Zuzahlung- Chronikerregelung?

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Nienor
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Zuzahlung- Chronikerregelung?

Beitrag von Nienor »

Ich werde ja bald eine Reha machen, da fallen bekanntlich jeden Tag 10 Euro Selbstbeteiligung an, und damit dann doch eine erkleckliche Summe.
Gilt diese Chronikerregelung mit 1% des Bruttoeinkommens auch bei Depressionen?
DYS-
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Re: Zuzahlung- Chronikerregelung?

Beitrag von DYS- »

Ja!!!

Liebe Grüße
dys
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Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen,

sollten wir heilfroh darüber sein,

dass nicht alle auf unserer Seite stehen.
DYS-
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Re: Zuzahlung- Chronikerregelung?

Beitrag von DYS- »

Chronikerregelung


Die Regelungen für die Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich zum 1. Januar 2004 geändert. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke liegt sie bei 1 Prozent.

Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet. In Dauerbehandlung befindet sich, wer wegen derselben Krankheit einen Arztbesuch pro Quartal wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann.

Darüber hinaus muss mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:

* Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 liegt vor.
* Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % liegt vor.
* Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) ist erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.


Für die Anträge sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Dort werden auch alle weiteren Fragen zu diesem Themenkomplex beantwortet.
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Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen,

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Lunagirl
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Registriert: 20. Nov 2008, 20:52

Re: Zuzahlung- Chronikerregelung?

Beitrag von Lunagirl »

Hallo,

bei mir hats letztes Jahr auch ganz easy geklappt, hab bei der KK angerufen, die haben mir ein Formular zugeschickt, mein Arzt hat unterschrieben, dass ich dort regelmäßig in Behandlung bin und dass ohne diese Behandlung meine Lebensqualität eingeschränkt oder gefährdet wäre. Habe dann die Unterlagen zusammen mit allen Quittungen eingereicht und ein paar Tage später hatte ich das Geld schon auf dem Konto...
LG Lunagirl
Nienor
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Re: Zuzahlung- Chronikerregelung?

Beitrag von Nienor »

@ all

Danke!
Glühwürmchen
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Registriert: 21. Feb 2005, 17:16

Re: Zuzahlung- Chronikerregelung?

Beitrag von Glühwürmchen »

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ungen.html

http://www.dr-nebel.de/index.php?menid=73


Die "Chroniker-Regelung" hat mit der täglichen Zuzahlung betreffend Reha-Aufenthalt nichts zu tun. Ich gehöre selbst seit Jahren zu den "Chronikern" (1%) ...

Ich musste vor 2 Jahren einen Teil selbst zahlen (bekam damals nur noch für 13 Tage Entgeltfortzahlung, also 13 Tage á 10 Euro Eigenleistung). Danach wurde Übergangsgeld gezahlt. In dem Fall ist man zuzahlungsbefreit.

Es gibt jedoch auch noch weitere Ausnahmen / Härtefallregelungen, u. a. Staffelung monatliches Nettoeinkommen etc. (siehe Link oben). Dann stellt sich auch die Frage, was für eine Reha ist es (stationäre Vorsorge- und Rehabilitationskur, stationäre Anschluß-Rehabilitation etc.). Einfach mal beim Kostenträger weitere Infos erfragen.

Zur Not beim Rentenversicherungsträger nachfragen, ob man Teilzahlungen leisten kann. Habe ich früher auch schon gemacht; war kein Problem.


LG,
Glühwürmchen
Nienor
Beiträge: 277
Registriert: 31. Okt 2008, 08:24

Re: Zuzahlung- Chronikerregelung?

Beitrag von Nienor »

Da ich Hausfrau bin, geht die Reha bei mir über die KK, und da gibt es leider keine zeitliche Begrenzung, nur die Sache mit der Zuzahlungsgrenze.
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