VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

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mime
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von mime »

Hallo liebe Yvi,

dir hat im anderen Unterforum schon jemand geantwortet - so ähnlich hätte ich es auch gesehen, deswegen hier nur kurz:

Wichtig ist erst einmal, dass deine Mutter Mutter Widerspruch einlegt (also innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids).

Es ist nichts Ungewöhnliches, dass Anträge erst mal "abgebügelt" werden. Bei einem Bekannten von mir war das auch so. Er hat sich dann an den VdK gewandt (und ist dafür dort auch Mitglied geworden), was sehr gut war. Er ließ den Widerspruch und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Begründung durch den VdK formulieren (und steuerte auch selbst noch eine schriftliche Stellungnahme über seine Beeinträchtigungen bei) - und dann kam nach längerer Zeit auch endlich die Rentenbewilligung.
Bis zur Bewilligung zahlte die bisherige Stelle (das war das Jobcenter) weiter.

Meines Erachtens ist das Verfahren im Fall deiner Mutter, wenn sie Widerspruch erhebt, erst mal "schwebend". Das heißt es ist noch nicht abgeschlossen, solange das Widerspruchsverfahren läuft. Insofern müsste auch die jetzt zahlende Stelle (wg. Nahtlosigkeit/Arbeitsamt) sie weiter finanzieren.

Was die Nachweise betrifft: bei mir war es auch so, dass sowohl Facharzt als auch Therapeutin im EM-Rentenantrag angeben werden (und ich sie von der Schweigepflicht entbunden habe). Die DRV wendet sich dann mit speziellen Formularen an die entsprechenden Ärzte.

Ich nehme mal an, dass deine Mutter in ärztlicher Behandlung ist. Da wäre es schon gut, wenn die Ärztin informiert ist über die Lage deiner Mutter; es geht ja darum, ihr zu helfen. Und wenn deine Mutter die ganze Zeit schon krank geschrieben war, wird sie ja mit Auslaufen des Krankengeldbezugs nicht plötzlich gesund - d. h. ihre Erkrankung besteht ja weiter, die Finanzierung geschieht halt dann aus einem anderen "Topf" (nicht mehr die Krankenkasse sondern die DRV).

Wie gesagt, ich verstehe euer Gefühl der Ausweglosigkeit, doch versucht es weiter. Wichtig ist, die Frist einzuhalten und am Ball zu bleiben, ich weiß, dass das in schlimmen Phasen der Depression schwierig ist, aber unbedingt notwendig.

Ich drücke die Daumen, dass es für alles eine Lösung geben wird - so nach und nach.

LG Mime
Wir müssen lernen,
die Menschen weniger auf das, was sie tun und unterlassen,
als auf das, was sie erleiden, anzusehen.

(Dietrich Bonhoeffer)
Bittchen
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von Bittchen »

Liebe Yvi,

bei meinem Widerspruch bei der Rentenversicherung hat mich der VDK sehr unterstützt.
Ja ,deine Mutter muss Mitglied sein ,damit eine Rechtshilfe gestellt wird.
Es gibt aber auch die Möglichkeit einer einmaligen Beratung.
Da solltest du dir mit deiner Mutter schnellstens einen Termin geben lassen.
Auf der Stadtverwaltung, gibt es nach meinem Wissen auch Rentenberater ,die einen Widerspruch formulieren können.
Das Wichtigste ist jetzt schnellstens einen Widerspruch zu stellen.
Das Arbeitsamt kann da auch die weiteren Wege aufzeigen,vor allen Dingen ganz schnell beim Arbeitsamt die Situation melden und sich auch da beraten lassen.
Übergangsweise kann auch Harz 4 in Anspruch genommen werden,damit die Krankenversicherung weiter bezahlt wird.
Das ist wirklich keine Schande,denn der Lebensunterhalt muss ja sicher gestellt werden.
Ich nehme mal an,die Ärztin stand schon beim ersten Antrag hinter deiner Mutter und wird das auch weiter tun.
Außerdem war deine Mutter auch bei einem Gutachter,so war das zumindest bei mir.
So weit ich weiß ,wird der erste Antrag fast immer abgelehnt.
Wird die Rente dann bewilligt,wird der ausstehende Betrag nach gezahlt.
Mache dir nicht so große Sorgen,das Procedere ist schon belastend,aber ihr werdet das schaffen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas Mut machen.
Es gibt hier auch noch einen Thread ,der gerade Probleme mit den Ämtern behandelt.
Vielleicht wissen ja Andere besser Bescheid wie ich.

Liebe Grüße Bittchen
kaizer
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von kaizer »

Hi Yvi,

ich kann leider zu dem Thema nichts beitragen, weil ich noch nie damit zu tun hatte, aber ich kann es sehr gut nachvollziehen, dass diese Kämpfe unfassbar anstrengend sind, wenn man eh schon psychisch angeschlagen ist - da kriege ich schon beim Mitlesen Beklemmungen...

Ich wünsche dir und deiner Mutter einfach viel Kraft und Ausdauer, um die Hürde zu nehmen, lasst euch nicht unterkriegen.

LG
Kaizer
Bittchen
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von Bittchen »

Liebe Yvi,

ich wünsche deiner Mutter sehr viel Erfolg.
Sie hat sehr viel Glück,dass du sie so sehr unterstützt,aber passe auch du auf dich auf..
Bei mir ist das schon 8 Jahre her und ich bin jetzt in Altersrente,aber es war sehr belastend.
Auch für dich lieber Citaro ,alles Gute.
Wie ich dauerhaft arbeitsunfähig erkrankte war ich 57 Jahre,die ganze Sache zog sich 2 Jahre hin.
Für mich gilt auch,ohne den VDK hätte ich das nicht geschafft.
Dieser Kampf mit den Ämtern ist immer sehr aufreibend und tut der kranken Psyche gar nicht gut.
Viel Kraft weiterhin für euch.

Liebe Grüße Bittchen
mime
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von mime »

Hallo Yvi,

danke für deine Rückmeldung. Nun ja, man weiß es halt nicht, wie die DRV entscheidet - bei dir ging es halt glatt durch, bei deiner Mutter nicht (das hat wahrscheinlich auch etwas mit Diagnosen zu tun bzw. auf was die ärztliche Untersuchungsstelle bei der DRV ihr Augenmerk legt, da steckt man halt nicht drin).

Dass sich der Befundbericht der Ärztin von der Krankschreibung hinsichtlich der Diagnose unterscheiden (wer hat denn die Krankschreibung veranlasst?), kann durchaus mit den Schwankungen zu tun haben, die man in depressiven Phasen durchläuft. Wenn die Phase deiner Mutter aktuell bei F32.2 liegt, wundert es mich schon, dass die DRV das nicht berücksichtigt hat. Daraus lässt sich sicherlich auch bei der Widerspruchsbegründung etwas ableiten.

Es ist gut, dass deine Mutter erst mal mit der Ärztin spricht, sie wird im Bedarfsfall das Aktuelle bescheinigen können. Das mit dem VDK ist sicherlich hilfreich - wie gesagt, bei meinem Bekannten hat es geholfen, weil er dort fachkundig-rechtliche Hilfe bekam für den Widerspruch und dessen Begründung (und das war in seinem Fall sowohl notwendig als auch richtig).

Was den Selbsteinschätzungsbogen betrifft: vielleicht hat er einfach nicht das Gewicht wie der ärztliche Befund... keine Ahnung. Eine Bekannte von mir vermutete das (und vielleicht ist es auch so).

Du hast jetzt Vieles angestoßen und dich gekümmert, der Rest muss jetzt in der Hand deiner Mutter und ihren Ärzten liegen - das klingt jetzt hart, aber manchmal geht es eben nicht anders: du musst auch auf dich selbst und deine Gesundheit achten. (Ich selbst habe eine Mutter, die sich nicht wegen ihrer Depressionen behandeln lässt und fange viel ab - ich weiß also, wie kräftezehrend für einen selbst so eine Begleitung sein kann).

Ich drücke die Daumen und wünsche euch viel Kraft für alles Weitere, was ansteht und wieder eine Perspektive, wenn einige Dinge in naher Zukunft angegangen werden. Wichtig sind halt die Fristeinhaltung und die Weiterführung der Finanzierung (worüber man sich möglicherweise mit ein, zwei Telefonaten informieren kann) - wenn Widerspruch & Co. erst mal am Laufen sind, muss man abwarten, wie die Entscheidung der DRV dann ausfallen wird.

Das so etwas noch obendrauf kommt, wo ihr mit vielem anderen zu kämpfen hattet, ist nicht schön, da gebe ich dir recht. Nur, das hilft jetzt nichts: Manchmal muss man alles andere ausblenden, um wieder Kräfte zu sammeln für das aktuell Anstehende (hier der Widerspruch bei der DRV wegen der Ablehnung der EM-Rente).

Ich bin mir sicher, dass sich so nach und nach alles lösen lässt und ich wünsche euch, dass ihr auch wieder in ruhigere Bahnen kommt, wenn sich das ein oder andere demnächst klärt.

LG und alles Gute für euch wünscht
Mime
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(Dietrich Bonhoeffer)
mime
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von mime »

Hallo Yvi,

schön, dass du dich gemeldet hast.

Es ist gut, dass deine Mutter die Möglichkeit beim VdK hat. Mach du dir mal keine so großen Gedanken deswegen. Wichtig ist, dass der Widerspruch selbst fristgerecht bei der DRV eingeht, und das wird die Dame beim VdK schon veranlassen, denn darauf ist sie ja spezialisiert.

Bei meinem Bekannten war es so, dass die rechtsberatende Stelle beim VdK zunächst nur den Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten hat (die Begründung wurde dann erst viel später verfasst, und zwar, nachdem man die Akte und die Entscheidungsgründe für die Ablehnung seitens der DRV eingesehen hat). Ich kann mir vorstellen, dass das bei deiner Mutter ähnlich laufen könnte. Dies nur zu deinen Bedenken, ob es auch mit einem zwischengeschobenen Termin deiner Mutter zu einer ordentlichen Bearbeitung durch den VdK kommen kann (es kann ja sein, dass die Begründung am kommenden Dienstag noch gar nicht formuliert wird, sondern nur der Widerspruch, und das ist kein so großes Ding).

Was die Kreditversicherung betrifft (das sagt mir leider gar nichts), hast du ja auch schon einen Anwaltstermin gemacht. Nun, es wird dort wie überall auf das berühmte "Kleingedruckte" in der Versicherungspolice gehen, und da seid ihr beim Anwalt wohl an der richtigen Adresse. Ich weiß nicht, ob das für deine Mutter zutreffend und ihr zumutbar ist, man kann sich bei geringem Einkommen beim Amtsgericht auch ein Formular holen (früher gab es mal einen Beratungshilfeschein, weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist - die sind zwar bei den Anwälten nicht gerne gesehen, weil sie damit nix verdienen bzw. auch nicht in allen Fällen Anwendung finden können), damit es nicht so teuer wird. Aber wie gesagt, das geht nicht in allen Fällen und vielleicht hat deine Mutter auch durch ihre Einkommen momentan auch gar keinen Anspruch darauf. Wichtig wäre, im Vorfeld abzuklären, wie hoch voraussichtlich das Honorar des Anwalts wäre (damit ihr die Kosten im Blick behalten könnt), aber das kann man ja noch abklären.

Wichtig und notwendig ist jetzt erst einmal, dass das mit dem VdK und dem Widerspruch Veranlassung findet, damit die Frist eingehalten wird (und der Bescheid damit nicht bestandskräftig wird). Ich denke schon, dass sich der Widerspruch auch gut begründen lässt, wenn man um die Entscheidungsgründe der DRV weiß. Und dass die Ärztin deiner Mutter ebenfalls informiert ist, finde ich gut.

Ich wünsche dir, dass du so langsam die Verantwortung wieder abgeben kannst und auch dir etwas Ruhe gönnst und dass es dir auch wieder etwas besser geht.

Liebe Grüße
Mime
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(Dietrich Bonhoeffer)
Bittchen
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von Bittchen »

Ja,liebe Yvi,

unbedingt die FRIST FÜR DEN WIDERSPRUCH EINHALTEN,egal wie,
das ist ganz wichtig

Viel Erfolg und liebe Grüße Bittchen
Succubus
Beiträge: 357
Registriert: 9. Aug 2016, 06:44

Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von Succubus »

Hallo Yvi,

Jetzt bitte gaaaanz tief durchatmen!
Wenn ihr Widerspruch gegen den Bescheid einlegt ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen und das Amt hat zu zahlen.
Das ist ein typisches Vorgehen beim Amt.

Um die Frist bei der Rentenversicherung zu wahren reicht auch ein Dreizeiler. In etwa so:
Name
Anschrift

Deutsche Rentenversicherung
zuständige Niederlassung
Anschrift

Ort, das Datum

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ___________________
Versicherungsnummer: ___________________________
Aktenzeichen: __________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ___________ wegen ______ (Gegenstand des Bescheids, z.B. Rentenhöhe, Rentenantrag usw.) _________ lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Die schriftliche Begründung meines Widerspruchs folgt gesondert.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Das Schreiben unbedingt per Einschreiben schicken (es reicht ein Einschreiben bei dem nur dir belegt wird dass eines erfolgt ist). Ihr erhaltet dann von der DRV einen Brief über den Erhalt des Widerspruchs und der Bitte einer zeitnahen Begründung.

LG
Zuletzt geändert von Succubus am 21. Jul 2017, 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
Don't feed the troll :-)
Succubus
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von Succubus »

Yvi2805 hat geschrieben:Hallo Succubus,

am Dienstag haben wir einen Termin beim VDK für den Widerspruch gegen den Rentenbesscheid. Auch das kostet einen Jahrebeitrag von 66€. Morgen ist der Ablehnungsbescheid schon 2 Wochen her, es wird echt Zeit! Gab aber keinen früheren Termin.

Mich macht das wahnsinnig! :evil:

Dazu noch, Anwalt im Urlaub, meine Ärztin im Urlaub, Ärztin meiner Mutter im Urlaub, Hausärztin auch im Urlaub.

Hilflosigkeit, Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit machen sich breit. :cry:



LG
Keine Sorge Yvi,
der VDK wird auch erst einmal nur einen allgemeinen Widerspruch verfassen und sicher um Akteneinsicht bitten(wie zuvor auch schon von Anderen erwähnt), ihr könnt die Frist problemlos halten. Danach wird sich um eine sorgfältige Prüfung und Begründung gekümmert. Ihr könnt ja die Dame vom VDK mal fragen wie das mit dem Amt weitergehen soll, sie kennt sich sicher auch damit etwas aus.
Ich kann voll und ganz verstehen dass es sich wahnsinnig macht, ich befinde mich aktuell in einer ähnlichen Situation und kann auch nur abwarten. Ich versuche auch nur einen klaren Kopf zu behalten.
Wenn es deiner Mutter akut schlechter gehen sollte, geht bitte zur PIA um ggf. ein Notfallmedi zu bekommen oder dass sich jemand mit deiner Mutter unterhält damit es ihr vllt etwas besser geht.
Don't feed the troll :-)
Bittchen
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von Bittchen »

Liebe Yvi,

kann deine Mutter sich krank schreiben lassen ?
Succubus hat ja schon die Pia erwähnt,aber die Hausärztin hat doch auch eine Vertretung.
Das wäre mein Vorschlag,um erst einmal wieder Luft zu haben.
Der VDK wir weitere Wege aufzeigen .
Succubus kennt sich durch die eigene Problematik ja gut aus,das ist sehr viel Wert,wenn du hier postest,das auch praktische Vorschläge kommen.
Bei mir ist das schon lange her.
Vielleicht kann dein Onkel auch ein paar hilfreiche Tipps geben ,wenn er beim AA arbeitet.
Gibt es noch vertraute Menschen,die ihr um Unterstützung bitten könnt ?
Lasse dich mal virtuell in den Arm nehmen und dir ganz viel Kraft wünschen.
Ich weiß ja wie viele Ängste du hast und würde dir so gerne mehr beistehen.

Ganz liebe Grüße Bittchen
timmie2002
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von timmie2002 »

hallo yvi,

fristgerechter widerspruch ist ganz wichtig. würde ich mit hilfe der vorlage von succubus sofort machen, damit ihr damit erst einmal auf der sicheren seite seid.

ja, es ist so, dass bei Ablehnung der rente hartz IV beantragt werden muss oder eben- da geht einem die hutschnur hoch- deine mutter arbeiten müsste. ich habe das auch durch. ich konnte errreichen, dass bei fortdauernder Krankschreibung mir weiterhin das Arbeitslosengeld gezahlt wurde. mir hat eine sozialbetreuerin aus der Klinik, in der ich zu diesem Zeitpunkt war geholfen.

ich empfehle wieder einmal den sozialpsychiatrischen dienst, der erkrankte bei solchen Sachen hilft.

kann euch nur die Daumen drücken. dieser ämterkampf war auch für mich die reinste hölle.

und eines noch. die ärztlichen gutachten, Atteste etc. sollten immer den schlimmsten zustand beinhalten, sonst wird es schwierig.

glg final
mime
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von mime »

Liebe Yvi,

eins nach dem anderen - lass dich bitte nicht kirre machen, auch wenn es dein Onkel ist, der dir die Info gegeben hat. Heute ist Freitag, bis zum nächsten Dienstag nur noch wenige Tage. Und damit seid ihr auch noch absolut im Zeitfenster für die Einlegung des Widerspruchs - solange die Monatsfrist gewahrt ist, habt ihr da nichts zu befürchten.

Vom Widerspruchsschreiben, das der VdK macht, könnt ihr sicherlich eine Kopie bekommen und zu euren Unterlagen zum Vorlegen bei den Ämtern legen. Des Weiteren wird die Ärztin deine Mutter sicherlich nicht gesund schreiben, wenn sie so krank ist, also arbeiten zu gehen wird da erst mal nicht drin sein können.

Wenn ihr den Widerspruch eingelegt habt, könnt ihr euch immer noch in Ruhe informieren, wie es mit der Finanzierung weitergeht (ob als Nahtlosigkeitsfall oder evtl. doch mit HarzIV). Wichtig: Es wird weitergehen, liebe Yvi, das wird auch so nach und nach in eurem Fall konkret klarer - momentan ist es halt noch eine unsichere Situation, die schwer auszuhalten ist, doch bald wisst ihr Näheres und könnt euch entsprechend bei den zuständigen Stellen informieren und ggf. auch Anträge stellen.

Was die Ärzte betrifft: Auch deren Urlaub geht mal zu Ende (und es wird bei dem ein oder anderen auch eine Urlaubsvertretung geben, zu der man gehen könnte...) - ganz alleine ist man meist doch nicht, auch wenn es sich erst mal so anfühlt.

Alles Gute dir, sorge bitte auch für dich, damit du ein bisschen zur Ruhe kommen kannst. Wie gesagt: es wird sich alles klären (ich weiß auch, wie zermürbend solche Situationen sind, doch auch diese werden mit der Zeit vergehen) im Laufe der kommenden Zeit.

Liebe Grüße
Mime
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(Dietrich Bonhoeffer)
timmie2002
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von timmie2002 »

sie bekommt das Arbeitslosengeld weiterhin gezahlt, wenn sie vermittlungsfähig ist. davon geht das Arbeitsamt im grunde aus, wenn die rente abgelehnt wurde. sie muss also zumindest theoretisch dem jobcenter zur Vermittlung zur verfügung stehen.
ich habe es dann über meinen klinikaufenthalt und Krankschreibung geregelt.

glg final
mime
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von mime »

Hallo liebe Yvi,

also, ich selbst kann ja nicht aus eigener VdK-Erfahrung sprechen und kenne mich da nicht aus. Wie gesagt, mein Bekannter hat beim VdK gute Erfahrungen gemacht (und bei ihm war es mit einer Rechtsbeistandshilfe des VdK beim Widerspruchsverfahren auch getan).

Ich würde es auf jeden Fall beim morgen ausgemachten Termin belassen und den Widerspruch einlegen lassen (und auch die Begründung, die vielleicht an einem anderen Termin z. B. nach Akteneinsicht gemacht wird).

Es muss ja nicht sein, dass ihr wegen des gleichen Sachverhalts nochmals anwaltliche Hilfe (meintest du damit, einen anderen Anwalt zu beauftragen, also nicht den VdK?) Es kann ja sein, dass ihr den Rechtsbeistand beim VdK gar nicht mehrmals braucht (dann machst du dir jetzt "umsonst" den Kopf), weil die Angelegenheit sich mit dem Widerspruch und dem, was folgt, dann schon regelt.

Also, Kopf hoch, liebe Yvi, erst mal morgen den Termin abwarten bzw. hingehen und evtl. vor Ort nachfragen, wie es weitergeht.

Alles andere wird sich schon ergeben bzw. klären im Laufe der nächsten Zeit. Wichtig ist erst mal der Widerspruch, aber das ist ja klar.

Ich drücke die Daumen für den morgigen Termin für deine Mutter.

Liebe Grüße
Mime

P.S. Das mit dem Anwaltswechsel bei Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe trifft, soweit ich weiß, immer zu: Es geht darum, dass nicht 2 Anwälte über den ein und denselben Beratungshilfeschein bzw. "Prozesskostenhilfeschein" abrechnen können, aber das war wohl im Elo-Forum nicht gemeint - naja, ist vielleicht auch nicht so wichtig.
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(Dietrich Bonhoeffer)
mime
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von mime »

Hallo liebe Yvi,

danke für deine Rückmeldung :). Schade, dass ihr euch so verunsichert gefühlt und den Termin abgesagt habt - vielleicht hätte der VdK euch einige Fragen beantworten und Bedenken nehmen können, aber gut, ihr habt euch entschieden und dann ist es auch in Ordnung so.
Dann habt ihr also den Widerspruch erst mal ohne Mithilfe des VdK gemacht, das ist ok, denn wichtig war ja erst einmal die Fristeinhaltung und wie du schon schreibst, den VdK evtl. später in Anspruch zu nehmen, steht euch ja weiterhin noch offen.

Hm, das mit deiner Rennerei zu den Ämtern tut mir leid. Ja, leider ist es manchmal so, dass da einiges nicht stimmt und man sich kümmern muss, aber das machst du ja und das ist gut so :). Ich drücke dir die Daumen, dass du alles erledigen konntest und nun die Bescheide/Berechnungen korrigiert werden.

Was deine Beschwerden betrifft: seit wann hast du denn mit den unruhigen Beinen (restless legs) genau zu tun? Ursachen können da vielseitig sein (und sind manchmal auch Nebenwirkungen von Medikamenten oder Stress usw.) - konntest du mit der Ärztin darüber heute sprechen? Ich wünsche dir, dass sich das wieder gibt und du dann auch besser schlafen kannst, denn das raubt einem ja auch ziemlich Energie, wenn man schlecht oder wenig schläft (das weiß ich aus eigener Erfahrung).

Meldest du dich evtl. noch mal, wie euer Arbeitsamt-Termin und alles Weitere verlaufen ist?

Alles Gute und weiterhin Kraft wünsche ich dir und deiner Mutter
Liebe Grüße
Mime
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(Dietrich Bonhoeffer)
Ziege04
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von Ziege04 »

Hallo Yvi
ich hab gerade mal in den Thread geschaut und bin an der Aussage "darf nichts dazu verdienen" hängen geblieben.

wenn Du volle EM - Rente hast, hast Du, neben der Grundsicherung, einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 30%
Es wird NICHT alles angerechnet.

Gut ist, dass die Frist für Widerspruch gewahrt wurde.
Und neben dem VDK gibt es auch jeweils gute Anlaufstellen bei AWO, Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband (LWV).... und weiteren, die auch seriös bei solchen Fragen helfen....
noch als Tipp....

LG Ziege04

(Ein Link: schau da mal weiter unter Wohlfahrtsverbände.....)

http://www.rehadat-adressen.de/de/inter ... verbaende/" onclick="window.open(this.href);return false;
Ziege04
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von Ziege04 »

Hallo Yvi

es tut mir leid für Deine Muttee und bestätigt aber auch meine Ansicht, dass oft mit zweierlei Maß gemessen wird. Ohne Sinn und Verstand. Ich hoffe, Du findest vielleicht in meinem letzten Beitrag, dem Link am Ende, eine Organisation, die kostengünstig und kompetent bei Dir vor Ort hilft. Denn dazu ist hier selbst ein Rat, außer, Widerspruch und Hilfe suchen, nicht möglich.

Wegen des Hinzuverdienst schicke ich noch ein paar Links....
Schau mal, was da passt......


https://www.eurente.org/hinzuverdienst- ... ungsrente/" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/96a.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

https://www.haufe.de/personal/personal- ... 25081.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

Das erste regelt die Grundlagen/Ansprüche;
Das zweite erklärt den 1. Paragraph
Das 3. sagt, das diese Regelungen für Altersrente und Erwerbsminderung gleichermaßen gelten und anzuwenden sind.
Das war nämlich nicht immer so.......

Nimm das mit zu einer Beratung. Ich wünsche Dir alles Gute und weiter viel Kraft.

LG Ziege04
mime
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Re: VDK - Widerspruch gegen Rentenablehnung

Beitrag von mime »

Hallo Yvi,

es ist unschön, dass das Gutachten "ein Witz" ist, gerade, weil es so knapp formuliert ist.

Hm, ja, das mit weniger ALG1 stimmt wohl (das wäre bei mir damals auch der Fall gewesen, doch mein Fall verlief ja dann anders) - aber noch ist ja nichts definitiv entschieden. Es ist erst mal OK, dass ein weiteres Gutachten beauftragt ist; wieviele Stunden deine Mutter überhaupt leistungsfähig sein kann, müsste sich ja dann auch nach ihrem aktuellen Gesundheitszustand richten (und der scheint mir nach der DRV-Entscheidung nicht berücksichtigt worden zu sein).

Vielleicht schaut ihr dann für die Widerspruchsbegründung doch nach einem Beistand, wie es hier schon vorgeschlagen wurde.

Nun zu dir: Wenn das mit deinen Beinen auch wieder weggeht, war es vielleicht wirklich stressbedingt. Hm, dass die Ärztin dazu nichts gesagt hat, naja, vielleicht hattet ihr eben andere Dinge zu besprechen.

Ich wünsche dir, dass du deine Angelegenheit beim SA bald abgeschlossen hast und dass sich alles andere noch klären wird im Laufe der nächsten Zeit.

Liebe Grüße
Mime
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(Dietrich Bonhoeffer)
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