these des jc zu sanktionen bei psychisch kranken
Verfasst: 12. Jan 2015, 12:44
ich will mal den satz rausgreifen "Im ersten Moment führt die Ankündigung einer Sanktion ja auch dazu, dass der Betroffene tatsächlich den Termin wahrnimmt. Das wäre ja gut."
ich sehe das ganz anders. was ist mit euch?
vollständig:
"Auffällig ist, dass diese Menschen oft nicht zu Terminen
erscheinen. Schließlich ist das Jobcenter oder die Agentur für
Arbeit in diesem Sinne erst mal keine soziale Einrichtung,
sondern arbeitet nach entsprechenden Richtlinien und nach
behördlichen Regularien. Das führt beim Betroffenen oft zu
Ängsten und entsprechendem Versagen.
Auf der anderen Seite ist es ja wichtig, ins Gespräch zu
kommen, da nur dann ggf. eine entsprechende Situation
erkannt werden kann und weitere Schritte eingeleitet werden
können.
Dabei spielt in einer solchen Situation die derzeit durchaus
kontrovers diskutierte Sanktionierung eine Rolle. Sicherlich ist
eine Sanktionierung in Fällen wie teilweise oben beschrieben
möglicherweise ein falscher Weg. Aber tritt sie denn ein?
Im ersten Moment führt die Ankündigung einer Sanktion ja auch
dazu, dass der Betroffene tatsächlich den Termin wahrnimmt.
Das wäre ja gut.
Wenn er den Termin nicht wahrnehmen kann, ist er zumindest
genötigt, sich durch ein ärztliches Attest zu entschuldigen. Dann
tritt keine Sanktion ein. Aber möglicherweise ist dann zumindest
schon mal ein Arzt eingeschaltet und kann ggf. weitere Schritte
einleiten. Evtl. erfährt die Integrationsfachkraft des Jobcenters
über diesen Weg dann von einem entsprechenden psychischen Problem (natürlich nur über den Betroffenen selbst)."
ich sehe das ganz anders. was ist mit euch?
vollständig:
"Auffällig ist, dass diese Menschen oft nicht zu Terminen
erscheinen. Schließlich ist das Jobcenter oder die Agentur für
Arbeit in diesem Sinne erst mal keine soziale Einrichtung,
sondern arbeitet nach entsprechenden Richtlinien und nach
behördlichen Regularien. Das führt beim Betroffenen oft zu
Ängsten und entsprechendem Versagen.
Auf der anderen Seite ist es ja wichtig, ins Gespräch zu
kommen, da nur dann ggf. eine entsprechende Situation
erkannt werden kann und weitere Schritte eingeleitet werden
können.
Dabei spielt in einer solchen Situation die derzeit durchaus
kontrovers diskutierte Sanktionierung eine Rolle. Sicherlich ist
eine Sanktionierung in Fällen wie teilweise oben beschrieben
möglicherweise ein falscher Weg. Aber tritt sie denn ein?
Im ersten Moment führt die Ankündigung einer Sanktion ja auch
dazu, dass der Betroffene tatsächlich den Termin wahrnimmt.
Das wäre ja gut.
Wenn er den Termin nicht wahrnehmen kann, ist er zumindest
genötigt, sich durch ein ärztliches Attest zu entschuldigen. Dann
tritt keine Sanktion ein. Aber möglicherweise ist dann zumindest
schon mal ein Arzt eingeschaltet und kann ggf. weitere Schritte
einleiten. Evtl. erfährt die Integrationsfachkraft des Jobcenters
über diesen Weg dann von einem entsprechenden psychischen Problem (natürlich nur über den Betroffenen selbst)."