Hallo,
vor ein paar Wochen haben wir vom Arbeitgeber einen Hinweis erhalten, dass wir zum Betriebsarzt müssen. Mein Arbeitgeber weiß nichts von meinen Depressionen, die ich mal hatte. Seit mehr als 12 Jahren arbeite ich schon dort und hatte nur ganz normale Fehltage wegen körperlichen Sachen. Wegen psychischen Sachen hatte ich keine Fehltage, seit ich dort bin. Nehme aber Medikamente und mach Therapie. Wenn der Arzt mich fragt möchte ich das eigentlich nicht angeben, da ich Angst habe, dass es doch irgendwie durchsickert, obwohl der Arzt Schweigepflicht hat. Muss ich Angaben dazu machen? Sieht man im Blut, dass ich Medis nehme? Was passiert, falls ich doch mal längere Zeit wegen psychischen Sachen ausfalle? Das macht mir grade echt zu schaffen. Hatte immer schon Angst, dass wir da hin müssen, aber bisher gab es das bei uns nicht.
Freue mich über eure Beiträge. Vielleicht könnt ihr mir ein bißchen weiter helfen. Macht mir grade Angst.
Liebe Grüße,
Finna
Betriebsarzt, was muss ich für Angaben machen?
Re: Betriebsarzt, was muss ich für Angaben machen?
Hey Finnia,
bei uns kommt auch der Betriebsarzt, unseren interessiert es nicht, er schaut ob der Impfschutz besteht, kontrolliert die Augen in bezug auf fahrfahigkeit und stellt ein paar allgemeinen fragen. Ich kam gar nicht auf die Idee was zu sagen...
Nimmt er denn Blut ab? Eigentlich muss er dir sagen auf was er untersucht... Und darf auch nur das testen.
Ich würde nichts sagen ...
Mach dir keine sorgen
Gruß Tink
bei uns kommt auch der Betriebsarzt, unseren interessiert es nicht, er schaut ob der Impfschutz besteht, kontrolliert die Augen in bezug auf fahrfahigkeit und stellt ein paar allgemeinen fragen. Ich kam gar nicht auf die Idee was zu sagen...
Nimmt er denn Blut ab? Eigentlich muss er dir sagen auf was er untersucht... Und darf auch nur das testen.
Ich würde nichts sagen ...
Mach dir keine sorgen
Gruß Tink
Re: Betriebsarzt, was muss ich für Angaben machen?
Hallo Finna
Ja, erstmal ruhig Blut!
Was ist Dein Arbeitsbereich? Ich denke mal, Du bist nicht Pflegeberuf, denn dann wäre ein Betriebsarzt schon länger da......
Und auch jetzt, - wenn das bisher kein Thema war, was ist der Anlass?
LG Ziege04
Ja, erstmal ruhig Blut!
Was ist Dein Arbeitsbereich? Ich denke mal, Du bist nicht Pflegeberuf, denn dann wäre ein Betriebsarzt schon länger da......
Und auch jetzt, - wenn das bisher kein Thema war, was ist der Anlass?
LG Ziege04
Re: Betriebsarzt, was muss ich für Angaben machen?
Bleibe bitte locker. Eigentlich hat ein Arbeitgeber auch keine Lust den Betriebsarzt ins Haus zu holen - er muss es aber um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen
Der Arzt macht aber höchstens einen Sehtest oder zeigt Dir wie Du Deinen Bürostuhl einstellen solltest
Alles easy , ein echtes Arztgespräch findet nicht statt
Der Arzt macht aber höchstens einen Sehtest oder zeigt Dir wie Du Deinen Bürostuhl einstellen solltest
Alles easy , ein echtes Arztgespräch findet nicht statt
Re: Betriebsarzt, was muss ich für Angaben machen?
Hallo,
das beruhigt mich schon ein wenig. Dachte man wird da richtig ausgefragt. Arbeite nicht in einem Pflegeberuf, aber es gibt bei uns betriebliche Veränderungen und daher jetzt auch die Sache mit dem Betriebsarzt.
Liebe Grüße,
Finna
das beruhigt mich schon ein wenig. Dachte man wird da richtig ausgefragt. Arbeite nicht in einem Pflegeberuf, aber es gibt bei uns betriebliche Veränderungen und daher jetzt auch die Sache mit dem Betriebsarzt.
Liebe Grüße,
Finna
-
- Beiträge: 296
- Registriert: 14. Sep 2008, 18:00
Re: Betriebsarzt, was muss ich für Angaben machen?
Es gibt da ein eigenes Gesetz (ASiG).
Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Der Betriebsarzt hat die ärztliche Schweigepflicht zu achten, sonst würde er sich strafbar machen. Zwar ist er Teil des Unternehmens, für das er tätig wird, aber er darf keine individuellen Daten (Krankheiten usw.) an das Unternehmen weiter geben. Nur ein Gesamtergebnis seiner Untersuchungen darf er dem Arbeitgeber nennen und Vorschläge machen, wie die Gesundheit verbessert werden kann.
Also keine Angst vor dem Betriebsarzt.
d.
Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Der Betriebsarzt hat die ärztliche Schweigepflicht zu achten, sonst würde er sich strafbar machen. Zwar ist er Teil des Unternehmens, für das er tätig wird, aber er darf keine individuellen Daten (Krankheiten usw.) an das Unternehmen weiter geben. Nur ein Gesamtergebnis seiner Untersuchungen darf er dem Arbeitgeber nennen und Vorschläge machen, wie die Gesundheit verbessert werden kann.
Also keine Angst vor dem Betriebsarzt.
d.