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Unfreiwillige Arbeitszeitverkürzung

Verfasst: 11. Jan 2012, 07:15
von Glee
Hallo zusammen,

wie schon im Titel erwähnt geht es um eine mögliche Arbeitszeitverkürzung. Während meiner sehr langen AU wurde in meinem Betrieb eine neue Mitarbeiterin für mich eingestellt. Zunächst befristet für ein Jahr.
Ich befinde mich derzeit in einer Wiedereingliederungsmassnahme und dachte, nach Absprache mit meinem behandelnden Arzt ab April wieder voll einsatzfähig zu sein.
Nun hörte ich, dass es evtl. geplant sei, das diese Mitarbeiterin bleibt, und wir beide auf 50% reduzieren.
50% reichen mir aber schlicht und ergreifend finanziell nicht über die Runden zu kommen.

Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber, aber frage mich dennoch, ob das einfach so bestimmt werden kann, wer wann wie lang und überhaupt arbeitet.

Hat jemand vielleicht einen Gedanken dazu?
Vielen Dank.

Grüsse von Glee

Re: Unfreiwillige Arbeitszeitverkürzung

Verfasst: 11. Jan 2012, 12:15
von Rosenkranz
Hallo Glee

Arbeitest du in einen größeren Betrieb wo es einen Betriebsrat gibt oder einen kleinen privaten Unternehmen. Kenn mich zwar in rechtlichen Dingen nicht aus, wenn das erstere in Frage kommt, wende dich an den Betriebsrat oder Gewerkschaft, wenn du in einer bist. In größeren Unternehmen geht das zumindest nicht ohne weiteres, da müssen trifftige Gründe vorliegen und dann geht es nach Sozialplan. Weil du schon länger dabei bist dürftest du da gute Karten haben. Zumal befristet jemand eingestellt wurde nur für deine Krankheit. Geb dir aber den guten Rat unterschreibe nichts und lass dich nicht unter Druck setzen, wenn du erst unterschrieben hast gibt es kein zurück mehr. weis auch nicht ob du eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen kannst. Bei kleineren Unternehmen weiß ich absolut nicht Bescheid.

lg Rosalie

Re: Unfreiwillige Arbeitszeitverkürzung

Verfasst: 11. Jan 2012, 17:10
von SisterGoldenHair
... wegen Rechtsberatung (wenn alle Stricke reißen) als Arbeitnehmer zahlt man "automatisch" glaube ich in Berufsverbände, z.B. die Arbeitskammer. und dort gibt es auch Rechtsberatung.

es gibt auch sog. "berufsbegleitende Dienste" wie genau man an die kommt, weiß ich gerade nicht - ich hatte aber davon erstmals bei meinem Aufenthalt in der Psych erfahren.

Ich bin auch der Meinung, daß der AG das mit den 50 % nicht so einfach bestimmen kann.
in einem großen Betrieb mit div. Mitarbeitervertretungen sowieso nicht... und in einem kleinen... ??? können die ja oft fast alles mit den MA machen - da ja das Verhältnis bis dato gut ist, wäre evt. ein klärendes Gespräch möglich, bevor man sich weitere Schritte überlegt. beraten würde ich mich aber vorsorglich schon lassen.

LG
Ulli

Re: Unfreiwillige Arbeitszeitverkürzung

Verfasst: 11. Jan 2012, 18:18
von 270792
Hallo!

Du hast einen Arbeitsvertrag, in dem sicher auch die wöchentliche Arbeitszeit festgehalten ist und diesen Vertrag kann der Arbeitgeber nicht einfach ohne Deine Zustimmmung ändern.

Lässt er Dich ohne von beiden Seiten unterschriebene Vertragsänderung nur noch 50% arbeiten und zahlt entsprechend weniger Gehalt, wäre das rechtswidrig.

Entweder muss er mit Dir einen Änderungsvertrag abschließen, oder es kann auch über eine Änderungskündigung laufen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrags%C3%A4nderung

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84nder ... %BCndigung

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndi ... .BCndigung

http://mittel-nordthueringen.verdi.de/r ... ml-version

Liebe Grüße

Annette

Re: Unfreiwillige Arbeitszeitverkürzung

Verfasst: 12. Jan 2012, 15:48
von Glee
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Gedanken.
Nun werde ich mal in Ruhe sortieren, was ich tun sollte/ muss, und was eben nicht.

Mir liegt nichts ferner, als ein Rechtsstreit, aber ich will vorbereitet sein.

Vielen Dank nochmal.

Grüsse von Glee