul 2021, 09:24

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Zoe24,

die Spielräume für den GdB sind groß und sehr abhängig vom Bearbeiter des Antrages. Das weiß ich aus meiner beruflichen Erfahrung. Einzel GdB's werden ja nicht addiert, sondern die Diagnose mit dem höchsten GdB ist ausschlaggebend und dann wird geschaut wie verstärkten sich die Erkrankungen im Alltag.

Ich hatte bis vor zwei Jahren einen unbefristeten GdB von 60 für eine unheilbare körperliche Erkrankung. Da diverse schwerwiegende psychiatrische Erkrankungen dazu gekommen sind + eine neurologische Erkrankung habe ich eine Höherstufung beantragt und alle vorliegenden Befunde selbst beigefügt.
Mir wurde in sehr kurzer Bearbeitungszeit (5 Wochen) ein Gesamt GdB von 90 unbefristet zuerkannt. Allerdings sind in dem Bescheid keine EinzelGdB vergeben worden. Es wurden drei größere Diagnosegruppen aufgeführt (darunter auch seelische Behinderung) und dann darauf verwiesen das mit dem GdB von 90 alle Erkrankungen Berücksichtigung gefunden haben. Ich hätte es interessant gefunden, wenn eine Zuordnung zu den Erkrankungen stattgefunden hätte. Offensichtlich ist das nicht immer erforderlich. Nachfragen wollte ich nicht, da das Ergebnis ja insgesamt deutlich mehr als erwartet war. RF als Merkzeichen haben sie mir ohne Antrag mit zuerkannt. Maßgeblich dafür dürften die psychiatrischen Diagnosen gewesen sein.
Viel Erfolg
Hans-Juergen
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Registriert: 18. Jan 2024, 10:11

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Hans-Juergen »

Nach meinem Widerspruch habe ich jetzt einen GdB von 40 erhalten (auf 4 Jahre befristet). Obwohl mein Psychiater mir mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten attestiert und ich diese auch in einem Selbsteinschätzungsbogen beschrieben hatte, schrieb mir das Versorgungsamt, dass dies nicht belegt sei. Der Rest wurde als normale Begleiterscheinungen meiner Erkrankung abgetan. Meine Arbeitsunfähig (mittlerweile über 1,5 Jahre) wäre auch nur zeitweilig.

Ich bin natürlich nur ein Laie und man fühlt sich schnell ungerecht behandelt, aber mit der Begründung fühlt man sich irgendwie abserviert. :(
Nachtmensch
Beiträge: 618
Registriert: 30. Dez 2020, 06:39

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Nachtmensch »

Mir scheint es so, dass manchmal ein gewisser Irrglaube bezüglich dem GDB und einer Arbeitsunfähigkeit besteht und daher oft eine gewisse Enttäuschung aufkommt, wenn ein GDB nicht so ausfällt wie es einem vorschwebt. Meine Mutter hatte zeitlebens eine Behinderung und ist trotz einem GDB von 80 noch jahrelang ganz normal arbeiten gegangen. Letztlich konnte Sie aber durch den GDB früher in Rente, was aber natürlich finanziell auch Nachteile hatte. Das seitens des Versorgungsamtes je nach Alter und Diagnosen eine mögliche Verbesserung der Gesundheit angenommen wird und deswegen eine Befristung des GDB erteilt wird, ist eben ein normaler Verwaltungsakt. Es ist ja auch nicht so, dass manche psychischen Erkrankungen tatsächlich eine Heilung erfahren oder zumindest im ALLTAG keine permanente Beeinträchtigung darstellen, denn es geht nicht nur um die Erwerbsfähigkeit als solche.

Bezüglich der reinen Erwerbsfähigkeit wäre dann ohnehin die DRV die zuständige Adresse. Dennoch kann man ja ab einem GDB von 30 eine Gleichstellung beantragen, die einem zusätzlichen Schutz des Arbeitsplatzes ermöglicht, was aber ja auch nur was bringt wenn man eben arbeiten geht und der Job wie auch immer gefährdet wäre.

Es ist also sicher nicht nur reiner Unwillen eines Sachbearbeiters, wenn dieser eine mögliche gesundheitliche Verbesserung nicht ausschließt und jemanden nicht sofort als stark behindert klassifiziert.
Hans-Juergen
Beiträge: 10
Registriert: 18. Jan 2024, 10:11

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Hans-Juergen »

Hallo Nachtmensch,

da bin ich voll und ganz bei dir.

Natürlich kann eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eintreten (wäre jedenfalls wünschenswert). Bewertet wird aber doch, wie lange die Behinderung schon besteht bzw. noch andauern wird (länger als 6 Monate). Wenn der Sachbearbeiter also von einer möglichen Verbesserung ausgeht, wäre nach meiner Meinung eine befristete Schwerbehinderung (z.B. 2 Jahre) die sozialere Variante gewesen.

Zum Thema Arbeitsunfähigkeit: Das bezog sich auf die von Schlumpffine geposteten Anpassungsschwierigkeiten. Hier wird u.a. die berufliche Tätigkeit aufgeführt:
- berufliche Tätigkeit ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich
- berufliche Tätigkeit grundsätzlich noch erlaubt, aber mit verminderter Einsatzfähigkeit
- berufliche Tätigkeit sehr stark gefährdet oder ausgeschlossen

Aber wie gesagt, ich bin bei dem Thema nur ein Laie.

LG
Hans-Jürgen
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