Hallo Emma,
so ganz einleuchtend ist mir das nicht - ich kenne mich da auch nicht wirklich aus.
Ich habe gelesen, dass die Krankengeldzahlung längstens für 78 Wochen geschieht, abzüglich Lohnersaztleistungszahlungszeiträumen des Arbeitgebers (6 Wochen) usw. - inwieweit die Krankenkassen da einen gewissen Ermessensspielraum bezüglich der Dauer der Krankengeldzahlung haben, weiß ich nicht. Hattest du denn vor diesen 4 Jahren mal deinen Krankengeldanspruch wegen derselben Krankheit ausgeschöpft?
Wenn dich die Krankenkasse aussteuern will, muss sie ja einen Grund genannt haben. Dass du Medikamente bekommst und eine Therapie machst, hat m. E. damit gar nichts zu tun.
Warst du in der Vergangenheit schon mal beim MDK (medizinischen Dienst der Krankenkasse) zur Begutachtung? Oftmals wird er eingeschaltet, wenn du längerfristig krank bist / warst - dann werden auch die dich behandelnden Ärzte angeschrieben usw. Soweit war es bei mir z. B. schon, der MDK selbst hatte sich dann mit mir aber nicht in Verbindung gesetzt, das Krankengeld lief weiter.
Vielleicht ist die Krankenkasse bei dir da aufmerksam geworden durch die wiederholte (gleiche) Krankheit und die damit einhergehende Arbeitsunfähigkeit. Zum Procedere: Es kann sein, dass dich die Krankenkasse an die Agentur für Arbeit verweist, weil du (evlt. keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast - was ich, wie gesagt, nicht ganz nachvollziehen kann) dein Arbeitslosengeld noch nicht ausgeschöpft hast.
Allerdings wird dir die Agentur für Arbeit dann auch kein Arbeitslosengeld zahlen, weil du (ja zur Zeit noch)
arbeitsunfähig bist und dem Arbeitsmarkt deswegen
nicht zur Verfügung stehen kannst.
Möglicherweise kommt bei dir auch eine Erwerbsminderung in Betracht, das ist dann Sache der
Rentenversicherung. Bist du denn schon mal aufgefordert worden (z. B. von der Krankenkasse) einen Erwerbsminderungsantrag bei der Rentenversicherung zu stellen?
Leider ist es oftmals nicht so einfach, da durchzusteigen, wer für was zuständig ist und die Krankenkasse, Agentur für Arbeit und Rentenversicherung sind sich da oftmals auch untereinander nicht einig. Es kommt immer auf den Einzelfall an – dein Fall ist vielleicht anders als meiner usw. usw.
Doch: Sei beruhigt, dich wird niemand ohne Geld im Regen stehen lassen. Wichtig ist, dass du dich erkundigst, was du als nächstes wirklich tun musst (z. B. bei der Agentur für Arbeit persönlich vorsprechen oder einen Rentenantrag stellen) usw.
Außerdem muss dir von der Krankenkasse
schriftlich etwas zugehen (in puncto Aussteuerung) und da steht dann auch dabei, was zu tun ist, z. B. „bitte melden Sie sich umgehend bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit und legen Sie dieses Schreiben vor.“ Außerdem steht dir gegen solche Bescheide auch ein Widerspruchsrecht zu.
Wenn du dich wirklich bei der Agentur für Arbeit melden sollst: Es gibt eine Pflicht der sog.
Nahtlosigkeitszahlung. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit dich finanziell unterstützt, bis über deine weitere Zukunft entschieden ist (z. B. in dem du einen Antrag bei der Rentenversicherung auf Erwerbsminderung stellst, wenn du nur eine bestimmte Stundenzahl arbeiten kannst).
Ich war z. B. auch bei der Agentur für Arbeit (ich war allerdings noch nicht von der Krankenkasse ausgesteuert) – dort wurde dann besprochen, dass bei mir der Ärztliche Dienst eingeschaltet wird (zur Entscheidung / Begutachtung meiner Leistungsfähigkeit).
Oftmals wird so ein Gutachter beauftragt; bei der Krankenkasse ist das z. B. der MDK, bei der Agentur für Arbeit z. B. der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit, bei der Rentenversicherung auch ein entsprechender Gutachter.
Eine Erwerbsminderung kann vorliegen, wenn du in deiner Arbeitsleistungsfähigkeit gemindert bist (kannst du z. B. nur bis zu 3 Stunden arbeiten, wärst du voll erwerbsgemindert; von 3 bis 6 Stunden zumindest teilweise erwerbsgemindert). Doch das muss erst einmal festgestellt werden und dauert auch seine Zeit.
Erwerbsminderungsrente bekommt man oftmals auch vorerst nur befristet (hier gibt es einige User/innen, die das betrifft, und die dir da bestimmt Näheres dazu schreiben können) für eine bestimmte Zeitdauer (ein paar Monate, für 2 Jahre oder so), danach wird erneut begutachtet usw.
Das sind jetzt viele Infos, und ich weiß nicht, ob für dich was Hilfreiches dabei ist. Bei allem gilt aber: Ruhe bewahren; dir will keiner etwas Böses – die verschiedenen Institutionen wollen eben nur feststellen, wer als Kostenträger in deinem Fall zuständig ist, mehr nicht.
Es kann sein, dass dir z. B. im Laufe der Zeit auch eine Reha-Maßnahme vorgeschlagen wird; man wird schauen, wie man dir helfen kann, damit du wieder arbeitsfähig wirst. Da gibt es dann auch wiederum verschiedene Maßnahmen (medizinische Reha, berufliche Reha, usw. usw.) – doch das wird sich so nach und nach herauskristallisieren.
Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir, dass es bei dir ohne Komplikationen weitergeht.
Mir hat in solchen Fällen teilweise Internetrecherche geholfen, Telefonate (mit der Krankenkasse) oder auch mal ein Gespräch mit einer Sozialarbeiterin (in einer psychiatrischen Institutsambulanz) – manchmal hilft da ein Gespräch mit jemandem, der sich da auskennt, eher weiter als wenn man stundenlang vor dem PC hockt und 1000 Infos findet (die evtl. gar nicht auf den eigenen Fall zutreffen).
Lass dich nicht entmutigen. Schau halt, dass du die entsprechenden Anträge stellst, die notwendig werden, dann bist du auf der sicheren Seite.
Kommst du mit deinem Papierkram bislang alleine klar? Oder kann dir da vielleicht eine Freundin helfen? Manchmal ist es hilfreich, wenn man nicht alleine vor allem steht.
Liebe Grüße
Mime
P. S. Hier ist noch zwei Links (Sozialrecht):
http://www.ra-klose.com/html/krankengeld.html
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/ ... h/1203.pdf
(hier finde ich die Schaubilder ganz interessant, den Rest habe ich noch nicht gelesen – ist viel Text)