Hallo Lisa,
ich habe nichts geschrieben, weil ich nie in Deiner Situation war und hoffte, daß sich vielleicht doch andere melden. - Ich beziehe seit einigen Jahren eine teilweise EM-Rente und arbeite 50 %; das war damals nach vielen Jahren genau so beantragt und wurde so genehmigt; und für mich ist das gut so - und finanziell (und wahrscheinlich auch in anderen Hinsichten) eindeutig sehr viel besser als eine volle EM-Rente.
Ein Beratungsgespräch mit der Rentenversicherung könnte mir helfen. Leider habe ich zur Zeit keine Begleidperson und alleine bin ich damit überfordert
Mehr als nichts oder zuwenig kann solch ein Gespräch ja auch allein nicht bringen. Meines Wissens und meiner allerdings nur einen Erfahrung nach triffst Du dort auf Sachbearbeiter und nicht auf medizinische Gutachter o.ä. Also vielleicht besser ein Gespräch, von dem Du die Hälfte vergißt (Schreibzeug mitnehmen; ggf. auch nach Unterlagen etc. fragen), als gar keines.
Die Rentenversicherung hat auch ein Info-Telefon. Allerdings kam ich vor Jahren nie durch, da braucht man viel Geduld. Und ich finde solche Themen, wenn man nicht nur eine einzige klare Frage hat, am Telefon bei gestressten Call-Center-MitarbeiterInnen schwieriger zu erörtern als vor Ort mit einer Person im konkreten Gegenüber.
Andererseits: Eigentlich müßte die teilweise EM-Rente einfach die Hälfte der vollen EM-Rente sein, da ja die Sozialabgaben (Krankenversicherungsbeiträge etc.) prozentual berechnet werden. (Würde ich jetzt platt sagen! Ich bin aber keine Sozialversicherungsangestellte oder kann etwas übersehen haben.)
Fristen: Da Du auf alle Fälle einen Folgeantrag stellen mußt (egal ob auf Verlängerung der vollen EM-Rente oder ob auf Umwandlung in eine teilweise EM-Rente), wirst Du ja wahrscheinlich eh schon mit Deinem Arzt/Psychiater und ggf. Psychotherapeuten beraten haben. Überhaupt: Was sagen die denn? - Und: Lieber den Antrag zu früh als zu spät stellen, Gutachterüberprüfungen auf dem Papier oder ggf. real einkalkulieren (auch die auf dem Papier brauchen Zeit!), gerade wenn Du auf den nahtlosen Geldfluß angewiesen bist.
Ich würde gerne wissen, wie es finanzell dann gerechnet wird.
Und Dein Halbtagsverdienst müßte auch die Brutto(!)-Hälfte sein. Durch die andere Besteuerung bei weniger Verdienst müßtest Du da allerdings (u.U. deutlich) mehr als die Hälfte von früher netto herausbekommen. Wieviel hängt wahrscheinlich von vielem ab, da kann ich Dir nichts dazu sagen.
Ich bin noch bei der Firma angestellt, nur in einer "Auszeit".
Das ist GUT! Denn damit hast Du Anspruch auf eine Arbeitsstelle. Meinst Du denn, daß die Dich halbwegs gern in Teilzeit nehmen würden? Würden die voraussichtlichen Arbeitszeiten für Dich passen?
Sagen kann ich und zu beachten ist: Sobald eine EM-Rente einmal unbefristet ist, ist der Anspruch auf die Arbeitsstelle weg, egal wie gut oder schlecht es Dir in ein paar Jahren geht.
Und Du mußt auch "sofort" (die Frist ist recht kurz - zwei Wochen???) Deinen Arbeitgeber benachrichtigen und um Weiterbeschäftigung zu XY % bitten, wenn die Rentenversicherung gewollt oder ungewollt Dir nur noch eine teilweise EM-Rente zahlt; wenn man das versäumt, hat der Arbeitgeber zumindest die Möglichkeit zu kündigen - die Chance sollte man ihm nicht geben. Und wenn man gerade nichts mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu tun hat, denkt man daran vielleicht nicht als erstes. Das kann aber sehr wichtig sein!
Kann ich dann wieder eine neue volle EU-Rente beantragen?
Klar. Aber das braucht dann halt wieder Gutachten etc. und es läuft halt wieder wie damals ein Verfahren los.
Keine Ahnung, ob Dir das irgendwie in Deinen Überlegungen weiterhilft.
LG, Zarra