Spiegel ONLINE Krankenkasse und Depression

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krimi56
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Spiegel ONLINE Krankenkasse und Depression

Beitrag von krimi56 »

"Denk nicht daran, wie viel zu tun ist, welche Schwierigkeiten zu bewältigen sind oder welches Ziel erreicht werden soll, ...sondern widme dich gewissenhaft der kleinen Aufgabe, die gerade ansteht."
- Elisabeth Tova Bailey -
Salvatore
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Re: Spiegel ONLINE Krankenkasse und Depression

Beitrag von Salvatore »

Hallo,

ich habe mit meiner KK zum Glück keine schlechten Erfahrungen gemacht, im Gegenteil: alle (Verlängerungs-)Anträge wurde ohne weiteres durchgewunken, jede Therapie, jeder Klinikaufenthalt und auch das Krankengeld anstandslos bezahlt, sogar Fahrtkosten wurden erstattet. Mir wurde ein Sozialarbeiter angeboten, der mich auch zu Gesprächen mit meinem Arbeitgeber begleitet hätte.
Eine riesige Erleichterung, denn ob mir für Kämpfe die Kraft gereicht hätte, weiß ich nicht, ich glaube es nicht.

Von Mitpatienten habe ich mitbekommen, dass es auch anders laufen kann. Da wurde einer während eines Klinikaufenthaltes mitgeteilt, dass der MDK nach Aktenlage entschieden hätte, dass sie gesund sei. Sie möge sich bitte am nächsten Tag auf ihrer Arbeitsstelle melden. Einer anderen wurde der Klinikaufenthalt nach acht Wochen nicht mehr bezahlt. In beiden Fällen sind die behandelnden Ärzte aktiv geworden und haben die Sache geregelt.

Ich bin nach meiner Reha auch nicht noch am selben Tag zu meiner Ärztin gefahren, sondern eben erst als ich wieder einen Termin hatte. Nun kann ich aus dem Artikel leider nicht herauslesen, wie das bei der Dame genau war - da steht ja, sie wollte wieder arbeiten gehen, wurde sie also arbeitsfähig aus der Reha entlassen? Dann ist es klar, dass sie sich von einem anderen Arzt bestätigen lassen muss, dass sie doch noch nicht wieder arbeiten gehen kann. (Allerdings hat man als Arbeitnehmer auch bis zum dritten Tag Zeit, eine AU einzureichen.)
Das Argument, sie hätte ja den Notarzt kommen lassen können, ist ja irgendwie realitätsfern. Was hätte der wohl gesagt, wie er das findet?
Allerdings finde ich auch, dass man auch von psychisch Kranken erwarten kann, dass sie bei einem Arzt vorstellig werden. Nur ob das immer noch am selben Tag sein muss, das ist die Frage.

Wie gut eine Versicherung wirklich ist, zeigt sich ja immer erst, wenn sie einspringen muss. Ich bin unendlich froh darüber, wie meine KK sich verhalten hat.

Lg, Salvatore
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Salvatore
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Re: Spiegel ONLINE Krankenkasse und Depression

Beitrag von Salvatore »

Hallo Yvi,

das ist natürlich bedauerlich, dass dich das gleich in ein Loch gebracht hat. Fahrtkosten zu ambulanten Terminen (egal wo) wurden mir allerdings auch nicht erstattet und ich habe das auch noch nicht gehört, dass irgendeine KK das im Leistungskatalog hat. Das ist vom Sachbearbeiter nicht böse gemeint, es ist halt einfach so. Ich könnte mir vorstellen, dass es für einen Sozialarbeiter Wege gibt, dafür einen anderen Kostenträger zu finden, vielleicht gibt es irgendwo einen Topf (das weiß ich aber nicht). Als ich beim Sozialpsychiatrischen Dienst mal was beantragt habe, musste ich allerdings detaillierte Auskünfte über meine Finanzen geben. Die Leistung wurde dann nicht bewilligt.

@all:
Ich spielte mit meinem Kommentar auf die Erstattung der Fahrtkosten zur Tagesklinik an. Das ist deswegen erwähnenswert, weil ich statt zur TK hier am Ort (die etwa 2-3 km entfernt liegt) zu einer anderen gefahren bin, die 30 km entfernt liegt. Ich hätte es verstanden, wenn sie mir gesagt hätten, dass ich die Kosten für die verlängerte Anfahrt selbst hätte tragen müssen.

Erstattet werden die Fahrtkosten zu teilstationären (wie eben TK) und stationären Aufenthalten. Für die Anfahrt zur Reha kommt der Rentenversicherer auf, wenn er Kostenträger ist. Bei Anfahrt mit eigenem PKW (oder wenn ein Angehöriger einen bringt) wird nach Kilometern eine Pauschale bezahlt; bei Anreise mit Bus oder Bahn muss man das Ticket einreichen. (Vorher Kopien ziehen, falls die verloren gehen!) Die Kosten muss man erst einmal selbst auslegen und kann sie dann zur Erstattung einreichen.
Eine ehem. Mitpatientin von mir wurde sogar mit einem Taxi in die Klinik gebracht, aber das ist wohl eher die Ausnahme und ich glaube auch, sie hatte von vornherein irgendeinen Wisch vom Arzt bekommen, so dass sie das Geld nicht auslegen musste.

Anfahrtskosten zu ambulanten Terminen werden nicht erstattet, es sei denn man ist geh- oder sonstwie behindert, so dass es entsprechende Absprachen mit dem Arzt bzw. der KK gibt.

Lg, Salvatore
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Salvatore
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Re: Spiegel ONLINE Krankenkasse und Depression

Beitrag von Salvatore »

Hallo Yvi,

>sich häufig und über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen

Dann frage doch bei der KK nach, was sie unter "häufig" verstehen. Wie oft wäre denn Ergo? (Meistens ist es einmal pro Woche - das fällt sicherlich nicht darunter, aber fragen kann man ja mal.)
Und hak da noch mal bei der Sozialarbeiterin nach, vielleicht weiß die eine Lösung.

Aber versuche es der KK nicht so übel zu nehmen - überleg mal, was das für eine Kosten- und Papierflut wäre, wenn jeder eine Rückerstattung seiner Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung einfordern könnte, jeder Hausarztbesuch, jeder Zahnarztbesuch... Auch wenn es gerade weh tut: Don't hate the player, hate the game!

Lg, Salvatore
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ra48
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Re: Spiegel ONLINE Krankenkasse und Depression

Beitrag von ra48 »

Hallo zusammen,

Das mit dem " nahtlosen Übergang " ist nichts neues.
Da habe ich unlängst einen Bericht im TV gesehen, bei dem es einem nicht psychisch erkrankten ähnlich erging. Dort war es aber die AOK, die sich quer gestellt hat.

Es scheint hier eine Gesetzeslücke bzw. eine Gesetzgebung schamlos ausgenutzt zu werden, um kosten zu sparen.

Man kann dem wohl nur entgehen, wenn man nicht den Hauch eines eigenen Versäumnisses nachweisen kann.
Gerade was den Übergang von Zahlungen angeht.

Konkret müsste man sich schon am besten an dem Tag, an dem ein Kostenträger noch zahlt, schon beim Arzt eine weitere Krankschreibung für den folgenden Tag, an dem ein neuer Kostenträger übernehmen muss, einholen.

Das ist sicher regional garnicht so einfach zu bewerkstelligen. Allerdings auf Grund der Gesetzeslage wohl notwendig.

Bei dem fall mit der AOK war es so:
Der Versicherte war bis zum Ende der Lohnfortzahlung krank geschrieben und ging am darauffolgenden Tag zu seinem Arzt, der ihm eine weitere AU bestätigte. Die AOK sah eine Unterbrechung der Krankschreibung zwischen 24 Uhr des Vortages zu 0 Uhr des folgenden Tags. Das ist zwar Schwachsinn und reine Willkür, aber zunächst kam die AOK mal damit durch.

Wenn man also einigermaßen auf der sicheren Seite sein will. Sollte man auf jeden fall von sich aus immer vorab schon bei der KK Bescheid geben, das man weiter AU sein wird. ( natürlich in Absprache mit dem behandelnden Arzt )

Da ich demnächst eine Reha machen werde und hoffe danach auch wieder arbeitsfähig zu sein, werde ich aber, sofern mich die Reha-Einrichtung für nicht arbeitsfähig einstuft, schon am Tag der Entlassung dies der KK mitteilen. Am besten von der Reha-Einrichtung aus an die KK Faxen und mir das faxprotokoll gut aufheben und vielleicht auch bei der KK noch mal anrufen und mir bestätigen lassen, das das Fax ankam.
So paranoid das auch klingt, es scheint ja von Nöten zu sein, wenn man auf Zahlungen angewiesen ist.

Zumindest sollte es reichen, um sich von dem Vorwurf der mangelnden Mitwirkung frei sprechen zu lassen, was in einem ggf. nötigen klageverfahren wichtig sein könnte.

Kein Zweifel, es ist oft eine Zumutung sondergleichen, was Kassen oder andere Kostenträger einem kranken Menschen abverlangen, aber solange wir eine Regierung haben, die am liebsten alle kranken Menschen zu vollwertigen Arbeitsmaschinen reformieren will, muss man sich an deren Spielregeln halten um nicht disqualifiziert zu werden.

Zu guter Letzt möchten ich mal einen Spruch, der hier schon gefallen ist, aufgreifen und etwas abändern.
" don't hate the Player, or the Game. Hate the gamedesigner "
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