Meldung Arbeistunfähigkeit KK
Verfasst: 18. Jan 2018, 11:34
Hi
aus einem andern Unterforum ergibt sich mir die Frage ob man die Arbeitunfähigkeitbescheinigung auch bei der KK vorlegen muss. auch ohne bereits im Krankengeld zu sein.
"Auch Ihre Krankenkasse muss über eine Erkrankung, die zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führt, rechtzeitig informiert werden, wenn im Verlauf der Krankheit möglicherweise ein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen sie geltend gemacht werden soll. Die Vorlagefrist wird in § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V auf eine Woche nach Beginn der Erkrankung festgelegt.
Wichtige Fristen für Sie als Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit:
Information des Arbeitgebers über Erkrankung – unverzüglich, per Telefon, Fax etc. möglich
Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber – drei Tage, auf Weisung auch früher
Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse – eine Woche
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
§ 49
Ruhen des Krankengeldes
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
...
5. solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,
...
"
Kennt sich da jemand aus?
aus einem andern Unterforum ergibt sich mir die Frage ob man die Arbeitunfähigkeitbescheinigung auch bei der KK vorlegen muss. auch ohne bereits im Krankengeld zu sein.
"Auch Ihre Krankenkasse muss über eine Erkrankung, die zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führt, rechtzeitig informiert werden, wenn im Verlauf der Krankheit möglicherweise ein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen sie geltend gemacht werden soll. Die Vorlagefrist wird in § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V auf eine Woche nach Beginn der Erkrankung festgelegt.
Wichtige Fristen für Sie als Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit:
Information des Arbeitgebers über Erkrankung – unverzüglich, per Telefon, Fax etc. möglich
Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber – drei Tage, auf Weisung auch früher
Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse – eine Woche
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
§ 49
Ruhen des Krankengeldes
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
...
5. solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,
...
"
Kennt sich da jemand aus?