Liebe Forumsteilnehmer,
ich bin vor einigen Jahren lange wegen Depressionen beruflich ausgefallen, ich habe seither AD Medis bekommen (die ich auch jetzt weiter nehme) und eine Langzeittherapie (Verhaltenstherapie).
Die Therapie ist vor einigen Wochen ausgelaufen, da ich diese das 2. mal schon verlängert hatte, bestand nach Auskunft meiner Therapeutin kein Anspruch mehr. Ich bin jetzt wieder in einem seelisch schlechtem Zustand, mein Psychiater hat mir einerseits eine höhere Dosierung verschrieben und andererseits so genannte "stützende Gespräche" geraten, ich solle meine Therapeutin hierauf ansprechen.
Wie sind hier Eure Erfahrungen mit Verlängerungen von Langzeittherapien bzw. gibt es hier Ausnahmen, bestünde auch die Möglichkeit eine neue Therapieform zu wählen, ich habe zwar Fortschritte mit der Verhaltenstherapie gemacht, falle aber immer wieder in alte Schemata zurück.
Vielen Dank. Hank
Formalien - Langzeittherapie
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- Beiträge: 2214
- Registriert: 15. Apr 2006, 12:46
Re: Formalien - Langzeittherapie
Hallo Hank,
bei VT können normalerweise maximal 80 Stunden bewilligt werden, und ich glaube, es ist schon nicht so einfach, über die 60. Stunde hinaus noch weitere zu bekommen. Ich habe aber auch mal gehört, dass es in Sonderfällen auch Ausnahmen gibt, keine Ahnung, ob das stimmt.
Unabhängig von einer bewilligten Therapie hat ein Psychotherapeut die Möglichkeit, ca. 10-15 Minuten Gesprächszeit wöchentlich abzurechnen. Diese Zeiten kann man addieren, so dass sich eine Therapiestunde monatlich ergibt - das ist wohl das, was dein Psychiater mit "stützenden Gesprächen" meinte.
Die sind wie gesagt nicht genehmigungspflichtig. Allerdings verdient der Therapeut damit weniger und soweit ich weiß hat er dafür auch nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung, d.h. er kann solche Gespräche nur begrenzt anbieten.
Wenn du mit deiner Therapeutin gut zurecht gekommen bist und glaubst, dass es dir helfen kann, ab und zu ein Gespräch mit ihr zu machen, würde ich sie danach fragen.
LG, Wolke
bei VT können normalerweise maximal 80 Stunden bewilligt werden, und ich glaube, es ist schon nicht so einfach, über die 60. Stunde hinaus noch weitere zu bekommen. Ich habe aber auch mal gehört, dass es in Sonderfällen auch Ausnahmen gibt, keine Ahnung, ob das stimmt.
Unabhängig von einer bewilligten Therapie hat ein Psychotherapeut die Möglichkeit, ca. 10-15 Minuten Gesprächszeit wöchentlich abzurechnen. Diese Zeiten kann man addieren, so dass sich eine Therapiestunde monatlich ergibt - das ist wohl das, was dein Psychiater mit "stützenden Gesprächen" meinte.
Die sind wie gesagt nicht genehmigungspflichtig. Allerdings verdient der Therapeut damit weniger und soweit ich weiß hat er dafür auch nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung, d.h. er kann solche Gespräche nur begrenzt anbieten.
Wenn du mit deiner Therapeutin gut zurecht gekommen bist und glaubst, dass es dir helfen kann, ab und zu ein Gespräch mit ihr zu machen, würde ich sie danach fragen.
LG, Wolke
Re: Formalien - Langzeittherapie
Hallo Hank,
du kannst auch die Therapieform wechseln, das bedeutet dann allerdings auch, dass du den Therapeuten wechseln musst. Eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Psychoanalyse könntest du aber an die VT anschließen.
Zur Dauer: http://www.georghuwer.de/downloads.html ... erapie.doc
Lg, Salvatore
du kannst auch die Therapieform wechseln, das bedeutet dann allerdings auch, dass du den Therapeuten wechseln musst. Eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Psychoanalyse könntest du aber an die VT anschließen.
Zur Dauer: http://www.georghuwer.de/downloads.html ... erapie.doc
Lg, Salvatore