Kasse oder BfA?

Antworten
BS04
Beiträge: 3
Registriert: 7. Apr 2004, 12:43

Kasse oder BfA?

Beitrag von BS04 »

Meine Ärztin hat mir einen Aufenthalt in einer psychosom. Klinik vorgeschlagen (Kur). Sie meinte, das laufe über die BfA. Nun lese ich hier, dass auch vieles über die Kasse läuft. Wer ist wann zuständig? Ich bin zwar nicht krankgeschrieben, hatte aber schon einige Arbeitsausfälle und mache mache z.Zt.ambulante Psychotherapie.
Thuja
Beiträge: 444
Registriert: 16. Mär 2004, 20:59

Re: Kasse oder BfA?

Beitrag von Thuja »

Liebe Biggi,

eine Kur läuft über die Bfa und hat lange Zeiten, bis alles "durch" ist, wenn's überhaupt genehmigt wird.
Nach Einschätzung meiner Ärztin, anderen Klinikärzten, meiner Therapeutin und meiner besten Freundin, einer psychologischen Psychotherapeutin, bringen diese Kuren aber nix, da sie bloß 3 bis maximal 4 Wochen dauern, grade dann, wenn einiges "los ist", hören die wieder auf, da ist ein gescheiter Urlaub genauso gut. Sinnvoller ist eben eine längerdauernde Behandlung in einer psychosom. Klinik, wohin Dich Deine Ärztin einweisen muß. Das geht dann über die Kasse. Und gegen eine konkrete Einweisung können die sich nicht so einfach stellen, wenn's ärztlicherseits eben eine Einweisung gibt. Also eben medizinische begründbare Grundlage. Es kann zwar passieren, daß die da den medizinischen Dienst der Kasse noch das beurteilen lassen wollen, aber das Theater ist wohl leichter als der BfA-kram, hab ich mir sagen lassen (das hab' ich nicht ausprobieren müssen, bei mir ging das mit der Einweisung glatt.). Das restliche Procedere kennst Du ja, hab's ja schon beschrieben.
Viele Grüße
Annette
BS04
Beiträge: 3
Registriert: 7. Apr 2004, 12:43

Re: Kasse oder BfA?

Beitrag von BS04 »

Ich meine auch eine 6-wöchige Kur in einer pychsom. Klinik. Das kann auch über BfA laufen, wie ich hier von vielen gelesen habe. Können sich bitte auch mal diejenigen äussern, die das gemacht haben?
susan
Beiträge: 2551
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Re: Kasse oder BfA?

Beitrag von susan »

Hallo Biggy,

wie Annette schon geschrieben hat, ist der wesentliche Unterschied bei den beiden Antragsverfahren die Länge der Wartezeit.

Wenn es über die KK läuft, gibt es auch sogenannte Akutkliniken. Es kommt auf die Antragbegründung an, wie lange die Krankenkasse bewilligt. Bei mir waren es anfangs 14 Tage, die übernommen wurden, doch in der Klinik wurde wochenweise immer wieder verlängert - kommt halt drauf an, wie es die Ärzte in der Klinik sehen. Bei mir wurden aus den anfänglichen 14 Tagen ein insgesamt 6 wöchiger Aufenthalt.

Läuft der Antrag über die BfA/LVA werden zur Zeit nur 3-6 Wochen bewilligt. Vor ein paar Jahren waren es generell noch 6 Wochen für eine psychosomatische Kur, die Zeiten sind vorbei, nur in Einzelfällen - und da kommt es auch wieder darauf an, wie der Antrag begründet ist - werden noch 6 Wochen bewilligt. Die Klinik entscheidet auch hier, ob verlängert wird. Mir wurden anfangs 4 Wochen genehmigt, mein Therapeut hat dann den Verlängerungsantrag gestellt - ohne Probleme bekam ich noch 2 Wochen dazu. Allerdings musste ich ein halbes Jahr warten, bis ich aufgenommen wurde. Manche Kliniken haben noch längere Wartezeiten. Auch die Zeit bis der Antrag durch ist und Antwort von der BfA kommt, kann sehr lange sein. Wenn du es eilig hast, ist der Weg über die KK immer der schnellere - so meine Erfahrung.

Gruß
Susan


ConnyS
Beiträge: 7
Registriert: 26. Okt 2003, 17:19
Kontaktdaten:

Re: Kasse oder BfA?

Beitrag von ConnyS »

Hi Biggi,

die BfA genehmigte mir eine 6-wöchige Rehamaßnahme in der psychosomatischen Klinik
in Bad Dürrheim (Schwarzwald) „Hüttenbühl. Die Rehamaßnahme wurde von den Ärzten der Klinik auf insgesamt 8 Wochen verlängert.

Antragsstellung am 17. Juli 2003, Eingangsbestätigung der BfA 24.07.2003,
Gutachtertermin 20.08.2003, Bewilligungsbescheid 29.09.2003, Mitte Oktober Bescheid der Klinik Hüttenbühl, Rehabilitationsantritt 02.12.2003 – 27.01.2004.

Eine Rehamaßnahme kann bei Angst- und Depressionen positive Wirkungen erzielen.

Rehabilitation beantragen, aber wie?
Antragstellung:

Bei der zuständigen Krankenkasse die entsprechenden Formulare zur Antragstellung für die Reha besorgen. Hier wird auch Auskunft über die Kostenerstattung erteilt.
Der Formularsatz besteht aus drei Teilen.
Einen Selbstauskunftsbogen, in dem die persönlichen Daten eingetragen werden.
Ein Bogen für die Krankenkasse.
Der Bogen für den Arzt. Im Prinzip kann dieser Bogen von jedem behandelnden Arzt ausgefüllt werden.

Den Unterlagen sollten noch nachfolgende Schriftstücke beigefügt werden: Kopien der vorausgegangenen Operationen, pathologischen Befunden und - sofern vorhanden - eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. Auf einem separaten Blatt sollte man möglichst nochmals ausführlich schildern, warum eine Reha beantragt wurde.

Wer möchte, kann die Unterlagen nochmals für die eigenen Akten kopieren. Sind alle Schriftstücke beisammen, schickt normalerweise der Arzt sämtliche Formulare an den Kostenträger (BfA, LVA). Jedoch hat es sich erwiesen, selbst den Versand vorzunehmen, dies sollte man am besten per Einschreiben mit Rückschein vornehmen.
Nach ein paar Wochen erfolgt eine Bestätigung der Reha-beantragung.

Weitere Wochen später folgt die Benachrichtigung, ob die Rehamaßnahme genehmigt wurde oder nicht. In dem Bewilligungsbescheid ist neben Bewilligungszeitraum auch die Rehabilitationsklinik aufgeführt.
Den Reha-antritt bestimmt die entsprechende Klinik. Meist erhält man diese Mitteilung ca. 14 Tage nach Eingang des Bewilligungsbescheides. Nach nochmals ca. 2 - 3 Wochen kann man mit dem Reha-antritt rechnen.

Dies bedeutet, dass vorher alle wichtigen Sachen zu erledigen sind, u.a. auch den Arbeitgeber auf die beantragte Rehamaßnahme vorbereiten.
Der Antrittstermin ist im Übrigen nicht selbst zu beeinflussen. Allerdings besteht bei besonderer Ausnahme das Widerspruchsrecht bei schlechter Terminvergabe.
Den endgültigen Termin sollte man frühstmöglich dem Arbeitgeber mitteilen, der zur Freistellung verpflichtet ist.

Die Rehamaßnahme wird als Krankheitstage verrechnet. Hierzu müssen dann noch verschiedene Formulare ausgefüllt werden.
Dann kann es eigentlich schon fast losgehen. Die meisten Kliniken haben dienstags, mittwochs bzw. donnerstags Aufnahme. Frühzeitig erhält man in der Regel die Zugfahrkarten mit detaillierter Wegbeschreibung und einem zusätzlichen Termin, wann die Koffer aufgegeben werden müssen bzw. abgeholt werden. Das heißt, dass der erste Reha-tag ohne lästiges Schleppen angegangen werden kann. Natürlich steht jedem auch offen, mit dem eigenen PKW anzureisen. Diese Kosten werden übernommen.

Und wenn dies alles eingehalten wurde: viel Erfolg bei der Reha!

Bei einem Ablehnungsbescheid nicht verzagen, einfach Einspruch einlegen oder auch zweimal – dann klappt es meistens.

Die Therapieangebote sind in den Kliniken für Psychosomatik vielfältig,
daher führe ich nur das Angebot bzw. die Rehabilitations-Elemente von mir auf.
(Hüttenbühl hat aber noch einiges mehr zu bieten):

Tiefenpsychologisch-interaktionell basierte Bezugsgruppe 3-wöchentl, Einzelgespräche,
wöchentliche Stationsgruppe, Entspannungsgruppe nach Jacobsen (8x),
Autogenes Training (6x), psychosomatische Bewegungsgruppe 2-wöchentl.,
Gestaltungstherapiegruppe (6x), Ausdruckstanz (6x), Qigong (1x),
Schwimmstilverbesserung für Schwimmer (2X), Schwimmtraining3-wöchentl. (die Bahn ist 25 m), Walking für Langsame in Eigenregie, Atemtherapiegruppe (6x).

Das Gesundheitstraining umfasste:
Informationen zu Angst u. Depressionen sowie Stressbewältigung u. Schlafhygiene, Hypertonie, Ernährung, Herz-Kreislauf-System, Sport usw.

Und Programme wie Wandern, Spiele, Jonglieren, Sequenzraumbenutzung, Kochen für Leute mit Adipositas, Diabetiker, Feldenkreis, Ergometertraining u.a.

Salü
ConnyS

Biggi schrieb:
> Meine Ärztin hat mir einen Aufenthalt in einer psychosom. Klinik vorgeschlagen (Kur). Sie meinte, das laufe über die BfA. Nun lese ich hier, dass auch vieles über die Kasse läuft. Wer ist wann zuständig? Ich bin zwar nicht krankgeschrieben, hatte aber schon einige Arbeitsausfälle und mache mache z.Zt.ambulante Psychotherapie.
Wenn unsere eigenen Gefühle im Vordergrund stehen, können wir nicht mitfühlend sein; wenn wir uns nur noch nach anderen Leuten richten, ohne Rücksicht auf unsere eigenen Bedürfnisse können wir nicht wir selbst sein.


Ruth Cohn


Lora
Beiträge: 128
Registriert: 11. Feb 2004, 16:51

Re: Kasse oder BfA?

Beitrag von Lora »

Hallo Biggi,

bei mir ist nach 9 monatiger Krankheit von der KK die Empfehlung gekommen, dass ich eine Reha durchführen soll. Der Antrag bei der BfA wurde in nicht mal 2 Wo. bearbeitet - nämlich Ablehnung. Begründung:
Es ist eine ambulante Behandlung ausreichend, event. auch eine Tagesklinik.
Diagnose: schwere Depression, Erwerbsfähigkeit ist nicht gemindert (obwohl ich seit Juli 03 krankgeschrieben bin). Du siehst es ist etwas komplizierter.
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt, bekomm von meinem Arzt noch eine medizinische Begründung und dann eben abwarten. Liebe Grüße
Antworten